Abschaltung der drei Kernkraftanlagen, die vor 1979 erbaut wurden
- ShortId
-
11.3166
- Id
-
20113166
- Updated
-
28.07.2023 09:39
- Language
-
de
- Title
-
Abschaltung der drei Kernkraftanlagen, die vor 1979 erbaut wurden
- AdditionalIndexing
-
66;nukleare Sicherheit;Expertise;Bewilligung für Kraftwerk;Reaktorkühlung;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung
- 1
-
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L04K17010113, Kraftwerksstilllegung
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L04K02020601, Expertise
- L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
- L05K1703010305, Reaktorkühlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die besonders schweren Unfälle, die sich in mehreren japanischen Atomkraftwerken zugetragen haben, machen deutlich, dass solche Anlagen, auch wenn sie von den offiziellen Aufsichtsbehörden als sicher eingestuft werden, bei Naturkatastrophen ernsthaft beschädigt werden können. Von solchen Anlagen geht für ein kleines, so dicht besiedeltes Land wie die Schweiz eine unhaltbare Bedrohung aus. </p><p>Bundesrätin Doris Leuthard hat erklärt, die Sicherheit und das Wohlergehen der Bevölkerung hätten oberste Priorität. Da drängt sich die umgehende - zumindest provisorische - Abschaltung der drei ältesten, anfälligsten Schweizer Atomkraftwerke auf. Es handelt sich dabei um die Anlagen Beznau I, Beznau II und Mühleberg. Diese Anlagen sollen so lange abgeschaltet werden, bis unabhängig erstellte Gutachten den Anlagen optimale Sicherheit attestieren. </p><p>Im Prüfantrag sollte klar eine Pflicht zu informieren statuiert werden für den Fall, dass die Sicherheit der kontrollierten Anlagen nicht gewährleistet werden kann. Probleme, die bei der Kühlung - sei es aufgrund von Notsituationen, Überschwemmungen, Erdbeben, aber auch aufgrund von mechanischen oder elektronischen Defekten - auftreten können und nicht den vorgesehenen Szenarien entsprechen, müssen eingehend überprüft werden.</p><p>Mit diesen Überprüfungen sind unabhängige Fachleute und nicht etwa die offiziellen Stellen zu betrauen: Aufgrund ihrer kernenergiefreundlichen Einstellung sind diese Stellen nicht in der Lage, die kritische Haltung einzunehmen, die notwendig ist, damit die Prüfungen nützlich und glaubwürdig sind. </p><p>Würde die Schweiz die ältesten Atomkraftwerke vom Netz nehmen, so würde sie bloss dem Beispiel Deutschlands folgen. Bundeskanzlerin Angela Merkel liess die 7 ältesten der insgesamt 17 Anlagen für drei Monate vom Netz nehmen.</p>
- <p>Gemäss der schweizerischen Kernenergiegesetzgebung darf ein Kernkraftwerk so lange betrieben werden, als seine Sicherheit gewährleistet ist. Die Sicherheit ist dann gewährleistet, wenn die in der Betriebsbewilligung festgehaltenen Auflagen sowie die Bestimmungen des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1) und alle Bestimmungen der für den Betrieb einer Kernanlage massgebenden Verordnungen erfüllt sind. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat zudem in einer Reihe von Richtlinien die einzelnen Artikel der gesetzlichen Vorgaben konkretisiert. Es ist die gesetzliche Aufgabe des Ensi, darüber zu wachen, dass die Anlagenbetreiber diese Vorgaben jederzeit erfüllen und allen Sicherheitsbelangen ihrer Anlagen mit der notwendigen Tiefe und dem notwendigen Umfang nachkommen.</p><p>Die technischen Kriterien für die Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerkes sind in der Verordnung des UVEK vom 16. April 2008 über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken (SR 732.114.5) geregelt. </p><p>Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist noch bei keinem Schweizer Kernkraftwerk ein Kriterium zur Ausserbetriebnahme erfüllt. Wäre ein Ausserbetriebnahmekriterium erfüllt, müsste das Ensi die Abschaltung des betroffenen Kernkraftwerkes verfügen.</p><p>Nach den Ereignissen in Japan hat das Ensi am 18. März 2011 verfügt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz die Sicherheit ihrer Anlagen bei Erdbeben und Hochwasser unverzüglich zu überprüfen haben. Zudem mussten die Betreiber bis zum 31. März 2011 Fragen zur Kühlmittelversorgung der Brennelementlagerbecken und zur Brennelementbeckenkühlung beantworten. Als sofort umzusetzende, zusätzliche Sicherheitsvorkehrung müssen die Kernkraftwerke in der Schweiz ab dem 1. Juni 2011 Zugang zu einem externen, erdbeben- und überflutungssicheren Lager für Einsatzmittel zur Bekämpfung schwerer Unfälle haben. Die Betreiber haben ihre ersten Berichte in der Zwischenzeit termingerecht eingereicht. Das Ensi hat die Eingaben im April überprüft, gewisse Schwachstellen identifiziert und zusätzliche Nachweise verlangt. Im Rahmen der laufenden Ereignisanalyse können weitere Massnahmen angeordnet werden. Der Bundesrat hat sodann am 4. Mai 2011 die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz beschlossen. Diese soll überprüfen, ob und allenfalls welche neuen gesetzlichen oder organisatorischen Massnahmen ergriffen werden müssen.</p><p>Solange die drei älteren Schweizer Kernkraftwerke sicher betrieben werden können, besteht daher kein Anlass, diese ausser Betrieb zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die drei Atomkraftwerke, die vor 1979 erbaut wurden, abzuschalten, bis eine unabhängige Überprüfung der Sicherheit deren Wiederinbetriebnahme erlaubt.</p>
- Abschaltung der drei Kernkraftanlagen, die vor 1979 erbaut wurden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die besonders schweren Unfälle, die sich in mehreren japanischen Atomkraftwerken zugetragen haben, machen deutlich, dass solche Anlagen, auch wenn sie von den offiziellen Aufsichtsbehörden als sicher eingestuft werden, bei Naturkatastrophen ernsthaft beschädigt werden können. Von solchen Anlagen geht für ein kleines, so dicht besiedeltes Land wie die Schweiz eine unhaltbare Bedrohung aus. </p><p>Bundesrätin Doris Leuthard hat erklärt, die Sicherheit und das Wohlergehen der Bevölkerung hätten oberste Priorität. Da drängt sich die umgehende - zumindest provisorische - Abschaltung der drei ältesten, anfälligsten Schweizer Atomkraftwerke auf. Es handelt sich dabei um die Anlagen Beznau I, Beznau II und Mühleberg. Diese Anlagen sollen so lange abgeschaltet werden, bis unabhängig erstellte Gutachten den Anlagen optimale Sicherheit attestieren. </p><p>Im Prüfantrag sollte klar eine Pflicht zu informieren statuiert werden für den Fall, dass die Sicherheit der kontrollierten Anlagen nicht gewährleistet werden kann. Probleme, die bei der Kühlung - sei es aufgrund von Notsituationen, Überschwemmungen, Erdbeben, aber auch aufgrund von mechanischen oder elektronischen Defekten - auftreten können und nicht den vorgesehenen Szenarien entsprechen, müssen eingehend überprüft werden.</p><p>Mit diesen Überprüfungen sind unabhängige Fachleute und nicht etwa die offiziellen Stellen zu betrauen: Aufgrund ihrer kernenergiefreundlichen Einstellung sind diese Stellen nicht in der Lage, die kritische Haltung einzunehmen, die notwendig ist, damit die Prüfungen nützlich und glaubwürdig sind. </p><p>Würde die Schweiz die ältesten Atomkraftwerke vom Netz nehmen, so würde sie bloss dem Beispiel Deutschlands folgen. Bundeskanzlerin Angela Merkel liess die 7 ältesten der insgesamt 17 Anlagen für drei Monate vom Netz nehmen.</p>
- <p>Gemäss der schweizerischen Kernenergiegesetzgebung darf ein Kernkraftwerk so lange betrieben werden, als seine Sicherheit gewährleistet ist. Die Sicherheit ist dann gewährleistet, wenn die in der Betriebsbewilligung festgehaltenen Auflagen sowie die Bestimmungen des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1) und alle Bestimmungen der für den Betrieb einer Kernanlage massgebenden Verordnungen erfüllt sind. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat zudem in einer Reihe von Richtlinien die einzelnen Artikel der gesetzlichen Vorgaben konkretisiert. Es ist die gesetzliche Aufgabe des Ensi, darüber zu wachen, dass die Anlagenbetreiber diese Vorgaben jederzeit erfüllen und allen Sicherheitsbelangen ihrer Anlagen mit der notwendigen Tiefe und dem notwendigen Umfang nachkommen.</p><p>Die technischen Kriterien für die Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerkes sind in der Verordnung des UVEK vom 16. April 2008 über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken (SR 732.114.5) geregelt. </p><p>Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist noch bei keinem Schweizer Kernkraftwerk ein Kriterium zur Ausserbetriebnahme erfüllt. Wäre ein Ausserbetriebnahmekriterium erfüllt, müsste das Ensi die Abschaltung des betroffenen Kernkraftwerkes verfügen.</p><p>Nach den Ereignissen in Japan hat das Ensi am 18. März 2011 verfügt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz die Sicherheit ihrer Anlagen bei Erdbeben und Hochwasser unverzüglich zu überprüfen haben. Zudem mussten die Betreiber bis zum 31. März 2011 Fragen zur Kühlmittelversorgung der Brennelementlagerbecken und zur Brennelementbeckenkühlung beantworten. Als sofort umzusetzende, zusätzliche Sicherheitsvorkehrung müssen die Kernkraftwerke in der Schweiz ab dem 1. Juni 2011 Zugang zu einem externen, erdbeben- und überflutungssicheren Lager für Einsatzmittel zur Bekämpfung schwerer Unfälle haben. Die Betreiber haben ihre ersten Berichte in der Zwischenzeit termingerecht eingereicht. Das Ensi hat die Eingaben im April überprüft, gewisse Schwachstellen identifiziert und zusätzliche Nachweise verlangt. Im Rahmen der laufenden Ereignisanalyse können weitere Massnahmen angeordnet werden. Der Bundesrat hat sodann am 4. Mai 2011 die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz beschlossen. Diese soll überprüfen, ob und allenfalls welche neuen gesetzlichen oder organisatorischen Massnahmen ergriffen werden müssen.</p><p>Solange die drei älteren Schweizer Kernkraftwerke sicher betrieben werden können, besteht daher kein Anlass, diese ausser Betrieb zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die drei Atomkraftwerke, die vor 1979 erbaut wurden, abzuschalten, bis eine unabhängige Überprüfung der Sicherheit deren Wiederinbetriebnahme erlaubt.</p>
- Abschaltung der drei Kernkraftanlagen, die vor 1979 erbaut wurden
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