Nutzen des Neat-Modells für die Zukunft
- ShortId
-
11.3121
- Id
-
20113121
- Updated
-
28.07.2023 09:57
- Language
-
de
- Title
-
Nutzen des Neat-Modells für die Zukunft
- AdditionalIndexing
-
48;Eisenbahnbau;Durchführung eines Projektes;öffentliches Grossbauvorhaben;SBB;Wissenserwerb;NEAT
- 1
-
- L05K1803020701, NEAT
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L05K0705030105, öffentliches Grossbauvorhaben
- L04K13010106, Wissenserwerb
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L05K1801021103, SBB
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Neat-Bauherrenmodel mit einer eigenständigen Projektmanagement-Gesellschaft für die Planung und Realisierung der Neat wurde im Hinblick auf das langfristige und komplexe Neat-Projekt geschaffen. Die Alptransit Gotthard AG wurde im Jahr 2000 mit einer Vereinbarung verpflichtet, die Neat-Projekte der Gotthardachse zu realisieren. 2007 wurde der Auftrag mit der Projektierung des Vorprojekts Uri Berg lang-Axen ergänzt. Die Bildung der Gesellschaft war seit Beginn an die notwendige Realisierungszeit der definierten Projekte gekoppelt.</p><p>Der Bundesrat hat die Vor- und Nachteile einer eigenständigen Projektmanagement-Gesellschaft für andere Projekte erörtert. Im Vordergrund stehen Fragen nach der rechtlichen Machbarkeit, dem Interesse des Bundes und der Abgrenzbarkeit der Projekte gegenüber der künftigen Betreiberin. Die Erfahrungen bei der Umsetzung der Neat haben folgende Rahmenbedingungen von übergeordneter Bedeutung ergeben:</p><p>- Einer eigenständigen Projektmanagement-Gesellschaft können nur Aufgaben der SBB oder des Bundes im Sinne einer Bauherrschaft übertragen werden. Die Zuteilung weiterer Aufgaben würde das öffentliche Beschaffungsrecht tangieren und ist deshalb nicht zulässig.</p><p>- Die Projekte sollten möglichst wenige und klar definierte Schnittstellen zum Netz der künftigen (Bahn-)Infrastrukturgesellschaft aufweisen.</p><p>- Es muss sich um Tunnelbau-Grossprojekte handeln.</p><p>- Die Bauherrschaft ist auf Gesetzesstufe mit der Ausführung zu beauftragen. Das bedeutet beispielsweise: Die Ausführung von ZEB-Bauvorhaben kommt nicht mehr infrage.</p><p>Sollten kurz- bis mittelfristig Projekte des Bundes anstehen, die diese Kriterien erfüllen, könnte die ATG bzw. eine entsprechende Nachfolgegesellschaft theoretisch mit neuen Aufgaben betraut werden. Grössere anstehende Infrastrukturprojekte des Bundes sind u.a. Bahninfrastrukturen im Rahmen des strategischen Entwicklungsprogrammes von Fabi (Step; vormals Bahn 2030).</p><p>2. Die ATG hat ihre Personal- und Organisationsentwicklung im Rahmen des Auftrags des Bundes geprüft und ein Massnahmenpaket zur Vermeidung von Personalabgängen wichtiger Erfahrungsträger vor dem Abschluss der Neat erarbeitet. Dadurch kann das Know-how der ATG in geeigneter Weise erhalten und anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Erachtet es der Bundesrat als zweckmässig, das Neat-Modell für andere, auch internationale Projekte anzuwenden und anzubieten?</p><p>2. Wie gedenkt er das bei Alptransit Gotthard AG (ATG) vorhandene Wissen und die Erfahrung mit komplexen Grossprojekten in Zukunft zum Nutzen der schweizerischen Volkswirtschaft einzusetzen?</p>
- Nutzen des Neat-Modells für die Zukunft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Das Neat-Bauherrenmodel mit einer eigenständigen Projektmanagement-Gesellschaft für die Planung und Realisierung der Neat wurde im Hinblick auf das langfristige und komplexe Neat-Projekt geschaffen. Die Alptransit Gotthard AG wurde im Jahr 2000 mit einer Vereinbarung verpflichtet, die Neat-Projekte der Gotthardachse zu realisieren. 2007 wurde der Auftrag mit der Projektierung des Vorprojekts Uri Berg lang-Axen ergänzt. Die Bildung der Gesellschaft war seit Beginn an die notwendige Realisierungszeit der definierten Projekte gekoppelt.</p><p>Der Bundesrat hat die Vor- und Nachteile einer eigenständigen Projektmanagement-Gesellschaft für andere Projekte erörtert. Im Vordergrund stehen Fragen nach der rechtlichen Machbarkeit, dem Interesse des Bundes und der Abgrenzbarkeit der Projekte gegenüber der künftigen Betreiberin. Die Erfahrungen bei der Umsetzung der Neat haben folgende Rahmenbedingungen von übergeordneter Bedeutung ergeben:</p><p>- Einer eigenständigen Projektmanagement-Gesellschaft können nur Aufgaben der SBB oder des Bundes im Sinne einer Bauherrschaft übertragen werden. Die Zuteilung weiterer Aufgaben würde das öffentliche Beschaffungsrecht tangieren und ist deshalb nicht zulässig.</p><p>- Die Projekte sollten möglichst wenige und klar definierte Schnittstellen zum Netz der künftigen (Bahn-)Infrastrukturgesellschaft aufweisen.</p><p>- Es muss sich um Tunnelbau-Grossprojekte handeln.</p><p>- Die Bauherrschaft ist auf Gesetzesstufe mit der Ausführung zu beauftragen. Das bedeutet beispielsweise: Die Ausführung von ZEB-Bauvorhaben kommt nicht mehr infrage.</p><p>Sollten kurz- bis mittelfristig Projekte des Bundes anstehen, die diese Kriterien erfüllen, könnte die ATG bzw. eine entsprechende Nachfolgegesellschaft theoretisch mit neuen Aufgaben betraut werden. Grössere anstehende Infrastrukturprojekte des Bundes sind u.a. Bahninfrastrukturen im Rahmen des strategischen Entwicklungsprogrammes von Fabi (Step; vormals Bahn 2030).</p><p>2. Die ATG hat ihre Personal- und Organisationsentwicklung im Rahmen des Auftrags des Bundes geprüft und ein Massnahmenpaket zur Vermeidung von Personalabgängen wichtiger Erfahrungsträger vor dem Abschluss der Neat erarbeitet. Dadurch kann das Know-how der ATG in geeigneter Weise erhalten und anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Erachtet es der Bundesrat als zweckmässig, das Neat-Modell für andere, auch internationale Projekte anzuwenden und anzubieten?</p><p>2. Wie gedenkt er das bei Alptransit Gotthard AG (ATG) vorhandene Wissen und die Erfahrung mit komplexen Grossprojekten in Zukunft zum Nutzen der schweizerischen Volkswirtschaft einzusetzen?</p>
- Nutzen des Neat-Modells für die Zukunft
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