Ausstieg der Schweiz aus der Agentur Frontex
- ShortId
-
11.3033
- Id
-
20113033
- Updated
-
28.07.2023 11:57
- Language
-
de
- Title
-
Ausstieg der Schweiz aus der Agentur Frontex
- AdditionalIndexing
-
2811;10;Flüchtling;Europäische Union;Kontrolle der Zuwanderungen;Kündigung eines Vertrags;Menschenrechte;Grenze
- 1
-
- L02K0903, Europäische Union
- L05K0506020301, Grenze
- L04K01080101, Flüchtling
- L03K050202, Menschenrechte
- L05K0507020104, Kündigung eines Vertrags
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Frontex steht heute hauptsächlich für die Abwehr von nichteuropäischen Menschen, welche aus verschiedenen Gründen Zuflucht in Europa suchen. Was zu Beginn als Agentur für möglichst hohe Effizienz in der Bearbeitung der Migranten und Migrantinnen galt, mutierte zu einem weiteren Beitrag zur "Festung Europa". Unter anderem versuchen schnelle, mobile Einsatzgruppen (= Rabits) die Flüchtlinge schon auf dem Meer zurückzuhalten, damit diese nie europäischen Boden erreichen, andererseits verhandelt man mit den Herkunftsstaaten darüber, wer als illegaler Flüchtling zu gelten hat (z. B. mit Jemen), verhandelt mit afrikanischen Staaten, um die innerafrikanische Migration zu verhindern oder zu bestimmen, welchen Beitrag diese an das europäische Abwehrsystem gegen Flüchtlinge leisten können (z. B. Libyen unter Gaddafi). Die Schweizer Stimmbürger und Stimmbürgerinnen haben seinerzeit Schengen/Dublin zugestimmt mit dem Versprechen, die Flüchtlinge würden korrekter behandelt. Von Frontex und Rabits sprach damals niemand. Deshalb soll die Schweiz die Zusammenarbeit mit dieser Agentur suspendieren.</p>
- <p>Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) koordiniert die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Aussengrenzen. Die Agentur unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von nationalen Grenzschutzbeamten und legt u. a. gemeinsame Ausbildungsnormen fest, erstellt Risikoanalysen, verfolgt die Entwicklungen der für die Kontrolle und Überwachung der Aussengrenzen relevanten Forschung, unterstützt die Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Aussengrenzen erfordern, und leistet die erforderliche Unterstützung für die Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen.</p><p>Es sind dies vor allem Massnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration und des organisierten Menschenhandels und -schmuggels. Dadurch wird auch die innere Sicherheit in Europa - und der Schweiz - erhöht.</p><p>Während Frontex die Zusammenarbeit an den Aussengrenzen koordiniert, verbleiben die operative Führung der Grenzkontrollen und die Verantwortung für diese Kontrollen bei den Mitgliedstaaten. Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die im Rahmen von Frontex eingesetzten Beamten sind hierbei an die Einhaltung der Grundrechte der Migranten und des Non-Refoulement-Grundsatzes sowie an die Gewährleistung der Sicherheit der aufgegriffenen Personen gebunden.</p><p>Frontex wurde mit der Verordnung 2007/2004 vom 26. Oktober 2004 (Verordnung EG Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ABl.L 349 vom 25.11.2004, S. 1) errichtet und durch die Verordnung 863/2007 vom 11. Juli 2007 über die Rapid Border Intervention Teams, sogenannte Rabits (Verordnung EG Nr. 863/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. Juli 2007 über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und zur Änderung der Verordnung EG Nr. 2007/2004 des Rates hinsichtlich dieses Mechanismus und der Regelung der Aufgaben und Befugnisse von abgestellten Beamten; Rabit, ABl. L 199 vom 31. Juli 2007, S. 30; SR 0.362.380.019) ergänzt. Die beiden Rechtsakte stellen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands dar, welche von der Schweiz gemäss dem im Schengen-Assoziierungsabkommen festgelegten Verfahren übernommen wurden. Die innerstaatliche Genehmigung erfolgte dabei durch die Bundesversammlung (vgl. BBl 2008 8357). Die Agentur Frontex und ihre Aufgaben wurden im Übrigen bereits in der Botschaft betreffend die Genehmigung der Bilateralen II vom 1. Oktober 2004 ausdrücklich erwähnt (vgl. BBl 2004 6076f.)</p><p>Eine Kündigung der Zusammenarbeit mit Frontex würde eine Kündigung der Vereinbarungen der Schweiz mit der EU zur Übernahme der Frontex- und Rabit-Verordnungen bedeuten und könnte letztlich zur Beendigung der Schengen-/Dublin-Assoziierungsabkommen führen.</p><p>Die Schweiz zeigt sich mit der Beteiligung an Frontex (sowie im Übrigen auch mit der Beteiligung am Aussengrenzfonds) solidarisch mit den Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage einem grossen Druck durch irreguläre Migration ausgesetzt sind. Die Schweiz hat aber auch selber ein Interesse daran, dass ein starker, effizienter Aussengrenzschutz gewährleistet ist.</p><p>Die Schengener und Dubliner Zusammenarbeit hat sich bisher allgemein bewährt. Mit Schengen/Dublin stehen der Schweiz wertvolle Zusammenarbeitsinstrumente in den Bereichen innere Sicherheit, Asyl und Migration zur Verfügung. Der Bundesrat lehnt daher eine Kündigung der Zusammenarbeit mit Frontex ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Schweiz kündigt die Zusammenarbeit mit Frontex.</p>
- Ausstieg der Schweiz aus der Agentur Frontex
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Frontex steht heute hauptsächlich für die Abwehr von nichteuropäischen Menschen, welche aus verschiedenen Gründen Zuflucht in Europa suchen. Was zu Beginn als Agentur für möglichst hohe Effizienz in der Bearbeitung der Migranten und Migrantinnen galt, mutierte zu einem weiteren Beitrag zur "Festung Europa". Unter anderem versuchen schnelle, mobile Einsatzgruppen (= Rabits) die Flüchtlinge schon auf dem Meer zurückzuhalten, damit diese nie europäischen Boden erreichen, andererseits verhandelt man mit den Herkunftsstaaten darüber, wer als illegaler Flüchtling zu gelten hat (z. B. mit Jemen), verhandelt mit afrikanischen Staaten, um die innerafrikanische Migration zu verhindern oder zu bestimmen, welchen Beitrag diese an das europäische Abwehrsystem gegen Flüchtlinge leisten können (z. B. Libyen unter Gaddafi). Die Schweizer Stimmbürger und Stimmbürgerinnen haben seinerzeit Schengen/Dublin zugestimmt mit dem Versprechen, die Flüchtlinge würden korrekter behandelt. Von Frontex und Rabits sprach damals niemand. Deshalb soll die Schweiz die Zusammenarbeit mit dieser Agentur suspendieren.</p>
- <p>Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) koordiniert die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Aussengrenzen. Die Agentur unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von nationalen Grenzschutzbeamten und legt u. a. gemeinsame Ausbildungsnormen fest, erstellt Risikoanalysen, verfolgt die Entwicklungen der für die Kontrolle und Überwachung der Aussengrenzen relevanten Forschung, unterstützt die Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Aussengrenzen erfordern, und leistet die erforderliche Unterstützung für die Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen.</p><p>Es sind dies vor allem Massnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration und des organisierten Menschenhandels und -schmuggels. Dadurch wird auch die innere Sicherheit in Europa - und der Schweiz - erhöht.</p><p>Während Frontex die Zusammenarbeit an den Aussengrenzen koordiniert, verbleiben die operative Führung der Grenzkontrollen und die Verantwortung für diese Kontrollen bei den Mitgliedstaaten. Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die im Rahmen von Frontex eingesetzten Beamten sind hierbei an die Einhaltung der Grundrechte der Migranten und des Non-Refoulement-Grundsatzes sowie an die Gewährleistung der Sicherheit der aufgegriffenen Personen gebunden.</p><p>Frontex wurde mit der Verordnung 2007/2004 vom 26. Oktober 2004 (Verordnung EG Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ABl.L 349 vom 25.11.2004, S. 1) errichtet und durch die Verordnung 863/2007 vom 11. Juli 2007 über die Rapid Border Intervention Teams, sogenannte Rabits (Verordnung EG Nr. 863/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. Juli 2007 über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und zur Änderung der Verordnung EG Nr. 2007/2004 des Rates hinsichtlich dieses Mechanismus und der Regelung der Aufgaben und Befugnisse von abgestellten Beamten; Rabit, ABl. L 199 vom 31. Juli 2007, S. 30; SR 0.362.380.019) ergänzt. Die beiden Rechtsakte stellen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands dar, welche von der Schweiz gemäss dem im Schengen-Assoziierungsabkommen festgelegten Verfahren übernommen wurden. Die innerstaatliche Genehmigung erfolgte dabei durch die Bundesversammlung (vgl. BBl 2008 8357). Die Agentur Frontex und ihre Aufgaben wurden im Übrigen bereits in der Botschaft betreffend die Genehmigung der Bilateralen II vom 1. Oktober 2004 ausdrücklich erwähnt (vgl. BBl 2004 6076f.)</p><p>Eine Kündigung der Zusammenarbeit mit Frontex würde eine Kündigung der Vereinbarungen der Schweiz mit der EU zur Übernahme der Frontex- und Rabit-Verordnungen bedeuten und könnte letztlich zur Beendigung der Schengen-/Dublin-Assoziierungsabkommen führen.</p><p>Die Schweiz zeigt sich mit der Beteiligung an Frontex (sowie im Übrigen auch mit der Beteiligung am Aussengrenzfonds) solidarisch mit den Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage einem grossen Druck durch irreguläre Migration ausgesetzt sind. Die Schweiz hat aber auch selber ein Interesse daran, dass ein starker, effizienter Aussengrenzschutz gewährleistet ist.</p><p>Die Schengener und Dubliner Zusammenarbeit hat sich bisher allgemein bewährt. Mit Schengen/Dublin stehen der Schweiz wertvolle Zusammenarbeitsinstrumente in den Bereichen innere Sicherheit, Asyl und Migration zur Verfügung. Der Bundesrat lehnt daher eine Kündigung der Zusammenarbeit mit Frontex ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Schweiz kündigt die Zusammenarbeit mit Frontex.</p>
- Ausstieg der Schweiz aus der Agentur Frontex
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