Bewältigung der Migration aus Nordafrika
- ShortId
-
11.3023
- Id
-
20113023
- Updated
-
28.07.2023 12:28
- Language
-
de
- Title
-
Bewältigung der Migration aus Nordafrika
- AdditionalIndexing
-
2811;08;10;Flüchtling;Nordafrika;Einwanderung;Zuständigkeit für Asylgesuch;Beziehung Bund-Kanton;Kontrolle der Zuwanderungen;Dubliner Abkommen;humanitäre Hilfe;Flüchtlingshilfe im Ausland;Personenkontrolle an der Grenze
- 1
-
- L03K030401, Nordafrika
- L04K01080303, Einwanderung
- L04K01080101, Flüchtling
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L06K090201010104, Dubliner Abkommen
- L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
- L03K100107, humanitäre Hilfe
- L04K10010701, Flüchtlingshilfe im Ausland
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat verfolgt und evaluiert die Situation in Nordafrika mit grosser Aufmerksamkeit. Die Länder in der Region sind gegenwärtig einem starken Migrationsdruck ausgesetzt. Vor allem in Libyen, wo sich etwa 1,5 bis 2 Millionen ausländische Arbeitnehmer aufhalten, sind viele Menschen auf der Flucht vor gewalttätigen Auseinandersetzungen. Per 8. März 2011 sind mehr als 200 000 Personen aus Libyen in die Nachbarstaaten Ägypten, Tunesien und Niger ausgereist. Vor allem in den Grenzregionen Tunesiens und Ägyptens herrschen zum Teil sehr prekäre Bedingungen. In Europa selbst ist es bisher zu keiner erheblichen Zunahme der Migration gekommen. Auf der Insel Lampedusa sind seit Anfang des Jahres rund 8000 Ankömmlinge vor allem aus Tunesien registriert worden. Angesichts der ungewissen Lage insbesondere in Libyen ist es äusserst schwierig, zuverlässige Prognosen über die weiteren Entwicklungen aufzustellen. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./4./5. In Europa und der Schweiz herrscht derzeit keine ausserordentliche Situation. Der Bundesrat erachtet es aber als wahrscheinlich, dass die Migrationsflüsse Richtung Europa stärker werden. Deshalb wurden im In- und Ausland bereits verschiedene Massnahmen ergriffen. Priorität haben derzeit Sofortmassnahmen vor Ort sowie Koordinationsmassnahmen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit. Die Schweiz leistet Beiträge zur Linderung der Not der Menschen in Libyen und in den Grenzregionen. So sind drei Sofort-Einsatz-Teams mit ExpertInnen des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) in Tunesien und Ägypten an der libyschen Grenze im Einsatz, um die Bedürfnisse in den Bereichen Medizin, Unterbringung und Wasser zu evaluieren, mit zuständigen Behörden und Partnerorganisationen zu koordinieren und Nothilfemassnahmen einzuleiten. Gleichzeitig wurden die Schweizer Botschaften in Kairo und Tunis mit je einem SKH-Spezialisten verstärkt, um die Koordination mit Regierungsstellen, Gebern und humanitären Akteuren sicherzustellen. Die humanitäre Hilfe des Bundes unterstützt das IKRK mit 500 000 Franken bei deren medizinischen Nothilfeaktivitäten. Mit diesem Geld wurden Spitäler in Benghazi (Ost-Libyen) mit Fachpersonal verstärkt und medizinischem Material versorgt. Schliesslich wird die Registrierung, die Betreuung von Personen aus asiatischen und afrikanischen Ländern an der libyschen Grenze sowie die Rückkehr in die Heimatländer durch UNHCR und IOM mit 500 000 Franken unterstützt. Die erwähnten Aktionen werden in Zusammenarbeit mit den ägyptischen und tunesischen Behörden durchgeführt.</p><p>Bei den aussenpolitischen Massnahmen setzt die Schweiz den Akzent auf die Abstimmung mit den anderen Dublin-Staaten. Im Zentrum steht dabei einerseits die Unterstützung der gemeinschaftlichen Aufgaben von Frontex im Mittelmeerraum. Dies erfolgt derzeit durch die Abstellung von drei Schweizer Fachleuten zugunsten von Frontex. Andererseits setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass das Dublin-Abkommen korrekt umgesetzt wird (siehe dazu Frage 2).</p><p>Die Schweiz bereitet sich auch mit Massnahmen im Inland auf einen möglichen Anstieg der Migration aus dem nordafrikanischen Raum vor. Die Behörden von Bund und Kantonen arbeiten dabei eng zusammen. So fand am 24. Februar 2011 eine Sondersitzung des erweiterten Fachausschusses "Asylverfahren und Unterbringung" statt. Neben Kantonen und dem Bundesamt für Migration (BFM) nahmen auch Vertreter des VBS, von Armasuisse, des Grenzwachtkorps (GWK) und des EDA teil. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des BFM hat den Auftrag erhalten, für die nächste Sitzung des Fachausschusses Aktionspläne für verschiedene wahrscheinliche Szenarien zu erarbeiten. Bei der Planung werden finanzielle Aspekte sowie Fragen des Grenzschutzes und der internationalen Koordination berücksichtigt. Die nächste Sondersitzung des erweiterten Fachausschusses "Asylverfahren und Unterbringung" ist für den 17. März 2011 vorgesehen.</p><p>2. Das Dublin-Abkommen ist in der Schweiz seit dem 12. Dezember 2008 in Kraft. Mit Italien funktioniert die Anwendung des Dublin-Abkommens grundsätzlich gut, wenn auch nicht immer reibungslos. Die Schweiz ist gewillt, das Dublin-Abkommen auch in Zukunft umfassend anzuwenden. Auf Mehrfachgesuche wird die Schweiz unabhängig vom Dublin-Abkommen nicht eintreten (Art. 32 Abs. 2 Bst. e AsylG).</p><p>Einem massiven Anstieg der Migration in kürzester Zeit war der Dublin-Raum bisher noch nicht ausgesetzt. Ob das heutige Dublin-System einer Belastungsprobe standhalten wird, in der einzelne Staaten von einem ausserordentlichen Anstieg der Migration über ihre Belastungsgrenze hinaus ungleich stärker betroffen sind als andere, lässt sich zurzeit nicht abschätzen. Aus der Sicht des Bundesrates sind die Anstrengungen innerhalb des EU-Rahmens darauf zu fokussieren, dass das Dublin-System allfällige Zusatzbelastungen verkraften kann. Die Schweiz wird sich an diesen Anstrengungen beteiligen.</p><p>Gemäss Schengener-Grenzkodex besteht für Mitgliedstaaten im Ausnahmefall unter gewissen Voraussetzungen (schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit) die Möglichkeit, systematische Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen vorübergehend wiedereinzuführen. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben.</p><p>3. Aufgrund der dynamischen und volatilen Lage in Nordafrika lassen sich zum heutigen Zeitpunkt allfällige Sicherheitsrisiken nicht definitiv abschätzen. Darunter sind nicht nur migrationspolitische Risiken zu verstehen, sondern auch Risiken wie Terrorismus, Extremismus und organisierte Kriminalität. Diese hängen im Wesentlichen vom Ausmass, der Dynamik und der Zusammensetzung der Migrationsbewegungen ab wie auch von den Umständen ihrer Entstehung sowie den Entwicklungen in den Herkunftsstaaten. Alle diese Faktoren werden von den relevanten sicherheitspolitischen Gremien wie der Lenkungsgruppe Sicherheit, dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates und dem Gesamtbundesrat in die Beurteilung einbezogen.</p><p>6. Eine gute Koordination zwischen Bund und Kantonen ist von grösster Bedeutung. Diese Koordination findet in verschiedenen Fachausschüssen statt (Fachausschuss Asylverfahren und Unterbringung, Fachausschuss Wegweisungsvollzug usw.) Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt bereits heute zunächst stets in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes. Wenn eine schnelle Rückführung - in den Herkunftsstaat oder einen anderen Dublin-Staat - möglich ist, werden die Asylsuchenden möglichst nicht auf die Kantone verteilt. Wenn eine schnelle Rückführung nicht möglich ist, verteilt der Bund die Asylsuchenden nach der Erstaufnahme in den Verfahrens- und Empfangszentren in die Kantone, die in der Regel bis zur Ausreise dieser Personen für den Aufenthalt in der Schweiz zuständig bleiben. Der Bund ist also für das Verfahren zuständig, die Kantone für den Aufenthalt und den Vollzug der Wegweisungen. Bund und Kantone haben somit unterschiedliche Zuständigkeiten, aber eine gemeinsame Verantwortung. Der Bundesrat erachtet deshalb eine enge und gute Zusammenarbeit mit den Kantonen im Migrations- und Asylbereich als essenziell.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Revolution in Nordafrika und die anhaltende Emigration aus diesen Ländern stellen die europäischen Staaten vor grosse Herausforderungen. Ungewiss ist, wie viele Personen effektiv ihre Heimat verlassen werden und wie die europäischen Staaten die Migrationsströme bewältigen.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Strategie und konkreten Massnahmen schlägt er vor, um die Schweiz auf diese ausserordentliche Situation vorzubereiten?</p><p>2. Ist er gewillt, das Dublin-Abkommen konsequent anzuwenden, die Einreise in den Schengen-Raum zu überprüfen und auf Mehrfachgesuche nicht einzutreten? Sieht er zusätzliche Massnahmen im Bereich Schengen/Dublin vor (z. B. Verzicht auf zweifache Prüfung von Asylgesuchen aus Griechenland). Ist er bereit, angesichts der Migrationsbewegungen auch ausserordentliche Massnahmen zu prüfen, die über das Schengen/Dublin-Abkommen hinausgehen?</p><p>3. Welche Sicherheitsrisiken für die Schweiz sieht er in diesem Zusammenhang? Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen?</p><p>4. Welche Hilfe und Massnahme sind vor Ort geplant?</p><p>5. Welchen Beitrag können nach seiner Ansicht internationale Organisationen, wie beispielsweise das IKRK, leisten?</p><p>6. Wie sieht die Koordination und Zusammenarbeit mit den Kantonen aus?</p>
- Bewältigung der Migration aus Nordafrika
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat verfolgt und evaluiert die Situation in Nordafrika mit grosser Aufmerksamkeit. Die Länder in der Region sind gegenwärtig einem starken Migrationsdruck ausgesetzt. Vor allem in Libyen, wo sich etwa 1,5 bis 2 Millionen ausländische Arbeitnehmer aufhalten, sind viele Menschen auf der Flucht vor gewalttätigen Auseinandersetzungen. Per 8. März 2011 sind mehr als 200 000 Personen aus Libyen in die Nachbarstaaten Ägypten, Tunesien und Niger ausgereist. Vor allem in den Grenzregionen Tunesiens und Ägyptens herrschen zum Teil sehr prekäre Bedingungen. In Europa selbst ist es bisher zu keiner erheblichen Zunahme der Migration gekommen. Auf der Insel Lampedusa sind seit Anfang des Jahres rund 8000 Ankömmlinge vor allem aus Tunesien registriert worden. Angesichts der ungewissen Lage insbesondere in Libyen ist es äusserst schwierig, zuverlässige Prognosen über die weiteren Entwicklungen aufzustellen. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./4./5. In Europa und der Schweiz herrscht derzeit keine ausserordentliche Situation. Der Bundesrat erachtet es aber als wahrscheinlich, dass die Migrationsflüsse Richtung Europa stärker werden. Deshalb wurden im In- und Ausland bereits verschiedene Massnahmen ergriffen. Priorität haben derzeit Sofortmassnahmen vor Ort sowie Koordinationsmassnahmen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit. Die Schweiz leistet Beiträge zur Linderung der Not der Menschen in Libyen und in den Grenzregionen. So sind drei Sofort-Einsatz-Teams mit ExpertInnen des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) in Tunesien und Ägypten an der libyschen Grenze im Einsatz, um die Bedürfnisse in den Bereichen Medizin, Unterbringung und Wasser zu evaluieren, mit zuständigen Behörden und Partnerorganisationen zu koordinieren und Nothilfemassnahmen einzuleiten. Gleichzeitig wurden die Schweizer Botschaften in Kairo und Tunis mit je einem SKH-Spezialisten verstärkt, um die Koordination mit Regierungsstellen, Gebern und humanitären Akteuren sicherzustellen. Die humanitäre Hilfe des Bundes unterstützt das IKRK mit 500 000 Franken bei deren medizinischen Nothilfeaktivitäten. Mit diesem Geld wurden Spitäler in Benghazi (Ost-Libyen) mit Fachpersonal verstärkt und medizinischem Material versorgt. Schliesslich wird die Registrierung, die Betreuung von Personen aus asiatischen und afrikanischen Ländern an der libyschen Grenze sowie die Rückkehr in die Heimatländer durch UNHCR und IOM mit 500 000 Franken unterstützt. Die erwähnten Aktionen werden in Zusammenarbeit mit den ägyptischen und tunesischen Behörden durchgeführt.</p><p>Bei den aussenpolitischen Massnahmen setzt die Schweiz den Akzent auf die Abstimmung mit den anderen Dublin-Staaten. Im Zentrum steht dabei einerseits die Unterstützung der gemeinschaftlichen Aufgaben von Frontex im Mittelmeerraum. Dies erfolgt derzeit durch die Abstellung von drei Schweizer Fachleuten zugunsten von Frontex. Andererseits setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass das Dublin-Abkommen korrekt umgesetzt wird (siehe dazu Frage 2).</p><p>Die Schweiz bereitet sich auch mit Massnahmen im Inland auf einen möglichen Anstieg der Migration aus dem nordafrikanischen Raum vor. Die Behörden von Bund und Kantonen arbeiten dabei eng zusammen. So fand am 24. Februar 2011 eine Sondersitzung des erweiterten Fachausschusses "Asylverfahren und Unterbringung" statt. Neben Kantonen und dem Bundesamt für Migration (BFM) nahmen auch Vertreter des VBS, von Armasuisse, des Grenzwachtkorps (GWK) und des EDA teil. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des BFM hat den Auftrag erhalten, für die nächste Sitzung des Fachausschusses Aktionspläne für verschiedene wahrscheinliche Szenarien zu erarbeiten. Bei der Planung werden finanzielle Aspekte sowie Fragen des Grenzschutzes und der internationalen Koordination berücksichtigt. Die nächste Sondersitzung des erweiterten Fachausschusses "Asylverfahren und Unterbringung" ist für den 17. März 2011 vorgesehen.</p><p>2. Das Dublin-Abkommen ist in der Schweiz seit dem 12. Dezember 2008 in Kraft. Mit Italien funktioniert die Anwendung des Dublin-Abkommens grundsätzlich gut, wenn auch nicht immer reibungslos. Die Schweiz ist gewillt, das Dublin-Abkommen auch in Zukunft umfassend anzuwenden. Auf Mehrfachgesuche wird die Schweiz unabhängig vom Dublin-Abkommen nicht eintreten (Art. 32 Abs. 2 Bst. e AsylG).</p><p>Einem massiven Anstieg der Migration in kürzester Zeit war der Dublin-Raum bisher noch nicht ausgesetzt. Ob das heutige Dublin-System einer Belastungsprobe standhalten wird, in der einzelne Staaten von einem ausserordentlichen Anstieg der Migration über ihre Belastungsgrenze hinaus ungleich stärker betroffen sind als andere, lässt sich zurzeit nicht abschätzen. Aus der Sicht des Bundesrates sind die Anstrengungen innerhalb des EU-Rahmens darauf zu fokussieren, dass das Dublin-System allfällige Zusatzbelastungen verkraften kann. Die Schweiz wird sich an diesen Anstrengungen beteiligen.</p><p>Gemäss Schengener-Grenzkodex besteht für Mitgliedstaaten im Ausnahmefall unter gewissen Voraussetzungen (schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit) die Möglichkeit, systematische Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen vorübergehend wiedereinzuführen. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben.</p><p>3. Aufgrund der dynamischen und volatilen Lage in Nordafrika lassen sich zum heutigen Zeitpunkt allfällige Sicherheitsrisiken nicht definitiv abschätzen. Darunter sind nicht nur migrationspolitische Risiken zu verstehen, sondern auch Risiken wie Terrorismus, Extremismus und organisierte Kriminalität. Diese hängen im Wesentlichen vom Ausmass, der Dynamik und der Zusammensetzung der Migrationsbewegungen ab wie auch von den Umständen ihrer Entstehung sowie den Entwicklungen in den Herkunftsstaaten. Alle diese Faktoren werden von den relevanten sicherheitspolitischen Gremien wie der Lenkungsgruppe Sicherheit, dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates und dem Gesamtbundesrat in die Beurteilung einbezogen.</p><p>6. Eine gute Koordination zwischen Bund und Kantonen ist von grösster Bedeutung. Diese Koordination findet in verschiedenen Fachausschüssen statt (Fachausschuss Asylverfahren und Unterbringung, Fachausschuss Wegweisungsvollzug usw.) Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt bereits heute zunächst stets in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes. Wenn eine schnelle Rückführung - in den Herkunftsstaat oder einen anderen Dublin-Staat - möglich ist, werden die Asylsuchenden möglichst nicht auf die Kantone verteilt. Wenn eine schnelle Rückführung nicht möglich ist, verteilt der Bund die Asylsuchenden nach der Erstaufnahme in den Verfahrens- und Empfangszentren in die Kantone, die in der Regel bis zur Ausreise dieser Personen für den Aufenthalt in der Schweiz zuständig bleiben. Der Bund ist also für das Verfahren zuständig, die Kantone für den Aufenthalt und den Vollzug der Wegweisungen. Bund und Kantone haben somit unterschiedliche Zuständigkeiten, aber eine gemeinsame Verantwortung. Der Bundesrat erachtet deshalb eine enge und gute Zusammenarbeit mit den Kantonen im Migrations- und Asylbereich als essenziell.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Revolution in Nordafrika und die anhaltende Emigration aus diesen Ländern stellen die europäischen Staaten vor grosse Herausforderungen. Ungewiss ist, wie viele Personen effektiv ihre Heimat verlassen werden und wie die europäischen Staaten die Migrationsströme bewältigen.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Strategie und konkreten Massnahmen schlägt er vor, um die Schweiz auf diese ausserordentliche Situation vorzubereiten?</p><p>2. Ist er gewillt, das Dublin-Abkommen konsequent anzuwenden, die Einreise in den Schengen-Raum zu überprüfen und auf Mehrfachgesuche nicht einzutreten? Sieht er zusätzliche Massnahmen im Bereich Schengen/Dublin vor (z. B. Verzicht auf zweifache Prüfung von Asylgesuchen aus Griechenland). Ist er bereit, angesichts der Migrationsbewegungen auch ausserordentliche Massnahmen zu prüfen, die über das Schengen/Dublin-Abkommen hinausgehen?</p><p>3. Welche Sicherheitsrisiken für die Schweiz sieht er in diesem Zusammenhang? Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen?</p><p>4. Welche Hilfe und Massnahme sind vor Ort geplant?</p><p>5. Welchen Beitrag können nach seiner Ansicht internationale Organisationen, wie beispielsweise das IKRK, leisten?</p><p>6. Wie sieht die Koordination und Zusammenarbeit mit den Kantonen aus?</p>
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