Keine vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht

ShortId
11.3137
Id
20113137
Updated
25.06.2025 00:26
Language
de
Title
Keine vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht
AdditionalIndexing
52;Gewerbe;Gewerbebetrieb;Kompetenzregelung;Gemeinde;Kanton;Abfallwirtschaft;Abfallbeseitigung;Privatisierung;Monopol;Kosten-Nutzen-Analyse;Liberalisierung
1
  • L03K060102, Abfallwirtschaft
  • L04K06010202, Abfallbeseitigung
  • L05K0703060202, Gewerbebetrieb
  • L04K08020315, Liberalisierung
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L05K0705070202, Gewerbe
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L05K0703010103, Monopol
  • L04K05070115, Privatisierung
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Motion Schmid 06.3085, "Kein Transport- und Entsorgungsmonopol für Gewerbekehricht", verlangt die Lockerung des Entsorgungsmonopols für Grossbetriebe und die Nutzung von Synergien mit dem Transport von betriebsspezifischen Abfällen und sortenrein anfallenden oder einfach sortierbaren Wertstoffen. </p><p>Die neusten Umsetzungsvorschläge des Bafu gehen jedoch weit darüber hinaus. Der Begriff "Siedlungsabfälle" soll neu so definiert werden, dass nur noch die Abfälle aus Haushaltungen als Siedlungsabfall gelten. Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung von Industrie und Gewerbe sollen neu aus dem Entsorgungsmonopol des Gemeinwesens herausgelöst werden, auch der Betriebskehricht von kleinen und mittleren Betrieben.</p><p>Diese Regelung brächte den Entsorgungsfirmen und Gewerbekunden kaum zusätzliche Wertschöpfung, da schon heute über 90 Prozent der Gemeinden private Firmen mit der Kehrichtsammlung beauftragen. Zudem hat die schweizerische Abfallwirtschaft schon heute ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. </p><p>Weiter brächte die Neudefinition eine Kostenverlagerung zu den Haushalten, zusätzlichen Administrations- und Kontrollaufwand für Gemeinden, wilde Abfalldeponien in den Strassen und unnötigen zusätzlichen Mehrverkehr mit sich. Mit der Neudefinition des Begriffs Siedlungsabfall würde den Kantonen, Städten und Gemeinden gleichzeitig die rechtliche Basis für die Erhebung von Abfallgrundgebühren beim Gewerbe entzogen - und dies mit massiven Folgen: Die Kosten der heute über die Grundgebühren finanzierten Leistungen wie Wertstoffsammlungen, kundenfreundliche Entsorgungshöfe, Beratung und Information blieben ähnlich hoch, ohne dass Gewerbebetriebe etwas beitragen müssten. </p><p>Auch die Haushaltkehricht-Sammeltouren müssten mit Ausnahme der Touren in reinen Gewerbegebieten im gleichen Umfang gefahren werden. Die heutige Praxis, auf dieser Tour auch den Kehricht des Gewerbes miteinzusammeln, ist betriebswirtschaftlich und ökologisch sinnvoll. Wenn bei dieser Liberalisierung Gewerbekehrichtmengen aus dieser Sammeltour wegbrechen, sinken deren Auslastung und Kostendeckungsgrad. Die fehlenden Erträge müssten mit höheren Gebühren bei den Haushalten ausgeglichen werden, notabene ohne Mehrwert für Letztere.</p>
  • <p>Die vorliegende Motion will sicherstellen, dass die gemischten Abfälle der Klein- und Mittelbetriebe weiterhin unter das Entsorgungsmonopol des Staates fallen. Laut Bundesamt für Statistik werden 99,6 Prozent aller Betriebe des Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungssektors als Klein- oder Mittelbetriebe eingestuft. Die Motion Schmid 06.3085, "Kein Transport- und Entsorgungsmonopol für Gewerbekehricht", vom 22. März 2006, die vom Parlament klar angenommen und an den Bundesrat überwiesen wurde, verlangt: "Insbesondere ist die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) dahingehend anzupassen, dass betriebsspezifische und auch nichtbetriebsspezifische Abfälle aus Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetrieben nicht als Siedlungsabfälle gelten ..." und demzufolge auch nicht mehr unter das Entsorgungsmonopol des Staates fallen. Die vorliegende Motion steht damit in Widerspruch zur Motion Schmid.</p><p>In Umsetzung der Motion Schmid hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) in mehreren Sitzungen mit den betroffenen Kreisen versucht, den Beschluss des Parlamentes so umzusetzen, dass die Entsorgung der genannten Abfälle auch künftig möglichst umweltgerecht und effizient geschieht. Zurzeit zeichnet sich folgende Lösung ab: Abfälle von Betrieben mit bis zu neun Vollzeitstellen (sogenannte Mikrobetriebe) sollen unter das Entsorgungsmonopol des Staates fallen. Diese Betriebe umfassen 87 Prozent der Betriebe des Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungssektors. Es ist anzunehmen, dass diese Betriebe ohnehin zum überwiegenden Teil auch weiterhin die Entsorgungsdienste des Staates in Anspruch nehmen möchten.</p><p>Bei der geplanten Umsetzung der Motion Schmid würde bei der Entsorgung der nicht unter das staatliche Entsorgungsmonopol fallenden restlichen 13 Prozent der Betriebe kaum Mehrfahrten entstehen. Zudem würden Städte und Gemeinden weiterhin bei fast 87 Prozent der Betriebe Grundgebühren für die Abfallentsorgung erheben können. Die vom Motionär angesprochene Gefahr von wilden Abfalldeponien sieht der Bundesrat als nicht gegeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass die Zuständigkeit für die Sammlung und Verwertung von Gewerbekehricht für Klein- und Mittelbetriebe bei den Kantonen respektive Gemeinden bleibt.</p>
  • Keine vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Motion Schmid 06.3085, "Kein Transport- und Entsorgungsmonopol für Gewerbekehricht", verlangt die Lockerung des Entsorgungsmonopols für Grossbetriebe und die Nutzung von Synergien mit dem Transport von betriebsspezifischen Abfällen und sortenrein anfallenden oder einfach sortierbaren Wertstoffen. </p><p>Die neusten Umsetzungsvorschläge des Bafu gehen jedoch weit darüber hinaus. Der Begriff "Siedlungsabfälle" soll neu so definiert werden, dass nur noch die Abfälle aus Haushaltungen als Siedlungsabfall gelten. Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung von Industrie und Gewerbe sollen neu aus dem Entsorgungsmonopol des Gemeinwesens herausgelöst werden, auch der Betriebskehricht von kleinen und mittleren Betrieben.</p><p>Diese Regelung brächte den Entsorgungsfirmen und Gewerbekunden kaum zusätzliche Wertschöpfung, da schon heute über 90 Prozent der Gemeinden private Firmen mit der Kehrichtsammlung beauftragen. Zudem hat die schweizerische Abfallwirtschaft schon heute ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. </p><p>Weiter brächte die Neudefinition eine Kostenverlagerung zu den Haushalten, zusätzlichen Administrations- und Kontrollaufwand für Gemeinden, wilde Abfalldeponien in den Strassen und unnötigen zusätzlichen Mehrverkehr mit sich. Mit der Neudefinition des Begriffs Siedlungsabfall würde den Kantonen, Städten und Gemeinden gleichzeitig die rechtliche Basis für die Erhebung von Abfallgrundgebühren beim Gewerbe entzogen - und dies mit massiven Folgen: Die Kosten der heute über die Grundgebühren finanzierten Leistungen wie Wertstoffsammlungen, kundenfreundliche Entsorgungshöfe, Beratung und Information blieben ähnlich hoch, ohne dass Gewerbebetriebe etwas beitragen müssten. </p><p>Auch die Haushaltkehricht-Sammeltouren müssten mit Ausnahme der Touren in reinen Gewerbegebieten im gleichen Umfang gefahren werden. Die heutige Praxis, auf dieser Tour auch den Kehricht des Gewerbes miteinzusammeln, ist betriebswirtschaftlich und ökologisch sinnvoll. Wenn bei dieser Liberalisierung Gewerbekehrichtmengen aus dieser Sammeltour wegbrechen, sinken deren Auslastung und Kostendeckungsgrad. Die fehlenden Erträge müssten mit höheren Gebühren bei den Haushalten ausgeglichen werden, notabene ohne Mehrwert für Letztere.</p>
    • <p>Die vorliegende Motion will sicherstellen, dass die gemischten Abfälle der Klein- und Mittelbetriebe weiterhin unter das Entsorgungsmonopol des Staates fallen. Laut Bundesamt für Statistik werden 99,6 Prozent aller Betriebe des Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungssektors als Klein- oder Mittelbetriebe eingestuft. Die Motion Schmid 06.3085, "Kein Transport- und Entsorgungsmonopol für Gewerbekehricht", vom 22. März 2006, die vom Parlament klar angenommen und an den Bundesrat überwiesen wurde, verlangt: "Insbesondere ist die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) dahingehend anzupassen, dass betriebsspezifische und auch nichtbetriebsspezifische Abfälle aus Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetrieben nicht als Siedlungsabfälle gelten ..." und demzufolge auch nicht mehr unter das Entsorgungsmonopol des Staates fallen. Die vorliegende Motion steht damit in Widerspruch zur Motion Schmid.</p><p>In Umsetzung der Motion Schmid hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) in mehreren Sitzungen mit den betroffenen Kreisen versucht, den Beschluss des Parlamentes so umzusetzen, dass die Entsorgung der genannten Abfälle auch künftig möglichst umweltgerecht und effizient geschieht. Zurzeit zeichnet sich folgende Lösung ab: Abfälle von Betrieben mit bis zu neun Vollzeitstellen (sogenannte Mikrobetriebe) sollen unter das Entsorgungsmonopol des Staates fallen. Diese Betriebe umfassen 87 Prozent der Betriebe des Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungssektors. Es ist anzunehmen, dass diese Betriebe ohnehin zum überwiegenden Teil auch weiterhin die Entsorgungsdienste des Staates in Anspruch nehmen möchten.</p><p>Bei der geplanten Umsetzung der Motion Schmid würde bei der Entsorgung der nicht unter das staatliche Entsorgungsmonopol fallenden restlichen 13 Prozent der Betriebe kaum Mehrfahrten entstehen. Zudem würden Städte und Gemeinden weiterhin bei fast 87 Prozent der Betriebe Grundgebühren für die Abfallentsorgung erheben können. Die vom Motionär angesprochene Gefahr von wilden Abfalldeponien sieht der Bundesrat als nicht gegeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass die Zuständigkeit für die Sammlung und Verwertung von Gewerbekehricht für Klein- und Mittelbetriebe bei den Kantonen respektive Gemeinden bleibt.</p>
    • Keine vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht

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