Den Personalbestand beim Bundesamt für Landwirtschaft anpassen

ShortId
11.3195
Id
20113195
Updated
28.07.2023 11:47
Language
de
Title
Den Personalbestand beim Bundesamt für Landwirtschaft anpassen
AdditionalIndexing
55;04;Leistungsabbau;Bundesamt für Landwirtschaft;Verwaltungstätigkeit;Personalabbau beim Bund;Stillegung landwirtschaftlicher Betriebe
1
  • L04K08040602, Bundesamt für Landwirtschaft
  • L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L05K1401040208, Stillegung landwirtschaftlicher Betriebe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund des kontinuierlichen Rückgangs der Anzahl schweizerischer Landwirte ist es notwendig und angebracht, auch den Personalbestand beim für die Landwirtschaft zuständigen BLW entsprechend zu korrigieren. Immer wieder wird die Landwirtschaft mit unnötigen und bürokratischen Massnahmen vom BLW überrascht. Es ist also anzunehmen, dass im BLW zu viel Personal vorhanden ist und dementsprechend abzubauen ist, analog dem Rückgang der Landwirtschaftsbetriebe.</p>
  • <p>Bund und Kantone vollziehen die agrarpolitischen Vorgaben des Parlamentes. Dazu standen dem BLW im Jahr 2000 246 Vollzeitstellen zur Verfügung, im Jahr 2010 noch 225 Stellen, 8 Stellen wurden dem BLW lediglich temporär zur Überprüfung der alten Pflanzenschutzmittel bewilligt; dies gemäss Auftrag des Parlamentes. Dieser Abbau von 21 Stellen belegt, dass der Bundesrat Effizienzsteigerungen erwartet und umgesetzt hat. Nicht zu vergessen ist, dass vom Parlament diverse Zusatzaufträge erteilt wurden, die beachtliche Personalressourcen beanspruchten. Zunehmend ist auch die Zahl der dem Parlament zu unterbreitenden Berichte wie unter anderem das Postulat Bourgeois 10.3374, "Massnahmen zur Verstärkung der Instrumente des Agrarmarktes", vom 3. Juni 2010; das Postulat Stadler 08.3270, "Nahrungsmittelkrise, Rohstoff- und Ressourcenknappheit", vom 29. Mai 2008, die Standesinitiative Genf 08.320, "Lebensmittel aus ökologisch und sozial unverantwortbarem Anbau", vom 1. Juli 2008 usw. Weiter ist festzuhalten, dass vom Parlament auch neue Aufgaben beschlossen wurden und werden (Viehexportsubventionen, Qualitätsstrategie usw.), zu deren Erfüllung Personalressourcen notwendig sind, und es scheint wenig konsequent und ist aus der Sicht des Bundesrates schwer nachzuvollziehen, wenn gleichzeitig mit der Übertragung solcher Zusatzaufgaben durch das Parlament ein weiterer Personalabbau gefordert wird. Im Rahmen des Voranschlags 2010 wie auch des Konsolidierungsprogramms 2012-2013 (Massnahmenpaket III: Querschnittskürzungen) wurden Kürzungen des Personalkredits in der Grössenordnung von 1 bis 2 Prozent vorgenommen; weitere Kürzungen erachtet der Bundesrat als verfehlt, zumal der Verwaltung und damit dem Bundesamt für Landwirtschaft vom Parlament immer noch Zusatzaufträge erteilt werden.</p><p>Entgegen den Aussagen des Motionärs ist das BLW bestrebt, den administrativen Aufwand für die Landwirte zu reduzieren. Es schafft Hilfsmittel und Instrumente, welche die Arbeit und Leistungsfähigkeit der Landwirte erleichtern bzw. steigern.</p><p>So wurde z. B. auf den 1. Januar 2011 das Internetportal A-gate in Betrieb genommen, über das Landwirte und andere Beteiligte einen optimalen Zugang zu Daten und Informationen aus der Verwaltung in den Bereichen Landwirtschaft, Tiere und Nahrungsmittel finden. Das Portal ermöglicht den Landwirten die Aufzeichnung ihrer Daten und das Berechnen ihrer Direktzahlungen, koordiniert die Kontrollen und ermöglicht Auswertungen. Auch können Landwirte immer wieder auf ihre eingegebenen Daten zurückgreifen und müssen so nur noch Änderungen eingeben, was ihren administrativen Aufwand erleichtert.</p><p>Auch im Vergleich zu anderen Einheiten der Bundesverwaltung erachtet der Bundesrat die Personalressourcen des BLW als vergleichbar und somit angemessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) in den nächsten fünf Jahren eine Personalreduktion von 10 Prozent vorzunehmen.</p>
  • Den Personalbestand beim Bundesamt für Landwirtschaft anpassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund des kontinuierlichen Rückgangs der Anzahl schweizerischer Landwirte ist es notwendig und angebracht, auch den Personalbestand beim für die Landwirtschaft zuständigen BLW entsprechend zu korrigieren. Immer wieder wird die Landwirtschaft mit unnötigen und bürokratischen Massnahmen vom BLW überrascht. Es ist also anzunehmen, dass im BLW zu viel Personal vorhanden ist und dementsprechend abzubauen ist, analog dem Rückgang der Landwirtschaftsbetriebe.</p>
    • <p>Bund und Kantone vollziehen die agrarpolitischen Vorgaben des Parlamentes. Dazu standen dem BLW im Jahr 2000 246 Vollzeitstellen zur Verfügung, im Jahr 2010 noch 225 Stellen, 8 Stellen wurden dem BLW lediglich temporär zur Überprüfung der alten Pflanzenschutzmittel bewilligt; dies gemäss Auftrag des Parlamentes. Dieser Abbau von 21 Stellen belegt, dass der Bundesrat Effizienzsteigerungen erwartet und umgesetzt hat. Nicht zu vergessen ist, dass vom Parlament diverse Zusatzaufträge erteilt wurden, die beachtliche Personalressourcen beanspruchten. Zunehmend ist auch die Zahl der dem Parlament zu unterbreitenden Berichte wie unter anderem das Postulat Bourgeois 10.3374, "Massnahmen zur Verstärkung der Instrumente des Agrarmarktes", vom 3. Juni 2010; das Postulat Stadler 08.3270, "Nahrungsmittelkrise, Rohstoff- und Ressourcenknappheit", vom 29. Mai 2008, die Standesinitiative Genf 08.320, "Lebensmittel aus ökologisch und sozial unverantwortbarem Anbau", vom 1. Juli 2008 usw. Weiter ist festzuhalten, dass vom Parlament auch neue Aufgaben beschlossen wurden und werden (Viehexportsubventionen, Qualitätsstrategie usw.), zu deren Erfüllung Personalressourcen notwendig sind, und es scheint wenig konsequent und ist aus der Sicht des Bundesrates schwer nachzuvollziehen, wenn gleichzeitig mit der Übertragung solcher Zusatzaufgaben durch das Parlament ein weiterer Personalabbau gefordert wird. Im Rahmen des Voranschlags 2010 wie auch des Konsolidierungsprogramms 2012-2013 (Massnahmenpaket III: Querschnittskürzungen) wurden Kürzungen des Personalkredits in der Grössenordnung von 1 bis 2 Prozent vorgenommen; weitere Kürzungen erachtet der Bundesrat als verfehlt, zumal der Verwaltung und damit dem Bundesamt für Landwirtschaft vom Parlament immer noch Zusatzaufträge erteilt werden.</p><p>Entgegen den Aussagen des Motionärs ist das BLW bestrebt, den administrativen Aufwand für die Landwirte zu reduzieren. Es schafft Hilfsmittel und Instrumente, welche die Arbeit und Leistungsfähigkeit der Landwirte erleichtern bzw. steigern.</p><p>So wurde z. B. auf den 1. Januar 2011 das Internetportal A-gate in Betrieb genommen, über das Landwirte und andere Beteiligte einen optimalen Zugang zu Daten und Informationen aus der Verwaltung in den Bereichen Landwirtschaft, Tiere und Nahrungsmittel finden. Das Portal ermöglicht den Landwirten die Aufzeichnung ihrer Daten und das Berechnen ihrer Direktzahlungen, koordiniert die Kontrollen und ermöglicht Auswertungen. Auch können Landwirte immer wieder auf ihre eingegebenen Daten zurückgreifen und müssen so nur noch Änderungen eingeben, was ihren administrativen Aufwand erleichtert.</p><p>Auch im Vergleich zu anderen Einheiten der Bundesverwaltung erachtet der Bundesrat die Personalressourcen des BLW als vergleichbar und somit angemessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) in den nächsten fünf Jahren eine Personalreduktion von 10 Prozent vorzunehmen.</p>
    • Den Personalbestand beim Bundesamt für Landwirtschaft anpassen

Back to List