Schiene und Strasse. Entscheidplanung des Bundes 2011-2015
- ShortId
-
11.3169
- Id
-
20113169
- Updated
-
28.07.2023 11:36
- Language
-
de
- Title
-
Schiene und Strasse. Entscheidplanung des Bundes 2011-2015
- AdditionalIndexing
-
48;Strassennetz;öffentlicher Verkehr;Autobahn;Nationalstrassenbau;Schienenverkehr;politische Planung;Verkehrsplanung;Schienennetz
- 1
-
- L04K18010213, öffentlicher Verkehr
- L03K180302, Schienenverkehr
- L04K18030207, Schienennetz
- L05K1803010201, Autobahn
- L04K18030102, Strassennetz
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L04K18020208, Verkehrsplanung
- L05K0807010501, politische Planung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Gemäss Artikel 97 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG; SR 171.10) hat der Bundesrat ein Jahr nach Einreichen einer Initiative dem Parlament die Botschaft zu unterbreiten. Falls er einen direkten Gegenentwurf vorschlagen möchte, verlängert sich die Frist auf 18 Monate nach Einreichen der Volksinitiative. Die Initiative "für den öffentlichen Verkehr" wurde am 6. September 2010 eingereicht.</p><p>Der Bundesrat hat am 19. Januar 2011 beschlossen, die Initiative "für den öffentlichen Verkehr" zur Ablehnung zu empfehlen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Die Vernehmlassung zum Gegenentwurf, zur Vorlage "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi)", findet von April bis Juli 2011 statt. Nach Auswertung der Ergebnisse der Vernehmlassung und entsprechender Überarbeitung der Vorlage wird der Bundesrat die Botschaft Ende 2011 zuhanden des Parlaments verabschieden.</p><p>2. Die französische Version der Stellungnahme zur Motion Büttiker ist missverständlich und kann zu Verwechslungen führen zwischen der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz im Rahmen der Umsetzung des Sachplans Verkehr (Netzbeschluss) und den Programmbotschaften zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln (Engpassbeseitigung).</p><p>In seiner ersten Programmbotschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz aus dem Jahre 2009 (BBl 2009 8387) hat der Bundesrat die betreffenden Netzergänzungen zur Engpassbeseitigung aufgelistet und einer Bewertung unterzogen. Unverzichtbar sind aus Sicht des Bundesrates die Netzergänzungen Morges-Ecublens sowie Glatttal. Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, diese beiden Netzergänzungen den eidgenössischen Räten im Rahmen einer allfälligen Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz vorzulegen.</p><p>In der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz ist vorgesehen, im Rahmen der Umsetzung des Sachplans Verkehr rund 400 Kilometer bestehende Strassen ins Nationalstrassennetz aufzunehmen und deren Finanzierung zu regeln (Erhöhung des Preises der Autobahnvignette). Zusätzlich sollen auch die beiden Netzergänzungen zur Engpassbeseitigung im Raum Morges-Ecublens und im Glatttal in den Bundesbeschluss aufgenommen werden. Die Botschaft wird den eidgenössischen Räten voraussichtlich Ende 2011 vorgelegt. Die entsprechende Vernehmlassung hat bereits 2008 stattgefunden.</p><p>Die zweite Programmbotschaft zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz ist im Verlauf des Jahres 2014 vorgesehen und sollte die Ergebnisse der Planungsstudien zur Engpassbeseitigung in Genf und St. Gallen enthalten. Je nach deren Ergebnis wird eine weitere Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz nötig.</p><p>3. Der Termin für die Volksabstimmung zur Initiative "für den öffentlichen Verkehr", zu einem direkten Gegenentwurf oder einem indirekten Gegenvorschlag ist abhängig von Ausgang und Dauer der parlamentarischen Beratungen. Gemäss Parlamentsgesetz (Art. 100, 101 und 105) hat das Parlament innert ein bis zwei Jahren einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Es ist somit davon auszugehen, dass eine entsprechende Volksabstimmung zwischen Ende 2013 und Ende 2014/Anfang 2015 stattfinden wird.</p><p>4. Die Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz wird voraussichtlich Ende 2011 vorliegen. 2012 wird das Parlament darüber beraten. Voraussichtlich 2014 wird der angepasste Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz in Kraft treten. Darüber kann sich das Stimmvolk nicht äussern. Hingegen unterliegen damit verbundene Anpassungen von Bundesgesetzen dem fakultativen Referendum.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten. Sie betreffen seine Absichten und seine Planung einerseits in Bezug auf die "Eisenbahnbotschaft", die als Gegenentwurf zur Volksinitiative des VCS "für den öffentlichen Verkehr" ausgearbeitet werden soll, und andererseits in Bezug auf die "Strassenbotschaft" zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz:</p><p>1. Die Vernehmlassung zur Botschaft "Gegenentwurf zur Volksinitiative des VCS" soll Ende März/Anfang April eröffnet werden. Wann gedenkt der Bundesrat den eidgenössischen Räten diese Botschaft zu unterbreiten? Noch vor den eidgenössischen Wahlen 2011?</p><p>2. Mit Bezug auf seine Antwort vom 16. Februar 2011 auf die Motion Büttiker 10.3955 frage ich den Bundesrat, ob er gedenkt, die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz allgemein und die Netzergänzungen (Anpassungen am Teilstück Morges-Ecublens, Glatttal-Autobahn im Kanton Zürich und die "Traversée du lac" in Genf) in eine Vernehmlassung zu schicken.</p><p>a. Wenn ja, wann?</p><p>b. Wenn nein, wann will der Bundesrat den eidgenössischen Räten seine erste Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz vorlegen? Noch vor den eidgenössischen Wahlen?</p><p>c. Die Studie, die der Kanton Genf zum Projekt "Traversée du lac" in Genf durchführt, ist weit fortgeschritten. Ist es angesichts dieser Tatsache möglich, dieses Projekt in diese erste Botschaft zu integrieren, und, wenn ja, zu welchen Bedingungen und bis wann?</p><p>d. Ist für Ende 2013 immer noch eine zweite Botschaft geplant?</p><p>3. Wann wird der Bundesrat schätzungsweise die Volksinitiative des VCS und allenfalls den Gegenentwurf dazu (Szenarien: Initiative allein, Initiative und Gegenentwurf, Gegenentwurf allein) Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreiten?</p><p>4. Wird sich das Volk zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und/oder zu deren Finanzierung aussprechen können, und wenn ja, wann und wie?</p><p>Um Parlament und Kantonen Klarheit zu verschaffen, ist es notwendig, dass der Bundesrat bekanntgibt, wann ungefähr zwischen 2011 und 2015 (Ende der nächsten Legislatur) über die Projekte in den Bereichen Eisenbahn und Strasse entschieden werden soll.</p>
- Schiene und Strasse. Entscheidplanung des Bundes 2011-2015
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Gemäss Artikel 97 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG; SR 171.10) hat der Bundesrat ein Jahr nach Einreichen einer Initiative dem Parlament die Botschaft zu unterbreiten. Falls er einen direkten Gegenentwurf vorschlagen möchte, verlängert sich die Frist auf 18 Monate nach Einreichen der Volksinitiative. Die Initiative "für den öffentlichen Verkehr" wurde am 6. September 2010 eingereicht.</p><p>Der Bundesrat hat am 19. Januar 2011 beschlossen, die Initiative "für den öffentlichen Verkehr" zur Ablehnung zu empfehlen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Die Vernehmlassung zum Gegenentwurf, zur Vorlage "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi)", findet von April bis Juli 2011 statt. Nach Auswertung der Ergebnisse der Vernehmlassung und entsprechender Überarbeitung der Vorlage wird der Bundesrat die Botschaft Ende 2011 zuhanden des Parlaments verabschieden.</p><p>2. Die französische Version der Stellungnahme zur Motion Büttiker ist missverständlich und kann zu Verwechslungen führen zwischen der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz im Rahmen der Umsetzung des Sachplans Verkehr (Netzbeschluss) und den Programmbotschaften zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln (Engpassbeseitigung).</p><p>In seiner ersten Programmbotschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz aus dem Jahre 2009 (BBl 2009 8387) hat der Bundesrat die betreffenden Netzergänzungen zur Engpassbeseitigung aufgelistet und einer Bewertung unterzogen. Unverzichtbar sind aus Sicht des Bundesrates die Netzergänzungen Morges-Ecublens sowie Glatttal. Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, diese beiden Netzergänzungen den eidgenössischen Räten im Rahmen einer allfälligen Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz vorzulegen.</p><p>In der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz ist vorgesehen, im Rahmen der Umsetzung des Sachplans Verkehr rund 400 Kilometer bestehende Strassen ins Nationalstrassennetz aufzunehmen und deren Finanzierung zu regeln (Erhöhung des Preises der Autobahnvignette). Zusätzlich sollen auch die beiden Netzergänzungen zur Engpassbeseitigung im Raum Morges-Ecublens und im Glatttal in den Bundesbeschluss aufgenommen werden. Die Botschaft wird den eidgenössischen Räten voraussichtlich Ende 2011 vorgelegt. Die entsprechende Vernehmlassung hat bereits 2008 stattgefunden.</p><p>Die zweite Programmbotschaft zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz ist im Verlauf des Jahres 2014 vorgesehen und sollte die Ergebnisse der Planungsstudien zur Engpassbeseitigung in Genf und St. Gallen enthalten. Je nach deren Ergebnis wird eine weitere Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz nötig.</p><p>3. Der Termin für die Volksabstimmung zur Initiative "für den öffentlichen Verkehr", zu einem direkten Gegenentwurf oder einem indirekten Gegenvorschlag ist abhängig von Ausgang und Dauer der parlamentarischen Beratungen. Gemäss Parlamentsgesetz (Art. 100, 101 und 105) hat das Parlament innert ein bis zwei Jahren einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Es ist somit davon auszugehen, dass eine entsprechende Volksabstimmung zwischen Ende 2013 und Ende 2014/Anfang 2015 stattfinden wird.</p><p>4. Die Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz wird voraussichtlich Ende 2011 vorliegen. 2012 wird das Parlament darüber beraten. Voraussichtlich 2014 wird der angepasste Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz in Kraft treten. Darüber kann sich das Stimmvolk nicht äussern. Hingegen unterliegen damit verbundene Anpassungen von Bundesgesetzen dem fakultativen Referendum.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten. Sie betreffen seine Absichten und seine Planung einerseits in Bezug auf die "Eisenbahnbotschaft", die als Gegenentwurf zur Volksinitiative des VCS "für den öffentlichen Verkehr" ausgearbeitet werden soll, und andererseits in Bezug auf die "Strassenbotschaft" zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz:</p><p>1. Die Vernehmlassung zur Botschaft "Gegenentwurf zur Volksinitiative des VCS" soll Ende März/Anfang April eröffnet werden. Wann gedenkt der Bundesrat den eidgenössischen Räten diese Botschaft zu unterbreiten? Noch vor den eidgenössischen Wahlen 2011?</p><p>2. Mit Bezug auf seine Antwort vom 16. Februar 2011 auf die Motion Büttiker 10.3955 frage ich den Bundesrat, ob er gedenkt, die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz allgemein und die Netzergänzungen (Anpassungen am Teilstück Morges-Ecublens, Glatttal-Autobahn im Kanton Zürich und die "Traversée du lac" in Genf) in eine Vernehmlassung zu schicken.</p><p>a. Wenn ja, wann?</p><p>b. Wenn nein, wann will der Bundesrat den eidgenössischen Räten seine erste Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz vorlegen? Noch vor den eidgenössischen Wahlen?</p><p>c. Die Studie, die der Kanton Genf zum Projekt "Traversée du lac" in Genf durchführt, ist weit fortgeschritten. Ist es angesichts dieser Tatsache möglich, dieses Projekt in diese erste Botschaft zu integrieren, und, wenn ja, zu welchen Bedingungen und bis wann?</p><p>d. Ist für Ende 2013 immer noch eine zweite Botschaft geplant?</p><p>3. Wann wird der Bundesrat schätzungsweise die Volksinitiative des VCS und allenfalls den Gegenentwurf dazu (Szenarien: Initiative allein, Initiative und Gegenentwurf, Gegenentwurf allein) Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreiten?</p><p>4. Wird sich das Volk zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und/oder zu deren Finanzierung aussprechen können, und wenn ja, wann und wie?</p><p>Um Parlament und Kantonen Klarheit zu verschaffen, ist es notwendig, dass der Bundesrat bekanntgibt, wann ungefähr zwischen 2011 und 2015 (Ende der nächsten Legislatur) über die Projekte in den Bereichen Eisenbahn und Strasse entschieden werden soll.</p>
- Schiene und Strasse. Entscheidplanung des Bundes 2011-2015
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