Hilfe für Strahlenopfer in Japan

ShortId
11.3194
Id
20113194
Updated
27.07.2023 19:52
Language
de
Title
Hilfe für Strahlenopfer in Japan
AdditionalIndexing
08;2841;66;technische Zusammenarbeit;nuklearer Unfall;Therapeutik;Hilfe im Gesundheitswesen;radioaktive Verseuchung;Japan
1
  • L05K1703010601, nuklearer Unfall
  • L04K06020312, radioaktive Verseuchung
  • L04K10010214, technische Zusammenarbeit
  • L04K10010408, Hilfe im Gesundheitswesen
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L04K03030502, Japan
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist von den dramatischen Ereignissen, die dem japanischen Volk widerfahren sind, sehr betroffen. Er ist besorgt über die Situation in Fukushima, die er aufmerksam verfolgt, und ist bereit, im Rahmen seiner Kompetenzen und Ressourcen Hilfe zu leisten. </p><p>1./2. Die Schweiz verfügt über Kenntnisse der verschiedenen Verstrahlungsgrade und der dafür erforderlichen medizinischen Versorgung - von der Notversorgung bis zur Langzeittherapie. Sie verfügt über Dekontaminations- und Triageeinrichtungen zur Massendekontamination (25 bis 40 Patienten pro Stunde) im Universitätsspital Zürich (USZ) und im Kantonsspital Bruderholz (Basel-Stadt). Es bestehen ebenfalls zwei Übereinkommen im Zusammenhang mit der Behandlung einer begrenzten Zahl schwer verstrahlter Personen: eines zwischen dem USZ und der Suva. Dieses gewährleistet die Verfügbarkeit von 10 Betten, Material und Personal aus der mit der Betreuung solcher Opfer vertrauten Pflegeeinheit. Das zweite ist ein Abkommen zwischen der Suva und den Betreibern der Kernkraftanlagen in der Schweiz, das die operationelle Aufrechterhaltung dieser Einheit im USZ in finanzieller Hinsicht sicherstellt. Für Ganzkörpermessungen kann diese Einheit auch die Kompetenzen des Paul-Scherrer-Instituts (PSI) in Anspruch nehmen. Die Schweiz hat hingegen keine Zentren, die über Kompetenzen und Erfahrung in Radiopathologie, biologischer Dosierung und Biodosimetrie verfügen. Diese Situation ist zweifelsohne verbesserungswürdig. Es besteht die Möglichkeit, im Ausland bei einer begrenzten Zahl von Strahlenopfern Analysen zur Diagnosestellung vorzunehmen und die geeignete Behandlung in die Wege zu leiten. Bei Strahlenunfällen hingegen, die eine grosse Zahl von schwer verstrahlten Personen zur Folge haben, besteht keine offizielle Vereinbarung mit den spezialisierten Zentren in Europa. </p><p>3. Für radiologische Notfälle existiert auf internationaler Ebene ein Übereinkommen über Hilfeleistung zwischen der internationalen Atomenergieagentur (IAEA) und den Mitgliedstaaten; Japan und die Schweiz haben das Übereinkommen unterzeichnet. Die Netzwerke Ernet (Emergency Response Network) der IAEA und Rempan (Radiation Emergency Medical Preparedness and Assistance Network) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) koordinieren den Einsatz von qualifizierten Hilfeteams, deren Intervention im Fall von Überlastung der lokalen Teams vorgesehen ist. Die Schweiz ist nicht Partnerin von Rempan, das 10 spezialisierte Zentren umfasst, die für die Prävention und medizinische Behandlung bei Strahlenunfällen anerkannt sind. Um internationale Hilfe in Anspruch nehmen zu können, muss Japan also einen Antrag an die IAEA bzw. die WHO richten, damit die in dem Bereich, für den Hilfe angefordert wurde, spezialisierten Teams aktiviert werden können. Dabei kann sich der Bundesrat lediglich dafür engagieren, dass die für einen Einsatz in ihrem Kompetenzbereich aufgeforderten Schweizer Teams jede mögliche Hilfe erbringen. </p><p>4. Ausgehend von den in Japan gemessenen Kontaminationswerten und den getroffenen Dekontaminationsmassnahmen haben die Strahlendosen, denen die Bevölkerung aufgrund dieser Katastrophe ausgesetzt war, kurzfristig keine Auswirkungen. Es besteht jedoch eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, langfristig an Krebs zu erkranken. Zurzeit ist daher für diese Kategorie von Personen, die Dosen unterhalb der Schwelle ausgesetzt waren, ab der Auswirkungen auf die Gesundheit beobachtet werden, keine medizinische Versorgung nötig. Für Personen, die einer Strahlung über dieser Schwelle ausgesetzt waren, ist eine rasche medizinische Betreuung erforderlich. Ein Transfer dieser Fälle in die Schweiz erscheint zum jetzigen Zeitpunkt weder sinnvoll noch gerechtfertigt. Die übrigen Bereiche der Hilfeleistung betreffen die Kontrolle der Strahlung, die Identifikation der Radionuklide, die Bekämpfung der Strahlungsquellen, Kriterien/Ratschläge aus Sicht der öffentlichen Gesundheit für das richtige Verhalten, um in kontaminierten Gebieten zu leben. In all diesen Bereichen verfügt die Schweiz über die erforderlichen Kompetenzen, und ihre Erfahrung wird im Rahmen von Aufgaben der internationalen Zusammenarbeit regelmässig nachgefragt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der schreckliche Atomunfall in Fukushima hinterlässt vermutlich Tausende Strahlenverletzte mit mannigfaltigen Langzeitschäden. Das japanische Gesundheitswesen wurde sowohl vom Erdbeben wie auch von der Strahlenkatastrophe schwer getroffen. Hinzu kommt, dass es kaum in der Lage sein wird, allen Opfern genügend Erste Hilfe, Behandlung und Rehabilitation zukommen zu lassen. Ich verstehe es als einen Akt der Solidarität, dass wir unsere Kenntnisse in dieser selten gebrauchten Disziplin mit den schwer geprüften Japanerinnen und Japanern teilen und ihnen Entlastung anbieten.</p><p>Daher stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Hat die Schweiz Kenntnisse im Umgang mit Strahlenopfern der verschiedenen Grade von der Notversorgung bis zur Langfristtherapie und entsprechende Infrastrukturen?</p><p>2. Wenn ja, für wie viele Opfer reichen diese aus?</p><p>3. Wenn ja, könnten diese Kenntnisse auch den Opfern in Japan zukommen und nützen?</p><p>4. Da vermutlich das japanische Gesundheitswesen überlastet ist, könnten Japanerinnen und Japaner auch in der Schweiz behandelt werden?</p>
  • Hilfe für Strahlenopfer in Japan
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist von den dramatischen Ereignissen, die dem japanischen Volk widerfahren sind, sehr betroffen. Er ist besorgt über die Situation in Fukushima, die er aufmerksam verfolgt, und ist bereit, im Rahmen seiner Kompetenzen und Ressourcen Hilfe zu leisten. </p><p>1./2. Die Schweiz verfügt über Kenntnisse der verschiedenen Verstrahlungsgrade und der dafür erforderlichen medizinischen Versorgung - von der Notversorgung bis zur Langzeittherapie. Sie verfügt über Dekontaminations- und Triageeinrichtungen zur Massendekontamination (25 bis 40 Patienten pro Stunde) im Universitätsspital Zürich (USZ) und im Kantonsspital Bruderholz (Basel-Stadt). Es bestehen ebenfalls zwei Übereinkommen im Zusammenhang mit der Behandlung einer begrenzten Zahl schwer verstrahlter Personen: eines zwischen dem USZ und der Suva. Dieses gewährleistet die Verfügbarkeit von 10 Betten, Material und Personal aus der mit der Betreuung solcher Opfer vertrauten Pflegeeinheit. Das zweite ist ein Abkommen zwischen der Suva und den Betreibern der Kernkraftanlagen in der Schweiz, das die operationelle Aufrechterhaltung dieser Einheit im USZ in finanzieller Hinsicht sicherstellt. Für Ganzkörpermessungen kann diese Einheit auch die Kompetenzen des Paul-Scherrer-Instituts (PSI) in Anspruch nehmen. Die Schweiz hat hingegen keine Zentren, die über Kompetenzen und Erfahrung in Radiopathologie, biologischer Dosierung und Biodosimetrie verfügen. Diese Situation ist zweifelsohne verbesserungswürdig. Es besteht die Möglichkeit, im Ausland bei einer begrenzten Zahl von Strahlenopfern Analysen zur Diagnosestellung vorzunehmen und die geeignete Behandlung in die Wege zu leiten. Bei Strahlenunfällen hingegen, die eine grosse Zahl von schwer verstrahlten Personen zur Folge haben, besteht keine offizielle Vereinbarung mit den spezialisierten Zentren in Europa. </p><p>3. Für radiologische Notfälle existiert auf internationaler Ebene ein Übereinkommen über Hilfeleistung zwischen der internationalen Atomenergieagentur (IAEA) und den Mitgliedstaaten; Japan und die Schweiz haben das Übereinkommen unterzeichnet. Die Netzwerke Ernet (Emergency Response Network) der IAEA und Rempan (Radiation Emergency Medical Preparedness and Assistance Network) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) koordinieren den Einsatz von qualifizierten Hilfeteams, deren Intervention im Fall von Überlastung der lokalen Teams vorgesehen ist. Die Schweiz ist nicht Partnerin von Rempan, das 10 spezialisierte Zentren umfasst, die für die Prävention und medizinische Behandlung bei Strahlenunfällen anerkannt sind. Um internationale Hilfe in Anspruch nehmen zu können, muss Japan also einen Antrag an die IAEA bzw. die WHO richten, damit die in dem Bereich, für den Hilfe angefordert wurde, spezialisierten Teams aktiviert werden können. Dabei kann sich der Bundesrat lediglich dafür engagieren, dass die für einen Einsatz in ihrem Kompetenzbereich aufgeforderten Schweizer Teams jede mögliche Hilfe erbringen. </p><p>4. Ausgehend von den in Japan gemessenen Kontaminationswerten und den getroffenen Dekontaminationsmassnahmen haben die Strahlendosen, denen die Bevölkerung aufgrund dieser Katastrophe ausgesetzt war, kurzfristig keine Auswirkungen. Es besteht jedoch eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, langfristig an Krebs zu erkranken. Zurzeit ist daher für diese Kategorie von Personen, die Dosen unterhalb der Schwelle ausgesetzt waren, ab der Auswirkungen auf die Gesundheit beobachtet werden, keine medizinische Versorgung nötig. Für Personen, die einer Strahlung über dieser Schwelle ausgesetzt waren, ist eine rasche medizinische Betreuung erforderlich. Ein Transfer dieser Fälle in die Schweiz erscheint zum jetzigen Zeitpunkt weder sinnvoll noch gerechtfertigt. Die übrigen Bereiche der Hilfeleistung betreffen die Kontrolle der Strahlung, die Identifikation der Radionuklide, die Bekämpfung der Strahlungsquellen, Kriterien/Ratschläge aus Sicht der öffentlichen Gesundheit für das richtige Verhalten, um in kontaminierten Gebieten zu leben. In all diesen Bereichen verfügt die Schweiz über die erforderlichen Kompetenzen, und ihre Erfahrung wird im Rahmen von Aufgaben der internationalen Zusammenarbeit regelmässig nachgefragt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der schreckliche Atomunfall in Fukushima hinterlässt vermutlich Tausende Strahlenverletzte mit mannigfaltigen Langzeitschäden. Das japanische Gesundheitswesen wurde sowohl vom Erdbeben wie auch von der Strahlenkatastrophe schwer getroffen. Hinzu kommt, dass es kaum in der Lage sein wird, allen Opfern genügend Erste Hilfe, Behandlung und Rehabilitation zukommen zu lassen. Ich verstehe es als einen Akt der Solidarität, dass wir unsere Kenntnisse in dieser selten gebrauchten Disziplin mit den schwer geprüften Japanerinnen und Japanern teilen und ihnen Entlastung anbieten.</p><p>Daher stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Hat die Schweiz Kenntnisse im Umgang mit Strahlenopfern der verschiedenen Grade von der Notversorgung bis zur Langfristtherapie und entsprechende Infrastrukturen?</p><p>2. Wenn ja, für wie viele Opfer reichen diese aus?</p><p>3. Wenn ja, könnten diese Kenntnisse auch den Opfern in Japan zukommen und nützen?</p><p>4. Da vermutlich das japanische Gesundheitswesen überlastet ist, könnten Japanerinnen und Japaner auch in der Schweiz behandelt werden?</p>
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