Förderung der Grundstückvergabe im Baurecht
- ShortId
-
11.3125
- Id
-
20113125
- Updated
-
28.07.2023 10:33
- Language
-
de
- Title
-
Förderung der Grundstückvergabe im Baurecht
- AdditionalIndexing
-
2846;Landeigentum der öffentlichen Hand;Gemeinde;Bodenmarkt;Kanton;Vorkaufsrecht;Miete;Wohnungsbau;Bodenspekulation;Baurecht
- 1
-
- L04K01020301, Baurecht
- L06K050701090102, Landeigentum der öffentlichen Hand
- L04K05070118, Vorkaufsrecht
- L04K01020604, Wohnungsbau
- L04K01020305, Bodenspekulation
- L06K080701020108, Kanton
- L06K080701020106, Gemeinde
- L04K01020403, Bodenmarkt
- L04K01020104, Miete
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die hohen Mietpreise von Wohnungen und die hohen Kosten beim Erwerb von Wohneigentum in der Schweiz sind u. a. auf die hohen Bodenpreise zurückzuführen. Boden ist eine endliche Ressource, der die Gesellschaft Sorge zu tragen hat und die daher der Spekulation entzogen werden sollte. Eine zielführende Massnahme ist die Vergabe der Grundstücke im Baurecht. Die öffentliche Hand muss hier eine Vorbildfunktion übernehmen und sollte ihren Boden nur noch im Baurecht und wenn immer möglich an gemeinnützige Wohnbauträger oder an Wohnbaugenossenschaften abgeben.</p>
- <p>Der Bundesrat ist bereit, einen Bericht zu erstellen, der aufzeigen soll, ob und inwiefern die angeregten Massnahmen sinnvoll sind und allenfalls realisiert werden könnten. Die durch die regulatorischen Massnahmen entstehenden Kosten und die dem Bund und seinen Bundesbetrieben entgehenden Verkaufserlöse sind dem möglichen Nutzen der verlangten Massnahmen gegenüberzustellen. Basierend auf diesen Einschätzungen ist zu prüfen, ob sich die Nutzungsbeschränkungen aus übergeordneter Sicht rechtfertigen lassen. Dabei ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die unterschiedlichen Rechtsebenen, die tangiert wären (Bund, Bundesbetriebe, Kantone und Gemeinden), auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen erfordern würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Massnahmen zu prüfen und über die Ergebnisse Bericht zu erstatten: </p><p>- gesetzliche Verankerung des Vorkaufsrechts bezüglich Grundstücken des Bundes und der Bundesbetriebe durch Standortkantone oder -gemeinden;</p><p>- gesetzliche Regelung dafür, dass diese Grundstücke von den Erwerberkantonen und -gemeinden nur im Baurecht vergeben werden dürfen;</p><p>- gesetzliche Verankerung des folgenden Prinzips: Wenn der Kanton bzw. die Gemeinde keinen Gebrauch vom Vorkaufsrecht macht, so erfolgt die Vergabe des Grundstücks an Private nur im Baurecht, allenfalls mit Bevorzugung von gemeinnützigen Bauträgern und Wohnbaugenossenschaften.</p>
- Förderung der Grundstückvergabe im Baurecht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die hohen Mietpreise von Wohnungen und die hohen Kosten beim Erwerb von Wohneigentum in der Schweiz sind u. a. auf die hohen Bodenpreise zurückzuführen. Boden ist eine endliche Ressource, der die Gesellschaft Sorge zu tragen hat und die daher der Spekulation entzogen werden sollte. Eine zielführende Massnahme ist die Vergabe der Grundstücke im Baurecht. Die öffentliche Hand muss hier eine Vorbildfunktion übernehmen und sollte ihren Boden nur noch im Baurecht und wenn immer möglich an gemeinnützige Wohnbauträger oder an Wohnbaugenossenschaften abgeben.</p>
- <p>Der Bundesrat ist bereit, einen Bericht zu erstellen, der aufzeigen soll, ob und inwiefern die angeregten Massnahmen sinnvoll sind und allenfalls realisiert werden könnten. Die durch die regulatorischen Massnahmen entstehenden Kosten und die dem Bund und seinen Bundesbetrieben entgehenden Verkaufserlöse sind dem möglichen Nutzen der verlangten Massnahmen gegenüberzustellen. Basierend auf diesen Einschätzungen ist zu prüfen, ob sich die Nutzungsbeschränkungen aus übergeordneter Sicht rechtfertigen lassen. Dabei ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die unterschiedlichen Rechtsebenen, die tangiert wären (Bund, Bundesbetriebe, Kantone und Gemeinden), auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen erfordern würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Massnahmen zu prüfen und über die Ergebnisse Bericht zu erstatten: </p><p>- gesetzliche Verankerung des Vorkaufsrechts bezüglich Grundstücken des Bundes und der Bundesbetriebe durch Standortkantone oder -gemeinden;</p><p>- gesetzliche Regelung dafür, dass diese Grundstücke von den Erwerberkantonen und -gemeinden nur im Baurecht vergeben werden dürfen;</p><p>- gesetzliche Verankerung des folgenden Prinzips: Wenn der Kanton bzw. die Gemeinde keinen Gebrauch vom Vorkaufsrecht macht, so erfolgt die Vergabe des Grundstücks an Private nur im Baurecht, allenfalls mit Bevorzugung von gemeinnützigen Bauträgern und Wohnbaugenossenschaften.</p>
- Förderung der Grundstückvergabe im Baurecht
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