Ausbau Nordumfahrung Zürich. Überdeckung Weiningen
- ShortId
-
11.3003
- Id
-
20113003
- Updated
-
24.06.2025 23:38
- Language
-
de
- Title
-
Ausbau Nordumfahrung Zürich. Überdeckung Weiningen
- AdditionalIndexing
-
48;Strassentunnel;Autobahn;Nationalstrassenbau;Strassenunterhalt;Zürich (Kanton);Lärmschutz
- 1
-
- L05K1803010201, Autobahn
- L06K070503010402, Strassenunterhalt
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L07K18020202010102, Strassentunnel
- L04K06010410, Lärmschutz
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit dem Projekt "A1/A20-Nordumfahrung Zürich, 3. Röhre Gubrist" soll der bestehende Engpass im Raum Zürich beseitigt werden. Das Projekt umfasst den Bau einer dritten Tunnelröhre am Gubrist sowie die Umgestaltung der offenen Strecken westlich (bis zum Limmattaler-Kreuz) und östlich (bis Aubrücke) des Gubristtunnels. Das Projekt ist im Programm zur Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz enthalten, welches der Bundesrat am 11. November 2009 zuhanden des Parlamentes verabschiedet hat.</p><p>Das Projekt war vor der Kompetenzverschiebung im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) federführend durch den Kanton Zürich bearbeitet worden. Nach langen und grundsätzlichen Vorabklärungen unterbreitete der Kanton Zürich dem Bundesrat ein generelles Projekt, und zwar ohne die nun geforderte Überdeckung. Dieses generelle Projekt hat der Bundesrat am 12. September 2007 genehmigt. Dabei hat er festgehalten, dass das generelle Projekt die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt, namentlich auch in Bezug auf den Umweltschutz. Derzeit behandelt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Einsprachen gegen das gestützt auf das generelle Projekt erarbeitete Ausführungsprojekt.</p><p>Die Gemeinde Weiningen fordert eine zusätzliche, 270 Meter lange Überdeckung der Autobahn im Bereich Gubrist Westportal. Konkret bedeutet dies die Verlängerung der bestehenden zwei Tunnelröhren sowie der im Rahmen der Engpassbeseitigung projektierten dritten Tunnelröhre um 270 Meter gegen Westen. In seinen Antworten vom 17. Februar 2010 auf die entsprechenden Motionen Gutzwiller 09.4152 und Schibli 09.4142 hat der Bundesrat seine ablehnende Haltung gegenüber dieser Forderung hinlänglich begründet. Er stellt sich hauptsächlich deshalb gegen dieses Anliegen, weil durch die zusätzliche Überdeckung im Bereich Gubrist Westportal die ohnehin schon sehr gering bemessenen Verflechtungs- und Einspurstrecken auf ein unzulässiges und unverantwortbares Mass verkürzt würden. Der Ständerat ist dieser Haltung des Bundesrates gefolgt und hat die Motion Gutzwiller 09.4152 am 10. März 2010 abgelehnt. Die Behandlung der Motion Schibli 09.4142 im Plenum des Nationalrates steht noch aus.</p><p>Der Bundesrat hält fest, dass die in seinen Antworten auf die obenerwähnten Motionen aufgeführten Argumente unverändert Gültigkeit haben. Der auf Verlangen der Motionärin erstellte Bericht des Bundesamtes für Strassen vom Dezember 2010 beschreibt die Gründe nochmals detailliert und untermauert die Argumentation des Bundesrates. Es ist nicht möglich, die von Weiningen geforderte Überdeckung so zu realisieren, dass sie den sicherheitsmässigen Anforderungen an den Verkehr Rechnung trägt und es zudem zu keinen grossen zeitlichen Verzögerungen gegenüber dem heutigen Auflageprojekt kommt. Eine allfällige neue Variante könnte nur in Betracht gezogen werden, wenn sie diese zwei Voraussetzungen erfüllen würde.</p><p>In der Absicht, der Gemeinde Weiningen dennoch so weit wie verantwortbar entgegenzukommen, wurden mehrere Alternativvorschläge zur geforderten Überdeckung erarbeitet und der Gemeinde wiederholt unterbreitet. Denkbar ist eine Verlängerung der drei Tunnelröhren um maximal 100 Meter oder eine von den drei Tunnelröhren unabhängige, rund 135 Meter lange Grünbrücke, im Abstand von 155 Metern zu den Tunnelportalen. Die beiden Alternativvorschläge des Bundes gehen an die Grenze dessen, was aus Sicherheitsgründen noch zu verantworten ist. Sie bedeuten eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit und der Verfügbarkeit im Vergleich zum vorliegenden Ausführungsprojekt. Beim ersten Vorschlag würden die bereits sehr knappen Verflechtungslängen um 100 Meter verkürzt, und beim zweiten wären die Autofahrenden im sehr anspruchsvollen Verflechtungsbereich stark ändernden Licht- und Strassenverhältnissen ausgesetzt. Hingegen hätten die beiden Vorschläge den Vorteil, dass sie vom Bau einer dritten Tunnelröhre weitgehend unabhängig geplant und realisiert werden könnten, womit sie auf den Gesamtterminplan der Engpassbeseitigung an der Nordumfahrung Zürich nur geringfügig verzögernd wirken würden. Bei beiden Alternativvorschlägen sind die Mehrkosten gemäss den Grundsätzen des Standardberichtes des Bundesrates vom Dezember 1997 grundsätzlich durch Dritte zu finanzieren.</p><p>Der Gemeinderat Weiningen hat schriftlich mitgeteilt, dass er an den Alternativvorschlägen des Bundes nicht interessiert ist. Der Kanton Zürich hat darauf hingewiesen, dass bereits die heutige Situation ebenso wie das Ausführungsprojekt in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Verflechtungs- und Einspurstrecken sehr geringe Abmessungen aufweist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Projekt "A1/A20-Nordumfahrung Zürich, 3. Röhre Gubrist" nochmals im Hinblick auf eine Überdeckung bei Weiningen zu evaluieren. Er soll dabei im Gespräch mit dem Kanton Zürich und der Gemeinde Weiningen eine Lösung finden, die einerseits für die Gemeinde einen Mehrwert bringt, insbesondere im Bereich des Lärmschutzes für die Bevölkerung, anderseits aber auch den sicherheitsmässigen Anforderungen an den Verkehr Rechnung trägt. Das in diesem Sinn überarbeitete Projekt sollte ohne grosse zeitliche Verzögerungen gegenüber dem Projekt ohne Überdeckung realisiert werden können. Für die Lösung ist ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das die Grundsätze gemäss Standardbericht des Bundesrates vom Dezember 1997 respektiert.</p>
- Ausbau Nordumfahrung Zürich. Überdeckung Weiningen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit dem Projekt "A1/A20-Nordumfahrung Zürich, 3. Röhre Gubrist" soll der bestehende Engpass im Raum Zürich beseitigt werden. Das Projekt umfasst den Bau einer dritten Tunnelröhre am Gubrist sowie die Umgestaltung der offenen Strecken westlich (bis zum Limmattaler-Kreuz) und östlich (bis Aubrücke) des Gubristtunnels. Das Projekt ist im Programm zur Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz enthalten, welches der Bundesrat am 11. November 2009 zuhanden des Parlamentes verabschiedet hat.</p><p>Das Projekt war vor der Kompetenzverschiebung im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) federführend durch den Kanton Zürich bearbeitet worden. Nach langen und grundsätzlichen Vorabklärungen unterbreitete der Kanton Zürich dem Bundesrat ein generelles Projekt, und zwar ohne die nun geforderte Überdeckung. Dieses generelle Projekt hat der Bundesrat am 12. September 2007 genehmigt. Dabei hat er festgehalten, dass das generelle Projekt die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt, namentlich auch in Bezug auf den Umweltschutz. Derzeit behandelt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Einsprachen gegen das gestützt auf das generelle Projekt erarbeitete Ausführungsprojekt.</p><p>Die Gemeinde Weiningen fordert eine zusätzliche, 270 Meter lange Überdeckung der Autobahn im Bereich Gubrist Westportal. Konkret bedeutet dies die Verlängerung der bestehenden zwei Tunnelröhren sowie der im Rahmen der Engpassbeseitigung projektierten dritten Tunnelröhre um 270 Meter gegen Westen. In seinen Antworten vom 17. Februar 2010 auf die entsprechenden Motionen Gutzwiller 09.4152 und Schibli 09.4142 hat der Bundesrat seine ablehnende Haltung gegenüber dieser Forderung hinlänglich begründet. Er stellt sich hauptsächlich deshalb gegen dieses Anliegen, weil durch die zusätzliche Überdeckung im Bereich Gubrist Westportal die ohnehin schon sehr gering bemessenen Verflechtungs- und Einspurstrecken auf ein unzulässiges und unverantwortbares Mass verkürzt würden. Der Ständerat ist dieser Haltung des Bundesrates gefolgt und hat die Motion Gutzwiller 09.4152 am 10. März 2010 abgelehnt. Die Behandlung der Motion Schibli 09.4142 im Plenum des Nationalrates steht noch aus.</p><p>Der Bundesrat hält fest, dass die in seinen Antworten auf die obenerwähnten Motionen aufgeführten Argumente unverändert Gültigkeit haben. Der auf Verlangen der Motionärin erstellte Bericht des Bundesamtes für Strassen vom Dezember 2010 beschreibt die Gründe nochmals detailliert und untermauert die Argumentation des Bundesrates. Es ist nicht möglich, die von Weiningen geforderte Überdeckung so zu realisieren, dass sie den sicherheitsmässigen Anforderungen an den Verkehr Rechnung trägt und es zudem zu keinen grossen zeitlichen Verzögerungen gegenüber dem heutigen Auflageprojekt kommt. Eine allfällige neue Variante könnte nur in Betracht gezogen werden, wenn sie diese zwei Voraussetzungen erfüllen würde.</p><p>In der Absicht, der Gemeinde Weiningen dennoch so weit wie verantwortbar entgegenzukommen, wurden mehrere Alternativvorschläge zur geforderten Überdeckung erarbeitet und der Gemeinde wiederholt unterbreitet. Denkbar ist eine Verlängerung der drei Tunnelröhren um maximal 100 Meter oder eine von den drei Tunnelröhren unabhängige, rund 135 Meter lange Grünbrücke, im Abstand von 155 Metern zu den Tunnelportalen. Die beiden Alternativvorschläge des Bundes gehen an die Grenze dessen, was aus Sicherheitsgründen noch zu verantworten ist. Sie bedeuten eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit und der Verfügbarkeit im Vergleich zum vorliegenden Ausführungsprojekt. Beim ersten Vorschlag würden die bereits sehr knappen Verflechtungslängen um 100 Meter verkürzt, und beim zweiten wären die Autofahrenden im sehr anspruchsvollen Verflechtungsbereich stark ändernden Licht- und Strassenverhältnissen ausgesetzt. Hingegen hätten die beiden Vorschläge den Vorteil, dass sie vom Bau einer dritten Tunnelröhre weitgehend unabhängig geplant und realisiert werden könnten, womit sie auf den Gesamtterminplan der Engpassbeseitigung an der Nordumfahrung Zürich nur geringfügig verzögernd wirken würden. Bei beiden Alternativvorschlägen sind die Mehrkosten gemäss den Grundsätzen des Standardberichtes des Bundesrates vom Dezember 1997 grundsätzlich durch Dritte zu finanzieren.</p><p>Der Gemeinderat Weiningen hat schriftlich mitgeteilt, dass er an den Alternativvorschlägen des Bundes nicht interessiert ist. Der Kanton Zürich hat darauf hingewiesen, dass bereits die heutige Situation ebenso wie das Ausführungsprojekt in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Verflechtungs- und Einspurstrecken sehr geringe Abmessungen aufweist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Projekt "A1/A20-Nordumfahrung Zürich, 3. Röhre Gubrist" nochmals im Hinblick auf eine Überdeckung bei Weiningen zu evaluieren. Er soll dabei im Gespräch mit dem Kanton Zürich und der Gemeinde Weiningen eine Lösung finden, die einerseits für die Gemeinde einen Mehrwert bringt, insbesondere im Bereich des Lärmschutzes für die Bevölkerung, anderseits aber auch den sicherheitsmässigen Anforderungen an den Verkehr Rechnung trägt. Das in diesem Sinn überarbeitete Projekt sollte ohne grosse zeitliche Verzögerungen gegenüber dem Projekt ohne Überdeckung realisiert werden können. Für die Lösung ist ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das die Grundsätze gemäss Standardbericht des Bundesrates vom Dezember 1997 respektiert.</p>
- Ausbau Nordumfahrung Zürich. Überdeckung Weiningen
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