Windenergie im Jurabogen
- ShortId
-
11.3076
- Id
-
20113076
- Updated
-
27.07.2023 22:43
- Language
-
de
- Title
-
Windenergie im Jurabogen
- AdditionalIndexing
-
52;66;Windenergie;Standort des Betriebes;Bewilligung für Kraftwerk;Jura;Landschaftsschutz
- 1
-
- L05K0603010202, Jura
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L03K170508, Windenergie
- L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
- L05K0703040302, Standort des Betriebes
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bund verfolgt mit seiner Energiepolitik den Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien in der Schweiz. Er fördert daher die Nutzung erneuerbarer Energien inklusive der Windenergie und hat mit seinem "Konzept Windenergie Schweiz" von 2004 Standorte für Windenergieanlagen im Jurabogen, in den Voralpen und Alpen vorgeschlagen. Er legt aber ebenso Wert auf die Erhaltung dieser Landschaften.</p><p>2. Gemäss geltendem Recht liegen die Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Insbesondere obliegt es den Kantonen, die Koordination mit ihren Nachbarn sicherzustellen. Es ist dem Bundesrat bekannt, dass die Kantone der Romandie zurzeit eine Studie erarbeiten, welche eine Harmonisierung der Standortkriterien für Windenergieanlagen zum Ziel hat. Der Bund sieht aktuell keine eigenen Arbeiten zum Thema Planung von Windenergieanlagen vor.</p><p>3. Der kantonale Richtplan ist das adäquate Instrument zur Koordination der Vorhaben und Projekte unter den Kantonen. Anlässlich der Genehmigung der kantonalen Richtpläne prüft der Bund, ob diese Koordination stattgefunden hat. Eine optimale, sektorübergreifende und grossräumige Planung und Koordination unter der Leitung des Bundes von Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit von nationalem Interesse sind - wie beispielsweise die Nutzung erneuerbarer Energien -, wäre aber nur mit einer Änderung der heute geltenden Zuständigkeitsordnung möglich.</p><p>4. Wer Windenergieanlagen in der Schweiz bauen will, hat die ordentlichen Raumplanungs- und Baubewilligungsverfahren in den Kantonen und Gemeinden zu durchlaufen, in welchen die Gesetzmässigkeit des Vorhabens geprüft wird. Die zuständigen Behörden haben im Rahmen dieser Verfahren alle nach der Umweltschutz- und der Raumplanungsgesetzgebung erforderlichen Massnahmen zur Minimierung der Auswirkungen der geplanten Anlagen anzuordnen.</p><p>Im Rahmen zweier hängiger Motionen der UREK-N, nämlich 09.3726, "Erneuerbare Energien. Beschleunigung der Bewilligungsverfahren", und 10.3344, "Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien durch eine Koordinationsgesetzgebung", wird untersucht, ob und wie die erwähnten Bewilligungsverfahren allenfalls beschleunigt werden könnten.</p><p>Zuhanden der kantonalen und kommunalen Behörden hat der Bund 2010 die "Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen" erarbeitet und veröffentlicht. Der Bund ist grundsätzlich bereit, die Kantone bei der Planung und Koordination von geeigneten Windenergiestandorten zu unterstützen, wenn dies von den Kantonen gewünscht wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Projekte für Windenergieanlagen in der Schweiz mehren sich. Und sie konzentrieren sich besonders im Jurabogen. Streuung und Ausmass des Phänomens führen zunehmend zur Zersiedelung der jurassischen Landschaft. Die Windräder sind weitherum sichtbar, vor allem auch dann, wenn sie auf Hügelkämmen angesiedelt werden. Das führt zu massiven Protesten. Obschon eigentlich die Kantone für die Raumplanung zuständig sind, hat der Bund ebenfalls einen bedeutenden Beitrag zu dieser Situation geleistet. Das "Konzept Windenergie Schweiz" aus dem Jahre 2004 bestimmte den Jurabogen zum bevorzugten Standort für Windenergieanlagen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Hat er bedacht, welche Auswirkungen die Konzentration von Windenergieanlagen im Jurabogen auf die Raumentwicklung hat?</p><p>2. Heute sind es gemäss Kantons- und Landesrecht die Kantone und Gemeinden, die für die Konzessionsvergabe zuständig sind. Plant der Bund im Sinne der im März 2010 veröffentlichten "Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen", die die Wichtigkeit von Landschaftsschutz und interkantonaler Koordination unterstreichen, und zum Schutz des einheitlichen Landschaftsbildes des Jurabogens, Leitlinien zur Standortwahl für Windenergieanlagen auf den jurassischen Hügelkämmen zu erlassen?</p><p>3. Welche Strategie gedenkt er umzusetzen, um eine kontrollierte, koordinierte und vernünftige Verteilung von Windenergieanlagen im Jurabogen zu gewährleisten?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, damit die Erstellung von Windenergieanlagen besser mit den Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner und mit dem Landschaftsschutz in Einklang gebracht wird, die Region gleichzeitig aber auch die Möglichkeit hat, die Chance einer zukunftsgerichteten Energiewirtschaft zu nutzen?</p>
- Windenergie im Jurabogen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bund verfolgt mit seiner Energiepolitik den Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien in der Schweiz. Er fördert daher die Nutzung erneuerbarer Energien inklusive der Windenergie und hat mit seinem "Konzept Windenergie Schweiz" von 2004 Standorte für Windenergieanlagen im Jurabogen, in den Voralpen und Alpen vorgeschlagen. Er legt aber ebenso Wert auf die Erhaltung dieser Landschaften.</p><p>2. Gemäss geltendem Recht liegen die Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Insbesondere obliegt es den Kantonen, die Koordination mit ihren Nachbarn sicherzustellen. Es ist dem Bundesrat bekannt, dass die Kantone der Romandie zurzeit eine Studie erarbeiten, welche eine Harmonisierung der Standortkriterien für Windenergieanlagen zum Ziel hat. Der Bund sieht aktuell keine eigenen Arbeiten zum Thema Planung von Windenergieanlagen vor.</p><p>3. Der kantonale Richtplan ist das adäquate Instrument zur Koordination der Vorhaben und Projekte unter den Kantonen. Anlässlich der Genehmigung der kantonalen Richtpläne prüft der Bund, ob diese Koordination stattgefunden hat. Eine optimale, sektorübergreifende und grossräumige Planung und Koordination unter der Leitung des Bundes von Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit von nationalem Interesse sind - wie beispielsweise die Nutzung erneuerbarer Energien -, wäre aber nur mit einer Änderung der heute geltenden Zuständigkeitsordnung möglich.</p><p>4. Wer Windenergieanlagen in der Schweiz bauen will, hat die ordentlichen Raumplanungs- und Baubewilligungsverfahren in den Kantonen und Gemeinden zu durchlaufen, in welchen die Gesetzmässigkeit des Vorhabens geprüft wird. Die zuständigen Behörden haben im Rahmen dieser Verfahren alle nach der Umweltschutz- und der Raumplanungsgesetzgebung erforderlichen Massnahmen zur Minimierung der Auswirkungen der geplanten Anlagen anzuordnen.</p><p>Im Rahmen zweier hängiger Motionen der UREK-N, nämlich 09.3726, "Erneuerbare Energien. Beschleunigung der Bewilligungsverfahren", und 10.3344, "Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien durch eine Koordinationsgesetzgebung", wird untersucht, ob und wie die erwähnten Bewilligungsverfahren allenfalls beschleunigt werden könnten.</p><p>Zuhanden der kantonalen und kommunalen Behörden hat der Bund 2010 die "Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen" erarbeitet und veröffentlicht. Der Bund ist grundsätzlich bereit, die Kantone bei der Planung und Koordination von geeigneten Windenergiestandorten zu unterstützen, wenn dies von den Kantonen gewünscht wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Projekte für Windenergieanlagen in der Schweiz mehren sich. Und sie konzentrieren sich besonders im Jurabogen. Streuung und Ausmass des Phänomens führen zunehmend zur Zersiedelung der jurassischen Landschaft. Die Windräder sind weitherum sichtbar, vor allem auch dann, wenn sie auf Hügelkämmen angesiedelt werden. Das führt zu massiven Protesten. Obschon eigentlich die Kantone für die Raumplanung zuständig sind, hat der Bund ebenfalls einen bedeutenden Beitrag zu dieser Situation geleistet. Das "Konzept Windenergie Schweiz" aus dem Jahre 2004 bestimmte den Jurabogen zum bevorzugten Standort für Windenergieanlagen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Hat er bedacht, welche Auswirkungen die Konzentration von Windenergieanlagen im Jurabogen auf die Raumentwicklung hat?</p><p>2. Heute sind es gemäss Kantons- und Landesrecht die Kantone und Gemeinden, die für die Konzessionsvergabe zuständig sind. Plant der Bund im Sinne der im März 2010 veröffentlichten "Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen", die die Wichtigkeit von Landschaftsschutz und interkantonaler Koordination unterstreichen, und zum Schutz des einheitlichen Landschaftsbildes des Jurabogens, Leitlinien zur Standortwahl für Windenergieanlagen auf den jurassischen Hügelkämmen zu erlassen?</p><p>3. Welche Strategie gedenkt er umzusetzen, um eine kontrollierte, koordinierte und vernünftige Verteilung von Windenergieanlagen im Jurabogen zu gewährleisten?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, damit die Erstellung von Windenergieanlagen besser mit den Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner und mit dem Landschaftsschutz in Einklang gebracht wird, die Region gleichzeitig aber auch die Möglichkeit hat, die Chance einer zukunftsgerichteten Energiewirtschaft zu nutzen?</p>
- Windenergie im Jurabogen
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