Wozu dienen die Verordnungen des Bundesrates, wenn diese von Schweizer Unternehmen nicht eingehalten werden?
- ShortId
-
11.3100
- Id
-
20113100
- Updated
-
27.07.2023 21:08
- Language
-
de
- Title
-
Wozu dienen die Verordnungen des Bundesrates, wenn diese von Schweizer Unternehmen nicht eingehalten werden?
- AdditionalIndexing
-
08;15;Wirtschaftssanktion;internationale Sanktion;Energiewirtschaft;Elfenbeinküste;Ausfuhrbeschränkung;Handelsbeschränkung;Akzeptanz
- 1
-
- L04K03040503, Elfenbeinküste
- L04K10020105, internationale Sanktion
- L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
- L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
- L03K170102, Energiewirtschaft
- L04K07010201, Handelsbeschränkung
- L04K08020201, Akzeptanz
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 19. Januar 2011 gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung die Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d'Ivoire (SR 946.231.128.9) erlassen. Diese Verordnung ist eine autonome Massnahme der Schweiz. Die Europäische Union hat am 19. Januar 2011 eine identische Massnahme ergriffen. Die Verordnung dient jedoch nicht der Umsetzung internationaler Zwangsmassnahmen (Sanktionen) im Sinne des Embargogesetzes. </p><p>Die Verordnung hat zum Zweck, die Erfolgsaussichten eines allfälligen Rechtshilfegesuches der rechtmässigen Regierung von Côte d'Ivoire zu wahren. Sie verhindert, dass möglicherweise unrechtmässig erworbene Gelder und wirtschaftliche Ressourcen aus der Schweiz abgezogen werden, bevor um Rechtshilfe ersucht wurde.</p><p>Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen gemäss Anhang zur Verordnung befinden, sind gesperrt (Art. 1 Abs. 1). Weil die Verordnung nur auf schweizerischem Territorium Wirkung entfaltet, bedingt die Sperrung, dass die Vermögenswerte in der Schweiz liegen.</p><p>In Bezug auf gesperrte Konten verbietet die Verordnung jede Handlung, die die Verwaltung oder Nutzung der Gelder ermöglicht (Art. 2 Bst. b). Im Falle wirtschaftlicher Ressourcen bedeutet die Sperre, dass ihre Verwendung zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verboten ist (Art. 2 Bst. d).</p><p>Die Verordnung untersagt hingegen weder den Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen im Ausland an eine natürliche oder juristische Person, die im Anhang aufgeführt ist, noch die Annahme entsprechender Vergütungen, es sei denn, eine solche Vergütung hätte in der Schweiz vor ihrer Auszahlung unter der Kontrolle dieser Person gestanden und wäre damit gesperrt. Anderslautende Presseberichte sind unzutreffend.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 19. Januar 2011 hat der Bundesrat die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen des abgesetzten ivorischen Präsidenten Laurent Gbagbo und seines Umfelds angeordnet. Betroffen sind auch 13 Unternehmen und Organisationen, darunter die Société Ivorienne de Raffinage (SIR). Am 11. Februar 2011, drei Wochen später, hat der Genfer Konzern Vitol, einer der grössten Energierohstoffhändler der Welt, der SIR aber offenbar über 3639 metrische Tonnen Gas geliefert (siehe dazu "24 Heures" vom 2. März 2011).</p><p>Wozu dienen die Verordnungen des Bundesrates, wenn diese von Schweizer Unternehmen - in Unkenntnis der Sache oder, noch schlimmer, bewusst - missachtet werden? Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat gegen dieses Unternehmen zu ergreifen, sollten sich die vorliegenden Fakten bewahrheiten, und wie gedenkt er vorzugehen, um sicherzugehen, dass sich ein derartiger Fall künftig nicht wiederholt? </p>
- Wozu dienen die Verordnungen des Bundesrates, wenn diese von Schweizer Unternehmen nicht eingehalten werden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat am 19. Januar 2011 gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung die Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d'Ivoire (SR 946.231.128.9) erlassen. Diese Verordnung ist eine autonome Massnahme der Schweiz. Die Europäische Union hat am 19. Januar 2011 eine identische Massnahme ergriffen. Die Verordnung dient jedoch nicht der Umsetzung internationaler Zwangsmassnahmen (Sanktionen) im Sinne des Embargogesetzes. </p><p>Die Verordnung hat zum Zweck, die Erfolgsaussichten eines allfälligen Rechtshilfegesuches der rechtmässigen Regierung von Côte d'Ivoire zu wahren. Sie verhindert, dass möglicherweise unrechtmässig erworbene Gelder und wirtschaftliche Ressourcen aus der Schweiz abgezogen werden, bevor um Rechtshilfe ersucht wurde.</p><p>Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen gemäss Anhang zur Verordnung befinden, sind gesperrt (Art. 1 Abs. 1). Weil die Verordnung nur auf schweizerischem Territorium Wirkung entfaltet, bedingt die Sperrung, dass die Vermögenswerte in der Schweiz liegen.</p><p>In Bezug auf gesperrte Konten verbietet die Verordnung jede Handlung, die die Verwaltung oder Nutzung der Gelder ermöglicht (Art. 2 Bst. b). Im Falle wirtschaftlicher Ressourcen bedeutet die Sperre, dass ihre Verwendung zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verboten ist (Art. 2 Bst. d).</p><p>Die Verordnung untersagt hingegen weder den Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen im Ausland an eine natürliche oder juristische Person, die im Anhang aufgeführt ist, noch die Annahme entsprechender Vergütungen, es sei denn, eine solche Vergütung hätte in der Schweiz vor ihrer Auszahlung unter der Kontrolle dieser Person gestanden und wäre damit gesperrt. Anderslautende Presseberichte sind unzutreffend.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 19. Januar 2011 hat der Bundesrat die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen des abgesetzten ivorischen Präsidenten Laurent Gbagbo und seines Umfelds angeordnet. Betroffen sind auch 13 Unternehmen und Organisationen, darunter die Société Ivorienne de Raffinage (SIR). Am 11. Februar 2011, drei Wochen später, hat der Genfer Konzern Vitol, einer der grössten Energierohstoffhändler der Welt, der SIR aber offenbar über 3639 metrische Tonnen Gas geliefert (siehe dazu "24 Heures" vom 2. März 2011).</p><p>Wozu dienen die Verordnungen des Bundesrates, wenn diese von Schweizer Unternehmen - in Unkenntnis der Sache oder, noch schlimmer, bewusst - missachtet werden? Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat gegen dieses Unternehmen zu ergreifen, sollten sich die vorliegenden Fakten bewahrheiten, und wie gedenkt er vorzugehen, um sicherzugehen, dass sich ein derartiger Fall künftig nicht wiederholt? </p>
- Wozu dienen die Verordnungen des Bundesrates, wenn diese von Schweizer Unternehmen nicht eingehalten werden?
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