Förderung und Beschleunigung von E-Health
- ShortId
-
11.3034
- Id
-
20113034
- Updated
-
24.06.2025 23:47
- Language
-
de
- Title
-
Förderung und Beschleunigung von E-Health
- AdditionalIndexing
-
2841;Datenverarbeitung in der Medizin;Durchführung eines Projektes;Subvention;Arzt/Ärztin
- 1
-
- L05K1203010104, Datenverarbeitung in der Medizin
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L05K1102030202, Subvention
- L04K01050402, Arzt/Ärztin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ohne E-Health ist die mit der Managed-Care-Vorlage angestrebte integrierte Versorgung nicht möglich. Damit aber E-Health zum Tragen kommt, braucht es in Arztpraxen eine EDV-Basisinfrastruktur, damit Ärztinnen und Ärzte Daten elektronisch dokumentieren und austauschen können. Heute sollen weniger als 20 Prozent der Ärzte die Informationen elektronisch dokumentieren. Untersuchungen in verschiedenen Ländern haben gezeigt, dass die Einführung von E-Health ohne Anschubfinanzierung, ohne Anreize und ohne klare staatlich vorgegebene Standards nur schleppend vorwärtsgeht. Das hat die OECD dazu bewogen, den Mitgliedstaaten zu empfehlen, die Einführung mit finanziellen Anreizen (Anschubfinanzierung sowie Anreize bei der Einzelleistungsvergütung) zu beschleunigen. E-Health kann nur funktionieren, wenn klare und verbindliche IT-Standards zur Sicherung der Interoperabilität sowie der Migrierbarkeit festgelegt werden. Der Bund und die Kantone müssen die Regeln der Standardisierung unter Einbezug der Fachpersonen aus der Praxis festlegen. Zu überlegen sind auch Sanktionen bei der Nichteinhaltung von Standards. In der Schweiz leidet die Entwicklung von E-Health unter anderem daran, dass bisher die Ärzte zu wenig in den Prozess mit einbezogen wurden. Die Studien und Versuche von fachübergreifenden Lösungen sollen deshalb durch die öffentliche Hand, darunter auch der Bund, unterstützt werden. </p>
- <p>Im Rahmen der Umsetzung der Strategie E-Health Schweiz hat der Bundesrat am 3. Dezember 2010 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis September 2011 einen vernehmlassungsfähigen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage zur Einführung eines elektronischen Patientendossiers auszuarbeiten. Der Bundesrat teilt somit im Grundsatz das Anliegen der Motionärin. Welche Massnahmen zur Förderung und Beschleunigung der Umsetzung der Strategie E-Health Schweiz ergriffen werden sollen, wird im Rahmen des erwähnten Gesetzgebungsvorhabens zu entscheiden sein. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Einführung und Förderung von E-Health folgende Massnahmen zu prüfen und gegebenfalls dem Parlament schnellstmöglich entsprechende gesetzliche Grundlagen und Finanzierungsbeschlüsse vorzulegen:</p><p>a. Anschubfinanzierung der IKT-Infrastruktur für Arztpraxen;</p><p>b. Anreize bei den Taxpunkten für Ärztinnen und Ärzte, die Patientendaten elektronisch zu dokumentieren und auszutauschen;</p><p>c. Festlegung der Regeln für verbindliche Standards;</p><p>d. Unterstützung von Studien und Versuchen von fachübergreifenden Lösungen.</p>
- Förderung und Beschleunigung von E-Health
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ohne E-Health ist die mit der Managed-Care-Vorlage angestrebte integrierte Versorgung nicht möglich. Damit aber E-Health zum Tragen kommt, braucht es in Arztpraxen eine EDV-Basisinfrastruktur, damit Ärztinnen und Ärzte Daten elektronisch dokumentieren und austauschen können. Heute sollen weniger als 20 Prozent der Ärzte die Informationen elektronisch dokumentieren. Untersuchungen in verschiedenen Ländern haben gezeigt, dass die Einführung von E-Health ohne Anschubfinanzierung, ohne Anreize und ohne klare staatlich vorgegebene Standards nur schleppend vorwärtsgeht. Das hat die OECD dazu bewogen, den Mitgliedstaaten zu empfehlen, die Einführung mit finanziellen Anreizen (Anschubfinanzierung sowie Anreize bei der Einzelleistungsvergütung) zu beschleunigen. E-Health kann nur funktionieren, wenn klare und verbindliche IT-Standards zur Sicherung der Interoperabilität sowie der Migrierbarkeit festgelegt werden. Der Bund und die Kantone müssen die Regeln der Standardisierung unter Einbezug der Fachpersonen aus der Praxis festlegen. Zu überlegen sind auch Sanktionen bei der Nichteinhaltung von Standards. In der Schweiz leidet die Entwicklung von E-Health unter anderem daran, dass bisher die Ärzte zu wenig in den Prozess mit einbezogen wurden. Die Studien und Versuche von fachübergreifenden Lösungen sollen deshalb durch die öffentliche Hand, darunter auch der Bund, unterstützt werden. </p>
- <p>Im Rahmen der Umsetzung der Strategie E-Health Schweiz hat der Bundesrat am 3. Dezember 2010 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis September 2011 einen vernehmlassungsfähigen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage zur Einführung eines elektronischen Patientendossiers auszuarbeiten. Der Bundesrat teilt somit im Grundsatz das Anliegen der Motionärin. Welche Massnahmen zur Förderung und Beschleunigung der Umsetzung der Strategie E-Health Schweiz ergriffen werden sollen, wird im Rahmen des erwähnten Gesetzgebungsvorhabens zu entscheiden sein. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Einführung und Förderung von E-Health folgende Massnahmen zu prüfen und gegebenfalls dem Parlament schnellstmöglich entsprechende gesetzliche Grundlagen und Finanzierungsbeschlüsse vorzulegen:</p><p>a. Anschubfinanzierung der IKT-Infrastruktur für Arztpraxen;</p><p>b. Anreize bei den Taxpunkten für Ärztinnen und Ärzte, die Patientendaten elektronisch zu dokumentieren und auszutauschen;</p><p>c. Festlegung der Regeln für verbindliche Standards;</p><p>d. Unterstützung von Studien und Versuchen von fachübergreifenden Lösungen.</p>
- Förderung und Beschleunigung von E-Health
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