Swissinfo. Schamlose Werbung für die Sozialdemokratische Partei
- ShortId
-
11.3092
- Id
-
20113092
- Updated
-
28.07.2023 05:14
- Language
-
de
- Title
-
Swissinfo. Schamlose Werbung für die Sozialdemokratische Partei
- AdditionalIndexing
-
34;Berichterstattung durch die Medien;Neutralität;politische Werbung;SPS;SRI
- 1
-
- L06K120205010807, SRI
- L04K12020402, Berichterstattung durch die Medien
- L04K10010503, Neutralität
- L04K08020340, politische Werbung
- L04K08050315, SPS
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach den Informationen der SRG handelte es sich bei der zur Diskussion stehenden Publikation um einen Fehler, der bei der internen Qualitätskontrolle in der Originalsprache Französisch vor der Veröffentlichung bemerkt und korrigiert worden war. Es wurde aber versäumt, die italienisch- und deutschsprachigen Übersetzungen anzupassen. Eine Korrektur in diesen Sprachen erfolgte erst nach der Publikation einer entsprechenden Medienmitteilung durch die Lega dei Ticinesi. Im Nachgang zu diesem Ereignis sind die internen Verantwortlichkeiten bei Swissinfo überprüft worden. In medienrechtlicher Hinsicht geht es um journalistische Aspekte bei der Ausgestaltung des Wahldossiers auf dem Internet-Angebot Swissinfo, dem publizistischen Angebot der SRG für das Ausland. Nach den Vorgaben der Konzession für die SRG SSR idée suisse vom 28. November 2007 (BBl 2007 8557, zuletzt geändert in BBl 2010 7913) gelten für Swissinfo die inhaltlichen Programmgrundsätze des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) sinngemäss. Zudem hat sich Swissinfo auch an die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Werbevorschriften zu halten. Ob es sich bei dem erwähnten fiktiven Beispiel im Wahldossier von Swissinfo nun um eine Verletzung der Programm- oder der Werbevorschriften handelt, ist von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beurteilen. Der Bundesrat kann und will sich aus Rücksicht auf die verfassungsmässig garantierte Unabhängigkeit und Autonomie der SRG zu solchen journalistisch-inhaltlichen Fragen nicht äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Portal Swissinfo.ch, eine Organisationseinheit der SRG SSR, wird für seine sachliche Information über tagesaktuelle kantonale, nationale und internationale Themen und über Hintergründe dazu geschätzt. Beim Surfen auf den Swissinfo-Seiten zu den kommenden eidgenössischen Wahlen mussten wir aber einen jähen Stilabfall feststellen, ja eine eigentliche und offensichtliche Propaganda zugunsten der Sozialdemokratischen Partei. Im Teil über die kommenden eidgenössischen Wahlen steht auf der Seite, die erklärt, wie man seine Stimme abgibt und wie die Wahl abläuft, ein fiktives Beispiel auf Deutsch, das klar aussagt: "Er hat sich für die Sozialdemokraten entschieden." (Quelle: <a href="http://www.swissinfo.ch/ger/Politik/Wahlen_2011/Wahlsystem/Wahlen_2011_eine_Gebrauchsanweisung.html?cid=29450616">http://www.swissinfo.ch/ger/politik/ Wahlen_2011/Wahlsystem/</a><a href="http://www.swissinfo.ch/ger/Politik/Wahlen_2011/Wahlsystem/Wahlen_2011_eine_Gebrauchsanweisung.html?cid=29450616">Wahlen_2011 eine_Gebrauchsanweisung.html?cid=29450616</a>, 10. März 2011 09.50) </p><p>Die offensichtliche Verletzung des Grundsatzes der sachlichen Information ist gravierend, vor allem weil Swissinfo eine Informationsplattform ist, die in der Schweiz wie im Ausland für ihre Kompetenz und ihre Ausgewogenheit geschätzt wird. Die Formulierung findet sich auch in der italienischen Übersetzung, nicht aber in der französischen Version. Diese ist neutral und korrekt: "d'un citoyen du canton de Vaud (18 sièges de députés en jeu) qui entend voter pour le parti X". </p><p>Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation?</p><p>Gedenkt der Bundesrat, bei der SRG-Spitze zu intervenieren, um herauszufinden, wie es zu dieser offensichtlichen Verletzung des Grundsatzes der Sachlichkeit kommen konnte und welche internen Massnahmen bei Swissinfo getroffen wurden, um den groben Verstoss auszumerzen?</p>
- Swissinfo. Schamlose Werbung für die Sozialdemokratische Partei
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nach den Informationen der SRG handelte es sich bei der zur Diskussion stehenden Publikation um einen Fehler, der bei der internen Qualitätskontrolle in der Originalsprache Französisch vor der Veröffentlichung bemerkt und korrigiert worden war. Es wurde aber versäumt, die italienisch- und deutschsprachigen Übersetzungen anzupassen. Eine Korrektur in diesen Sprachen erfolgte erst nach der Publikation einer entsprechenden Medienmitteilung durch die Lega dei Ticinesi. Im Nachgang zu diesem Ereignis sind die internen Verantwortlichkeiten bei Swissinfo überprüft worden. In medienrechtlicher Hinsicht geht es um journalistische Aspekte bei der Ausgestaltung des Wahldossiers auf dem Internet-Angebot Swissinfo, dem publizistischen Angebot der SRG für das Ausland. Nach den Vorgaben der Konzession für die SRG SSR idée suisse vom 28. November 2007 (BBl 2007 8557, zuletzt geändert in BBl 2010 7913) gelten für Swissinfo die inhaltlichen Programmgrundsätze des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) sinngemäss. Zudem hat sich Swissinfo auch an die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Werbevorschriften zu halten. Ob es sich bei dem erwähnten fiktiven Beispiel im Wahldossier von Swissinfo nun um eine Verletzung der Programm- oder der Werbevorschriften handelt, ist von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beurteilen. Der Bundesrat kann und will sich aus Rücksicht auf die verfassungsmässig garantierte Unabhängigkeit und Autonomie der SRG zu solchen journalistisch-inhaltlichen Fragen nicht äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Portal Swissinfo.ch, eine Organisationseinheit der SRG SSR, wird für seine sachliche Information über tagesaktuelle kantonale, nationale und internationale Themen und über Hintergründe dazu geschätzt. Beim Surfen auf den Swissinfo-Seiten zu den kommenden eidgenössischen Wahlen mussten wir aber einen jähen Stilabfall feststellen, ja eine eigentliche und offensichtliche Propaganda zugunsten der Sozialdemokratischen Partei. Im Teil über die kommenden eidgenössischen Wahlen steht auf der Seite, die erklärt, wie man seine Stimme abgibt und wie die Wahl abläuft, ein fiktives Beispiel auf Deutsch, das klar aussagt: "Er hat sich für die Sozialdemokraten entschieden." (Quelle: <a href="http://www.swissinfo.ch/ger/Politik/Wahlen_2011/Wahlsystem/Wahlen_2011_eine_Gebrauchsanweisung.html?cid=29450616">http://www.swissinfo.ch/ger/politik/ Wahlen_2011/Wahlsystem/</a><a href="http://www.swissinfo.ch/ger/Politik/Wahlen_2011/Wahlsystem/Wahlen_2011_eine_Gebrauchsanweisung.html?cid=29450616">Wahlen_2011 eine_Gebrauchsanweisung.html?cid=29450616</a>, 10. März 2011 09.50) </p><p>Die offensichtliche Verletzung des Grundsatzes der sachlichen Information ist gravierend, vor allem weil Swissinfo eine Informationsplattform ist, die in der Schweiz wie im Ausland für ihre Kompetenz und ihre Ausgewogenheit geschätzt wird. Die Formulierung findet sich auch in der italienischen Übersetzung, nicht aber in der französischen Version. Diese ist neutral und korrekt: "d'un citoyen du canton de Vaud (18 sièges de députés en jeu) qui entend voter pour le parti X". </p><p>Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation?</p><p>Gedenkt der Bundesrat, bei der SRG-Spitze zu intervenieren, um herauszufinden, wie es zu dieser offensichtlichen Verletzung des Grundsatzes der Sachlichkeit kommen konnte und welche internen Massnahmen bei Swissinfo getroffen wurden, um den groben Verstoss auszumerzen?</p>
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