Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

ShortId
11.3141
Id
20113141
Updated
27.07.2023 19:11
Language
de
Title
Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
AdditionalIndexing
28;12;Jugendschutz;sexuelle Gewalt;Europäische Konvention;Prostitution;Pornographie;Ratifizierung eines Abkommens
1
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L04K01010211, Prostitution
  • L05K1002020204, Europäische Konvention
  • L04K01010210, Pornographie
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Übereinkommen von Lanzarote will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Minderjährigen schützen. Es ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen (sexueller Missbrauch, Kinderprostitution und Kinderpornografie) umfassend für strafbar erklärt. </p><p>Das Übereinkommen, das seit dem 25. Oktober 2007 zur Unterzeichnung aufliegt, wurde bisher (Stand am 11. März 2011) von 31 Staaten unterzeichnet und von 11 Staaten ratifiziert. Die Schweiz hat es am 16. Juni 2010 unterzeichnet. Ein Beitritt der Schweiz bedingt jedoch verschiedene Anpassungen des Strafgesetzbuchs, um den strafrechtlichen Schutz bei gewissen Straftaten auf Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren auszudehnen. Das Übereinkommen enthält zudem Bestimmungen, deren Umsetzung in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt. Diese sprachen sich aber einstimmig für die Unterzeichnung des Übereinkommens durch die Schweiz aus.</p><p>Die Vorkommnisse, die sich seit der Unterzeichnung zugetragen haben, sprechen für eine rasche Ratifizierung des Übereinkommens. So hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats am 5. Oktober 2010 über die Misshandlung von in Einrichtungen platzierten Kindern debattiert und die Mitgliedstaaten des Europarats dazu aufgefordert, das Übereinkommen von Lanzarote zu unterzeichnen und zu ratifizieren.</p><p>Zudem macht die jüngste Aufdeckung pädophiler Handlungen, die ein Sozialarbeiter in der Schweiz während 30 Jahren an über 120 Opfern beging, deutlich: Zu viele Kinder sind Opfer von Misshandlungen, die meist sogar von Personen begangen werden, die die Kinder eigentlich schützen sollten.</p>
  • <p>Das Übereinkommen des Europarates vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Es ist die erste und bislang einzige internationale Konvention, welche die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend regelt. Die Konvention verfolgt das Ziel, die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu stärken und Kinder vor solchen Übergriffen zu schützen. Im Zentrum stehen dabei die Rechte der minderjährigen Opfer und deren Schutz. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend. Einzelne Anpassungen des Strafgesetzbuches sind hingegen notwendig. So ist namentlich die Inanspruchnahme sexueller Dienste von 16- bis 18-Jährigen gegen Entgelt oder sonstige Vergütungen für strafbar zu erklären.</p><p>Es ist auch dem Bundesrat ein Anliegen, den Beitritt zu dieser wichtigen Konvention des Europarates voranzutreiben. Die Eröffnung der Vernehmlassung zur Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens soll deshalb so rasch wie möglich, kurz nach der Sommerpause erfolgen. Entsprechend ist mit der Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte 2012 zu rechnen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 16. Juni 2010 hat der Bundesrat das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Übereinkommen von Lanzarote, SEV 201) unterzeichnet. Wann gedenkt er dieses Übereinkommen zu ratifizieren?</p>
  • Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Übereinkommen von Lanzarote will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Minderjährigen schützen. Es ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen (sexueller Missbrauch, Kinderprostitution und Kinderpornografie) umfassend für strafbar erklärt. </p><p>Das Übereinkommen, das seit dem 25. Oktober 2007 zur Unterzeichnung aufliegt, wurde bisher (Stand am 11. März 2011) von 31 Staaten unterzeichnet und von 11 Staaten ratifiziert. Die Schweiz hat es am 16. Juni 2010 unterzeichnet. Ein Beitritt der Schweiz bedingt jedoch verschiedene Anpassungen des Strafgesetzbuchs, um den strafrechtlichen Schutz bei gewissen Straftaten auf Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren auszudehnen. Das Übereinkommen enthält zudem Bestimmungen, deren Umsetzung in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt. Diese sprachen sich aber einstimmig für die Unterzeichnung des Übereinkommens durch die Schweiz aus.</p><p>Die Vorkommnisse, die sich seit der Unterzeichnung zugetragen haben, sprechen für eine rasche Ratifizierung des Übereinkommens. So hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats am 5. Oktober 2010 über die Misshandlung von in Einrichtungen platzierten Kindern debattiert und die Mitgliedstaaten des Europarats dazu aufgefordert, das Übereinkommen von Lanzarote zu unterzeichnen und zu ratifizieren.</p><p>Zudem macht die jüngste Aufdeckung pädophiler Handlungen, die ein Sozialarbeiter in der Schweiz während 30 Jahren an über 120 Opfern beging, deutlich: Zu viele Kinder sind Opfer von Misshandlungen, die meist sogar von Personen begangen werden, die die Kinder eigentlich schützen sollten.</p>
    • <p>Das Übereinkommen des Europarates vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Es ist die erste und bislang einzige internationale Konvention, welche die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend regelt. Die Konvention verfolgt das Ziel, die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu stärken und Kinder vor solchen Übergriffen zu schützen. Im Zentrum stehen dabei die Rechte der minderjährigen Opfer und deren Schutz. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend. Einzelne Anpassungen des Strafgesetzbuches sind hingegen notwendig. So ist namentlich die Inanspruchnahme sexueller Dienste von 16- bis 18-Jährigen gegen Entgelt oder sonstige Vergütungen für strafbar zu erklären.</p><p>Es ist auch dem Bundesrat ein Anliegen, den Beitritt zu dieser wichtigen Konvention des Europarates voranzutreiben. Die Eröffnung der Vernehmlassung zur Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens soll deshalb so rasch wie möglich, kurz nach der Sommerpause erfolgen. Entsprechend ist mit der Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte 2012 zu rechnen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 16. Juni 2010 hat der Bundesrat das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Übereinkommen von Lanzarote, SEV 201) unterzeichnet. Wann gedenkt er dieses Übereinkommen zu ratifizieren?</p>
    • Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

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