Strategiewechsel gegenüber Helvetistan

ShortId
11.3143
Id
20113143
Updated
27.07.2023 20:33
Language
de
Title
Strategiewechsel gegenüber Helvetistan
AdditionalIndexing
08;Aserbaidschan;Diktatur;Tadschikistan;diplomatische Beziehungen;Usbekistan;Demokratisierung;Kapitalflucht;internationale Zusammenarbeit;Lebensqualität;Menschenrechte;Turkmenistan;Kirgistan
1
  • L05K0807010203, Diktatur
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K08020304, Demokratisierung
  • L04K10020102, diplomatische Beziehungen
  • L04K03030103, Aserbaidschan
  • L02K1001, internationale Zusammenarbeit
  • L04K03030602, Kirgistan
  • L04K03030604, Tadschikistan
  • L04K03030605, Turkmenistan
  • L04K03030606, Usbekistan
  • L05K0109040202, Lebensqualität
  • L05K1106020106, Kapitalflucht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie alle anderen Länder auch hat die Schweiz bisher in ihren aussenpolitischen und aussenwirtschaftspolitischen Beziehungen keine Unterschiede gemacht zwischen Demokratien und Autokratien. Es wurden nicht nur diplomatische Beziehungen unterhalten, sondern auch Waffen exportiert, Potentatengelder importiert sowie Wirtschafts- und Steuerabkommen abgeschlossen, als käme es auf die inneren Verhältnisse in diesen Ländern überhaupt nicht an. Das aber steht im Widerspruch zu den in der Bundesverfassung (Art. 54) verankerten Zielen der schweizerischen Aussenpolitik: "Der Bund ... trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen." Autokratische Regimes zeichnen sich aber dadurch aus,</p><p>- dass sie nicht demokratisch oder bloss pseudodemokratisch sind;</p><p>- dass sich eine korrupte Elite bereichert und die Bevölkerung verarmt;</p><p>- dass die Menschenrechte tausendfach verletzt werden durch die Staatsorgane selbst.</p><p>Diese Zustände verbieten es der Schweiz, mit solchen Staaten gleich zu verkehren wie mit Demokratien. Das gilt auch dann, wenn die Schweiz ihren Sitz im IWF-Direktorium der Zugehörigkeit solcher Staaten zu ihrer Stimmrechtsgruppe verdankt. Dieser Sitz darf nicht die Rechtfertigung für Beziehungen sein, die klar verfassungswidrig sind.</p>
  • <p>Diese Motion fragt nach der Art der Beziehung, welche die Schweiz mit Staaten pflegt, die demokratische Defizite aufweisen. Diese Frage beschäftigt den Bundesrat und namentlich das EDA, das die Entwicklungen besonders aufmerksam verfolgt.</p><p>Die Demokratie ist noch lange nicht die am weitesten verbreitete Staatsform. Die Schweiz ist ihrerseits bestrebt, stabile und möglichst universelle Beziehungen zu unterhalten. Sie muss folglich den Austausch mit Staaten akzeptieren, in denen im Menschenrechtsbereich noch Verbesserungen anstehen, und dies unabhängig von den Bemühungen, welche diese Staaten bereits unternommen haben, um ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen. Unser Land zieht eine Kultur des Dialogs einer Kultur des Ausschlusses und der Blockbildung vor.</p><p>Die Zusammenarbeit mit den Ländern Zentralasiens - u. a. im Rahmen der Bretton-Woods-Institutionen - dient letztlich den allgemeinen aussenpolitischen Zielen der Schweiz. Sie umfassen in erster Linie Sicherheit und Stabilität in der Region, unsere Einflussmöglichkeiten in den multilateralen Institutionen sowie unsere Wirtschafts- und Energieinteressen. Die Schweiz bemüht sich, wirtschaftliche und politische Reformen in den Mitgliedstaaten ihrer Stimmrechtsgruppe zu fördern, und muss folglich auch deren komplexe Situation berücksichtigen. Mit unserer Unterstützung an diese Staaten sollen vor allem die Verwaltung der öffentlichen Finanzen und der Zugang zu Krediten für eine nachhaltige Entwicklung verbessert werden. Durchgeführt werden ebenfalls Programme der bilateralen technischen Zusammenarbeit, die namentlich die Grundsätze der guten Regierungsführung und die Entfaltung der Zivilgesellschaft fördern sollen. In gewissen Ländern geht es schliesslich um Beiträge zur Friedensförderung und Achtung der Menschenrechte, um auf diese Weise Demokratisierungsprozesse zu stärken und für mehr politische Stabilität zu sorgen. Was das Kriegsmaterialausfuhrgesetz anbelangt, gilt für alle Länder die gleich strenge Anwendung unabhängig davon, ob sie in der Stimmrechtsgruppe der Schweiz sind oder nicht.</p><p>Der Auftrag der Entwicklungszusammenarbeit beruht seinerseits auf dem Bundesgesetz von 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1). In Artikel 1 heisst es: "Der Bund trifft Massnahmen, die geeignet sind, die Staaten Osteuropas in ihren Bemühungen zum Aufbau und zur Festigung der Demokratie sowie beim Übergang zur Marktwirtschaft und in deren sozialer Ausgestaltung zu unterstützen." Das Gesetz definiert zudem zwei Ziele, einerseits Förderung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie Aufbau und Festigung des demokratischen Systems und andererseits Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung, welche die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung begünstigt. Die Haltung, welche die Schweiz an der Spitze ihrer Stimmrechtsgruppe bei den Bretton-Woods-Institutionen, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und dem Globalen Umweltfonds vertritt, kann zur Erreichung der Ziele der Entwicklungszusammenarbeit beitragen.</p><p>Um einen Beitrag zu leisten zur "Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen", sind die Kontakte zu den Behörden der betroffenen Länder unerlässlich. Diese Beziehungen als verfassungswidrig einzustufen wäre unverständlich.</p><p>Der Bundesrat missbilligt namentlich die Verwendung des Begriffs "Helvetistan", den er als Bezeichnung für die zentralasiatischen Länder als unangemessen einstuft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die aussenpolitische und aussenwirtschaftspolitische Strategie gegenüber den autokratisch regierten Ländern Zentralasiens ("Helvetistan") neu auszurichten. Sie soll sich bezüglich Art und Intensität der Beziehungen deutlich unterscheiden von Beziehungen zu demokratischen Staaten. Zulässig sind Aktivitäten, die zur Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerungen beitragen, unzulässig sind Aktivitäten, die die autokratischen Herrschaftsformen stabilisieren.</p>
  • Strategiewechsel gegenüber Helvetistan
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie alle anderen Länder auch hat die Schweiz bisher in ihren aussenpolitischen und aussenwirtschaftspolitischen Beziehungen keine Unterschiede gemacht zwischen Demokratien und Autokratien. Es wurden nicht nur diplomatische Beziehungen unterhalten, sondern auch Waffen exportiert, Potentatengelder importiert sowie Wirtschafts- und Steuerabkommen abgeschlossen, als käme es auf die inneren Verhältnisse in diesen Ländern überhaupt nicht an. Das aber steht im Widerspruch zu den in der Bundesverfassung (Art. 54) verankerten Zielen der schweizerischen Aussenpolitik: "Der Bund ... trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen." Autokratische Regimes zeichnen sich aber dadurch aus,</p><p>- dass sie nicht demokratisch oder bloss pseudodemokratisch sind;</p><p>- dass sich eine korrupte Elite bereichert und die Bevölkerung verarmt;</p><p>- dass die Menschenrechte tausendfach verletzt werden durch die Staatsorgane selbst.</p><p>Diese Zustände verbieten es der Schweiz, mit solchen Staaten gleich zu verkehren wie mit Demokratien. Das gilt auch dann, wenn die Schweiz ihren Sitz im IWF-Direktorium der Zugehörigkeit solcher Staaten zu ihrer Stimmrechtsgruppe verdankt. Dieser Sitz darf nicht die Rechtfertigung für Beziehungen sein, die klar verfassungswidrig sind.</p>
    • <p>Diese Motion fragt nach der Art der Beziehung, welche die Schweiz mit Staaten pflegt, die demokratische Defizite aufweisen. Diese Frage beschäftigt den Bundesrat und namentlich das EDA, das die Entwicklungen besonders aufmerksam verfolgt.</p><p>Die Demokratie ist noch lange nicht die am weitesten verbreitete Staatsform. Die Schweiz ist ihrerseits bestrebt, stabile und möglichst universelle Beziehungen zu unterhalten. Sie muss folglich den Austausch mit Staaten akzeptieren, in denen im Menschenrechtsbereich noch Verbesserungen anstehen, und dies unabhängig von den Bemühungen, welche diese Staaten bereits unternommen haben, um ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen. Unser Land zieht eine Kultur des Dialogs einer Kultur des Ausschlusses und der Blockbildung vor.</p><p>Die Zusammenarbeit mit den Ländern Zentralasiens - u. a. im Rahmen der Bretton-Woods-Institutionen - dient letztlich den allgemeinen aussenpolitischen Zielen der Schweiz. Sie umfassen in erster Linie Sicherheit und Stabilität in der Region, unsere Einflussmöglichkeiten in den multilateralen Institutionen sowie unsere Wirtschafts- und Energieinteressen. Die Schweiz bemüht sich, wirtschaftliche und politische Reformen in den Mitgliedstaaten ihrer Stimmrechtsgruppe zu fördern, und muss folglich auch deren komplexe Situation berücksichtigen. Mit unserer Unterstützung an diese Staaten sollen vor allem die Verwaltung der öffentlichen Finanzen und der Zugang zu Krediten für eine nachhaltige Entwicklung verbessert werden. Durchgeführt werden ebenfalls Programme der bilateralen technischen Zusammenarbeit, die namentlich die Grundsätze der guten Regierungsführung und die Entfaltung der Zivilgesellschaft fördern sollen. In gewissen Ländern geht es schliesslich um Beiträge zur Friedensförderung und Achtung der Menschenrechte, um auf diese Weise Demokratisierungsprozesse zu stärken und für mehr politische Stabilität zu sorgen. Was das Kriegsmaterialausfuhrgesetz anbelangt, gilt für alle Länder die gleich strenge Anwendung unabhängig davon, ob sie in der Stimmrechtsgruppe der Schweiz sind oder nicht.</p><p>Der Auftrag der Entwicklungszusammenarbeit beruht seinerseits auf dem Bundesgesetz von 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1). In Artikel 1 heisst es: "Der Bund trifft Massnahmen, die geeignet sind, die Staaten Osteuropas in ihren Bemühungen zum Aufbau und zur Festigung der Demokratie sowie beim Übergang zur Marktwirtschaft und in deren sozialer Ausgestaltung zu unterstützen." Das Gesetz definiert zudem zwei Ziele, einerseits Förderung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie Aufbau und Festigung des demokratischen Systems und andererseits Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung, welche die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung begünstigt. Die Haltung, welche die Schweiz an der Spitze ihrer Stimmrechtsgruppe bei den Bretton-Woods-Institutionen, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und dem Globalen Umweltfonds vertritt, kann zur Erreichung der Ziele der Entwicklungszusammenarbeit beitragen.</p><p>Um einen Beitrag zu leisten zur "Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen", sind die Kontakte zu den Behörden der betroffenen Länder unerlässlich. Diese Beziehungen als verfassungswidrig einzustufen wäre unverständlich.</p><p>Der Bundesrat missbilligt namentlich die Verwendung des Begriffs "Helvetistan", den er als Bezeichnung für die zentralasiatischen Länder als unangemessen einstuft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die aussenpolitische und aussenwirtschaftspolitische Strategie gegenüber den autokratisch regierten Ländern Zentralasiens ("Helvetistan") neu auszurichten. Sie soll sich bezüglich Art und Intensität der Beziehungen deutlich unterscheiden von Beziehungen zu demokratischen Staaten. Zulässig sind Aktivitäten, die zur Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerungen beitragen, unzulässig sind Aktivitäten, die die autokratischen Herrschaftsformen stabilisieren.</p>
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