Ausschaffungen der letzten drei Jahre

ShortId
11.3045
Id
20113045
Updated
28.07.2023 08:36
Language
de
Title
Ausschaffungen der letzten drei Jahre
AdditionalIndexing
2811;Kostenrechnung;Ausschaffung;Beförderung auf dem Luftweg;Statistik;Flugzeug
1
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L03K020218, Statistik
  • L03K180401, Beförderung auf dem Luftweg
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K1804010301, Flugzeug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Zeitraum von 2008 bis 2010 wurden insgesamt 14 682 Personen (2008: 3562; 2009: 5421; 2010: 5699) kontrolliert unter Anwendung einer Vollzugsstufe nach Artikel 28 der Verordnung über die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (ZAV; SR 364.3) in die jeweiligen Herkunftsstaaten oder in Drittstaaten zurückgeführt. Nur ein kleiner Teil dieser Personen wurde mittels Sonderflug transportiert. </p><p>2. Im Zeitraum von 2008 bis 2010 wurden 13 665 Personen unter Anwendung von Vollzugsstufe 1, 313 Personen unter Anwendung von Vollzugsstufe 2 und 704 Personen unter Anwendung von Vollzugsstufe 4 transportiert. Vollzugsstufe 3 kommt in der Praxis nicht zur Anwendung. </p><p>3. Insgesamt wurden 121 Sonderflüge geplant und 106 durchgeführt (2008: 40 geplant / 36 durchgeführt; 2009: 48/43; 2010: 34/27). Auf den durchgeführten Sonderflügen wurden total 704 Personen in ihre Herkunftsstaaten oder in Drittstaaten zurückgeführt.</p><p>4. Von 2008 bis 2010 konnten insgesamt sieben Personen, deren Rückführung mittels Sonderflug begonnen wurde, den zuständigen Behörden an der Zieldestination nicht übergeben werden.</p><p>5. Das Bundesamt für Migration (BFM) ist in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten(EDA) bestrebt, eine optimale Zusammenarbeit mit den Einwanderungsbehörden der jeweiligen Zielländer zu erreichen. Dennoch kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass die Landebewilligung für einen Sonderflug ausbleibt oder zu spät eintrifft. Der Grund dazu liegt in den teilweise sehr komplexen länderspezifischen Prozedere zum Erhalt einer Landebewilligung. Anhand der vorgelegten Zahlen kann jedoch bei Weitem nicht von einem Missstand gesprochen werden.</p><p>6. Die Flugkosten für die durchgeführten Sonderflüge betrugen für das Jahr 2008 3 062 150 Franken (36 Flüge), für das Jahr 2009 3 093 279 Franken (43 Flüge) und für das Jahr 2010 2 129 920 Franken (27 Flüge).</p><p>7./9. Im Zeitraum von 2008 bis 2010 hat keine der betroffenen Personen die Ausschaffung per Sonderflug durch Selbstverletzung oder die Verletzung von Begleitpersonen verhindert.</p><p>8. Die Annullierungskosten von geplanten, aber nicht durchgeführten Sonderflügen für das Jahr 2008 betrugen 7311 Franken (Landebewilligung nicht erhalten), für das Jahr 2009 28 000 Franken (Landebewilligung nicht erhalten) und für das Jahr 2010 241 917 Franken. Die Kosten für das Jahr 2010 sind deswegen höher, weil ein Sonderflug nach Nigeria aufgrund eines Todesfalles annulliert werden musste und zusätzlich weitere zu diesem Zeitpunkt bereits geplante Sonderflüge abgesagt werden mussten. Des Weiteren wurde in einem Fall die Landebewilligung nicht erteilt.</p><p>10. Die zuständigen kantonalen Behörden sind auf der Grundlage von Artikel 29 Absätze 1 und 2 ZAV verpflichtet, mit allen Personen, die zwangsweise zurückgeführt werden, vor der Rückführung ein Vorbereitungsgespräch durchzuführen. Nur in Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden, insbesondere wenn ein Vorbereitungsgespräch bereits zu einem früheren Zeitpunkt stattgefunden hat und der darauffolgende Rückführungsversuch abgebrochen werden musste (Art. 29 Abs. 3 ZAV).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Immer wieder geraten Ausschaffungsflüge in die Schlagzeilen. Teure Sonderflüge können oft nicht durchgeführt werden oder müssen umkehren, ohne die Ausschaffung vollzogen zu haben. Hierzu sind endlich klare Zahlen und Verbesserungsmassnahmen gefordert. Daher stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Ausschaffungen auf dem Luftweg wurden 2008, 2009 und 2010 begonnen, d. h., sie waren geplant (der Flug gechartert, die Begleitpersonen auf dem Flugfeld)?</p><p>2. Wie viele von diesen Ausschaffungen waren in den Vollzugsstufen 1, 2, 3 oder 4?</p><p>3. Bei wie vielen der geplanten Ausschaffungen der Stufe 4 wurde das Flugzeug gestartet?</p><p>4. Bei wie vielen Ausschaffungen der Stufe 4, bei denen das Flugzeug gestartet wurde, war der Flug umsonst (d. h., der Ausschaffungshäftling befand sich nach dem Flug immer noch in der Schweiz)?</p><p>5. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um diesen Missstand zu beheben und Ausschaffungen konsequenter und effizienter zu gestalten?</p><p>6. Bei Ausschaffungen der Stufe 4 ist gemäss Verordnung (Art. 28 Abs. 1 Bst. d ZAV) zwingend ein Sonderflug durchzuführen. Wie hoch sind die Kosten für solche Sonderflüge?</p><p>7. Wie viele der geplanten Ausschaffungen der Jahre 2008, 2009 und 2010 konnten nicht durchgeführt werden, weil der Ausschaffungshäftling entweder sich selbst oder Begleitpersonen (Polizisten) verletzt hat?</p><p>8. Wie hoch waren die Kosten dieser nichtdurchgeführten Sonderflüge in den Jahren 2008, 2009 und 2010?</p><p>9. Wie viele Ausschaffungshäftlinge verletzten sich in den Jahren 2008, 2009 und 2010 selbst innerhalb von zehn Tagen vor der geplanten Ausschaffung, und wie viele davon konnten damit ihre Ausschaffung verhindern?</p><p>10. Entspricht es der Tatsache, dass Ausschaffungshäftlingen der Stufe 4 nicht mitgeteilt wird, wann sie ausgeschafft werden, weil sie sich sonst selbst verletzen würden?</p>
  • Ausschaffungen der letzten drei Jahre
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Zeitraum von 2008 bis 2010 wurden insgesamt 14 682 Personen (2008: 3562; 2009: 5421; 2010: 5699) kontrolliert unter Anwendung einer Vollzugsstufe nach Artikel 28 der Verordnung über die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (ZAV; SR 364.3) in die jeweiligen Herkunftsstaaten oder in Drittstaaten zurückgeführt. Nur ein kleiner Teil dieser Personen wurde mittels Sonderflug transportiert. </p><p>2. Im Zeitraum von 2008 bis 2010 wurden 13 665 Personen unter Anwendung von Vollzugsstufe 1, 313 Personen unter Anwendung von Vollzugsstufe 2 und 704 Personen unter Anwendung von Vollzugsstufe 4 transportiert. Vollzugsstufe 3 kommt in der Praxis nicht zur Anwendung. </p><p>3. Insgesamt wurden 121 Sonderflüge geplant und 106 durchgeführt (2008: 40 geplant / 36 durchgeführt; 2009: 48/43; 2010: 34/27). Auf den durchgeführten Sonderflügen wurden total 704 Personen in ihre Herkunftsstaaten oder in Drittstaaten zurückgeführt.</p><p>4. Von 2008 bis 2010 konnten insgesamt sieben Personen, deren Rückführung mittels Sonderflug begonnen wurde, den zuständigen Behörden an der Zieldestination nicht übergeben werden.</p><p>5. Das Bundesamt für Migration (BFM) ist in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten(EDA) bestrebt, eine optimale Zusammenarbeit mit den Einwanderungsbehörden der jeweiligen Zielländer zu erreichen. Dennoch kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass die Landebewilligung für einen Sonderflug ausbleibt oder zu spät eintrifft. Der Grund dazu liegt in den teilweise sehr komplexen länderspezifischen Prozedere zum Erhalt einer Landebewilligung. Anhand der vorgelegten Zahlen kann jedoch bei Weitem nicht von einem Missstand gesprochen werden.</p><p>6. Die Flugkosten für die durchgeführten Sonderflüge betrugen für das Jahr 2008 3 062 150 Franken (36 Flüge), für das Jahr 2009 3 093 279 Franken (43 Flüge) und für das Jahr 2010 2 129 920 Franken (27 Flüge).</p><p>7./9. Im Zeitraum von 2008 bis 2010 hat keine der betroffenen Personen die Ausschaffung per Sonderflug durch Selbstverletzung oder die Verletzung von Begleitpersonen verhindert.</p><p>8. Die Annullierungskosten von geplanten, aber nicht durchgeführten Sonderflügen für das Jahr 2008 betrugen 7311 Franken (Landebewilligung nicht erhalten), für das Jahr 2009 28 000 Franken (Landebewilligung nicht erhalten) und für das Jahr 2010 241 917 Franken. Die Kosten für das Jahr 2010 sind deswegen höher, weil ein Sonderflug nach Nigeria aufgrund eines Todesfalles annulliert werden musste und zusätzlich weitere zu diesem Zeitpunkt bereits geplante Sonderflüge abgesagt werden mussten. Des Weiteren wurde in einem Fall die Landebewilligung nicht erteilt.</p><p>10. Die zuständigen kantonalen Behörden sind auf der Grundlage von Artikel 29 Absätze 1 und 2 ZAV verpflichtet, mit allen Personen, die zwangsweise zurückgeführt werden, vor der Rückführung ein Vorbereitungsgespräch durchzuführen. Nur in Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden, insbesondere wenn ein Vorbereitungsgespräch bereits zu einem früheren Zeitpunkt stattgefunden hat und der darauffolgende Rückführungsversuch abgebrochen werden musste (Art. 29 Abs. 3 ZAV).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Immer wieder geraten Ausschaffungsflüge in die Schlagzeilen. Teure Sonderflüge können oft nicht durchgeführt werden oder müssen umkehren, ohne die Ausschaffung vollzogen zu haben. Hierzu sind endlich klare Zahlen und Verbesserungsmassnahmen gefordert. Daher stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Ausschaffungen auf dem Luftweg wurden 2008, 2009 und 2010 begonnen, d. h., sie waren geplant (der Flug gechartert, die Begleitpersonen auf dem Flugfeld)?</p><p>2. Wie viele von diesen Ausschaffungen waren in den Vollzugsstufen 1, 2, 3 oder 4?</p><p>3. Bei wie vielen der geplanten Ausschaffungen der Stufe 4 wurde das Flugzeug gestartet?</p><p>4. Bei wie vielen Ausschaffungen der Stufe 4, bei denen das Flugzeug gestartet wurde, war der Flug umsonst (d. h., der Ausschaffungshäftling befand sich nach dem Flug immer noch in der Schweiz)?</p><p>5. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um diesen Missstand zu beheben und Ausschaffungen konsequenter und effizienter zu gestalten?</p><p>6. Bei Ausschaffungen der Stufe 4 ist gemäss Verordnung (Art. 28 Abs. 1 Bst. d ZAV) zwingend ein Sonderflug durchzuführen. Wie hoch sind die Kosten für solche Sonderflüge?</p><p>7. Wie viele der geplanten Ausschaffungen der Jahre 2008, 2009 und 2010 konnten nicht durchgeführt werden, weil der Ausschaffungshäftling entweder sich selbst oder Begleitpersonen (Polizisten) verletzt hat?</p><p>8. Wie hoch waren die Kosten dieser nichtdurchgeführten Sonderflüge in den Jahren 2008, 2009 und 2010?</p><p>9. Wie viele Ausschaffungshäftlinge verletzten sich in den Jahren 2008, 2009 und 2010 selbst innerhalb von zehn Tagen vor der geplanten Ausschaffung, und wie viele davon konnten damit ihre Ausschaffung verhindern?</p><p>10. Entspricht es der Tatsache, dass Ausschaffungshäftlingen der Stufe 4 nicht mitgeteilt wird, wann sie ausgeschafft werden, weil sie sich sonst selbst verletzen würden?</p>
    • Ausschaffungen der letzten drei Jahre

Back to List