Auswirkungen einer Stromversorgung ohne Kernkraftwerke

ShortId
11.3102
Id
20113102
Updated
28.07.2023 12:02
Language
de
Title
Auswirkungen einer Stromversorgung ohne Kernkraftwerke
AdditionalIndexing
66;Kohlendioxid;Energieszenarien;Kernenergie;Stromversorgung;sanfte Energie;Energiepreis;nukleare Sicherheit;elektrische Energie;Kraftwerk;Gaskraftwerk;Bewilligung für Kraftwerk;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung
1
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L03K170301, Kernenergie
  • L06K170101060701, Stromversorgung
  • L04K17010111, Energieszenarien
  • L05K1701010605, Energiepreis
  • L02K1705, sanfte Energie
  • L04K17010113, Kraftwerksstilllegung
  • L03K170302, Kraftwerk
  • L04K17030203, Gaskraftwerk
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bilden drei Stromangebotsszenarien:</p><p>- Stromangebotsvariante 1: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit.</p><p>- Stromangebotsvariante 2: kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit.</p><p>- Stromangebotsvariante 3: vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt.</p><p>Der Bundesrat möchte die Potenziale, die zusätzlichen Fördermassnahmen und den Zeitbedarf kennen. Insbesondere will er Massnahmen in den Bereichen Smartenergy, Smartgrids, Netze, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen vertieft analysieren.</p><p>Bei der Überprüfung der Grundlagen der Energiepolitik werden die in der Interpellation vorgebrachten Anliegen auch geprüft. Insbesondere zu den Fragen 2, 3, 4 und 6 will der Bundesrat erst die Erkenntnisse aus der Überprüfung der Grundlagen der Energiepolitik abwarten.</p><p>1. Die drei ältesten KKW Beznau I (365 MWe), Beznau II (365 MWe) und Mühleberg (355 MWe) haben eine totale Leistung von 1,1 Gigawatt. Die in der Schweiz installierte Leistung zur Stromproduktion betrug im hydrologischen Jahr 2007/2008 total 17,6 Gigawatt (wobei im Jahresverlauf nur maximal rund 10 Gigawatt dieser Leistung gleichzeitig abgerufen wurden). Demzufolge würden rund 10 Prozent der total nutzbaren Leistung wegfallen.</p><p>Die insgesamt produzierte Energie der drei angesprochenen KKW im Jahr 2008 belief sich auf 8926 Gigawattstunden. An der Netto-Landeserzeugung von 64 282 Gigawattstunden (2008) macht dies einen Anteil von rund 14 Prozent aus.</p><p>5. Die Kernkraftwerke in der Schweiz haben einen international hohen Sicherheitsstandard. Alle Anlagen werden mit hohem Aufwand laufend nachgerüstet. Diese Nachrüstungen gewährleisten zusätzliche Sicherheit bei Erdbeben, Überschwemmungen und Flugzeugabstürzen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) überprüft die Sicherheit der Anlagen laufend. Nach heutiger Einschätzung deutet vieles darauf hin, dass bei dem Unfallablauf in Fukushima keine unbekannten Phänomene auftraten. Die Anlagen waren aber offenbar nicht gegen einen grossen Tsunami, wie er am 11. März 2011 auftrat, ausgelegt. Auch waren die Anlagen in Fukushima nach dem heutigen Kenntnisstand nicht mit gebunkerten Notstandsystemen ausgerüstet, wie sie in der Schweiz verlangt werden. Was aber schliesslich zum Unfall in Fukushima geführt hat, muss noch genau analysiert werden.</p><p>7. Der Zeitbedarf für die Abklärungen und die Dauer der Sistierung lassen sich heute kaum abschätzen. Das Ensi wird den detaillierten Unfallablauf in den betroffenen japanischen Kernkraftwerken analysieren und bewerten und allfällige Mängel und Lücken in den Rahmenbewilligungsgesuchen der Projektanten identifizieren. Abhängig von den Prüfergebnissen müssen die Gesuchsunterlagen nachgebessert oder ergänzt und durch das Ensi vorgeprüft werden. Der Zeitbedarf hängt massgeblich vom Informationsfluss aus Japan und vom Umfang der Überarbeitung der Gesuchsunterlagen ab.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Auswirkungen der Naturkatastrophe in Japan haben dazu geführt, dass Bundesrätin Leuthard die Rahmenbewilligungsgesuche für neue Kernkraftwerke sistierte. Gleichzeitig kündigte sie eine vorgezogene Sicherheitsüberprüfung der bestehenden Kernkraftwerke an. Gemäss Aussagen der Energieministerin müssten möglicherweise die älteren Kernkraftwerke danach abgeschaltet werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch wäre der Ausfall der inländischen Stromproduktion in Prozent und Gigawatt, wenn die drei ältesten Kernkraftwerke in der Schweiz vom Netz genommen würden?</p><p>2. Wie viele Gaskombi- oder andere thermische Kraftwerke (Kohle, Erdöl usw.) wären dafür notwendig, bzw. wie hoch wären die zusätzlichen CO2-Emissionen?</p><p>3. Mit welchen weiteren Massnahmen könnte die dabei entstehende Stromlücke gefüllt werden? Wie beurteilt er die Möglichkeit von Importen in diesem Ausmass, insbesondere wenn man bedenkt, dass die umliegenden Länder ebenfalls über mögliche Abschaltungen ihrer älteren Kernkraftwerke diskutieren und die Produktionskapazität in Europa ohnehin unzureichend ist?</p><p>4. Wie hoch wären die Auswirkungen solcher Massnahmen auf den Strompreis insgesamt? Was wären die volkswirtschaftlichen Kosten dieser Strategie?</p><p>5. Wie beurteilt er den technischen Stand unserer Kernkraftwerke im Vergleich zur japanischen Anlage Fukushima 1?</p><p>6. Ist er der Meinung, dass bei einer vorzeitigen Abschaltung der drei ältesten Kernkraftwerke und dem Ersatz der wegfallenden Produktionskapazität durch andere Energieformen die CO2-Reduktionsziele angepasst werden müssen? Falls ja, in welchem Umfang?</p><p>7. Wie lange schätzt er den Zeitbedarf für die zusätzlichen Abklärungen bei den drei Rahmenbewilligungsgesuchen für neue Kernkraftwerke ein, bis die Sistierung aufgehoben werden kann? Welchen Einfluss haben diese Verzögerungen bei der Behandlung der Rahmenbewilligungsgesuche und auf die Versorgungssicherheit?</p>
  • Auswirkungen einer Stromversorgung ohne Kernkraftwerke
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bilden drei Stromangebotsszenarien:</p><p>- Stromangebotsvariante 1: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit.</p><p>- Stromangebotsvariante 2: kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit.</p><p>- Stromangebotsvariante 3: vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt.</p><p>Der Bundesrat möchte die Potenziale, die zusätzlichen Fördermassnahmen und den Zeitbedarf kennen. Insbesondere will er Massnahmen in den Bereichen Smartenergy, Smartgrids, Netze, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen vertieft analysieren.</p><p>Bei der Überprüfung der Grundlagen der Energiepolitik werden die in der Interpellation vorgebrachten Anliegen auch geprüft. Insbesondere zu den Fragen 2, 3, 4 und 6 will der Bundesrat erst die Erkenntnisse aus der Überprüfung der Grundlagen der Energiepolitik abwarten.</p><p>1. Die drei ältesten KKW Beznau I (365 MWe), Beznau II (365 MWe) und Mühleberg (355 MWe) haben eine totale Leistung von 1,1 Gigawatt. Die in der Schweiz installierte Leistung zur Stromproduktion betrug im hydrologischen Jahr 2007/2008 total 17,6 Gigawatt (wobei im Jahresverlauf nur maximal rund 10 Gigawatt dieser Leistung gleichzeitig abgerufen wurden). Demzufolge würden rund 10 Prozent der total nutzbaren Leistung wegfallen.</p><p>Die insgesamt produzierte Energie der drei angesprochenen KKW im Jahr 2008 belief sich auf 8926 Gigawattstunden. An der Netto-Landeserzeugung von 64 282 Gigawattstunden (2008) macht dies einen Anteil von rund 14 Prozent aus.</p><p>5. Die Kernkraftwerke in der Schweiz haben einen international hohen Sicherheitsstandard. Alle Anlagen werden mit hohem Aufwand laufend nachgerüstet. Diese Nachrüstungen gewährleisten zusätzliche Sicherheit bei Erdbeben, Überschwemmungen und Flugzeugabstürzen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) überprüft die Sicherheit der Anlagen laufend. Nach heutiger Einschätzung deutet vieles darauf hin, dass bei dem Unfallablauf in Fukushima keine unbekannten Phänomene auftraten. Die Anlagen waren aber offenbar nicht gegen einen grossen Tsunami, wie er am 11. März 2011 auftrat, ausgelegt. Auch waren die Anlagen in Fukushima nach dem heutigen Kenntnisstand nicht mit gebunkerten Notstandsystemen ausgerüstet, wie sie in der Schweiz verlangt werden. Was aber schliesslich zum Unfall in Fukushima geführt hat, muss noch genau analysiert werden.</p><p>7. Der Zeitbedarf für die Abklärungen und die Dauer der Sistierung lassen sich heute kaum abschätzen. Das Ensi wird den detaillierten Unfallablauf in den betroffenen japanischen Kernkraftwerken analysieren und bewerten und allfällige Mängel und Lücken in den Rahmenbewilligungsgesuchen der Projektanten identifizieren. Abhängig von den Prüfergebnissen müssen die Gesuchsunterlagen nachgebessert oder ergänzt und durch das Ensi vorgeprüft werden. Der Zeitbedarf hängt massgeblich vom Informationsfluss aus Japan und vom Umfang der Überarbeitung der Gesuchsunterlagen ab.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Auswirkungen der Naturkatastrophe in Japan haben dazu geführt, dass Bundesrätin Leuthard die Rahmenbewilligungsgesuche für neue Kernkraftwerke sistierte. Gleichzeitig kündigte sie eine vorgezogene Sicherheitsüberprüfung der bestehenden Kernkraftwerke an. Gemäss Aussagen der Energieministerin müssten möglicherweise die älteren Kernkraftwerke danach abgeschaltet werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch wäre der Ausfall der inländischen Stromproduktion in Prozent und Gigawatt, wenn die drei ältesten Kernkraftwerke in der Schweiz vom Netz genommen würden?</p><p>2. Wie viele Gaskombi- oder andere thermische Kraftwerke (Kohle, Erdöl usw.) wären dafür notwendig, bzw. wie hoch wären die zusätzlichen CO2-Emissionen?</p><p>3. Mit welchen weiteren Massnahmen könnte die dabei entstehende Stromlücke gefüllt werden? Wie beurteilt er die Möglichkeit von Importen in diesem Ausmass, insbesondere wenn man bedenkt, dass die umliegenden Länder ebenfalls über mögliche Abschaltungen ihrer älteren Kernkraftwerke diskutieren und die Produktionskapazität in Europa ohnehin unzureichend ist?</p><p>4. Wie hoch wären die Auswirkungen solcher Massnahmen auf den Strompreis insgesamt? Was wären die volkswirtschaftlichen Kosten dieser Strategie?</p><p>5. Wie beurteilt er den technischen Stand unserer Kernkraftwerke im Vergleich zur japanischen Anlage Fukushima 1?</p><p>6. Ist er der Meinung, dass bei einer vorzeitigen Abschaltung der drei ältesten Kernkraftwerke und dem Ersatz der wegfallenden Produktionskapazität durch andere Energieformen die CO2-Reduktionsziele angepasst werden müssen? Falls ja, in welchem Umfang?</p><p>7. Wie lange schätzt er den Zeitbedarf für die zusätzlichen Abklärungen bei den drei Rahmenbewilligungsgesuchen für neue Kernkraftwerke ein, bis die Sistierung aufgehoben werden kann? Welchen Einfluss haben diese Verzögerungen bei der Behandlung der Rahmenbewilligungsgesuche und auf die Versorgungssicherheit?</p>
    • Auswirkungen einer Stromversorgung ohne Kernkraftwerke

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