Unesco-Biosphäre Entlebuch. Nachhaltige Entwicklung durch Trainingsräume für Flugzeuge des Typs PC-21 gefährdet?
- ShortId
-
11.3158
- Id
-
20113158
- Updated
-
28.07.2023 11:39
- Language
-
de
- Title
-
Unesco-Biosphäre Entlebuch. Nachhaltige Entwicklung durch Trainingsräume für Flugzeuge des Typs PC-21 gefährdet?
- AdditionalIndexing
-
52;09;Lärmbelästigung;Biosphäre;Militärflugzeug;Entscheidungsprozess;Fremdenverkehr in ländlichen Gebieten;Luzern (Kanton);Naturschutzgebiet;Lärmschutz;nachhaltige Entwicklung
- 1
-
- L04K06030304, Biosphäre
- L05K0301010110, Luzern (Kanton)
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L04K04020404, Militärflugzeug
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
- L04K08020307, Entscheidungsprozess
- L05K0101010304, Fremdenverkehr in ländlichen Gebieten
- L04K06010410, Lärmschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit diesem Jahr führt die Luftwaffe die Ausbildung der Militärjetpiloten auf den eigens hierfür bei den Pilatus-Flugzeugwerken in Stans beschafften Turbopropellerflugzeugen des Typs PC-21 durch. Dieses Flugzeug ersetzt in der Pilotenausbildung den Kampfjet F-5 "Tiger". Mit dieser weltweit einzigartigen Ausbildungskonfiguration konnten die Flugkosten wie auch die Umweltbelastungen gegenüber der bisherigen Militärjetpiloten-Ausbildung auf beinahe einen Zehntel reduziert werden. Nach geltendem Recht darf die Luftwaffe zur Erfüllung ihres Einsatz- und Ausbildungsauftrages grundsätzlich den gesamten schweizerischen Luftraum nutzen. Mit dem Ziel, die Flugsicherheit für alle Luftverkehrsteilnehmer zu erhöhen, hat sie beim Bundesamt für Zivilluftfahrt die temporäre Einschränkung des zivilen Luftverkehrs in den einzigen drei möglichen Trainingsräumen "Jura", "Hohgant" und "Speer" erwirkt. Die Trainings mit den PC-21 werden unter Berücksichtigung meteorologischer, logistischer und operativer Aspekte sowie mit Blick auf das Lärmmanagement auf diese drei Räume verteilt. Die Verteilung geschieht im Wissen, dass alle drei Gebiete touristisch genutzt werden und die Erholungssuchenden mitunter Ruhe in der Landschaft erwarten. Zeitliche Beschränkungen oder gar der Verzicht auf einen Trainingsraum würden aber zu einer Verlagerung der Trainingsflüge und damit zu einer Mehrbelastung der beiden anderen Gebiete führen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Da mit der verfügbaren Anzahl PC-21 zeitgleich nur eine Pilotenschule geführt werden kann, muss die Fortgeschrittenen-Ausbildung der Militärpiloten auf dem PC-21 im Rahmen eines zwölfmonatigen, dichtgedrängten Ausbildungsprogramms absolviert werden. Bereits mussten wichtige Elemente wie der Nachtflug, der Erdkampf und Teile des taktischen Luftkampfes gestrichen werden. Wie an den durchgeführten Roundtables vereinbart, wird das VBS gegen Mitte Jahr zu einem ersten Erfahrungsaustausch mit den interessierten Kantonen einladen. Die Kantone entscheiden selbst darüber, wie sie die betroffenen Gemeinden und regionalen Organisationen informieren wollen.</p><p>2. Die untere Grenze des Trainingsraums "Hohgant" liegt bei 10 000 Fuss (etwa 3050 Meter) über Meer und kann aufgrund des Leistungsprofils der PC-21-Propellerflugzeuge nicht weiter nach oben verschoben werden. Trotz Höhenlage können die Trainings Lärm verursachen. Die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung werden jedoch nicht überschritten. Die manchmal als störend empfundene Lärmfrequenz des PC-21 ist erkannt. Das VBS sucht deshalb gemeinsam mit der Herstellerfirma nach Verbesserungsmöglichkeiten.</p><p>3. Basierend auf den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt zu den Gebirgslandeplätzen hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt neu vier grossflächige Landschaftsruhezonen festgelegt, welche vom motorisierten Luftverkehr möglichst zu meiden sind. Angesichts des begrenzten schweizerischen Luftraums, welchen die Luftwaffe mit dem stark zunehmenden internationalen und nationalen Zivilluftverkehr teilen muss, ist die Festlegung weiterer Landschaftsruhezonen nicht ohne erhebliche Restriktionen für die Luftfahrt möglich. Insbesondere auf das Gebiet "Hohgant", zentraler und wichtigster inländischer Trainingsraum, kann die Schweizer Luftwaffe nicht verzichten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit Anfang 2011 trainieren Militärpiloten mit PC-21 über der Unesco-Biosphäre im Entlebuch. Trotz ablehnender Stellungnahme des Gemeindeverbandes Biosphäre Entlebuch wurde der Trainingsraum Hohgant festgelegt. Eine offene Diskussion über gewisse zeitliche Einschränkungen der Nutzung des Trainingsraumes mit den beteiligten Instanzen fand leider nicht statt. Ein als Roundtable angekündigtes Gespräch gestaltete sich offenbar als reine Information - die betroffene Region und die Luzerner Regierung, welche die Anliegen der Region unterstützt, wurden vor vollendete Tatsachen gestellt.</p><p>Der Kanton Luzern ist bisher in Sachen Luftwaffe (z. B. im Zusammenhang mit dem Flugplatz Emmen) recht offen gewesen und hat es zusammen mit betroffenen Gemeinden immer wieder geschafft, das Verständnis für die Lärmbelästigung auch bei der Bevölkerung zu gewährleisten. Es darf erwartet werden, dass die Luftwaffe bei der Nutzung des Luftraumes den Interessen einer auf Nachhaltigkeit und Erholungstourismus ausgerichteten Region entgegenkommt. Das Entlebuch muss sich aufgrund beschränkter Möglichkeiten bewegen und hat mit der Ausrichtung auf einen Landschafts-, Ruhe- und Erholungstourismus die Chance gepackt, sich in einem schwierigen Umfeld zu entwickeln.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, sich mit einer kurzfristigen Massnahme bei den zuständigen Instanzen für eine Ausweitung der nur zweiwöchigen Flugpause im Juli auf die ganzen Sommerferien einzusetzen und dazu ein "echtes" Roundtable-Gespräch mit den betroffenen Regionen zu initiieren?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass eine Region wie das Entlebuch, welches im Jahr 2001 als erste Unesco-Biosphäre der Schweiz anerkannt und im 2008 als erster Schweizer Naturpark honoriert wurde, durch die Fluglärm-Immissionen beeinträchtigt wird und diese Luftraumnutzung naturnahem, ruhigem Tourismus widerspricht?</p><p>3. Ist er bereit, mittelfristig die Biosphären-Region Entlebuch gleich zu behandeln wie den schweizerischen Nationalpark und eine luftfahrtsbezogene Ruhezone einzurichten?</p>
- Unesco-Biosphäre Entlebuch. Nachhaltige Entwicklung durch Trainingsräume für Flugzeuge des Typs PC-21 gefährdet?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit diesem Jahr führt die Luftwaffe die Ausbildung der Militärjetpiloten auf den eigens hierfür bei den Pilatus-Flugzeugwerken in Stans beschafften Turbopropellerflugzeugen des Typs PC-21 durch. Dieses Flugzeug ersetzt in der Pilotenausbildung den Kampfjet F-5 "Tiger". Mit dieser weltweit einzigartigen Ausbildungskonfiguration konnten die Flugkosten wie auch die Umweltbelastungen gegenüber der bisherigen Militärjetpiloten-Ausbildung auf beinahe einen Zehntel reduziert werden. Nach geltendem Recht darf die Luftwaffe zur Erfüllung ihres Einsatz- und Ausbildungsauftrages grundsätzlich den gesamten schweizerischen Luftraum nutzen. Mit dem Ziel, die Flugsicherheit für alle Luftverkehrsteilnehmer zu erhöhen, hat sie beim Bundesamt für Zivilluftfahrt die temporäre Einschränkung des zivilen Luftverkehrs in den einzigen drei möglichen Trainingsräumen "Jura", "Hohgant" und "Speer" erwirkt. Die Trainings mit den PC-21 werden unter Berücksichtigung meteorologischer, logistischer und operativer Aspekte sowie mit Blick auf das Lärmmanagement auf diese drei Räume verteilt. Die Verteilung geschieht im Wissen, dass alle drei Gebiete touristisch genutzt werden und die Erholungssuchenden mitunter Ruhe in der Landschaft erwarten. Zeitliche Beschränkungen oder gar der Verzicht auf einen Trainingsraum würden aber zu einer Verlagerung der Trainingsflüge und damit zu einer Mehrbelastung der beiden anderen Gebiete führen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Da mit der verfügbaren Anzahl PC-21 zeitgleich nur eine Pilotenschule geführt werden kann, muss die Fortgeschrittenen-Ausbildung der Militärpiloten auf dem PC-21 im Rahmen eines zwölfmonatigen, dichtgedrängten Ausbildungsprogramms absolviert werden. Bereits mussten wichtige Elemente wie der Nachtflug, der Erdkampf und Teile des taktischen Luftkampfes gestrichen werden. Wie an den durchgeführten Roundtables vereinbart, wird das VBS gegen Mitte Jahr zu einem ersten Erfahrungsaustausch mit den interessierten Kantonen einladen. Die Kantone entscheiden selbst darüber, wie sie die betroffenen Gemeinden und regionalen Organisationen informieren wollen.</p><p>2. Die untere Grenze des Trainingsraums "Hohgant" liegt bei 10 000 Fuss (etwa 3050 Meter) über Meer und kann aufgrund des Leistungsprofils der PC-21-Propellerflugzeuge nicht weiter nach oben verschoben werden. Trotz Höhenlage können die Trainings Lärm verursachen. Die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung werden jedoch nicht überschritten. Die manchmal als störend empfundene Lärmfrequenz des PC-21 ist erkannt. Das VBS sucht deshalb gemeinsam mit der Herstellerfirma nach Verbesserungsmöglichkeiten.</p><p>3. Basierend auf den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt zu den Gebirgslandeplätzen hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt neu vier grossflächige Landschaftsruhezonen festgelegt, welche vom motorisierten Luftverkehr möglichst zu meiden sind. Angesichts des begrenzten schweizerischen Luftraums, welchen die Luftwaffe mit dem stark zunehmenden internationalen und nationalen Zivilluftverkehr teilen muss, ist die Festlegung weiterer Landschaftsruhezonen nicht ohne erhebliche Restriktionen für die Luftfahrt möglich. Insbesondere auf das Gebiet "Hohgant", zentraler und wichtigster inländischer Trainingsraum, kann die Schweizer Luftwaffe nicht verzichten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit Anfang 2011 trainieren Militärpiloten mit PC-21 über der Unesco-Biosphäre im Entlebuch. Trotz ablehnender Stellungnahme des Gemeindeverbandes Biosphäre Entlebuch wurde der Trainingsraum Hohgant festgelegt. Eine offene Diskussion über gewisse zeitliche Einschränkungen der Nutzung des Trainingsraumes mit den beteiligten Instanzen fand leider nicht statt. Ein als Roundtable angekündigtes Gespräch gestaltete sich offenbar als reine Information - die betroffene Region und die Luzerner Regierung, welche die Anliegen der Region unterstützt, wurden vor vollendete Tatsachen gestellt.</p><p>Der Kanton Luzern ist bisher in Sachen Luftwaffe (z. B. im Zusammenhang mit dem Flugplatz Emmen) recht offen gewesen und hat es zusammen mit betroffenen Gemeinden immer wieder geschafft, das Verständnis für die Lärmbelästigung auch bei der Bevölkerung zu gewährleisten. Es darf erwartet werden, dass die Luftwaffe bei der Nutzung des Luftraumes den Interessen einer auf Nachhaltigkeit und Erholungstourismus ausgerichteten Region entgegenkommt. Das Entlebuch muss sich aufgrund beschränkter Möglichkeiten bewegen und hat mit der Ausrichtung auf einen Landschafts-, Ruhe- und Erholungstourismus die Chance gepackt, sich in einem schwierigen Umfeld zu entwickeln.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, sich mit einer kurzfristigen Massnahme bei den zuständigen Instanzen für eine Ausweitung der nur zweiwöchigen Flugpause im Juli auf die ganzen Sommerferien einzusetzen und dazu ein "echtes" Roundtable-Gespräch mit den betroffenen Regionen zu initiieren?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass eine Region wie das Entlebuch, welches im Jahr 2001 als erste Unesco-Biosphäre der Schweiz anerkannt und im 2008 als erster Schweizer Naturpark honoriert wurde, durch die Fluglärm-Immissionen beeinträchtigt wird und diese Luftraumnutzung naturnahem, ruhigem Tourismus widerspricht?</p><p>3. Ist er bereit, mittelfristig die Biosphären-Region Entlebuch gleich zu behandeln wie den schweizerischen Nationalpark und eine luftfahrtsbezogene Ruhezone einzurichten?</p>
- Unesco-Biosphäre Entlebuch. Nachhaltige Entwicklung durch Trainingsräume für Flugzeuge des Typs PC-21 gefährdet?
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