Effizienz und Effektivität von Steuervergünstigungen

ShortId
11.3123
Id
20113123
Updated
28.07.2023 09:57
Language
de
Title
Effizienz und Effektivität von Steuervergünstigungen
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Evaluation;Kapitalgewinnsteuer;Kosten-Wirksamkeits-Analyse
1
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K08020302, Evaluation
  • L06K070302020502, Kosten-Wirksamkeits-Analyse
  • L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der am 2. Februar 2011 erschienene Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu den Steuervergünstigungen beim Bund liefert Antworten auf die folgenden Fragen:</p><p>- Was sind Steuervergünstigungen?</p><p>- Welche Steuervergünstigungen gibt es beim Bund?</p><p>- Welche quantitative Bedeutung haben Steuervergünstigungen beim Bund?</p><p>Die Frage, wie die einzelnen Steuervergünstigungen zu beurteilen sind, wird im Bericht nicht untersucht. Eine Steuervergünstigung ist nicht per se schlecht. Die Beurteilung einer Steuervergünstigung hängt von deren Zielsetzung sowie von der Effektivität und Effizienz der alternativen Massnahmen ab. Für eine Beurteilung muss somit jede einzelne Steuervergünstigung darauf hin untersucht werden, ob die angestrebten Ziele - unter Berücksichtigung der Nebenwirkungen (Verteilung, Effizienz, Mitnahmeeffekte) - mit dieser Steuervergünstigung besser erreicht werden als mit anderen Massnahmen.</p><p>Die Steuerfreiheit für Kapitalgewinne aus Privatvermögen und jene für freiwillige Geldleistungen von bis zu 20 Prozent des Reingewinns von Unternehmen an gemeinnützige Organisationen werden im Bericht als Steuervergünstigungen identifiziert. Weder für diese beiden Steuervergünstigungen noch für die übrigen im Bericht identifizierten Steuervergünstigungen ist eine von konkreten steuerpolitischen Reformdiskussionen losgelöste Überprüfung auf ihre Effizienz und Effektivität vorgesehen.</p><p>3. Die Aussagen im vorangehenden Abschnitt bedeuten nicht, dass die Frage der Beurteilung von Steuervergünstigungen nicht weiterverfolgt wird. Vielmehr sollen Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit konkreten steuerpolitischen Reformdiskussionen untersucht werden, so, wie dies beispielsweise im Zusammenhang mit der Reform der Mehrwertsteuer oder der Frage nach der Vereinfachung der Einkommensbesteuerung erfolgt ist. Bei der Reform der Mehrwertsteuer wurden Steuervergünstigungen identifiziert, beurteilt und vom Bundesrat zur Abschaffung vorgeschlagen. Zur Einkommenssteuer liegt eine umfangreiche Studie der ESTV vor, welche die einzelnen Steuerabzüge - bei einigen dieser Steuerabzüge handelt es sich um Steuervergünstigungen - beurteilt und Vorschläge unterbreitet, welche Abzüge wie reformiert werden könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der am 2. Februar 2011 erschienene Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den Steuervergünstigungen beim Bund stellt u. a. fest, dass mit Steuervergünstigungen im Gegensatz zu Subventionen keine volkswirtschaftlichen Ziele festgelegt werden können. Effektivität und Effizienz solcher Massnahmen sind nicht gewährleistet. Der Bericht besagt zudem, dass steuerliche Vergünstigungen den verfassungsmässigen "Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" verletzten. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Unter Ziffer 33 hält der Bericht fest, dass die Steuerfreiheit für Kapitalgewinne aus Privatvermögen eine Steuervergünstigung darstellt. Gedenkt er, diese Vergünstigung nach Effizienz und Effektivität zu untersuchen und allenfalls abzuschaffen?</p><p>2. Unter Ziffer 52 hält der Bericht fest, dass freiwillige Geldleistungen von Unternehmen eine Steuervergünstigung darstellen. Gedenkt er, diese Vergünstigung nach Effizienz und Effektivität zu untersuchen und allenfalls Verbesserungen vorzusehen?</p><p>3. Ist er bei anderen Steuervergünstigungen allenfalls schon an der Prüfung von Effizienz und Effektivität?</p>
  • Effizienz und Effektivität von Steuervergünstigungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der am 2. Februar 2011 erschienene Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu den Steuervergünstigungen beim Bund liefert Antworten auf die folgenden Fragen:</p><p>- Was sind Steuervergünstigungen?</p><p>- Welche Steuervergünstigungen gibt es beim Bund?</p><p>- Welche quantitative Bedeutung haben Steuervergünstigungen beim Bund?</p><p>Die Frage, wie die einzelnen Steuervergünstigungen zu beurteilen sind, wird im Bericht nicht untersucht. Eine Steuervergünstigung ist nicht per se schlecht. Die Beurteilung einer Steuervergünstigung hängt von deren Zielsetzung sowie von der Effektivität und Effizienz der alternativen Massnahmen ab. Für eine Beurteilung muss somit jede einzelne Steuervergünstigung darauf hin untersucht werden, ob die angestrebten Ziele - unter Berücksichtigung der Nebenwirkungen (Verteilung, Effizienz, Mitnahmeeffekte) - mit dieser Steuervergünstigung besser erreicht werden als mit anderen Massnahmen.</p><p>Die Steuerfreiheit für Kapitalgewinne aus Privatvermögen und jene für freiwillige Geldleistungen von bis zu 20 Prozent des Reingewinns von Unternehmen an gemeinnützige Organisationen werden im Bericht als Steuervergünstigungen identifiziert. Weder für diese beiden Steuervergünstigungen noch für die übrigen im Bericht identifizierten Steuervergünstigungen ist eine von konkreten steuerpolitischen Reformdiskussionen losgelöste Überprüfung auf ihre Effizienz und Effektivität vorgesehen.</p><p>3. Die Aussagen im vorangehenden Abschnitt bedeuten nicht, dass die Frage der Beurteilung von Steuervergünstigungen nicht weiterverfolgt wird. Vielmehr sollen Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit konkreten steuerpolitischen Reformdiskussionen untersucht werden, so, wie dies beispielsweise im Zusammenhang mit der Reform der Mehrwertsteuer oder der Frage nach der Vereinfachung der Einkommensbesteuerung erfolgt ist. Bei der Reform der Mehrwertsteuer wurden Steuervergünstigungen identifiziert, beurteilt und vom Bundesrat zur Abschaffung vorgeschlagen. Zur Einkommenssteuer liegt eine umfangreiche Studie der ESTV vor, welche die einzelnen Steuerabzüge - bei einigen dieser Steuerabzüge handelt es sich um Steuervergünstigungen - beurteilt und Vorschläge unterbreitet, welche Abzüge wie reformiert werden könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der am 2. Februar 2011 erschienene Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den Steuervergünstigungen beim Bund stellt u. a. fest, dass mit Steuervergünstigungen im Gegensatz zu Subventionen keine volkswirtschaftlichen Ziele festgelegt werden können. Effektivität und Effizienz solcher Massnahmen sind nicht gewährleistet. Der Bericht besagt zudem, dass steuerliche Vergünstigungen den verfassungsmässigen "Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" verletzten. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Unter Ziffer 33 hält der Bericht fest, dass die Steuerfreiheit für Kapitalgewinne aus Privatvermögen eine Steuervergünstigung darstellt. Gedenkt er, diese Vergünstigung nach Effizienz und Effektivität zu untersuchen und allenfalls abzuschaffen?</p><p>2. Unter Ziffer 52 hält der Bericht fest, dass freiwillige Geldleistungen von Unternehmen eine Steuervergünstigung darstellen. Gedenkt er, diese Vergünstigung nach Effizienz und Effektivität zu untersuchen und allenfalls Verbesserungen vorzusehen?</p><p>3. Ist er bei anderen Steuervergünstigungen allenfalls schon an der Prüfung von Effizienz und Effektivität?</p>
    • Effizienz und Effektivität von Steuervergünstigungen

Back to List