Scheitern des Sachplanverfahrens betreffend geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle
- ShortId
-
11.3133
- Id
-
20113133
- Updated
-
27.07.2023 20:17
- Language
-
de
- Title
-
Scheitern des Sachplanverfahrens betreffend geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle
- AdditionalIndexing
-
66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Bewilligung;Meinungsbildung;Sachplan;Standort des Betriebes;politische Planung;Akzeptanz
- 1
-
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L04K01020412, Sachplan
- L05K0806010102, Bewilligung
- L04K08020201, Akzeptanz
- L05K0703040302, Standort des Betriebes
- L05K0802030701, Meinungsbildung
- L05K0807010501, politische Planung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1) regelt die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Es legt insbesondere das Verursacherprinzip, die grundsätzliche Entsorgung in der Schweiz sowie die Lagerung in geeigneten geologisch stabilen Schichten (geologische Tiefenlager) fest. Oberstes Ziel der Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist, ebenfalls gemäss KEG, der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Festlegung von Standorten für geologische Tiefenlager schwierig ist. Deshalb wurde während mehreren Jahren zusammen mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren, insbesondere den Kantonen, der Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager erarbeitet. Er legt ein transparentes Auswahlverfahren fest, definiert Kriterien, Verfahrensschritte und regelt die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen, Nachbarstaaten usw.</p><p>Die Information hat im laufenden Standortauswahlverfahren einen hohen Stellenwert. Die Schweizer Bevölkerung soll in die Lage versetzt werden, dereinst in Kenntnis des Sachverhalts seine Entscheidung für oder gegen eine Rahmenbewilligung zu treffen. Der Bundesrat hat keinen "Plan B". Er hat sich mit dem Sachplan für ein sicherheitsgerichtetes, transparentes und partizipatives Standortauswahlverfahren entschieden mit dem Ziel, am Ende von Etappe 3 Lagerstandorte festzulegen, die nicht nur die Sicherheit gewährleisten, sondern auch akzeptiert werden. Andernfalls müssten die radioaktiven Abfälle auf längere Sicht zwischengelagert werden. Für die Sicherheit wäre dies negativ, da ein verschlossenes geologisches Tiefenlager gegenüber Umweltkatastrophen und Terrorgefahr einen wesentlich höheren Schutz bietet als ein Zwischenlager an der Oberfläche.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aktuell läuft Etappe 1 der Standortsuche im Sachplanverfahren "Geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle". Gegen die Erteilung der Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager nach Abschluss von Etappe 3 kann das fakultative Referendum ergriffen werden. Es muss damit gerechnet werden, dass in diesem Fall das Volk die Rahmenbewilligung ablehnt. Damit wäre die Standortfindung politisch gescheitert, auch wenn der ideale Standort wissenschaftlich und sicherheitstechnisch eindeutig wäre. </p><p>Wie gedenkt der Bundesrat in diesem Fall vorzugehen? Gibt es einen Plan B?</p>
- Scheitern des Sachplanverfahrens betreffend geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1) regelt die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Es legt insbesondere das Verursacherprinzip, die grundsätzliche Entsorgung in der Schweiz sowie die Lagerung in geeigneten geologisch stabilen Schichten (geologische Tiefenlager) fest. Oberstes Ziel der Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist, ebenfalls gemäss KEG, der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Festlegung von Standorten für geologische Tiefenlager schwierig ist. Deshalb wurde während mehreren Jahren zusammen mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren, insbesondere den Kantonen, der Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager erarbeitet. Er legt ein transparentes Auswahlverfahren fest, definiert Kriterien, Verfahrensschritte und regelt die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen, Nachbarstaaten usw.</p><p>Die Information hat im laufenden Standortauswahlverfahren einen hohen Stellenwert. Die Schweizer Bevölkerung soll in die Lage versetzt werden, dereinst in Kenntnis des Sachverhalts seine Entscheidung für oder gegen eine Rahmenbewilligung zu treffen. Der Bundesrat hat keinen "Plan B". Er hat sich mit dem Sachplan für ein sicherheitsgerichtetes, transparentes und partizipatives Standortauswahlverfahren entschieden mit dem Ziel, am Ende von Etappe 3 Lagerstandorte festzulegen, die nicht nur die Sicherheit gewährleisten, sondern auch akzeptiert werden. Andernfalls müssten die radioaktiven Abfälle auf längere Sicht zwischengelagert werden. Für die Sicherheit wäre dies negativ, da ein verschlossenes geologisches Tiefenlager gegenüber Umweltkatastrophen und Terrorgefahr einen wesentlich höheren Schutz bietet als ein Zwischenlager an der Oberfläche.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aktuell läuft Etappe 1 der Standortsuche im Sachplanverfahren "Geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle". Gegen die Erteilung der Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager nach Abschluss von Etappe 3 kann das fakultative Referendum ergriffen werden. Es muss damit gerechnet werden, dass in diesem Fall das Volk die Rahmenbewilligung ablehnt. Damit wäre die Standortfindung politisch gescheitert, auch wenn der ideale Standort wissenschaftlich und sicherheitstechnisch eindeutig wäre. </p><p>Wie gedenkt der Bundesrat in diesem Fall vorzugehen? Gibt es einen Plan B?</p>
- Scheitern des Sachplanverfahrens betreffend geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle
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