Korrektur im Berechnungssystem zur Eruierung der landwirtschaftlichen Einkommenssituation
- ShortId
-
11.3196
- Id
-
20113196
- Updated
-
28.07.2023 12:28
- Language
-
de
- Title
-
Korrektur im Berechnungssystem zur Eruierung der landwirtschaftlichen Einkommenssituation
- AdditionalIndexing
-
55;Paritätslohn;landwirtschaftliches Einkommen;Agrarstatistik;Statistik
- 1
-
- L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
- L06K140105010401, Paritätslohn
- L03K020218, Statistik
- L05K1401050101, Agrarstatistik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Berechnung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft soll ein aussagekräftiger Indikator sein. Deshalb gilt es unter allen Umständen sicherzustellen, dass bei der Erhebung und der anschliessenden Auswertung auch wirklich das durchschnittliche landwirtschaftliche Einkommen berücksichtigt wird und nicht überproportionale Ausnahmebetriebe in Form sogenannter "Bauland-Bauern" in die Berechnungen mit einbezogen werden, da dies zu einer fatalen Verzerrung und einer Verfälschung der hinterher publizierten Daten führt.</p>
- <p>Die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118) setzt die Eckpunkte für die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation in der Landwirtschaft. Darin ist festgehalten, dass sich das Bundesamt für Landwirtschaft für diese Beurteilung auf die landwirtschaftliche Gesamtrechnung und auf die Daten von Referenzbetrieben aus der zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten stützt. Die einzelbetrieblichen Einkommen werden auf der Basis der Ergebnisse der zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten der Agroscope Reckenholz-Tänikon berechnet. Die Datengrundlage dazu liefern rund 3300 Referenzbetriebe. Diese Auswahl repräsentiert 49 000 Landwirtschaftsbetriebe, also fünf Sechstel aller Betriebe, und über 90 Prozent der gesamten Produktion. Die einzelbetrieblichen Einkommensergebnisse stützen sich also auf eine Referenz ab, die fast die ganze Landwirtschaft abdeckt. Die Ergebnisse der zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten werden jährlich im Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft und noch detaillierter im Grundlagenbericht der Agroscope Reckenholz-Tänikon publiziert. Im Agrarbericht werden die durchschnittlichen Einkommen aller Betriebe sowie nach Regionen, Betriebstypen und Quartilen dargestellt. Darüber hinaus informiert der Agrarbericht auch über die ausserhalb der Landwirtschaft erzielten Einkommen. Zusammen mit den Einkommen aus der Landwirtschaft ergibt sich daraus das Gesamteinkommen einer Bauernfamilie. Die Lebensverhältnisse in der Landwirtschaft im Vergleich zur übrigen Bevölkerung können ausserdem mit den im Agrarbericht 2010 publizierten Zahlen zu Haushaltseinkommen und -ausgaben aus der Haushaltbudgeterhebung des Bundesamtes für Statistik eingeschätzt werden.</p><p>Ein Element der Berichterstattung im Agrarbericht stellt auch die Gegenüberstellung des bäuerlichen Arbeitsverdienstes und des Vergleichseinkommens dar, wie sie in der Nachhaltigkeitsverordnung in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a verlangt wird. Grundlage dafür ist Artikel 5 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1). Gemäss diesem Artikel wird mit den Massnahmen des Gesetzes angestrebt, "dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind". Aus der Formulierung wird klar, dass für diese Gegenüberstellung nur "leistungsfähige Betriebe", also nur ein Teil aller Betriebe, herangezogen werden sollen. In der Botschaft zur Agrarpolitik 2002 wurde zu Artikel 5 LwG (Botschaft zur Reform der Agrarpolitik: Zweite Etappe; Agrarpolitik 2002; 96.060, Seite 92) festgehalten, dass der damalige Anteil der Betriebe, die den Vergleichslohn erreichten oder überschritten, den Massstab für die Beurteilung bilden soll. Dies waren, je nach Region und Jahr, zwischen etwa 5 und 20 Prozent der Betriebe.</p><p>Zurzeit wird das System zur Auswahl der Referenzbetriebe überarbeitet, um die heute bereits gute Repräsentativität weiter zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Anliegen der Motion erfüllt sind, und sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Berechnung des durchschnittlichen landwirtschaftlichen Einkommens auch wirklich aufgrund der aussagekräftigen Mittelwerte zu erheben und dazu nicht bloss 25 Prozent der besten Betriebe zu berücksichtigen.</p>
- Korrektur im Berechnungssystem zur Eruierung der landwirtschaftlichen Einkommenssituation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Berechnung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft soll ein aussagekräftiger Indikator sein. Deshalb gilt es unter allen Umständen sicherzustellen, dass bei der Erhebung und der anschliessenden Auswertung auch wirklich das durchschnittliche landwirtschaftliche Einkommen berücksichtigt wird und nicht überproportionale Ausnahmebetriebe in Form sogenannter "Bauland-Bauern" in die Berechnungen mit einbezogen werden, da dies zu einer fatalen Verzerrung und einer Verfälschung der hinterher publizierten Daten führt.</p>
- <p>Die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118) setzt die Eckpunkte für die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation in der Landwirtschaft. Darin ist festgehalten, dass sich das Bundesamt für Landwirtschaft für diese Beurteilung auf die landwirtschaftliche Gesamtrechnung und auf die Daten von Referenzbetrieben aus der zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten stützt. Die einzelbetrieblichen Einkommen werden auf der Basis der Ergebnisse der zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten der Agroscope Reckenholz-Tänikon berechnet. Die Datengrundlage dazu liefern rund 3300 Referenzbetriebe. Diese Auswahl repräsentiert 49 000 Landwirtschaftsbetriebe, also fünf Sechstel aller Betriebe, und über 90 Prozent der gesamten Produktion. Die einzelbetrieblichen Einkommensergebnisse stützen sich also auf eine Referenz ab, die fast die ganze Landwirtschaft abdeckt. Die Ergebnisse der zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten werden jährlich im Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft und noch detaillierter im Grundlagenbericht der Agroscope Reckenholz-Tänikon publiziert. Im Agrarbericht werden die durchschnittlichen Einkommen aller Betriebe sowie nach Regionen, Betriebstypen und Quartilen dargestellt. Darüber hinaus informiert der Agrarbericht auch über die ausserhalb der Landwirtschaft erzielten Einkommen. Zusammen mit den Einkommen aus der Landwirtschaft ergibt sich daraus das Gesamteinkommen einer Bauernfamilie. Die Lebensverhältnisse in der Landwirtschaft im Vergleich zur übrigen Bevölkerung können ausserdem mit den im Agrarbericht 2010 publizierten Zahlen zu Haushaltseinkommen und -ausgaben aus der Haushaltbudgeterhebung des Bundesamtes für Statistik eingeschätzt werden.</p><p>Ein Element der Berichterstattung im Agrarbericht stellt auch die Gegenüberstellung des bäuerlichen Arbeitsverdienstes und des Vergleichseinkommens dar, wie sie in der Nachhaltigkeitsverordnung in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a verlangt wird. Grundlage dafür ist Artikel 5 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1). Gemäss diesem Artikel wird mit den Massnahmen des Gesetzes angestrebt, "dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind". Aus der Formulierung wird klar, dass für diese Gegenüberstellung nur "leistungsfähige Betriebe", also nur ein Teil aller Betriebe, herangezogen werden sollen. In der Botschaft zur Agrarpolitik 2002 wurde zu Artikel 5 LwG (Botschaft zur Reform der Agrarpolitik: Zweite Etappe; Agrarpolitik 2002; 96.060, Seite 92) festgehalten, dass der damalige Anteil der Betriebe, die den Vergleichslohn erreichten oder überschritten, den Massstab für die Beurteilung bilden soll. Dies waren, je nach Region und Jahr, zwischen etwa 5 und 20 Prozent der Betriebe.</p><p>Zurzeit wird das System zur Auswahl der Referenzbetriebe überarbeitet, um die heute bereits gute Repräsentativität weiter zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Anliegen der Motion erfüllt sind, und sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Berechnung des durchschnittlichen landwirtschaftlichen Einkommens auch wirklich aufgrund der aussagekräftigen Mittelwerte zu erheben und dazu nicht bloss 25 Prozent der besten Betriebe zu berücksichtigen.</p>
- Korrektur im Berechnungssystem zur Eruierung der landwirtschaftlichen Einkommenssituation
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