Für eine solidarische Aussenpolitik zur Unterstützung des demokratischen Umbruchs in Nordafrika

ShortId
11.3028
Id
20113028
Updated
28.07.2023 08:27
Language
de
Title
Für eine solidarische Aussenpolitik zur Unterstützung des demokratischen Umbruchs in Nordafrika
AdditionalIndexing
08;2811;10;Diktatur;Internationaler Strafgerichtshof;Tunesien;Nordafrika;Demokratisierung;Zuständigkeit für Asylgesuch;Kontrolle der Zuwanderungen;Recht des Einzelnen;Ägypten;Libyen;humanitäre Hilfe;Wirtschaftshilfe;Soforthilfe;Arabien;Entwicklungszusammenarbeit;Personenkontrolle an der Grenze
1
  • L04K03030104, Arabien
  • L03K030401, Nordafrika
  • L04K08020304, Demokratisierung
  • L03K100107, humanitäre Hilfe
  • L04K10010704, Soforthilfe
  • L05K0807010203, Diktatur
  • L05K0304010202, Libyen
  • L06K030401020103, Tunesien
  • L04K03040101, Ägypten
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L04K10010415, Wirtschaftshilfe
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
  • L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
  • L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
  • L05K1504020301, Internationaler Strafgerichtshof
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat beobachtet und bewertet die herrschende Lage in Nordafrika aufmerksam. Einzelne Massnahmen sind bereits getroffen worden, und die interdepartementale Koordination ist gewährleistet. Die Deza und das Bundesamt für Flüchtlinge des EJPD stellen sicher, dass die beschlossenen Aktivitäten aufeinander abgestimmt sind und dass die zur Verfügung gestellten Mittel kohärent und zweckmässig eingesetzt werden. Namentlich drei Soforteinsatzteams der humanitären Hilfe des Bundes und des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe sind im Einsatz in Ägypten und Tunesien. Die Schweizerischen Botschaften in Kairo und Tunis wurden mit je einem Spezialisten verstärkt. Diese koordinieren in enger Zusammenarbeit mit den Regierungsbehörden und Partnern vor Ort die Nothilfe. Die Schweiz hat beschlossen, einen Beitrag in der Höhe von 500 000 Franken an die Aktivitäten des IKRK im Bereich der medizinischen Nothilfe in der Region zu leisten. Die humanitäre Hilfe des Bundes hat zudem dem Schweizerischen Roten Kreuz 500 000 Franken anvertraut, damit dieses den Tunesischen Roten Halbmond unterstützen kann. Schliesslich unterstützt die Schweiz die Operationen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) mit 1 Million Franken und stellt einen Experten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe zur Verfügung. Die Operationen des IOM helfen ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familien, die aus Libyen geflohen sind und auf dem Land-, See- oder Luftweg in ihre Heimat zurückkehren wollen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Schweizer Behörden in naher Zukunft weitere Aktivitäten in der Region unterstützen, insbesondere im Bereich Rückführung von Staatsbürgern aus Drittstaaten in ihr Herkunftsland. </p><p>2./3. Der Transitionsprozess muss glaubwürdig, offen und transparent sein und die legitimen Forderungen der Bevölkerung der Region erfüllen. Die Schweiz mit ihren Stärken in der Friedensförderung unterstützt diesen Prozess, indem sie gezielt technische Hilfe an die betroffenen Akteure leistet. Auf Wunsch der Kommission für politische Reformen wurde ein Experte nach Tunesien geschickt. In Ägypten arbeitet die Schweiz seit einiger Zeit mit Organisationen und Vertretern der Zivilgesellschaft zusammen, insbesondere in den Bereichen Folterbekämpfung, Frauenrechte, Kinderarbeit und Förderung des interreligiösen Dialogs. Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass dieses Engagement weitergeführt und die Zusammenarbeit auf Wunsch auch auf andere Länder in der Region ausgedehnt werden sollte. Aufgrund ihrer langen Erfahrung mit der Schaffung von konfessionell und religiös neutralen Begegnungsräumen wird sich die Schweiz ganz besonders für den Einbezug aller betroffenen politischen Akteure einsetzen, die zu einem Dialog bereit sind. Die Schweiz könnte zudem Gesuche um Unterstützung von Ermittlungen bei massiven Menschenrechtsverletzungen billigen. Schliesslich wird sich die Schweiz auf Wunsch an der Entsendung von Wahlbeobachtern beteiligen. In Brüssel lud am 23. Februar 2011 der Europäische Auswärtige Dienst eine Reihe internationaler Partner, darunter auch die Schweiz, zu einem hochrangigen Treffen zu Ägypten und Tunesien ein. Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder werden am 11. März 2011 bei einem Sondergipfel über die Situation in Libyen und Nordafrika beraten.</p><p>4. Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung definiert die Ziele der Aussenpolitik des Bundes. Diese Ziele, namentlich die Armutsbekämpfung, die Achtung der Menschenrechte, die Förderung der Demokratie und des friedlichen Zusammenlebens der Völker, haben vor dem Hintergrund der Ereignisse in Nordafrika mehr denn je ihre Gültigkeit. Die Schweiz verfügt im Hinblick auf Regime, die die Grundrechte der zivilen Bevölkerung verletzen, über wirksame Instrumente wie den Menschenrechtsdialog, Uno-Sanktionen, aber auch die Blockierung von Vermögenswerten von Diktatoren und ihrem Umfeld.</p><p>5. Wie unter Antwort 1 erwähnt unterstützt die Schweiz die Operationen der IOM mit 1 Million Franken. In Marokko finanziert die Deza ein Programm für Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende. Im Vordergrund stehen der Schutz von verwundbaren Personen und der Zugang zur Grundversorgung. Zudem finanziert sie zusammen mit dem BFM ein IOM-Programm für die freiwillige Rückkehr von Personen aus Afrika südlich der Sahara. Die Migration wird in Nordafrika ein zentrales Thema bleiben. Die Herausforderungen sind vielschichtig (namentlich Schutz von notleidenden Migrantinnen und Migranten, Migrationsdruck durch eigene Staatsangehörige). Die Schweiz setzt auf ein mittelfristiges Engagement, das die bereits vorhandenen Instrumente (Schutzprogramme in der Region, Migrationspartnerschaften) nutzt und sich an den Bedürfnissen und herrschenden Gegebenheiten orientiert.</p><p>6. Schengen/Dublin gibt der Schweiz die Möglichkeit, sich mit den europäischen Partnern abzustimmen und gemeinsam Lösungen zur Bewältigung der Flüchtlingsströme zu suchen. Konkret zahlt die Schweiz jährlich durchschnittlich 15 Millionen Franken an den Aussengrenzenfonds. Dieser Solidaritätsfonds unterstützt Länder wie Italien, die für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenze hohe Kosten zu tragen haben. Die Schweiz leistet ebenfalls einen Jahresbeitrag von 3,8 Millionen Franken an die Agentur Frontex. Ausserdem stellte sie der Agentur für die Operation "Hermes" drei Experten zur Verfügung. Zwei von ihnen wurden am 28. Februar 2011 nach Italien entsandt. Sie werden in der zweiten Kontrolllinie auf dem süditalienischen Festland in Caltanissetta und Bari eingesetzt. Ein dritter Experte steht auf Abruf bereit. Die Achtung der Grundrechte hat bei der Agentur Frontex oberstes Gebot. Bei ihren Operationen müssen die Verpflichtungen der beteiligten Staaten im Bereich internationaler Schutz und Einhaltung des Grundsatzes der Nichtrückschiebung respektiert werden. Ausserdem können die Schweizer Behörden dank der Assoziation an Dublin einen Grossteil jener Personen nach Italien zurückschicken, die dort bereits ein Asylgesuch gestellt haben.</p><p>7. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat entschieden, den Staatsanwalt des Internationalen Strafgerichtshofs im Zusammenhang mit der seit dem 15. Februar 2011 in Libyen herrschenden Situation einzuschalten. Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem Internationalen Strafgerichtshof ist im gleichnamigen Bundesgesetz vom 22. Juni 2001 (SR 351.6) geregelt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die mit gewaltfreien Mitteln Freiheit, Demokratie und soziale Entwicklungschancen einfordernden Völker Nordafrikas brauchen unsere Solidarität. Der laufende Demokratisierungsprozess wird nur gelingen, wenn die Menschen in ihren eigenen Ländern eine echte politische und soziale Perspektive erhalten. Die Schweiz soll und kann dazu solidarisch beitragen und ihre Politik gegenüber autokratischen Regimes grundsätzlich überdenken. Die SP-Fraktion fragt den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die aktuelle humanitäre Lage in Libyen, Tunesien, Ägypten und weiteren von Protestbewegungen erfassten arabischen Staaten? Wird der Bundesrat rasch wirksame, international koordinierte Nothilfe vor Ort leisten und dafür dem Parlament einen Zusatzkredit beantragen?</p><p>2. Was unternimmt er, damit die Menschen in Nordafrika im eigenen Land eine politische und soziale Perspektive erhalten? Welche Unterstützungsgesuche und Angebote liegen vor? Kommt es mit EU und Uno zu einer Konferenz, um in Nordafrika einen "Marschallplan" zugunsten der demokratischen und sozialen Entwicklung zu lancieren?</p><p>3. Geht die Schweiz mit Tunesien, Ägypten und der Zivilgesellschaft in weiteren Staaten Transformationspartnerschaften ein, um den partizipativen Aufbau einer freiheitlichen und pluralistischen Demokratie zu unterstützen? Welche Angebote macht die Schweiz auf dem Gebiet des Verfassungsrechts und zur Stärkung von Grundfreiheiten wie Religions-, Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit?</p><p>4. Wird der Bundesrat gegenüber autoritär regierten Staaten eine neue Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik entwickeln, damit die Schweiz in Zukunft Gewaltherrschaften nicht mehr gleich wie demokratische Staaten behandelt?</p><p>5. Mit welchen Inhalten und Mitteln trägt der Bundesrat dazu bei, dass die internationale Gemeinschaft die Lasten der aktuellen Migrationsströme in Nordafrika gemeinsam trägt? Bietet der Bundesrat z. B. Tunesien Möglichkeiten für zirkuläre Migrationsaufenthalte und andere Formen von Migrationspartnerschaften an?</p><p>6. Wie kann die europäische Migrationszusammenarbeit gegenüber Nordafrika gestärkt werden? Welche Chancen bietet der Schweiz die Assoziation an Schengen und Dublin? Wie verbessert der Bundesrat dabei den Grundrechtsschutz der Betroffenen?</p><p>7. Wie unterstützt der Bundesrat in Nordafrika die Beweismittelerhebung zuhanden des Internationalen Strafgerichtshofs?</p>
  • Für eine solidarische Aussenpolitik zur Unterstützung des demokratischen Umbruchs in Nordafrika
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat beobachtet und bewertet die herrschende Lage in Nordafrika aufmerksam. Einzelne Massnahmen sind bereits getroffen worden, und die interdepartementale Koordination ist gewährleistet. Die Deza und das Bundesamt für Flüchtlinge des EJPD stellen sicher, dass die beschlossenen Aktivitäten aufeinander abgestimmt sind und dass die zur Verfügung gestellten Mittel kohärent und zweckmässig eingesetzt werden. Namentlich drei Soforteinsatzteams der humanitären Hilfe des Bundes und des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe sind im Einsatz in Ägypten und Tunesien. Die Schweizerischen Botschaften in Kairo und Tunis wurden mit je einem Spezialisten verstärkt. Diese koordinieren in enger Zusammenarbeit mit den Regierungsbehörden und Partnern vor Ort die Nothilfe. Die Schweiz hat beschlossen, einen Beitrag in der Höhe von 500 000 Franken an die Aktivitäten des IKRK im Bereich der medizinischen Nothilfe in der Region zu leisten. Die humanitäre Hilfe des Bundes hat zudem dem Schweizerischen Roten Kreuz 500 000 Franken anvertraut, damit dieses den Tunesischen Roten Halbmond unterstützen kann. Schliesslich unterstützt die Schweiz die Operationen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) mit 1 Million Franken und stellt einen Experten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe zur Verfügung. Die Operationen des IOM helfen ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familien, die aus Libyen geflohen sind und auf dem Land-, See- oder Luftweg in ihre Heimat zurückkehren wollen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Schweizer Behörden in naher Zukunft weitere Aktivitäten in der Region unterstützen, insbesondere im Bereich Rückführung von Staatsbürgern aus Drittstaaten in ihr Herkunftsland. </p><p>2./3. Der Transitionsprozess muss glaubwürdig, offen und transparent sein und die legitimen Forderungen der Bevölkerung der Region erfüllen. Die Schweiz mit ihren Stärken in der Friedensförderung unterstützt diesen Prozess, indem sie gezielt technische Hilfe an die betroffenen Akteure leistet. Auf Wunsch der Kommission für politische Reformen wurde ein Experte nach Tunesien geschickt. In Ägypten arbeitet die Schweiz seit einiger Zeit mit Organisationen und Vertretern der Zivilgesellschaft zusammen, insbesondere in den Bereichen Folterbekämpfung, Frauenrechte, Kinderarbeit und Förderung des interreligiösen Dialogs. Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass dieses Engagement weitergeführt und die Zusammenarbeit auf Wunsch auch auf andere Länder in der Region ausgedehnt werden sollte. Aufgrund ihrer langen Erfahrung mit der Schaffung von konfessionell und religiös neutralen Begegnungsräumen wird sich die Schweiz ganz besonders für den Einbezug aller betroffenen politischen Akteure einsetzen, die zu einem Dialog bereit sind. Die Schweiz könnte zudem Gesuche um Unterstützung von Ermittlungen bei massiven Menschenrechtsverletzungen billigen. Schliesslich wird sich die Schweiz auf Wunsch an der Entsendung von Wahlbeobachtern beteiligen. In Brüssel lud am 23. Februar 2011 der Europäische Auswärtige Dienst eine Reihe internationaler Partner, darunter auch die Schweiz, zu einem hochrangigen Treffen zu Ägypten und Tunesien ein. Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder werden am 11. März 2011 bei einem Sondergipfel über die Situation in Libyen und Nordafrika beraten.</p><p>4. Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung definiert die Ziele der Aussenpolitik des Bundes. Diese Ziele, namentlich die Armutsbekämpfung, die Achtung der Menschenrechte, die Förderung der Demokratie und des friedlichen Zusammenlebens der Völker, haben vor dem Hintergrund der Ereignisse in Nordafrika mehr denn je ihre Gültigkeit. Die Schweiz verfügt im Hinblick auf Regime, die die Grundrechte der zivilen Bevölkerung verletzen, über wirksame Instrumente wie den Menschenrechtsdialog, Uno-Sanktionen, aber auch die Blockierung von Vermögenswerten von Diktatoren und ihrem Umfeld.</p><p>5. Wie unter Antwort 1 erwähnt unterstützt die Schweiz die Operationen der IOM mit 1 Million Franken. In Marokko finanziert die Deza ein Programm für Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende. Im Vordergrund stehen der Schutz von verwundbaren Personen und der Zugang zur Grundversorgung. Zudem finanziert sie zusammen mit dem BFM ein IOM-Programm für die freiwillige Rückkehr von Personen aus Afrika südlich der Sahara. Die Migration wird in Nordafrika ein zentrales Thema bleiben. Die Herausforderungen sind vielschichtig (namentlich Schutz von notleidenden Migrantinnen und Migranten, Migrationsdruck durch eigene Staatsangehörige). Die Schweiz setzt auf ein mittelfristiges Engagement, das die bereits vorhandenen Instrumente (Schutzprogramme in der Region, Migrationspartnerschaften) nutzt und sich an den Bedürfnissen und herrschenden Gegebenheiten orientiert.</p><p>6. Schengen/Dublin gibt der Schweiz die Möglichkeit, sich mit den europäischen Partnern abzustimmen und gemeinsam Lösungen zur Bewältigung der Flüchtlingsströme zu suchen. Konkret zahlt die Schweiz jährlich durchschnittlich 15 Millionen Franken an den Aussengrenzenfonds. Dieser Solidaritätsfonds unterstützt Länder wie Italien, die für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenze hohe Kosten zu tragen haben. Die Schweiz leistet ebenfalls einen Jahresbeitrag von 3,8 Millionen Franken an die Agentur Frontex. Ausserdem stellte sie der Agentur für die Operation "Hermes" drei Experten zur Verfügung. Zwei von ihnen wurden am 28. Februar 2011 nach Italien entsandt. Sie werden in der zweiten Kontrolllinie auf dem süditalienischen Festland in Caltanissetta und Bari eingesetzt. Ein dritter Experte steht auf Abruf bereit. Die Achtung der Grundrechte hat bei der Agentur Frontex oberstes Gebot. Bei ihren Operationen müssen die Verpflichtungen der beteiligten Staaten im Bereich internationaler Schutz und Einhaltung des Grundsatzes der Nichtrückschiebung respektiert werden. Ausserdem können die Schweizer Behörden dank der Assoziation an Dublin einen Grossteil jener Personen nach Italien zurückschicken, die dort bereits ein Asylgesuch gestellt haben.</p><p>7. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat entschieden, den Staatsanwalt des Internationalen Strafgerichtshofs im Zusammenhang mit der seit dem 15. Februar 2011 in Libyen herrschenden Situation einzuschalten. Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem Internationalen Strafgerichtshof ist im gleichnamigen Bundesgesetz vom 22. Juni 2001 (SR 351.6) geregelt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die mit gewaltfreien Mitteln Freiheit, Demokratie und soziale Entwicklungschancen einfordernden Völker Nordafrikas brauchen unsere Solidarität. Der laufende Demokratisierungsprozess wird nur gelingen, wenn die Menschen in ihren eigenen Ländern eine echte politische und soziale Perspektive erhalten. Die Schweiz soll und kann dazu solidarisch beitragen und ihre Politik gegenüber autokratischen Regimes grundsätzlich überdenken. Die SP-Fraktion fragt den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die aktuelle humanitäre Lage in Libyen, Tunesien, Ägypten und weiteren von Protestbewegungen erfassten arabischen Staaten? Wird der Bundesrat rasch wirksame, international koordinierte Nothilfe vor Ort leisten und dafür dem Parlament einen Zusatzkredit beantragen?</p><p>2. Was unternimmt er, damit die Menschen in Nordafrika im eigenen Land eine politische und soziale Perspektive erhalten? Welche Unterstützungsgesuche und Angebote liegen vor? Kommt es mit EU und Uno zu einer Konferenz, um in Nordafrika einen "Marschallplan" zugunsten der demokratischen und sozialen Entwicklung zu lancieren?</p><p>3. Geht die Schweiz mit Tunesien, Ägypten und der Zivilgesellschaft in weiteren Staaten Transformationspartnerschaften ein, um den partizipativen Aufbau einer freiheitlichen und pluralistischen Demokratie zu unterstützen? Welche Angebote macht die Schweiz auf dem Gebiet des Verfassungsrechts und zur Stärkung von Grundfreiheiten wie Religions-, Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit?</p><p>4. Wird der Bundesrat gegenüber autoritär regierten Staaten eine neue Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik entwickeln, damit die Schweiz in Zukunft Gewaltherrschaften nicht mehr gleich wie demokratische Staaten behandelt?</p><p>5. Mit welchen Inhalten und Mitteln trägt der Bundesrat dazu bei, dass die internationale Gemeinschaft die Lasten der aktuellen Migrationsströme in Nordafrika gemeinsam trägt? Bietet der Bundesrat z. B. Tunesien Möglichkeiten für zirkuläre Migrationsaufenthalte und andere Formen von Migrationspartnerschaften an?</p><p>6. Wie kann die europäische Migrationszusammenarbeit gegenüber Nordafrika gestärkt werden? Welche Chancen bietet der Schweiz die Assoziation an Schengen und Dublin? Wie verbessert der Bundesrat dabei den Grundrechtsschutz der Betroffenen?</p><p>7. Wie unterstützt der Bundesrat in Nordafrika die Beweismittelerhebung zuhanden des Internationalen Strafgerichtshofs?</p>
    • Für eine solidarische Aussenpolitik zur Unterstützung des demokratischen Umbruchs in Nordafrika

Back to List