Demokratie als Bedingung für Entwicklungshilfe
- ShortId
-
11.3162
- Id
-
20113162
- Updated
-
28.07.2023 09:21
- Language
-
de
- Title
-
Demokratie als Bedingung für Entwicklungshilfe
- AdditionalIndexing
-
08;04;Entwicklungsland;Demokratie;Demokratisierung;Modalitäten der Hilfegewährung;Nord-Süd-Beziehungen;Entwicklungszusammenarbeit
- 1
-
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- L05K1001040207, Modalitäten der Hilfegewährung
- L04K08020304, Demokratisierung
- L05K0807010202, Demokratie
- L05K0704020103, Entwicklungsland
- L04K10020110, Nord-Süd-Beziehungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Nationalrat wurde kürzlich über die Höhe der Beträge debattiert, die die Schweiz den ärmsten Staaten in Form von Entwicklungshilfe gewähren wird. In der Debatte wurden zahlreiche Fragen diskutiert; insbesondere ging es darum, welche Länder die Schweiz vorrangig unterstützen soll, welche Bedingungen die Empfängerstaaten erfüllen müssen und wie effizient Entwicklungshilfe letztlich ist.</p><p>Die finanzielle Unterstützung kann zwar das Elend Einzelner lindern und die Lebensbedingungen bestimmter Gemeinschaften verbessern. Doch einem Volk, das von einer Diktatur oder einem totalitären Regime unterjocht wird, kann damit niemals aus seiner prekären Lage geholfen werden.</p><p>Die Einführung wirklich demokratischer Mechanismen in diesen Staaten - den Kriterien jener internationaler Organisationen entsprechend, die sich für Demokratie einsetzen - würde nicht nur die Befriedung zahlreicher Regionen dieser Welt ermöglichen, sondern auch entscheidend zur wirtschaftlichen Entwicklung dieser Staaten beitragen und die Effizienz derartiger Entwicklungshilfen steigern.</p><p>Wenn hingegen die amtierenden demokratiefeindlichen Regime nicht dazu angehalten werden, wirklich demokratische Systeme einzuführen, wird Entwicklungshilfe - ganz egal, wie hoch sie angesetzt wird - nie konkret zur wirtschaftlichen Entwicklung in den betroffenen Staaten beitragen und nur in begrenztem Rahmen effizient sein.</p><p>Worin bestünde für die Schweiz letztlich der Nutzen, diktatorische Regime zu unterstützen, die sich am Elend ihrer Bevölkerung bereichern und in denen eine verschwindend kleine Minderheit von der internationalen Hilfe profitiert, während die Mehrheit im Stillen Not leidet? </p>
- <p>Es ist nicht das Ziel der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, Regierungen zu unterstützen, sondern das Ziel ist, die arme Bevölkerung zu unterstützen sowie die menschliche Sicherheit zu fördern und zur Schaffung entwicklungsförderlicher Bedingungen beizutragen. Die Form und der Umfang der Zusammenarbeit mit den Behörden hängen von den Verhältnissen in den jeweiligen Ländern ab. Wenn eine Regierung nicht über die erforderlichen demokratischen Strukturen für eine wirksame Zusammenarbeit verfügt, erfolgt die Zusammenarbeit hauptsächlich mit Nichtregierungsorganisationen oder direkt mit den Organisationen der betroffenen Bevölkerungsgruppen.</p><p>Häufig ist die Unterstützung von benachteiligten und ausgeschlossenen Bevölkerungsgruppen gerade dann nötig und angebracht, wenn in einem Land in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit Defizite bestehen. Eine Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit in solchen Fällen würde besonders jene treffen, die bereits am stärksten unter den ungünstigen Bedingungen leiden.</p><p>In seinem Bericht vom 25. August 2010 zur Anwendung der Konditionalität in der Aussenpolitik kommt der Bundesrat zum Schluss, dass eine optimale Wahrung der Interessen der Schweiz eine Beurteilung von Fall zu Fall voraussetzt und nicht auf einer strikten Konditionalität beruhen kann. Der Bundesrat prüft in jedem Fall sämtliche mögliche Massnahmen. Falls sich die Lage verschlechtert, ist es sinnvoller, bestehende Programme zu kürzen oder neu auszurichten, als sie einfach abzubrechen. Der Wille der Schweiz zu Offenheit und Kontinuität ist immer an gewisse Bedingungen geknüpft, und ein Abbruch des Dialogs oder der Zusammenarbeit bleibt als Ultima Ratio möglich. Der Bundesrat ist bereits heute befugt, eine solche Entscheidung zu treffen, und tut dies, wenn es sich als sinnvoll erweist. </p><p>Im Zusammenhang mit den gegenwärtigen politischen Umwälzungen in Nordafrika hat der Bundesrat entschieden, die Transition in Ägypten und Tunesien sowie in jedem weiteren Land der Region, in welchem diese Hilfe nötig würde, zu unterstützen. Mit diesem Beitrag soll die Errichtung einer stabilen Demokratie gefördert werden. Der Bundesrat prüft zurzeit, wie er den Transitionsprozess unterstützen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die durch die Schweiz gewährte Entwicklungshilfe an die Verpflichtung der Regierungen der betroffenen Staaten zu koppeln, ein demokratisches System aufzubauen.</p>
- Demokratie als Bedingung für Entwicklungshilfe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Nationalrat wurde kürzlich über die Höhe der Beträge debattiert, die die Schweiz den ärmsten Staaten in Form von Entwicklungshilfe gewähren wird. In der Debatte wurden zahlreiche Fragen diskutiert; insbesondere ging es darum, welche Länder die Schweiz vorrangig unterstützen soll, welche Bedingungen die Empfängerstaaten erfüllen müssen und wie effizient Entwicklungshilfe letztlich ist.</p><p>Die finanzielle Unterstützung kann zwar das Elend Einzelner lindern und die Lebensbedingungen bestimmter Gemeinschaften verbessern. Doch einem Volk, das von einer Diktatur oder einem totalitären Regime unterjocht wird, kann damit niemals aus seiner prekären Lage geholfen werden.</p><p>Die Einführung wirklich demokratischer Mechanismen in diesen Staaten - den Kriterien jener internationaler Organisationen entsprechend, die sich für Demokratie einsetzen - würde nicht nur die Befriedung zahlreicher Regionen dieser Welt ermöglichen, sondern auch entscheidend zur wirtschaftlichen Entwicklung dieser Staaten beitragen und die Effizienz derartiger Entwicklungshilfen steigern.</p><p>Wenn hingegen die amtierenden demokratiefeindlichen Regime nicht dazu angehalten werden, wirklich demokratische Systeme einzuführen, wird Entwicklungshilfe - ganz egal, wie hoch sie angesetzt wird - nie konkret zur wirtschaftlichen Entwicklung in den betroffenen Staaten beitragen und nur in begrenztem Rahmen effizient sein.</p><p>Worin bestünde für die Schweiz letztlich der Nutzen, diktatorische Regime zu unterstützen, die sich am Elend ihrer Bevölkerung bereichern und in denen eine verschwindend kleine Minderheit von der internationalen Hilfe profitiert, während die Mehrheit im Stillen Not leidet? </p>
- <p>Es ist nicht das Ziel der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, Regierungen zu unterstützen, sondern das Ziel ist, die arme Bevölkerung zu unterstützen sowie die menschliche Sicherheit zu fördern und zur Schaffung entwicklungsförderlicher Bedingungen beizutragen. Die Form und der Umfang der Zusammenarbeit mit den Behörden hängen von den Verhältnissen in den jeweiligen Ländern ab. Wenn eine Regierung nicht über die erforderlichen demokratischen Strukturen für eine wirksame Zusammenarbeit verfügt, erfolgt die Zusammenarbeit hauptsächlich mit Nichtregierungsorganisationen oder direkt mit den Organisationen der betroffenen Bevölkerungsgruppen.</p><p>Häufig ist die Unterstützung von benachteiligten und ausgeschlossenen Bevölkerungsgruppen gerade dann nötig und angebracht, wenn in einem Land in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit Defizite bestehen. Eine Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit in solchen Fällen würde besonders jene treffen, die bereits am stärksten unter den ungünstigen Bedingungen leiden.</p><p>In seinem Bericht vom 25. August 2010 zur Anwendung der Konditionalität in der Aussenpolitik kommt der Bundesrat zum Schluss, dass eine optimale Wahrung der Interessen der Schweiz eine Beurteilung von Fall zu Fall voraussetzt und nicht auf einer strikten Konditionalität beruhen kann. Der Bundesrat prüft in jedem Fall sämtliche mögliche Massnahmen. Falls sich die Lage verschlechtert, ist es sinnvoller, bestehende Programme zu kürzen oder neu auszurichten, als sie einfach abzubrechen. Der Wille der Schweiz zu Offenheit und Kontinuität ist immer an gewisse Bedingungen geknüpft, und ein Abbruch des Dialogs oder der Zusammenarbeit bleibt als Ultima Ratio möglich. Der Bundesrat ist bereits heute befugt, eine solche Entscheidung zu treffen, und tut dies, wenn es sich als sinnvoll erweist. </p><p>Im Zusammenhang mit den gegenwärtigen politischen Umwälzungen in Nordafrika hat der Bundesrat entschieden, die Transition in Ägypten und Tunesien sowie in jedem weiteren Land der Region, in welchem diese Hilfe nötig würde, zu unterstützen. Mit diesem Beitrag soll die Errichtung einer stabilen Demokratie gefördert werden. Der Bundesrat prüft zurzeit, wie er den Transitionsprozess unterstützen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die durch die Schweiz gewährte Entwicklungshilfe an die Verpflichtung der Regierungen der betroffenen Staaten zu koppeln, ein demokratisches System aufzubauen.</p>
- Demokratie als Bedingung für Entwicklungshilfe
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