Überprüfung der Fruchtfolgeflächen

ShortId
11.3046
Id
20113046
Updated
28.07.2023 07:35
Language
de
Title
Überprüfung der Fruchtfolgeflächen
AdditionalIndexing
55;2846;Fruchtfolgefläche;Agrarproduktionspolitik;landwirtschaftliche Betriebsfläche;Sachplan;Landwirtschaftszone;Vollzug von Beschlüssen;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung;Erhaltung der Landwirtschaft
1
  • L06K010204010201, Fruchtfolgefläche
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
  • L05K0102040102, Landwirtschaftszone
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K14010401, Agrarproduktionspolitik
  • L05K1401050302, landwirtschaftliche Betriebsfläche
  • L04K01020412, Sachplan
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie sich aus den neuesten Überprüfungen der Fruchtfolgeflächen (FFF) in den Kantonen Zürich und Bern zeigt, sind die 1992 durch Bundesratsbeschluss den Kantonen verbindlich vorgegebenen Fruchtfolgeflächen nicht mehr im vollen Umfang vorhanden. </p><p>In den Kantonen Zürich und Bern werden Ersatzausscheidungen für bereits fehlende FFF auf Flächen vorgenommen, welche die Qualitätskriterien zur Ausscheidung der FFF des Bundesamtes für Raumentwicklung nicht mehr erfüllen.</p><p>Der Kanton Zürich hat in einer Medienmitteilung vom 12. Januar dieses Jahres angekündigt, dass er nach Anwendung der bisherigen Kriterien des Bundes bereits rund 5000 Hektaren zu wenig FFF hat, dass er aber die fehlende Fläche mit angeblicher Bewilligung des Bundes mit Land ausgleiche, welches für den Ackerbau bereits als nur bedingt geeignet gilt. Mit anderen Worten, es werden nun Ersatzflächen als Fruchtfolgeflächen bezeichnet, die sich als langfristige Ernährungsgrundlage gar nicht eignen. Damit ist der Bundessachplan infrage gestellt.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen in Ergänzung zu seinen Antworten auf die Interpellation Bourgeois 09.3025 und die Motion Bourgeois 09.3871 wie folgt:</p><p>1. Seit dem Bundesratsbeschluss vom 8. April 1992 haben der Bundesrat und die Bundesverwaltung sich stets um die Umsetzung des Sachplans bemüht. So müssen etwa alle Kantone in ihren Richtplänen die notwendigen Massnahmen zum Schutz der Fruchtfolgeflächen (FFF) festlegen. Ein kantonaler Richtplan wird nicht genehmigt, solange die vorgesehenen Massnahmen ungenügend sind. Zudem steht das ARE in engem Kontakt mit den Kantonen, um die Daten zu den FFF laufend zu verbessern.</p><p>2./3. Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Sachplans FFF hat das ARE die kantonalen Erfahrungen bei dessen Umsetzung gesammelt und ausgewertet ("10 Jahre Sachplan Fruchtfolgeflächen, FFF"; ARE, 2003). Dabei wurde festgestellt, dass der Schutz eines minimalen Umfangs an Ackerflächen zur Lebensmittelproduktion bis dahin noch kaum ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen war.</p><p>Der Schutz der FFF ist nicht nur eine dringende, sondern auch eine ständige und anspruchsvolle Aufgabe. Der Bundesrat setzt die nötigen Mittel ein, um seine Pflichten erfüllen zu können. Die konkrete Bezeichnung der FFF und deren Schutz liegen jedoch vor allem in kantonaler Kompetenz (Art. 28 RPV).</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es eine wichtige Aufgabe des ARE ist, die Kantone und die Gemeinden bei der Umsetzung der Massnahmen zum Schutze der FFF zu unterstützen. Im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) ist vorgesehen, den quantitativen und qualitativen Bodenschutz zu verstärken, was auch dazu beitragen soll, dem Druck der Immobilienwirtschaft besser entgegenwirken zu können.</p><p>4. Der Kanton Zürich hatte seine FFF auf der Grundlage einer Erhebung in den Achtzigerjahren gemeldet, welche auch die Basis für die Festsetzung des kantonalen Mindestumfanges gebildet hat. Ab den Neunzigerjahren hat der Kanton dann eine vollständige bodenkundliche Karte der landwirtschaftlichen Flächen erstellt, die im Jahre 2009 einer Feldprüfung unterzogen wurde. Dabei gilt es zu beachten, dass die in den Achtzigerjahren angewandte Erhebungsmethode (Erhebung der landwirtschaftlichen Eignung) und die vom Kanton Zürich erstellte bodenkundliche Karte nur bedingt vergleichbar sind. Das ARE prüft zurzeit das Ergebnis dieser neuen Erhebung und die Flächen, die als FFF anerkannt werden könnten. Diese Prüfung ist noch im Gange.</p><p>5. Die FFF sind sowohl für die langfristige Ernährungssicherung wie auch für den Krisenfall von grosser Bedeutung; der Sachplan FFF hat daher nichts an Aktualität eingebüsst. Die Strategie der Ernährungssicherung ist sicherlich nicht nur auf ein einziges Krisenszenario fixiert. Die weltweit steigende Nachfrage nach Nahrungsmitteln bedingt indessen geeignetes Ackerland und somit auch eine ausreichende Fläche im eigenen Land, die längerfristig verfügbar bleibt. Im Weiteren trägt der Sachplan FFF zu einer nachhaltigen Raumentwicklung bei.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die Kantone die Sicherstellung ihrer verbindlich festgelegten qualitativen Fruchtfolgeflächen (FFF), welche die zentrale Grundlage der Ernährungssicherheit darstellen, auch einhalten?</p><p>2. Hat er die Einhaltung seiner Vorgaben bisher in der nötigen Ernsthaftigkeit oder Dringlichkeit auch kontrolliert? </p><p>3. Ist er sich bewusst, dass der Schutz der FFF nur eine Chance hat, wenn er bereit ist, den Gemeinden und Kantonen gegen den Druck der Immobilienwirtschaft in ausreichendem Masse beizustehen? </p><p>4. Was sagt er dazu, dass der Kanton Zürich die schweizerische Öffentlichkeit über eine bevorstehende bzw. vom Bund bereits zugesicherte Änderung der Qualitätsanforderungen an Fruchtfolgeflächen orientiert, bevor überhaupt auf Bundesebene entsprechende Entscheide weder gefallen noch in einer Vernehmlassung haben diskutiert werden können?</p><p>5. Bleibt der Bundessachplan Fruchtfolgeflächen für unsere Zukunft noch die Bodengrundlage für die Ernährungssicherheit in Notzeiten, oder kommt es zur vorgetäuschten Ernährungssicherheit?</p>
  • Überprüfung der Fruchtfolgeflächen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie sich aus den neuesten Überprüfungen der Fruchtfolgeflächen (FFF) in den Kantonen Zürich und Bern zeigt, sind die 1992 durch Bundesratsbeschluss den Kantonen verbindlich vorgegebenen Fruchtfolgeflächen nicht mehr im vollen Umfang vorhanden. </p><p>In den Kantonen Zürich und Bern werden Ersatzausscheidungen für bereits fehlende FFF auf Flächen vorgenommen, welche die Qualitätskriterien zur Ausscheidung der FFF des Bundesamtes für Raumentwicklung nicht mehr erfüllen.</p><p>Der Kanton Zürich hat in einer Medienmitteilung vom 12. Januar dieses Jahres angekündigt, dass er nach Anwendung der bisherigen Kriterien des Bundes bereits rund 5000 Hektaren zu wenig FFF hat, dass er aber die fehlende Fläche mit angeblicher Bewilligung des Bundes mit Land ausgleiche, welches für den Ackerbau bereits als nur bedingt geeignet gilt. Mit anderen Worten, es werden nun Ersatzflächen als Fruchtfolgeflächen bezeichnet, die sich als langfristige Ernährungsgrundlage gar nicht eignen. Damit ist der Bundessachplan infrage gestellt.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen in Ergänzung zu seinen Antworten auf die Interpellation Bourgeois 09.3025 und die Motion Bourgeois 09.3871 wie folgt:</p><p>1. Seit dem Bundesratsbeschluss vom 8. April 1992 haben der Bundesrat und die Bundesverwaltung sich stets um die Umsetzung des Sachplans bemüht. So müssen etwa alle Kantone in ihren Richtplänen die notwendigen Massnahmen zum Schutz der Fruchtfolgeflächen (FFF) festlegen. Ein kantonaler Richtplan wird nicht genehmigt, solange die vorgesehenen Massnahmen ungenügend sind. Zudem steht das ARE in engem Kontakt mit den Kantonen, um die Daten zu den FFF laufend zu verbessern.</p><p>2./3. Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Sachplans FFF hat das ARE die kantonalen Erfahrungen bei dessen Umsetzung gesammelt und ausgewertet ("10 Jahre Sachplan Fruchtfolgeflächen, FFF"; ARE, 2003). Dabei wurde festgestellt, dass der Schutz eines minimalen Umfangs an Ackerflächen zur Lebensmittelproduktion bis dahin noch kaum ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen war.</p><p>Der Schutz der FFF ist nicht nur eine dringende, sondern auch eine ständige und anspruchsvolle Aufgabe. Der Bundesrat setzt die nötigen Mittel ein, um seine Pflichten erfüllen zu können. Die konkrete Bezeichnung der FFF und deren Schutz liegen jedoch vor allem in kantonaler Kompetenz (Art. 28 RPV).</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es eine wichtige Aufgabe des ARE ist, die Kantone und die Gemeinden bei der Umsetzung der Massnahmen zum Schutze der FFF zu unterstützen. Im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) ist vorgesehen, den quantitativen und qualitativen Bodenschutz zu verstärken, was auch dazu beitragen soll, dem Druck der Immobilienwirtschaft besser entgegenwirken zu können.</p><p>4. Der Kanton Zürich hatte seine FFF auf der Grundlage einer Erhebung in den Achtzigerjahren gemeldet, welche auch die Basis für die Festsetzung des kantonalen Mindestumfanges gebildet hat. Ab den Neunzigerjahren hat der Kanton dann eine vollständige bodenkundliche Karte der landwirtschaftlichen Flächen erstellt, die im Jahre 2009 einer Feldprüfung unterzogen wurde. Dabei gilt es zu beachten, dass die in den Achtzigerjahren angewandte Erhebungsmethode (Erhebung der landwirtschaftlichen Eignung) und die vom Kanton Zürich erstellte bodenkundliche Karte nur bedingt vergleichbar sind. Das ARE prüft zurzeit das Ergebnis dieser neuen Erhebung und die Flächen, die als FFF anerkannt werden könnten. Diese Prüfung ist noch im Gange.</p><p>5. Die FFF sind sowohl für die langfristige Ernährungssicherung wie auch für den Krisenfall von grosser Bedeutung; der Sachplan FFF hat daher nichts an Aktualität eingebüsst. Die Strategie der Ernährungssicherung ist sicherlich nicht nur auf ein einziges Krisenszenario fixiert. Die weltweit steigende Nachfrage nach Nahrungsmitteln bedingt indessen geeignetes Ackerland und somit auch eine ausreichende Fläche im eigenen Land, die längerfristig verfügbar bleibt. Im Weiteren trägt der Sachplan FFF zu einer nachhaltigen Raumentwicklung bei.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die Kantone die Sicherstellung ihrer verbindlich festgelegten qualitativen Fruchtfolgeflächen (FFF), welche die zentrale Grundlage der Ernährungssicherheit darstellen, auch einhalten?</p><p>2. Hat er die Einhaltung seiner Vorgaben bisher in der nötigen Ernsthaftigkeit oder Dringlichkeit auch kontrolliert? </p><p>3. Ist er sich bewusst, dass der Schutz der FFF nur eine Chance hat, wenn er bereit ist, den Gemeinden und Kantonen gegen den Druck der Immobilienwirtschaft in ausreichendem Masse beizustehen? </p><p>4. Was sagt er dazu, dass der Kanton Zürich die schweizerische Öffentlichkeit über eine bevorstehende bzw. vom Bund bereits zugesicherte Änderung der Qualitätsanforderungen an Fruchtfolgeflächen orientiert, bevor überhaupt auf Bundesebene entsprechende Entscheide weder gefallen noch in einer Vernehmlassung haben diskutiert werden können?</p><p>5. Bleibt der Bundessachplan Fruchtfolgeflächen für unsere Zukunft noch die Bodengrundlage für die Ernährungssicherheit in Notzeiten, oder kommt es zur vorgetäuschten Ernährungssicherheit?</p>
    • Überprüfung der Fruchtfolgeflächen

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