Seit wann setzt sich der Bund für das Stimmrecht ausländischer Staatsangehöriger ein?

ShortId
11.3059
Id
20113059
Updated
28.07.2023 09:29
Language
de
Title
Seit wann setzt sich der Bund für das Stimmrecht ausländischer Staatsangehöriger ein?
AdditionalIndexing
04;2811;Bundesamt für Migration;Ausländer/in;politische Mitbestimmung;Kostenrechnung;Subvention;Informationskampagne;Waadt;Stimm- und Wahlbeteiligung;Stimmabgabe
1
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L03K080101, Stimmabgabe
  • L03K080104, Stimm- und Wahlbeteiligung
  • L04K08020329, politische Mitbestimmung
  • L05K1201020301, Informationskampagne
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0301010120, Waadt
  • L04K08040401, Bundesamt für Migration
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Stadt Lausanne hat auf kommunaler Ebene ein Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer eingeführt. Die damit verbundenen demokratischen Grundsätze, Rechte und Pflichten müssen erlernt und erfahren werden. Sie setzen eine aktive Bevölkerung voraus, welche sich für politische Fragen und Zusammenhänge interessiert. Das vom Bund mitfinanzierte Projekt der Stadt Lausanne will mit verschiedenen Aktivitäten chancengerechte Zugänge zur politischen Mitsprache eröffnen und dadurch die Integration von Jugendlichen und von stimmberechtigten Zugewanderten fördern. Diese Zielsetzung ist mit der Integrationspolitik des Bundes vereinbar.</p><p>2. Mit dem Integrationskredit des Bundes können im Rahmen des Schwerpunkteprogramms des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) 2008 bis 2011 innovative Modellvorhaben gefördert werden. Darunter fallen auch Projekte zur Förderung der Partizipation. Die Gewährung von finanziellen Beiträgen für Modellvorhaben im Bereich der politischen Sensibilisierung und Partizipation stützt sich auf Artikel 55 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern).</p><p>3. Das Projekt bezweckt nicht die Promotion des Ausländerstimmrechtes, sondern die staatskundliche Bildung und damit die Förderung der Partizipation der stimm- und wahlberechtigten Bevölkerungsteile. Die Gewährung eines kantonalen und kommunalen Stimm- und Wahlrechtes für Ausländerinnen und Ausländer liegt in der Kompetenz der Kantone und ist insofern nicht an die Existenz eines Stimm- und Wahlrechtes von Ausländerinnen und Ausländern auf Bundesebene geknüpft.</p><p>4. Die Gewährung von finanziellen Beiträgen im Bereich der "Citoyenneté - aktive Bürgerschaft" erfolgt gestützt auf eine Ausschreibung der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) von August 2008. Basierend auf ein detailliertes Gesuch der "Direction de la sécurité sociale et de l'environnement" der Stadt Lausanne vom 20. Juli 2010 hat das Sekretariat der EKM eine eingehende Prüfung des Projekts vorgenommen und dieses als innovativ und modellhaft erachtet, weil es auf vielfältige und kreative Weise und mit niederschwellig zugänglichen Bildungsmassnahmen die staatskundliche Sensibilisierung und Partizipation fördert. Gestützt auf eine Empfehlung der EKM hat das Bundesamt für Migration (BFM) mit Verfügung vom 25. August 2010 das Gesuch gutgeheissen und eine Unterstützung in der Höhe von maximal 95 000 Franken zugesichert.</p><p>5. Die Gewährung von finanziellen Beiträgen stützt sich auf die Ausländergesetzgebung und ist unter anderem an eine Berichterstattung geknüpft. Spätestens 90 Tage nach Abschluss des Projekts müssen der EKM bzw. dem BFM ein Bericht und eine detaillierte Abrechnung vorgelegt werden. Die Schlusszahlung wird erst nach Prüfung des Abschlussberichts und der Abrechnung ausgelöst. Für nichtdurchgeführte respektive nicht gemäss der Projekteingabe durchgeführte Aktivitäten besteht eine Rückerstattungspflicht. Ferner sieht die Projekteingabe der Stadt Lausanne eine externe Evaluation vor. Im Übrigen wird die Vergabe von finanziellen Mitteln durch das BFM regelmässig von verschiedenen Kontrollorganen des Bundes überprüft (insbesondere durch das EJPD, durch die Finanzkontrolle und durch die Geschäftsprüfungskommissionen).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kürzlich hat der Bund beachtliche Geldsummen aufgewendet - gewissen Quellen zufolge rund 95 000 Franken - für eine Abstimmungskampagne der Stadt Lausanne. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) subventionierte eine Kampagne der Integrationsstelle der Stadt Lausanne (Bureau pour l'intégration des immigrés, BLI). Diese druckte Flyer und organisierte Vortragsreihen und spezielle Ausstellungen, um Ausländerinnen und Ausländer zum Urnengang zu ermutigen.</p><p>Im Kanton Waadt sind ausländische Staatsangehörige auf Gemeindeebene stimm- und wahlberechtigt, sofern sie seit zehn Jahren in der Schweiz und seit mindestens drei Jahren im Kanton Waadt wohnen. Deshalb hat das BLI mit Unterstützung des Bundes alles darangesetzt, Ausländerinnen und Ausländer zum Urnengang zu ermutigen.</p><p>Dabei umfasste diese finanzielle Unterstützung auch Freizeitangebote, die bei Weitem nicht nötig sind, um die betroffenen Personen über ihre bürgerlichen Rechte zu unterrichten. So wurden in der Stadt Lausanne etwa Eintrittskarten für das Olympische Museum an Ausländerinnen und Ausländer verschenkt. Zudem enthielt das Programm, mit dem die ausländischen Staatsangehörigen zum Urnengang ermutigt werden sollten, auch Brunchs und Politkaffees.</p><p>Ich richte folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Was hält der Bundesrat von dieser Kampagne des BLI?</p><p>2. Ist es normal, dass der Bund sich finanziell an kommunalen Abstimmungskampagnen beteiligt?</p><p>3. Ist es normal, dass der Bund sich mit finanziellen Mitteln für das Stimm- und Wahlrecht ausländischer Staatsangehöriger einsetzt, obwohl diesen auf nationaler Ebene keine politischen Rechte zustehen?</p><p>4. Wer entscheidet über derartige Subventionen?</p><p>5. Wie kontrolliert der Bund die Verwendung der Subventionen - etwa solcher, die von der EKM vergeben werden?</p>
  • Seit wann setzt sich der Bund für das Stimmrecht ausländischer Staatsangehöriger ein?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Stadt Lausanne hat auf kommunaler Ebene ein Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer eingeführt. Die damit verbundenen demokratischen Grundsätze, Rechte und Pflichten müssen erlernt und erfahren werden. Sie setzen eine aktive Bevölkerung voraus, welche sich für politische Fragen und Zusammenhänge interessiert. Das vom Bund mitfinanzierte Projekt der Stadt Lausanne will mit verschiedenen Aktivitäten chancengerechte Zugänge zur politischen Mitsprache eröffnen und dadurch die Integration von Jugendlichen und von stimmberechtigten Zugewanderten fördern. Diese Zielsetzung ist mit der Integrationspolitik des Bundes vereinbar.</p><p>2. Mit dem Integrationskredit des Bundes können im Rahmen des Schwerpunkteprogramms des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) 2008 bis 2011 innovative Modellvorhaben gefördert werden. Darunter fallen auch Projekte zur Förderung der Partizipation. Die Gewährung von finanziellen Beiträgen für Modellvorhaben im Bereich der politischen Sensibilisierung und Partizipation stützt sich auf Artikel 55 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern).</p><p>3. Das Projekt bezweckt nicht die Promotion des Ausländerstimmrechtes, sondern die staatskundliche Bildung und damit die Förderung der Partizipation der stimm- und wahlberechtigten Bevölkerungsteile. Die Gewährung eines kantonalen und kommunalen Stimm- und Wahlrechtes für Ausländerinnen und Ausländer liegt in der Kompetenz der Kantone und ist insofern nicht an die Existenz eines Stimm- und Wahlrechtes von Ausländerinnen und Ausländern auf Bundesebene geknüpft.</p><p>4. Die Gewährung von finanziellen Beiträgen im Bereich der "Citoyenneté - aktive Bürgerschaft" erfolgt gestützt auf eine Ausschreibung der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) von August 2008. Basierend auf ein detailliertes Gesuch der "Direction de la sécurité sociale et de l'environnement" der Stadt Lausanne vom 20. Juli 2010 hat das Sekretariat der EKM eine eingehende Prüfung des Projekts vorgenommen und dieses als innovativ und modellhaft erachtet, weil es auf vielfältige und kreative Weise und mit niederschwellig zugänglichen Bildungsmassnahmen die staatskundliche Sensibilisierung und Partizipation fördert. Gestützt auf eine Empfehlung der EKM hat das Bundesamt für Migration (BFM) mit Verfügung vom 25. August 2010 das Gesuch gutgeheissen und eine Unterstützung in der Höhe von maximal 95 000 Franken zugesichert.</p><p>5. Die Gewährung von finanziellen Beiträgen stützt sich auf die Ausländergesetzgebung und ist unter anderem an eine Berichterstattung geknüpft. Spätestens 90 Tage nach Abschluss des Projekts müssen der EKM bzw. dem BFM ein Bericht und eine detaillierte Abrechnung vorgelegt werden. Die Schlusszahlung wird erst nach Prüfung des Abschlussberichts und der Abrechnung ausgelöst. Für nichtdurchgeführte respektive nicht gemäss der Projekteingabe durchgeführte Aktivitäten besteht eine Rückerstattungspflicht. Ferner sieht die Projekteingabe der Stadt Lausanne eine externe Evaluation vor. Im Übrigen wird die Vergabe von finanziellen Mitteln durch das BFM regelmässig von verschiedenen Kontrollorganen des Bundes überprüft (insbesondere durch das EJPD, durch die Finanzkontrolle und durch die Geschäftsprüfungskommissionen).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kürzlich hat der Bund beachtliche Geldsummen aufgewendet - gewissen Quellen zufolge rund 95 000 Franken - für eine Abstimmungskampagne der Stadt Lausanne. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) subventionierte eine Kampagne der Integrationsstelle der Stadt Lausanne (Bureau pour l'intégration des immigrés, BLI). Diese druckte Flyer und organisierte Vortragsreihen und spezielle Ausstellungen, um Ausländerinnen und Ausländer zum Urnengang zu ermutigen.</p><p>Im Kanton Waadt sind ausländische Staatsangehörige auf Gemeindeebene stimm- und wahlberechtigt, sofern sie seit zehn Jahren in der Schweiz und seit mindestens drei Jahren im Kanton Waadt wohnen. Deshalb hat das BLI mit Unterstützung des Bundes alles darangesetzt, Ausländerinnen und Ausländer zum Urnengang zu ermutigen.</p><p>Dabei umfasste diese finanzielle Unterstützung auch Freizeitangebote, die bei Weitem nicht nötig sind, um die betroffenen Personen über ihre bürgerlichen Rechte zu unterrichten. So wurden in der Stadt Lausanne etwa Eintrittskarten für das Olympische Museum an Ausländerinnen und Ausländer verschenkt. Zudem enthielt das Programm, mit dem die ausländischen Staatsangehörigen zum Urnengang ermutigt werden sollten, auch Brunchs und Politkaffees.</p><p>Ich richte folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Was hält der Bundesrat von dieser Kampagne des BLI?</p><p>2. Ist es normal, dass der Bund sich finanziell an kommunalen Abstimmungskampagnen beteiligt?</p><p>3. Ist es normal, dass der Bund sich mit finanziellen Mitteln für das Stimm- und Wahlrecht ausländischer Staatsangehöriger einsetzt, obwohl diesen auf nationaler Ebene keine politischen Rechte zustehen?</p><p>4. Wer entscheidet über derartige Subventionen?</p><p>5. Wie kontrolliert der Bund die Verwendung der Subventionen - etwa solcher, die von der EKM vergeben werden?</p>
    • Seit wann setzt sich der Bund für das Stimmrecht ausländischer Staatsangehöriger ein?

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