Tötungen durch Armeewaffen. Nachfragen

ShortId
11.1104
Id
20111104
Updated
24.06.2025 22:28
Language
de
Title
Tötungen durch Armeewaffen. Nachfragen
AdditionalIndexing
09;Tötung;Armee;Munition;Feuerwaffe;Freitod;Statistik
1
  • L05K0402040202, Feuerwaffe
  • L06K050102010306, Tötung
  • L04K04020407, Munition
  • L04K01010206, Freitod
  • L03K020218, Statistik
  • L03K040203, Armee
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Seit 2007 werden die Rekruten nicht mehr mit der Taschenmunition ausgerüstet. Der mutmassliche Täter hat seine Rekrutenschule 2009 absolviert und war deshalb nicht mit Taschenmunition aus der Armee ausgerüstet. Woher die Munition stammt, ist nicht bekannt. Sollte es sich um Ordonnanzmunition handeln (z. B. aus einem Wiederholungskurs, obligatorischen Schiessen oder Feldschiessen), wäre das u. a. ein Verstoss gegen den Munitionsbefehl. Falls die Munition aus einer Militärdienstleistung stammt, kann zudem von einem Vermögensdelikt wie Diebstahl oder Veruntreuung ausgegangen werden.</p><p>Seit der Inkraftsetzung der revidierten Schiessverordnung des VBS (AS 2011 6465, S. 6467, Art. 26) per 1. Januar 2012 sind die Schützenvereine verpflichtet, die Anzahl der gekauften, verschossenen und zurückgegebenen Patronen auf dem Standblatt zu notieren.</p><p>Zu bemerken ist, dass Personen, die auch im Besitz von Feuerwaffen sind, die sie nach dem zivilen Waffenrecht erworben haben, mit entsprechenden Unterlagen (Ausnahmebewilligung und Waffenerwerbsschein nicht älter als zwei Jahre bzw. gültiger Europäischer Feuerwaffenpass) im Handel Munition erwerben können, die auch mit militärischen Waffen verschossen werden kann.</p><p>2. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion Chopard 11.3074 vom 9. März 2011 festgehalten hat, werden im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik auch Tötungsdelikte mit Armeewaffen erhoben. Aus den dem Bundesamt für Statistik (BFS) zur Verfügung stehenden Daten für die Jahre 2009 und 2010 sind keine Angaben zu Tötungsdelikten mit Armeewaffen ersichtlich.</p><p>Um in Zukunft differenziertere Analysen ermöglichen zu können, wird das BFS im Rahmen seiner Partnerschaft mit den Polizeikorps der Kantone die definitorischen und konzeptionellen Grundlagen zur Erfassung der Delikte mit Armeewaffen detailliert überarbeiten. Diese Aktivitäten werden 2012 in Zusammenarbeit mit den Polizeikommandanten der Kantone gestartet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Fragestunde vom 12. Dezember 2011 wurden Fragestellungen aus meiner Frage 11.5460, "Tötungen durch Armeewaffen", vom 5. Dezember 2011 nur teilweise beantwortet. Die Eingabe bezog sich auf ein konkretes Ereignis, das sich am 4. November 2011 in St-Léonard/VS ereignet hatte und bei dem eine junge Frau durch eine Armeewaffe tödlich verletzt wurde. Die Antworten auf folgende Fragestellungen blieben bisher offen:</p><p>1. Wieso verfügte der Täter zu Hause über Munition zu einer Dienstwaffe?</p><p>Die Beantwortung dieser Frage ist wesentlich, weil daraus Schlussfolgerungen zur künftigen Vermeidung ähnlicher Fälle gezogen werden könnten.</p><p>2. Wie viele Tötungen (Suizide, Morde, Unfälle) durch Armeewaffen mussten 2010/11 bisher registriert werden?</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, auch diese offen gebliebene Frage detailliert zu beantworten. Die Erfassung und Auswertung entsprechender Fälle ist zentral für künftige Präventionsbemühungen in diesem Bereich (siehe dazu auch die Motion Chopard 11.3074, "Waffenmissbrauch. Statistische Grundlagen zur Verbesserung der Prävention").</p>
  • Tötungen durch Armeewaffen. Nachfragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Seit 2007 werden die Rekruten nicht mehr mit der Taschenmunition ausgerüstet. Der mutmassliche Täter hat seine Rekrutenschule 2009 absolviert und war deshalb nicht mit Taschenmunition aus der Armee ausgerüstet. Woher die Munition stammt, ist nicht bekannt. Sollte es sich um Ordonnanzmunition handeln (z. B. aus einem Wiederholungskurs, obligatorischen Schiessen oder Feldschiessen), wäre das u. a. ein Verstoss gegen den Munitionsbefehl. Falls die Munition aus einer Militärdienstleistung stammt, kann zudem von einem Vermögensdelikt wie Diebstahl oder Veruntreuung ausgegangen werden.</p><p>Seit der Inkraftsetzung der revidierten Schiessverordnung des VBS (AS 2011 6465, S. 6467, Art. 26) per 1. Januar 2012 sind die Schützenvereine verpflichtet, die Anzahl der gekauften, verschossenen und zurückgegebenen Patronen auf dem Standblatt zu notieren.</p><p>Zu bemerken ist, dass Personen, die auch im Besitz von Feuerwaffen sind, die sie nach dem zivilen Waffenrecht erworben haben, mit entsprechenden Unterlagen (Ausnahmebewilligung und Waffenerwerbsschein nicht älter als zwei Jahre bzw. gültiger Europäischer Feuerwaffenpass) im Handel Munition erwerben können, die auch mit militärischen Waffen verschossen werden kann.</p><p>2. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion Chopard 11.3074 vom 9. März 2011 festgehalten hat, werden im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik auch Tötungsdelikte mit Armeewaffen erhoben. Aus den dem Bundesamt für Statistik (BFS) zur Verfügung stehenden Daten für die Jahre 2009 und 2010 sind keine Angaben zu Tötungsdelikten mit Armeewaffen ersichtlich.</p><p>Um in Zukunft differenziertere Analysen ermöglichen zu können, wird das BFS im Rahmen seiner Partnerschaft mit den Polizeikorps der Kantone die definitorischen und konzeptionellen Grundlagen zur Erfassung der Delikte mit Armeewaffen detailliert überarbeiten. Diese Aktivitäten werden 2012 in Zusammenarbeit mit den Polizeikommandanten der Kantone gestartet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Fragestunde vom 12. Dezember 2011 wurden Fragestellungen aus meiner Frage 11.5460, "Tötungen durch Armeewaffen", vom 5. Dezember 2011 nur teilweise beantwortet. Die Eingabe bezog sich auf ein konkretes Ereignis, das sich am 4. November 2011 in St-Léonard/VS ereignet hatte und bei dem eine junge Frau durch eine Armeewaffe tödlich verletzt wurde. Die Antworten auf folgende Fragestellungen blieben bisher offen:</p><p>1. Wieso verfügte der Täter zu Hause über Munition zu einer Dienstwaffe?</p><p>Die Beantwortung dieser Frage ist wesentlich, weil daraus Schlussfolgerungen zur künftigen Vermeidung ähnlicher Fälle gezogen werden könnten.</p><p>2. Wie viele Tötungen (Suizide, Morde, Unfälle) durch Armeewaffen mussten 2010/11 bisher registriert werden?</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, auch diese offen gebliebene Frage detailliert zu beantworten. Die Erfassung und Auswertung entsprechender Fälle ist zentral für künftige Präventionsbemühungen in diesem Bereich (siehe dazu auch die Motion Chopard 11.3074, "Waffenmissbrauch. Statistische Grundlagen zur Verbesserung der Prävention").</p>
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