Protonenstrahlentherapie am Paul-Scherrer-Institut

ShortId
11.3007
Id
20113007
Updated
28.07.2023 13:54
Language
de
Title
Protonenstrahlentherapie am Paul-Scherrer-Institut
AdditionalIndexing
2841;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Elementarteilchen;Paul-Scherrer-Institut;Krebs;Therapeutik;Kosten des Gesundheitswesens;Kosten-Nutzen-Analyse
1
  • L05K1602020202, Paul-Scherrer-Institut
  • L06K160102030102, Elementarteilchen
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L04K01050110, Krebs
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 17. Dezember 2010 auf die Interpellation Flückiger 10.3843, "Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz im Bereich der Protonentherapie", festgehalten hat, vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Protonenstrahlentherapie heute einzig bei einigen sehr seltenen Indikationen (intraokuläre Melanome sowie gewisse Tumore bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen) und nur, wenn sie am Paul-Scherrer-Institut (PSI) durchgeführt wird. </p><p>Eine Anerkennung weiterer Indikationen ist aufgrund von Artikel 32 KVG nur unter Beachtung des Gebotes der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zulässig. Diesem Gebot schenkt der Bundesrat respektive das federführende Departement des Innern bereits heute Beachtung. </p><p>Die Therapien zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung können heute am PSI ohne Engpass durchgeführt werden. Für die Bezeichnung eines weiteren Zentrums besteht daher aus heutiger Sicht kein Anlass. Der Bundesrat ist somit mit der Motion einverstanden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Anerkennung von weiteren Indikationen in der Protonenstrahlentherapie die Wirtschaftlichkeit unter Abwägung von Mehrkosten und Mehrwert als Entscheidungskriterium anzuwenden. Bis zum Zeitpunkt, in dem weitere Indikationen der Protonenstrahlentherapie als für die Krankenversicherung leistungspflichtig bezeichnet werden, hat der Bundesrat nach Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe b KVG für die Versorgung das Paul-Scherrer-Institut als einziges Zentrum zu bezeichnen.</p><p>Eine Minderheit (Bortoluzzi, Baettig, Borer, Frehner, Glauser, Parmelin, Ruey, Scherer, Stahl, Triponez) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Protonenstrahlentherapie am Paul-Scherrer-Institut
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 17. Dezember 2010 auf die Interpellation Flückiger 10.3843, "Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz im Bereich der Protonentherapie", festgehalten hat, vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Protonenstrahlentherapie heute einzig bei einigen sehr seltenen Indikationen (intraokuläre Melanome sowie gewisse Tumore bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen) und nur, wenn sie am Paul-Scherrer-Institut (PSI) durchgeführt wird. </p><p>Eine Anerkennung weiterer Indikationen ist aufgrund von Artikel 32 KVG nur unter Beachtung des Gebotes der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zulässig. Diesem Gebot schenkt der Bundesrat respektive das federführende Departement des Innern bereits heute Beachtung. </p><p>Die Therapien zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung können heute am PSI ohne Engpass durchgeführt werden. Für die Bezeichnung eines weiteren Zentrums besteht daher aus heutiger Sicht kein Anlass. Der Bundesrat ist somit mit der Motion einverstanden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Anerkennung von weiteren Indikationen in der Protonenstrahlentherapie die Wirtschaftlichkeit unter Abwägung von Mehrkosten und Mehrwert als Entscheidungskriterium anzuwenden. Bis zum Zeitpunkt, in dem weitere Indikationen der Protonenstrahlentherapie als für die Krankenversicherung leistungspflichtig bezeichnet werden, hat der Bundesrat nach Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe b KVG für die Versorgung das Paul-Scherrer-Institut als einziges Zentrum zu bezeichnen.</p><p>Eine Minderheit (Bortoluzzi, Baettig, Borer, Frehner, Glauser, Parmelin, Ruey, Scherer, Stahl, Triponez) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Protonenstrahlentherapie am Paul-Scherrer-Institut

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