Geordnete Beendigung der Kernenergienutzung in der Schweiz
- ShortId
-
11.3144
- Id
-
20113144
- Updated
-
28.07.2023 10:04
- Language
-
de
- Title
-
Geordnete Beendigung der Kernenergienutzung in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
66;Ausstieg aus der Kernenergie;Kernenergie;nukleare Sicherheit;Bewilligung für Kraftwerk;Kraftwerksstilllegung
- 1
-
- L03K170301, Kernenergie
- L04K17030102, Ausstieg aus der Kernenergie
- L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
- L04K17010113, Kraftwerksstilllegung
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Atomkraftwerkunfälle in Japan weisen darauf hin, dass u. a. auch die "besten" seismologischen Vorhersagen einen sicheren Betrieb von Atomkraftwerken nicht ermöglichen können. Die Folgen eines grösseren Unfalls in einer Kernenergieanlage sind darum in jeder Volkswirtschaft menschlich und ökonomisch verheerend. Mit einem Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung soll die Ausserbetriebnahme aller Kernanlagen geregelt werden. Dabei ist von einer maximalen Nutzungsdauer von 40 Jahren auszugehen. Alternativ kann der Ausserbetriebnahmezeitpunkt auch mit noch maximal zu produzierenden Elektrizitätsmengen (Reststrommengen) jedes Kraftwerks definiert werden. Eine verfügbare Reststrommenge kann dabei ganz oder teilweise auf andere Anlagen übertragen werden, wenn die empfangende Kraftwerksanlage den Betrieb nach der abgebenden Kraftwerksanlage aufgenommen hat. Damit ist es möglich, die älteren Atomkraftwerke in der Schweiz raschestmöglich stillzulegen.</p>
- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Mit dieser Variante entspricht der Bundesrat jener Forderung der Motion, keine neuen Kernenergieanlagen mehr zu bewilligen. Zudem sieht der Bundesrat mit seinem Entscheid zur zukünftigen Stromversorgung einen geordneten Ausstieg aus der Kernenergie vor. </p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, weil er nicht von einer maximalen Nutzungsdauer von 40 Jahren oder von Reststrommengen ausgeht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung zur Elektrizitätsproduktion in der Schweiz regelt. Dabei ist für alle Kraftwerksanlagen eine maximale zeitliche Betriebsdauer oder sind Reststrommengen bis zum Ausserbetriebnahmezeitpunkt festzulegen. Neue Kernenergieanlagen werden nicht mehr bewilligt.</p>
- Geordnete Beendigung der Kernenergienutzung in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Atomkraftwerkunfälle in Japan weisen darauf hin, dass u. a. auch die "besten" seismologischen Vorhersagen einen sicheren Betrieb von Atomkraftwerken nicht ermöglichen können. Die Folgen eines grösseren Unfalls in einer Kernenergieanlage sind darum in jeder Volkswirtschaft menschlich und ökonomisch verheerend. Mit einem Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung soll die Ausserbetriebnahme aller Kernanlagen geregelt werden. Dabei ist von einer maximalen Nutzungsdauer von 40 Jahren auszugehen. Alternativ kann der Ausserbetriebnahmezeitpunkt auch mit noch maximal zu produzierenden Elektrizitätsmengen (Reststrommengen) jedes Kraftwerks definiert werden. Eine verfügbare Reststrommenge kann dabei ganz oder teilweise auf andere Anlagen übertragen werden, wenn die empfangende Kraftwerksanlage den Betrieb nach der abgebenden Kraftwerksanlage aufgenommen hat. Damit ist es möglich, die älteren Atomkraftwerke in der Schweiz raschestmöglich stillzulegen.</p>
- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Mit dieser Variante entspricht der Bundesrat jener Forderung der Motion, keine neuen Kernenergieanlagen mehr zu bewilligen. Zudem sieht der Bundesrat mit seinem Entscheid zur zukünftigen Stromversorgung einen geordneten Ausstieg aus der Kernenergie vor. </p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, weil er nicht von einer maximalen Nutzungsdauer von 40 Jahren oder von Reststrommengen ausgeht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung zur Elektrizitätsproduktion in der Schweiz regelt. Dabei ist für alle Kraftwerksanlagen eine maximale zeitliche Betriebsdauer oder sind Reststrommengen bis zum Ausserbetriebnahmezeitpunkt festzulegen. Neue Kernenergieanlagen werden nicht mehr bewilligt.</p>
- Geordnete Beendigung der Kernenergienutzung in der Schweiz
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