Sanierung des Gotthard-Strassentunnels erst nach Fertigstellung der zweiten Tunnelröhre
- ShortId
-
11.3187
- Id
-
20113187
- Updated
-
27.07.2023 19:54
- Language
-
de
- Title
-
Sanierung des Gotthard-Strassentunnels erst nach Fertigstellung der zweiten Tunnelröhre
- AdditionalIndexing
-
48;Strassentunnel;Autobahn;Nationalstrassenbau;Durchführung eines Projektes;Verkehrsplanung;Sanierung;Verkehrslinie
- 1
-
- L07K18020202010102, Strassentunnel
- L05K1801021801, Verkehrslinie
- L04K08020341, Sanierung
- L05K1803010201, Autobahn
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L04K18020208, Verkehrsplanung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss dem Bundesamt für Strassen (Astra) muss der Gotthard-Strassentunnel ab 2020 umfassend saniert werden. Dabei sollen u. a. die Zwischendecke angehoben sowie die Entwässerung und die sicherheitstechnischen Anlagen erneuert werden. Gemäss Astra bedeutet dies eine komplette Tunnelsperrung zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren. Eine solche Massnahme hätte massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen auf die Kantone Tessin, Uri sowie den Rest der Innerschweiz. Insbesondere der Kanton Tessin wäre vom Rest der Schweiz quasi abgeschnitten, der Warentransport käme praktisch zum Erliegen; die daraus entstehenden Verluste wären angesichts der engen Verflechtung mit dem Rest der Schweiz nicht akzeptabel. Aber auch auf den anderen Nord-Süd-Routen würde es zu Problemen kommen. Die ohnehin bereits jetzt stark belastete San-Bernardino-Route würde mit dem zusätzlichen Verkehr kollabieren. Auch die Simplon-Achse hätte mit massiven Problemen zu kämpfen. Da die Transporte auf der Nord-Süd-Achse jedes Jahr zunehmen, würde es zu einem veritablen Verkehrskollaps kommen. Die bis anhin präsentierten Varianten, wie die Verlagerung des kompletten Verkehrs auf die Schiene (rollende Landstrasse), überzeugen bei Weitem nicht. Die Kapazität reicht dazu schlichtweg nicht aus. Der Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard ist daher zwingend. Mit dem Vorgehen gemäss Motionstext würden eine Unterbrechung und ein Verkehrskollaps auf den Nord-Süd-Achsen nicht stattfinden. Gleichzeitig würde auch die Möglichkeit bestehen, nach Fertigstellung der zweiten Röhre auf eine kostspielige Sanierung des bisherigen Strassentunnels zu verzichten.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2010 in Erfüllung des Postulates der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) 09.3000 einen Grundlagenbericht zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels präsentiert. Dieser Grundlagenbericht enthält zwei Optimalvarianten und umschreibt die Konsequenzen des Baus einer allfälligen zweiten Tunnelröhre. Ferner wurde der KVF-S zugesagt, in einem separaten Bericht die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer sanierungsbedingten Sperrung des Gotthard-Strassentunnels sowie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Baus einer zweiten Tunnelröhre (ohne Kapazitätserweiterung) auf die beiden Anrainerkantone Uri und Tessin zu eruieren. Anhand des bereits vorhandenen Grundlagenberichts sowie des Berichts zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen wird nach Ansicht des Bundesrates eine fundierte und sachgerechte Diskussion über die Auswirkungen der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels möglich sein. Mit dem Grundlagenbericht ist der Entscheidungsprozess über die Sanierungsvariante und das Szenario zur Bewältigung des Verkehrs erst lanciert worden. Der Bundesrat will sich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht festlegen auf eine Sanierungsvariante, sondern erst nach Vorliegen beider Berichte sowie nach Anhörung der parlamentarischen Kommissionen und der betroffenen Kantone entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels erst dann durchzuführen, wenn der Bau einer zweiten Tunnelröhre fertiggestellt ist.</p>
- Sanierung des Gotthard-Strassentunnels erst nach Fertigstellung der zweiten Tunnelröhre
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss dem Bundesamt für Strassen (Astra) muss der Gotthard-Strassentunnel ab 2020 umfassend saniert werden. Dabei sollen u. a. die Zwischendecke angehoben sowie die Entwässerung und die sicherheitstechnischen Anlagen erneuert werden. Gemäss Astra bedeutet dies eine komplette Tunnelsperrung zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren. Eine solche Massnahme hätte massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen auf die Kantone Tessin, Uri sowie den Rest der Innerschweiz. Insbesondere der Kanton Tessin wäre vom Rest der Schweiz quasi abgeschnitten, der Warentransport käme praktisch zum Erliegen; die daraus entstehenden Verluste wären angesichts der engen Verflechtung mit dem Rest der Schweiz nicht akzeptabel. Aber auch auf den anderen Nord-Süd-Routen würde es zu Problemen kommen. Die ohnehin bereits jetzt stark belastete San-Bernardino-Route würde mit dem zusätzlichen Verkehr kollabieren. Auch die Simplon-Achse hätte mit massiven Problemen zu kämpfen. Da die Transporte auf der Nord-Süd-Achse jedes Jahr zunehmen, würde es zu einem veritablen Verkehrskollaps kommen. Die bis anhin präsentierten Varianten, wie die Verlagerung des kompletten Verkehrs auf die Schiene (rollende Landstrasse), überzeugen bei Weitem nicht. Die Kapazität reicht dazu schlichtweg nicht aus. Der Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard ist daher zwingend. Mit dem Vorgehen gemäss Motionstext würden eine Unterbrechung und ein Verkehrskollaps auf den Nord-Süd-Achsen nicht stattfinden. Gleichzeitig würde auch die Möglichkeit bestehen, nach Fertigstellung der zweiten Röhre auf eine kostspielige Sanierung des bisherigen Strassentunnels zu verzichten.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2010 in Erfüllung des Postulates der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) 09.3000 einen Grundlagenbericht zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels präsentiert. Dieser Grundlagenbericht enthält zwei Optimalvarianten und umschreibt die Konsequenzen des Baus einer allfälligen zweiten Tunnelröhre. Ferner wurde der KVF-S zugesagt, in einem separaten Bericht die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer sanierungsbedingten Sperrung des Gotthard-Strassentunnels sowie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Baus einer zweiten Tunnelröhre (ohne Kapazitätserweiterung) auf die beiden Anrainerkantone Uri und Tessin zu eruieren. Anhand des bereits vorhandenen Grundlagenberichts sowie des Berichts zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen wird nach Ansicht des Bundesrates eine fundierte und sachgerechte Diskussion über die Auswirkungen der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels möglich sein. Mit dem Grundlagenbericht ist der Entscheidungsprozess über die Sanierungsvariante und das Szenario zur Bewältigung des Verkehrs erst lanciert worden. Der Bundesrat will sich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht festlegen auf eine Sanierungsvariante, sondern erst nach Vorliegen beider Berichte sowie nach Anhörung der parlamentarischen Kommissionen und der betroffenen Kantone entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels erst dann durchzuführen, wenn der Bau einer zweiten Tunnelröhre fertiggestellt ist.</p>
- Sanierung des Gotthard-Strassentunnels erst nach Fertigstellung der zweiten Tunnelröhre
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