Pensionierung von Bundesangestellten und Beibehaltung des realen Rentenniveaus
- ShortId
-
11.3190
- Id
-
20113190
- Updated
-
27.07.2023 19:34
- Language
-
de
- Title
-
Pensionierung von Bundesangestellten und Beibehaltung des realen Rentenniveaus
- AdditionalIndexing
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04;28;Pensionierung;Pensionskasse des Bundes;Rentenalter;Teuerungsausgleich;flexibles Rentenalter;Rente;Bundespersonal;Finanzierung
- 1
-
- L05K0702030104, Pensionierung
- L05K0806010301, Bundespersonal
- L04K01040112, Rente
- L05K0702010108, Teuerungsausgleich
- L03K110902, Finanzierung
- L06K070203010401, Rentenalter
- L07K07020301040101, flexibles Rentenalter
- L04K08040511, Pensionskasse des Bundes
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Pensionierungspraxis der Bundesverwaltung gewährleistet ihren Mitarbeitenden die Wahlfreiheit und fördert das eigenverantwortliche Handeln. Die Höhe der Rente ist grundsätzlich abhängig vom geäufneten Kapital und vom angewandten Umwandlungssatz, welcher auf statistischen und versicherungsmathematischen Grundlagen, unter anderem zur Lebenserwartung, beruht. Mit verschiedenen Massnahmen - darunter der Wechsel zum Beitragsprimat oder die Erleichterung der Teilzeitarbeit im Alter unter Beibehaltung der bisherigen Vorsorge - wurden Anreize zum längeren Verbleib im Arbeitsleben geschaffen.</p><p>1. Bis zum Jahr 2004 erfolgte die Anpassung der Renten an die Teuerung grundsätzlich automatisch. Ab 1. Januar 2004 war die Anpassung an die Teuerung nur noch hälftig garantiert, diese Garantie wurde per 1. Januar 2005 aufgehoben. Seitdem ist sie abhängig vom Vermögensertrag der Pensionskasse. Ein Teuerungsausgleich aus den Vermögenserträgen kann erst dann erfolgen, wenn die Schwankungsreserven mindestens 15 Prozent betragen. Am 31. Dezember 2010 betrug der Deckungsgrad von Publica 104,5 Prozent und ist damit noch weit von einer 15-prozentigen Wertschwankungsreserve entfernt. Falls die Vermögenserträge keine oder nur eine ungenügende Anpassung der Renten an die Teuerung erlauben, kann der Arbeitgeber ausserordentliche Teuerungsanpassungen beschliessen. Er berücksichtigt dabei die allgemeine wirtschaftliche Lage und seine finanziellen Verhältnisse. Der Bundesrat hat bisher auf eine ausserordentliche Teuerungsanpassung verzichtet, weil er sie aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht für zwingend notwendig erachtete und sie nicht finanzierbar war. </p><p>2. Seit Inkrafttreten von Artikel 88f der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) auf den 1. Juli 2009 haben kumuliert 370 Personen eine Überbrückungsrente bei Publica bezogen. Die Summe der Arbeitgeberbeiträge betrug insgesamt 18,2 Millionen Franken. </p><p>3. Das Durchschnittsalter der Angestellten des Bundes, die in den Jahren 2006 bis 2009 in Pension gingen, betrug mit geringen Abweichungen 61,5 Jahre. Diese Zahl blieb auch im Jahr 2008 konstant, obgleich in der ersten Jahreshälfte wegen des bevorstehenden Primatwechsels eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Pensionierungen zu verzeichnen war. Im Jahr 2010 erhöhte sich das Rücktrittsalter auf 62,4 Jahre.</p><p>4./5. Gemäss Auswertungen aus dem Personalinformationssystem BV plus arbeiteten im Jahr des Inkrafttretens dieser Rechtsnorm (2002) 39 Personen im Alter von 65 bis 70 Jahren in der Bundesverwaltung. Die Anzahl hat sich ab 2006 bei etwa 90 Personen eingependelt. Rund 80 Prozent dieser Personen sind im Stundenlohn, mit einem Arbeitspensum von weniger als 50 Prozent beschäftigt. Bis zum 31. Dezember 2010 unterlag eine mögliche Weiterbeschäftigung nach Artikel 35 BPV gewissen Einschränkungen (das Arbeitsverhältnis konnte nur über das 65. Altersjahr hinaus verlängert werden, wenn erstens für die betreffende Aufgabe keine geeigneten Arbeitskräfte zu finden waren, zweitens ein laufendes Projekt zu Ende geführt werden musste oder drittens aus sozialen Gründen). Der Bundesrat hat diese vor allem auch wegen demografischer Überlegungen aufgehoben. Welche Auswirkungen dies in der Zukunft haben wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschätzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund der ständig zunehmenden Lebenserwartung hat der Bund in den vergangenen Jahren einige ebenso unvermeidliche wie angemessene Massnahmen getroffen, um die langfristige Finanzierung der Pensionskasse Publica zu gewährleisten. Zu diesen Massnahmen gehörten der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, die Senkung des technischen Zinssatzes sowie die Möglichkeit für Bundesangestellte, über das 65. Lebensjahr hinaus weiterzuarbeiten.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Verfolgt der Bundesrat im Rahmen seiner Personalpolitik das Ziel, das reale Niveau der an die Bundesangestellten entrichteten Renten beizubehalten, was auch ihre Anpassung an die Teuerung beinhaltet?</p><p>2. Wie viele der an Publica angeschlossenen Bundesangestellten haben seit Inkrafttreten von Artikel 88f Absatz 1 der Bundespersonalverordnung ("Bezieht eine Person eine ganze oder halbe Überbrückungsrente nach dem VRAB, so übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten (oft 50 Prozent) zur Finanzierung der effektiv bezogenen Überbrückungsrente.") eine solche Rente bezogen?</p><p>3. Wie hat sich das durchschnittliche Alter, in dem die Bundesangestellten in Rente gehen, während der letzten fünf Jahre entwickelt?</p><p>4. Wie viele der an Publica angeschlossenen Bundesangestellten haben seit dem Inkrafttreten von Artikel 35 der Bundespersonalverordnung ("Im Einzelfall kann die zuständige Stelle nach Artikel 2 das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen mit der betroffenen Person über das ordentliche Rücktrittsalter hinaus bis längstens zum 70. Altersjahr verlängern.") davon Gebrauch gemacht?</p><p>5. Entspricht die Zahl der Angestellten, die von der Möglichkeit gemäss Artikel 35 der Bundespersonalverordnung Gebrauch gemacht haben, den Erwartungen des Bundesrates, und ist sie zufriedenstellend?</p><p>Es ist sehr wünschenswert, dass der Bund die Beibehaltung des realen Rentenniveaus gewährleistet und dabei die Kaufkraft und das Wohlergehen der Betroffenen ebenso berücksichtigt wie die Voraussetzungen für ein vernünftiges wirtschaftliches Wachstum. Uns interessiert, ob die gegenwärtige Pensionierungspraxis vereinbar ist mit dem Ziel, das reale Niveau der von der Publica entrichteten Renten beizubehalten.</p>
- Pensionierung von Bundesangestellten und Beibehaltung des realen Rentenniveaus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Pensionierungspraxis der Bundesverwaltung gewährleistet ihren Mitarbeitenden die Wahlfreiheit und fördert das eigenverantwortliche Handeln. Die Höhe der Rente ist grundsätzlich abhängig vom geäufneten Kapital und vom angewandten Umwandlungssatz, welcher auf statistischen und versicherungsmathematischen Grundlagen, unter anderem zur Lebenserwartung, beruht. Mit verschiedenen Massnahmen - darunter der Wechsel zum Beitragsprimat oder die Erleichterung der Teilzeitarbeit im Alter unter Beibehaltung der bisherigen Vorsorge - wurden Anreize zum längeren Verbleib im Arbeitsleben geschaffen.</p><p>1. Bis zum Jahr 2004 erfolgte die Anpassung der Renten an die Teuerung grundsätzlich automatisch. Ab 1. Januar 2004 war die Anpassung an die Teuerung nur noch hälftig garantiert, diese Garantie wurde per 1. Januar 2005 aufgehoben. Seitdem ist sie abhängig vom Vermögensertrag der Pensionskasse. Ein Teuerungsausgleich aus den Vermögenserträgen kann erst dann erfolgen, wenn die Schwankungsreserven mindestens 15 Prozent betragen. Am 31. Dezember 2010 betrug der Deckungsgrad von Publica 104,5 Prozent und ist damit noch weit von einer 15-prozentigen Wertschwankungsreserve entfernt. Falls die Vermögenserträge keine oder nur eine ungenügende Anpassung der Renten an die Teuerung erlauben, kann der Arbeitgeber ausserordentliche Teuerungsanpassungen beschliessen. Er berücksichtigt dabei die allgemeine wirtschaftliche Lage und seine finanziellen Verhältnisse. Der Bundesrat hat bisher auf eine ausserordentliche Teuerungsanpassung verzichtet, weil er sie aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht für zwingend notwendig erachtete und sie nicht finanzierbar war. </p><p>2. Seit Inkrafttreten von Artikel 88f der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) auf den 1. Juli 2009 haben kumuliert 370 Personen eine Überbrückungsrente bei Publica bezogen. Die Summe der Arbeitgeberbeiträge betrug insgesamt 18,2 Millionen Franken. </p><p>3. Das Durchschnittsalter der Angestellten des Bundes, die in den Jahren 2006 bis 2009 in Pension gingen, betrug mit geringen Abweichungen 61,5 Jahre. Diese Zahl blieb auch im Jahr 2008 konstant, obgleich in der ersten Jahreshälfte wegen des bevorstehenden Primatwechsels eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Pensionierungen zu verzeichnen war. Im Jahr 2010 erhöhte sich das Rücktrittsalter auf 62,4 Jahre.</p><p>4./5. Gemäss Auswertungen aus dem Personalinformationssystem BV plus arbeiteten im Jahr des Inkrafttretens dieser Rechtsnorm (2002) 39 Personen im Alter von 65 bis 70 Jahren in der Bundesverwaltung. Die Anzahl hat sich ab 2006 bei etwa 90 Personen eingependelt. Rund 80 Prozent dieser Personen sind im Stundenlohn, mit einem Arbeitspensum von weniger als 50 Prozent beschäftigt. Bis zum 31. Dezember 2010 unterlag eine mögliche Weiterbeschäftigung nach Artikel 35 BPV gewissen Einschränkungen (das Arbeitsverhältnis konnte nur über das 65. Altersjahr hinaus verlängert werden, wenn erstens für die betreffende Aufgabe keine geeigneten Arbeitskräfte zu finden waren, zweitens ein laufendes Projekt zu Ende geführt werden musste oder drittens aus sozialen Gründen). Der Bundesrat hat diese vor allem auch wegen demografischer Überlegungen aufgehoben. Welche Auswirkungen dies in der Zukunft haben wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschätzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund der ständig zunehmenden Lebenserwartung hat der Bund in den vergangenen Jahren einige ebenso unvermeidliche wie angemessene Massnahmen getroffen, um die langfristige Finanzierung der Pensionskasse Publica zu gewährleisten. Zu diesen Massnahmen gehörten der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, die Senkung des technischen Zinssatzes sowie die Möglichkeit für Bundesangestellte, über das 65. Lebensjahr hinaus weiterzuarbeiten.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Verfolgt der Bundesrat im Rahmen seiner Personalpolitik das Ziel, das reale Niveau der an die Bundesangestellten entrichteten Renten beizubehalten, was auch ihre Anpassung an die Teuerung beinhaltet?</p><p>2. Wie viele der an Publica angeschlossenen Bundesangestellten haben seit Inkrafttreten von Artikel 88f Absatz 1 der Bundespersonalverordnung ("Bezieht eine Person eine ganze oder halbe Überbrückungsrente nach dem VRAB, so übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten (oft 50 Prozent) zur Finanzierung der effektiv bezogenen Überbrückungsrente.") eine solche Rente bezogen?</p><p>3. Wie hat sich das durchschnittliche Alter, in dem die Bundesangestellten in Rente gehen, während der letzten fünf Jahre entwickelt?</p><p>4. Wie viele der an Publica angeschlossenen Bundesangestellten haben seit dem Inkrafttreten von Artikel 35 der Bundespersonalverordnung ("Im Einzelfall kann die zuständige Stelle nach Artikel 2 das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen mit der betroffenen Person über das ordentliche Rücktrittsalter hinaus bis längstens zum 70. Altersjahr verlängern.") davon Gebrauch gemacht?</p><p>5. Entspricht die Zahl der Angestellten, die von der Möglichkeit gemäss Artikel 35 der Bundespersonalverordnung Gebrauch gemacht haben, den Erwartungen des Bundesrates, und ist sie zufriedenstellend?</p><p>Es ist sehr wünschenswert, dass der Bund die Beibehaltung des realen Rentenniveaus gewährleistet und dabei die Kaufkraft und das Wohlergehen der Betroffenen ebenso berücksichtigt wie die Voraussetzungen für ein vernünftiges wirtschaftliches Wachstum. Uns interessiert, ob die gegenwärtige Pensionierungspraxis vereinbar ist mit dem Ziel, das reale Niveau der von der Publica entrichteten Renten beizubehalten.</p>
- Pensionierung von Bundesangestellten und Beibehaltung des realen Rentenniveaus
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