Erhöhung der Sicherheit beim Fussgängerstreifen
- ShortId
-
11.3105
- Id
-
20113105
- Updated
-
27.07.2023 21:09
- Language
-
de
- Title
-
Erhöhung der Sicherheit beim Fussgängerstreifen
- AdditionalIndexing
-
48;Strassennetz;Fussgänger/in;Sicherheit im Strassenverkehr;städtische Strasse;Sanierung
- 1
-
- L06K180102010102, Fussgänger/in
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L04K18030102, Strassennetz
- L04K08020341, Sanierung
- L05K1803010209, städtische Strasse
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Jahr 2008 wurden in der Schweiz gemäss dem BFU 1043 Personen bei Unfällen auf Fussgängerstreifen verletzt und 20 getötet. Gemäss dem europäischen Fussgängerstreifentest aus dem Jahr 2009 ist eine der Hauptursachen die teilweise schlechte oder zu späte Sichtbarkeit der Fussgängerstreifen bei Tag und Nacht. Mit einer speziellen Markierung mit sehr hoch reflektierenden Glasperlen könnte die Sichtbarkeit markant gesteigert werden. Um die elementar wichtige Früherkennung von Fussgängerstreifen zu bewirken und die motorisierten Verkehrsteilnehmer zu warnen, sollten die Warteräume bei den Fussgängerstreifen ebenfalls markiert werden. Dies fällt bei der in der Schweiz gültigen Vortrittsregelung für Fussgänger besonders ins Gewicht.</p>
- <p>Im Jahr 2009 gab es laut Bundesamt für Statistik 960 verletzte und 21 getötete Fussgängerinnen und Fussgänger auf Fussgängerstreifen. Ausserhalb von Fussgängerstreifen wurden im selben Jahr 1500 Fussgängerinnen und Fussgänger verletzt und 39 getötet. Hauptursache für die Unfälle auf Fussgängerstreifen ist das Verhalten der Motorfahrzeuglenkenden, insbesondere Unaufmerksamkeit und nicht den Verkehrsverhältnissen angepasste Geschwindigkeit. Auch die Fussgängerinnen und Fussgänger könnten Unfälle vermeiden, wenn sie stets mit der gebotenen Vorsicht und Sorgfalt die Strasse queren würden. Es ist daher vordringlich, auf das Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden einzuwirken, und zwar in der Fahrausbildung zur Erlangung des Führerausweises, durch gezielte Verkehrssicherheitskampagnen, Polizeikontrollen und eine konsequente Sanktionierung von gefährlichem Fehlverhalten.</p><p>Auch die Gestaltung der Strasseninfrastruktur kann zur Vermeidung von Unfällen am Fussgängerstreifen beitragen. Es ist wichtig, dass nur Fussgängerstreifen auf dem Strassennetz existieren, die den Anforderungen der Sicherheit entsprechen, wie sie in den Normen des Schweizerischen Verbandes für Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) vorgegeben sind, und die so sichtbar sind, wie es die Richtlinie der Schweizer Licht-Gesellschaft (SLG) festlegt. Die vom Motionär erwähnte Verbesserung der Sichtbarkeit der Streifen mit reflektierenden Glasperlen stellt eine unterstützende Möglichkeit dar. Die Regelwerke für sichere Fussgängerstreifen sind heute vorhanden, auch wenn laufend neue Ideen entwickelt und erforscht werden. Die bestehenden Normen sind den kantonalen und kommunalen Strasseneigentümern bekannt und werden bei neu angelegten Streifen auch meistens eingehalten. Abweichungen weisen vor allem ältere Fussgängerstreifen auf, die, wie der Motionär verlangt, von den Kantonen und Gemeinden saniert oder beseitigt werden müssten, weil sie im heutigen Zustand den Fussgängerinnen und Fussgängern nicht den notwendigen Schutz bieten. Wenn dies heute in der Praxis nicht oder nur langsam geschieht, so hat dies vor allem mit beschränkten finanziellen Ressourcen und der Prioritätensetzung der Strasseneigentümer zu tun. Eine gesetzliche Pflicht würde den Sanierungsdruck erhöhen. Im Rahmen der Botschaft zur Umsetzung des Strassenverkehrssicherheitspakets Via sicura schlägt der Bundesrat dem Parlament deshalb eine neue Bestimmung im Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) vor, wonach die Strasseneigentümer ihr Strassennetz auf Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen analysieren und eine Planung zu deren Behebung erstellen müssen. Zu diesen Gefahrenstellen gehören namentlich Fussgängerstreifen, die nicht den massgebenden Sicherheitsnormen entsprechen. Weil die Verantwortung für den Bau und den Betrieb der Strassen grösstenteils den Kantonen und Gemeinden obliegt, soll im SVG kein gesetzlicher Auftrag an die Strasseneigentümer, die Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen möglichst bald zu beseitigen, aufgenommen werden. Die Pflicht der Strasseneigentümer soll sich im SVG auf eine systematische Erfassung und die Erstellung einer Planung zur Behebung der Mängel beschränken. Für das Priorisieren der Sanierungen, in Abhängigkeit von der drohenden Gefahr und den zur Verfügung stehenden Mitteln, soll weiterhin der Strasseneigentümer verantwortlich sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Wir beauftragen den Bundesrat, das Strassenverkehrsgesetz (SVG) dahingehend anzupassen, dass Fussgängerstreifen nach den neusten Erkenntnissen (Stand der Technik) gestaltet oder saniert werden.</p>
- Erhöhung der Sicherheit beim Fussgängerstreifen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Jahr 2008 wurden in der Schweiz gemäss dem BFU 1043 Personen bei Unfällen auf Fussgängerstreifen verletzt und 20 getötet. Gemäss dem europäischen Fussgängerstreifentest aus dem Jahr 2009 ist eine der Hauptursachen die teilweise schlechte oder zu späte Sichtbarkeit der Fussgängerstreifen bei Tag und Nacht. Mit einer speziellen Markierung mit sehr hoch reflektierenden Glasperlen könnte die Sichtbarkeit markant gesteigert werden. Um die elementar wichtige Früherkennung von Fussgängerstreifen zu bewirken und die motorisierten Verkehrsteilnehmer zu warnen, sollten die Warteräume bei den Fussgängerstreifen ebenfalls markiert werden. Dies fällt bei der in der Schweiz gültigen Vortrittsregelung für Fussgänger besonders ins Gewicht.</p>
- <p>Im Jahr 2009 gab es laut Bundesamt für Statistik 960 verletzte und 21 getötete Fussgängerinnen und Fussgänger auf Fussgängerstreifen. Ausserhalb von Fussgängerstreifen wurden im selben Jahr 1500 Fussgängerinnen und Fussgänger verletzt und 39 getötet. Hauptursache für die Unfälle auf Fussgängerstreifen ist das Verhalten der Motorfahrzeuglenkenden, insbesondere Unaufmerksamkeit und nicht den Verkehrsverhältnissen angepasste Geschwindigkeit. Auch die Fussgängerinnen und Fussgänger könnten Unfälle vermeiden, wenn sie stets mit der gebotenen Vorsicht und Sorgfalt die Strasse queren würden. Es ist daher vordringlich, auf das Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden einzuwirken, und zwar in der Fahrausbildung zur Erlangung des Führerausweises, durch gezielte Verkehrssicherheitskampagnen, Polizeikontrollen und eine konsequente Sanktionierung von gefährlichem Fehlverhalten.</p><p>Auch die Gestaltung der Strasseninfrastruktur kann zur Vermeidung von Unfällen am Fussgängerstreifen beitragen. Es ist wichtig, dass nur Fussgängerstreifen auf dem Strassennetz existieren, die den Anforderungen der Sicherheit entsprechen, wie sie in den Normen des Schweizerischen Verbandes für Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) vorgegeben sind, und die so sichtbar sind, wie es die Richtlinie der Schweizer Licht-Gesellschaft (SLG) festlegt. Die vom Motionär erwähnte Verbesserung der Sichtbarkeit der Streifen mit reflektierenden Glasperlen stellt eine unterstützende Möglichkeit dar. Die Regelwerke für sichere Fussgängerstreifen sind heute vorhanden, auch wenn laufend neue Ideen entwickelt und erforscht werden. Die bestehenden Normen sind den kantonalen und kommunalen Strasseneigentümern bekannt und werden bei neu angelegten Streifen auch meistens eingehalten. Abweichungen weisen vor allem ältere Fussgängerstreifen auf, die, wie der Motionär verlangt, von den Kantonen und Gemeinden saniert oder beseitigt werden müssten, weil sie im heutigen Zustand den Fussgängerinnen und Fussgängern nicht den notwendigen Schutz bieten. Wenn dies heute in der Praxis nicht oder nur langsam geschieht, so hat dies vor allem mit beschränkten finanziellen Ressourcen und der Prioritätensetzung der Strasseneigentümer zu tun. Eine gesetzliche Pflicht würde den Sanierungsdruck erhöhen. Im Rahmen der Botschaft zur Umsetzung des Strassenverkehrssicherheitspakets Via sicura schlägt der Bundesrat dem Parlament deshalb eine neue Bestimmung im Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) vor, wonach die Strasseneigentümer ihr Strassennetz auf Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen analysieren und eine Planung zu deren Behebung erstellen müssen. Zu diesen Gefahrenstellen gehören namentlich Fussgängerstreifen, die nicht den massgebenden Sicherheitsnormen entsprechen. Weil die Verantwortung für den Bau und den Betrieb der Strassen grösstenteils den Kantonen und Gemeinden obliegt, soll im SVG kein gesetzlicher Auftrag an die Strasseneigentümer, die Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen möglichst bald zu beseitigen, aufgenommen werden. Die Pflicht der Strasseneigentümer soll sich im SVG auf eine systematische Erfassung und die Erstellung einer Planung zur Behebung der Mängel beschränken. Für das Priorisieren der Sanierungen, in Abhängigkeit von der drohenden Gefahr und den zur Verfügung stehenden Mitteln, soll weiterhin der Strasseneigentümer verantwortlich sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Wir beauftragen den Bundesrat, das Strassenverkehrsgesetz (SVG) dahingehend anzupassen, dass Fussgängerstreifen nach den neusten Erkenntnissen (Stand der Technik) gestaltet oder saniert werden.</p>
- Erhöhung der Sicherheit beim Fussgängerstreifen
Back to List