Keine privaten Armeen auf Schweizer Staatsgebiet

ShortId
11.3008
Id
20113008
Updated
28.07.2023 14:05
Language
de
Title
Keine privaten Armeen auf Schweizer Staatsgebiet
AdditionalIndexing
09;Unternehmenssitz;paramilitärische Einheit;Niederlassung eines Unternehmens;Sicherheitsfirma;staatliche Gewalt;Söldner
1
  • L04K04030306, Sicherheitsfirma
  • L04K04020314, paramilitärische Einheit
  • L04K04020316, Söldner
  • L03K040304, staatliche Gewalt
  • L06K070304010206, Unternehmenssitz
  • L05K0703040102, Niederlassung eines Unternehmens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie bekanntwurde, hat die britische Privatarmee Aegis Defence mithilfe der Basler Kantonalbank ihren Firmensitz in Basel eingerichtet.</p><p>Das Erstaunliche daran ist, dass eine Kantonalbank einer solchen Söldnerfirma dazu Hand geboten hat, dies umso mehr, als die Bundesverfassung die Landesverteidigung ausdrücklich als staatliche Aufgabe definiert, was bedeutet, dass der Bundesrat keine Privatarmee, d. h. keine Söldnerarmee, bilden darf und kann. Auch stellt das Schweizer Recht den Dienst von Schweizer Bürgern in einer ausländischen Armee unter Strafe. Grundsätzlich gilt das Gleiche für Schweizer, die in einer Privatarmee Söldnerdienste leisten.</p><p>Die Niederlassung einer Privatarmee bzw. die Einrichtung von deren Firmensitz in der Schweiz verstösst gegen die Neutralität unseres Landes, da weder das Parlament noch die Regierung intervenieren kann, wie dies im Rahmen der Zusammenarbeit unter der Schirmherrschaft der Uno beim Entsenden von Armeeangehörigen ins Ausland möglich ist (vgl. z. B. das Militärgesetz).</p><p>Schliesslich werden Privatarmeen einzig bei offenen Konflikten (z. B. in Irak), bei Staatsstreichen oder zur Unterstützung lokaler Mafia-Organisationen eingesetzt. Sie sind nicht demokratisch kontrollierbar.</p><p>Aus all diesen Gründen soll der Bundesrat die Rechtsgrundlagen (sowohl die Bundesverfassung als auch die einschlägigen Gesetze, z. B. das Militärgesetz) so ändern, dass Privatarmeen in der Schweiz weder sich niederlassen noch ihren Firmensitz einrichten dürfen.</p>
  • <p>Der Bundesrat bejaht den Regelungsbedarf im Falle privater Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sind. Gestützt auf einen Bericht des Bundesamtes für Justiz vom 30. Dezember 2010 beauftragte er deshalb am 16. Februar 2011 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit der Redaktion eines Gesetzentwurfs, der bis zum Sommer 2011 vorliegen soll. Gewisse Aktivitäten privater Anbieter wie beispielsweise die Beteiligung an Kampfhandlungen oder die Ausbildung zu diesem Zwecke sollen von Gesetzes wegen vollständig verboten werden. Nach Auffassung des Bundesrates muss ein gesetzliches Verbot auch die Niederlassung von Privatarmeen bzw. die Sitznahme entsprechender Firmen in unserem Land erfassen. Er teilt somit das in der Motion formulierte Anliegen. Allerdings ist dafür keine Verfassungsänderung erforderlich. Es genügt eine Regelung auf Gesetzesstufe.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen Rechtsgrundlagen so abzuändern, dass private Armeen jeglicher Art auf Schweizer Staatsgebiet verboten sind.</p>
  • Keine privaten Armeen auf Schweizer Staatsgebiet
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie bekanntwurde, hat die britische Privatarmee Aegis Defence mithilfe der Basler Kantonalbank ihren Firmensitz in Basel eingerichtet.</p><p>Das Erstaunliche daran ist, dass eine Kantonalbank einer solchen Söldnerfirma dazu Hand geboten hat, dies umso mehr, als die Bundesverfassung die Landesverteidigung ausdrücklich als staatliche Aufgabe definiert, was bedeutet, dass der Bundesrat keine Privatarmee, d. h. keine Söldnerarmee, bilden darf und kann. Auch stellt das Schweizer Recht den Dienst von Schweizer Bürgern in einer ausländischen Armee unter Strafe. Grundsätzlich gilt das Gleiche für Schweizer, die in einer Privatarmee Söldnerdienste leisten.</p><p>Die Niederlassung einer Privatarmee bzw. die Einrichtung von deren Firmensitz in der Schweiz verstösst gegen die Neutralität unseres Landes, da weder das Parlament noch die Regierung intervenieren kann, wie dies im Rahmen der Zusammenarbeit unter der Schirmherrschaft der Uno beim Entsenden von Armeeangehörigen ins Ausland möglich ist (vgl. z. B. das Militärgesetz).</p><p>Schliesslich werden Privatarmeen einzig bei offenen Konflikten (z. B. in Irak), bei Staatsstreichen oder zur Unterstützung lokaler Mafia-Organisationen eingesetzt. Sie sind nicht demokratisch kontrollierbar.</p><p>Aus all diesen Gründen soll der Bundesrat die Rechtsgrundlagen (sowohl die Bundesverfassung als auch die einschlägigen Gesetze, z. B. das Militärgesetz) so ändern, dass Privatarmeen in der Schweiz weder sich niederlassen noch ihren Firmensitz einrichten dürfen.</p>
    • <p>Der Bundesrat bejaht den Regelungsbedarf im Falle privater Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sind. Gestützt auf einen Bericht des Bundesamtes für Justiz vom 30. Dezember 2010 beauftragte er deshalb am 16. Februar 2011 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit der Redaktion eines Gesetzentwurfs, der bis zum Sommer 2011 vorliegen soll. Gewisse Aktivitäten privater Anbieter wie beispielsweise die Beteiligung an Kampfhandlungen oder die Ausbildung zu diesem Zwecke sollen von Gesetzes wegen vollständig verboten werden. Nach Auffassung des Bundesrates muss ein gesetzliches Verbot auch die Niederlassung von Privatarmeen bzw. die Sitznahme entsprechender Firmen in unserem Land erfassen. Er teilt somit das in der Motion formulierte Anliegen. Allerdings ist dafür keine Verfassungsänderung erforderlich. Es genügt eine Regelung auf Gesetzesstufe.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen Rechtsgrundlagen so abzuändern, dass private Armeen jeglicher Art auf Schweizer Staatsgebiet verboten sind.</p>
    • Keine privaten Armeen auf Schweizer Staatsgebiet

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