Atomkatastrophe in Japan
- ShortId
-
11.3136
- Id
-
20113136
- Updated
-
27.07.2023 19:17
- Language
-
de
- Title
-
Atomkatastrophe in Japan
- AdditionalIndexing
-
08;66;nuklearer Unfall;Katastrophenhilfe;Flüchtlingsbetreuung;Hilfsprogramm;humanitäre Hilfe;Soforthilfe;Japan
- 1
-
- L04K03030502, Japan
- L05K1703010601, nuklearer Unfall
- L04K10010702, Katastrophenhilfe
- L05K1001040205, Hilfsprogramm
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L03K100107, humanitäre Hilfe
- L04K10010704, Soforthilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Japan verfügt grundsätzlich über eine gute Krisenvorsorge und umfangreiche Ressourcen. Die Katastrophen - der Tsunami, die Erdbeben und die Nuklearkatastrophe - haben aber ein unvorstellbares Ausmass angenommen. Die Schweiz hat unmittelbar nach den Katastrophen auf eine Anfrage der japanischen Regierung geantwortet. Die schweizerische Hilfe wurde bei der japanischen Regierung und Bevölkerung sehr positiv aufgenommen.</p><p>Die Schweiz hat eine Million Schweizerfranken für Einsatz und Hilfeleistungen in Japan eingesetzt. Die Hilfeleistungen umfassten einerseits den Einsatz von Experten in den Bereichen Logistik, Strahlenschutz und Telekommunikation. Hauptaufgabe dieser Mitarbeiter ist die Verstärkung der schweizerischen Botschaft vor Ort bei der Unterstützung von ausreisewilligen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie Personen anderer Nationalitäten. Andererseits hat die Schweiz 23 Experten der humanitären Hilfe des Bundes und neun Suchhunde für Bergungsarbeiten nach Japan entsandt. Sämtliche Tätigkeiten erfolgten stets in enger Koordination mit der japanischen Regierung und dem Uno-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (Ocha). Die humanitäre Hilfe des Bundes steht ebenfalls in Kontakt mit der Glückskette und Schweizer Hilfsorganisationen. Was weitere zusätzliche Hilfeleistungen anbelangt, hat die Schweiz die japanische Regierung angefragt, in welcher Form sie Japan bei der Bewältigung dieser Grosskatastrophe weiter unterstützen kann. Zurzeit sind noch keine Anfragen der japanischen Regierung hierfür eingetroffen.</p><p>Bei einer humanitären Krise setzt die humanitäre Hilfe des Bundes jeweils unverzüglich einen Krisenstab ein, der für die Koordination und Abklärung allfälliger Hilfeleistungen zuständig ist. Ein entsprechender Krisenstab wurde auch für die gegenwärtige Katastrophe in Japan eingesetzt. Die Einsatzleitung wird u. a. verstärkt durch Experten des Paul-Scherrer-Instituts, der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) und weiteren Stellen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Babs). Sie arbeitet eng mit den politischen Abteilungen des Aussendepartementes und der schweizerischen Botschaft in Japan zusammen.</p><p>Japanischen Staatsangehörigen, deren bewilligter Aufenthalt in der Schweiz abläuft, kann grundsätzlich die Ausreisefrist erstreckt werden. Personen, die sich mit einer Aufenthaltsbewilligung in einem Schengen-Sstaat aufgehalten haben, können sich für weitere drei Monate bewilligungsfrei im Schengen-Raum bewegen. Japanische Staatsangehörige, die als Touristen oder Besucher in der Schweiz sind, können auf Gesuch hin bei der zuständigen kantonalen Behörde ihren Aufenthalt ebenfalls um drei Monate verlängern. Im Rahmen solcher bewilligungsfreier Aufenthalte kann auch die visumfreie Einreise von Familienangehörigen ermöglicht werden. Bisher verzeichnen die zuständigen Behörden aber nur sehr wenige solcher Anfragen. Sollte sich die Lage innerhalb von drei Monaten nicht entscheidend beruhigen, wird die Situation neu geprüft werden. Denkbar wäre dann unter Umständen eine vorübergehende Schutzgewährung nach Artikel 4 des Asylgesetzes in Verbindung mit den Artikeln 66ff. des Asylgesetzes, die der Bundesrat anordnen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das kleine Restrisiko mit unermesslichen Folgen ist für Japan Realität geworden. Unter dem Schock der stündlich schlimmeren Nachrichten überdenken auch wir unseren Umgang mit Atomenergie und Restrisiken. Das ist bitter nötig. Aber was jetzt und unmittelbar gefragt ist, ist die Solidarität mit den Millionen von betroffenen Menschen in Japan. Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Wie viele finanzielle Mittel stellt er für die Katastrophenhilfe in Japan zur Verfügung?</p><p>- In und mit welchen internationalen Institutionen ist die Schweiz aktiv engagiert im Zusammenhang mit der Katastrophenbewältigung in Japan?</p><p>- Gibt es in der Schweiz einen interdisziplinären Krisenstab, der kurzfristige Hilfestellungen andenkt, Wissen bereitstellt, Ressourcen erfasst und die Hilfe koordiniert?</p><p>- Ist er vorbereitet, nach Bedarf Kontingente von Japanerinnen und Japanern aus betroffenen Regionen zu beherbergen? Sieht er Hilfestellung vor, damit in der Schweiz wohnhafte Japanerinnen und Japaner Familienangehörige aus betroffenen Regionen kurzfristig aufnehmen können?</p><p>- Welche ausserordentlichen Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um Japan in dieser unvorstellbaren humanitären, ökologischen und wirtschaftlichen Notlage zu unterstützen?</p>
- Atomkatastrophe in Japan
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Japan verfügt grundsätzlich über eine gute Krisenvorsorge und umfangreiche Ressourcen. Die Katastrophen - der Tsunami, die Erdbeben und die Nuklearkatastrophe - haben aber ein unvorstellbares Ausmass angenommen. Die Schweiz hat unmittelbar nach den Katastrophen auf eine Anfrage der japanischen Regierung geantwortet. Die schweizerische Hilfe wurde bei der japanischen Regierung und Bevölkerung sehr positiv aufgenommen.</p><p>Die Schweiz hat eine Million Schweizerfranken für Einsatz und Hilfeleistungen in Japan eingesetzt. Die Hilfeleistungen umfassten einerseits den Einsatz von Experten in den Bereichen Logistik, Strahlenschutz und Telekommunikation. Hauptaufgabe dieser Mitarbeiter ist die Verstärkung der schweizerischen Botschaft vor Ort bei der Unterstützung von ausreisewilligen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie Personen anderer Nationalitäten. Andererseits hat die Schweiz 23 Experten der humanitären Hilfe des Bundes und neun Suchhunde für Bergungsarbeiten nach Japan entsandt. Sämtliche Tätigkeiten erfolgten stets in enger Koordination mit der japanischen Regierung und dem Uno-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (Ocha). Die humanitäre Hilfe des Bundes steht ebenfalls in Kontakt mit der Glückskette und Schweizer Hilfsorganisationen. Was weitere zusätzliche Hilfeleistungen anbelangt, hat die Schweiz die japanische Regierung angefragt, in welcher Form sie Japan bei der Bewältigung dieser Grosskatastrophe weiter unterstützen kann. Zurzeit sind noch keine Anfragen der japanischen Regierung hierfür eingetroffen.</p><p>Bei einer humanitären Krise setzt die humanitäre Hilfe des Bundes jeweils unverzüglich einen Krisenstab ein, der für die Koordination und Abklärung allfälliger Hilfeleistungen zuständig ist. Ein entsprechender Krisenstab wurde auch für die gegenwärtige Katastrophe in Japan eingesetzt. Die Einsatzleitung wird u. a. verstärkt durch Experten des Paul-Scherrer-Instituts, der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) und weiteren Stellen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Babs). Sie arbeitet eng mit den politischen Abteilungen des Aussendepartementes und der schweizerischen Botschaft in Japan zusammen.</p><p>Japanischen Staatsangehörigen, deren bewilligter Aufenthalt in der Schweiz abläuft, kann grundsätzlich die Ausreisefrist erstreckt werden. Personen, die sich mit einer Aufenthaltsbewilligung in einem Schengen-Sstaat aufgehalten haben, können sich für weitere drei Monate bewilligungsfrei im Schengen-Raum bewegen. Japanische Staatsangehörige, die als Touristen oder Besucher in der Schweiz sind, können auf Gesuch hin bei der zuständigen kantonalen Behörde ihren Aufenthalt ebenfalls um drei Monate verlängern. Im Rahmen solcher bewilligungsfreier Aufenthalte kann auch die visumfreie Einreise von Familienangehörigen ermöglicht werden. Bisher verzeichnen die zuständigen Behörden aber nur sehr wenige solcher Anfragen. Sollte sich die Lage innerhalb von drei Monaten nicht entscheidend beruhigen, wird die Situation neu geprüft werden. Denkbar wäre dann unter Umständen eine vorübergehende Schutzgewährung nach Artikel 4 des Asylgesetzes in Verbindung mit den Artikeln 66ff. des Asylgesetzes, die der Bundesrat anordnen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das kleine Restrisiko mit unermesslichen Folgen ist für Japan Realität geworden. Unter dem Schock der stündlich schlimmeren Nachrichten überdenken auch wir unseren Umgang mit Atomenergie und Restrisiken. Das ist bitter nötig. Aber was jetzt und unmittelbar gefragt ist, ist die Solidarität mit den Millionen von betroffenen Menschen in Japan. Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Wie viele finanzielle Mittel stellt er für die Katastrophenhilfe in Japan zur Verfügung?</p><p>- In und mit welchen internationalen Institutionen ist die Schweiz aktiv engagiert im Zusammenhang mit der Katastrophenbewältigung in Japan?</p><p>- Gibt es in der Schweiz einen interdisziplinären Krisenstab, der kurzfristige Hilfestellungen andenkt, Wissen bereitstellt, Ressourcen erfasst und die Hilfe koordiniert?</p><p>- Ist er vorbereitet, nach Bedarf Kontingente von Japanerinnen und Japanern aus betroffenen Regionen zu beherbergen? Sieht er Hilfestellung vor, damit in der Schweiz wohnhafte Japanerinnen und Japaner Familienangehörige aus betroffenen Regionen kurzfristig aufnehmen können?</p><p>- Welche ausserordentlichen Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um Japan in dieser unvorstellbaren humanitären, ökologischen und wirtschaftlichen Notlage zu unterstützen?</p>
- Atomkatastrophe in Japan
Back to List