Anpassungen im Tätigkeitsbereich der Schweizerischen Nationalbank

ShortId
11.3057
Id
20113057
Updated
28.07.2023 09:32
Language
de
Title
Anpassungen im Tätigkeitsbereich der Schweizerischen Nationalbank
AdditionalIndexing
24;Leistungsauftrag;Kontrolle;Kompetenzregelung;Geldpolitik;devisenrechtliche Beschränkung;Devisenreserve;Schweizerische Nationalbank;Kauf;Devisen;Wechselkurs
1
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L03K110301, Geldpolitik
  • L04K11030303, devisenrechtliche Beschränkung
  • L04K11030304, Wechselkurs
  • L04K11010103, Devisenreserve
  • L05K1103030101, Devisen
  • L05K0701010203, Kauf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Tatsache, dass die SNB im Jahre 2010 durch einen sinnlosen Zukauf von fremden Währungen in der Höhe von 200 Milliarden Schweizerfranken einen Verlust von 26 Milliarden Schweizerfranken und - nach Aufwertung von Goldreserven - einen Gesamtverlust von 21 Milliarden Schweizerfranken erzielte, zeigt, dass die heutigen Aufsichtsregeln für die SNB nicht genügen. Mit diesen Transaktionen hat die SNB allein im Jahre 2010 einen Drittel ihres Eigenkapitals verloren. Dass im Kernauftrag die Unabhängigkeit der SNB gewährleistet sein soll, ist unbestritten. Aber für andere Aufgaben - insbesondere bei spekulativen Währungskäufen - sind regulierende gesetzliche Regeln zu erlassen.</p>
  • <p>Die Bundesverfassung und das Nationalbankgesetz definieren das Mandat der Schweizerischen Nationalbank (SNB): Sie führt eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Sie gewährleistet die Preisstabilität. Dabei trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung. Die SNB verfügt zur Erreichung dieses Ziels über ein geldpolitisches Instrumentarium. Das wichtigste Instrument ist die Steuerung der Zinssätze über entsprechende Geldmarktinstrumente (Repos, SNB-Bills). Zum Instrumentarium gehören bei Bedarf auch Interventionen auf den Devisenmärkten.</p><p>Eine Einschränkung dieses Instrumentariums drängt sich nicht auf, auch unter Berücksichtigung der jüngsten Interventionen auf den Devisenmärkten. Diese Interventionen wurden unter dem Primat der Geldpolitik durchgeführt. Nachdem die SNB den Zinssatz faktisch auf null gesenkt hatte und über das klassische Zinsinstrument keine weitere Lockerung der Geldpolitik mehr erreichen konnte, wirkte sie einer unerwünschten Straffung der geldpolitischen Rahmenbedingungen über den Wechselkurs mittels Devisenmarktinterventionen entgegen. Dabei ist zu bemerken, dass die Schweiz im Jahr 2009 eine längere Phase mit negativer Teuerung erlebt hatte und sich der konjunkturelle Aufschwung noch nicht deutlich abzeichnete. Die Interventionen dürften die Deflationsgefahr eingedämmt und dazu beigetragen haben, die Rezession von 2009 rasch zu überwinden. In der Schweiz erreichte das Bruttoinlandprodukt denn auch vor anderen Industrieländern wieder das Vorkrisenniveau. Das Wirtschaftswachstum im Jahr 2010 betrug 2,6 Prozent, und die Preisstabilität - der zentrale Indikator des Erfolges der Geldpolitik - konnte eingehalten werden.</p><p>Eine Gesetzesänderung zur Beschränkung des Instrumentariums der SNB ist somit nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den gesetzlichen Rahmen für die Schweizerische Nationalbank (SNB) so anzupassen, dass der SNB bezüglich ihres Kernauftrages (Preisstabilität, Geldversorgung) die erforderliche Unabhängigkeit gewährt wird, aber in Bezug auf andere Tätigkeiten - insbesondere Währungskäufe - klare, disziplinierende Aufsichtsregeln erlassen werden.</p>
  • Anpassungen im Tätigkeitsbereich der Schweizerischen Nationalbank
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Tatsache, dass die SNB im Jahre 2010 durch einen sinnlosen Zukauf von fremden Währungen in der Höhe von 200 Milliarden Schweizerfranken einen Verlust von 26 Milliarden Schweizerfranken und - nach Aufwertung von Goldreserven - einen Gesamtverlust von 21 Milliarden Schweizerfranken erzielte, zeigt, dass die heutigen Aufsichtsregeln für die SNB nicht genügen. Mit diesen Transaktionen hat die SNB allein im Jahre 2010 einen Drittel ihres Eigenkapitals verloren. Dass im Kernauftrag die Unabhängigkeit der SNB gewährleistet sein soll, ist unbestritten. Aber für andere Aufgaben - insbesondere bei spekulativen Währungskäufen - sind regulierende gesetzliche Regeln zu erlassen.</p>
    • <p>Die Bundesverfassung und das Nationalbankgesetz definieren das Mandat der Schweizerischen Nationalbank (SNB): Sie führt eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Sie gewährleistet die Preisstabilität. Dabei trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung. Die SNB verfügt zur Erreichung dieses Ziels über ein geldpolitisches Instrumentarium. Das wichtigste Instrument ist die Steuerung der Zinssätze über entsprechende Geldmarktinstrumente (Repos, SNB-Bills). Zum Instrumentarium gehören bei Bedarf auch Interventionen auf den Devisenmärkten.</p><p>Eine Einschränkung dieses Instrumentariums drängt sich nicht auf, auch unter Berücksichtigung der jüngsten Interventionen auf den Devisenmärkten. Diese Interventionen wurden unter dem Primat der Geldpolitik durchgeführt. Nachdem die SNB den Zinssatz faktisch auf null gesenkt hatte und über das klassische Zinsinstrument keine weitere Lockerung der Geldpolitik mehr erreichen konnte, wirkte sie einer unerwünschten Straffung der geldpolitischen Rahmenbedingungen über den Wechselkurs mittels Devisenmarktinterventionen entgegen. Dabei ist zu bemerken, dass die Schweiz im Jahr 2009 eine längere Phase mit negativer Teuerung erlebt hatte und sich der konjunkturelle Aufschwung noch nicht deutlich abzeichnete. Die Interventionen dürften die Deflationsgefahr eingedämmt und dazu beigetragen haben, die Rezession von 2009 rasch zu überwinden. In der Schweiz erreichte das Bruttoinlandprodukt denn auch vor anderen Industrieländern wieder das Vorkrisenniveau. Das Wirtschaftswachstum im Jahr 2010 betrug 2,6 Prozent, und die Preisstabilität - der zentrale Indikator des Erfolges der Geldpolitik - konnte eingehalten werden.</p><p>Eine Gesetzesänderung zur Beschränkung des Instrumentariums der SNB ist somit nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den gesetzlichen Rahmen für die Schweizerische Nationalbank (SNB) so anzupassen, dass der SNB bezüglich ihres Kernauftrages (Preisstabilität, Geldversorgung) die erforderliche Unabhängigkeit gewährt wird, aber in Bezug auf andere Tätigkeiten - insbesondere Währungskäufe - klare, disziplinierende Aufsichtsregeln erlassen werden.</p>
    • Anpassungen im Tätigkeitsbereich der Schweizerischen Nationalbank

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