Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit von der Anerkennung der Religionsfreiheit abhängig machen
- ShortId
-
11.3197
- Id
-
20113197
- Updated
-
27.07.2023 19:51
- Language
-
de
- Title
-
Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit von der Anerkennung der Religionsfreiheit abhängig machen
- AdditionalIndexing
-
08;2831;Christentum;Modalitäten der Hilfegewährung;religiöse Diskriminierung;Religionsfreiheit;Entwicklungszusammenarbeit
- 1
-
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- L05K1001040207, Modalitäten der Hilfegewährung
- L04K05020509, Religionsfreiheit
- L04K01060201, Christentum
- L04K05020407, religiöse Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Religiöse Verfolgungen sind an der Tagesordnung, und die Christinnen und Christen sind davon am meisten betroffen. In zahlreichen muslimischen Ländern, doch auch anderswo - beispielsweise in Nordkorea oder in Indien - werden Tausende von Christen aufgrund ihrer Religion massiv diskriminiert, eingesperrt oder sogar ermordet. Diese Verfolgungen verletzen das fundamentale Recht der Religionsfreiheit - von Papst Benedikt XVI. als "Freiheit aller Freiheiten" bezeichnet - massiv.</p><p>Die blutigen, auf koptische Christen verübten Attentate in Ägypten, die Ermordung des pakistanischen Ministers für religiöse Minderheiten und Tausende anderer täglicher gewalttätiger Übergriffe zeugen von der fehlenden Respektierung der Religionsfreiheit, was ein Skandal ist.</p><p>"Christian Solidarity International" und andere christlich-humanitäre, überkonfessionelle Vereinigungen, die für die Menschenrechte einstehen, lenken die öffentliche Wahrnehmung regelmässig auf religiöse Verfolgungen und auf lobenswerte Operationen zugunsten der Opfer. Das internationale katholische Hilfswerk "Kirche in Not" betont in seinem Bericht 2010, dass 200 Millionen Christen das Recht auf Religionsfreiheit verwehrt bleibt.</p><p>Angesichts dieser untragbaren Zustände sollten die freiheitlichen Demokratien prioritär ernsthafte Verpflichtungen zugunsten der Anerkennung der Religionsfreiheit voraussetzen, wie sie in Artikel 18 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten definiert wird: "Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen."</p><p>Wird die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit von der Anerkennung der Religionsfreiheit abhängig gemacht, könnte das dazu beitragen, das Leiden von Millionen von verfolgten Menschen zu lindern. In der Schweiz etwa gründet die Deza ihre Politik zur Entwicklungszusammenarbeit auf die Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaats.</p>
- <p>Laut Artikel 54 der Bundesverfassung trägt der Bund zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bei. Die Förderung der Menschenrechte ist ein Ziel der Schweizer Aussenpolitik. </p><p>Die Religionsfreiheit sowie der Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten sind ein integraler Teil der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz beteiligt sich die Schweiz deshalb aktiv in den zuständigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE und unterstützt in diesem Kontext Resolutionen im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte 2012-2016 deutlich gemacht hat, muss die Respektierung der Menschenrechte in sämtlichen Aktivitäten der Schweiz im Ausland berücksichtigt werden. Um den Wert dieses universellen Ziels zu steigern, wurde beschlossen, dass Menschenrechtsfragen künftig systematischer sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene aufgenommen werden. Auch auf bilateraler Ebene nimmt die Schweiz die Themen Religionsfreiheit und Minderheitenrechte regelmässig auf. Der Bundesrat fordert die betroffenen Länder auf, die Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten zu respektieren und namentlich Blasphemiegesetze abzuschaffen. Weiter fordert er, dass Staaten, in welchen extremistische Gruppierungen Attentate und Massaker gegen Christen und andere Minderheiten verüben, alles unternehmen, um solche Taten zu verhindern und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. </p><p>Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich ebenfalls an den Menschenrechtsnormen und besteht auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Die Einhaltung der Menschenrechte, einschliesslich der Religionsfreiheit, gilt als ein Schlüsselelement für eine nachhaltige Entwicklung, die allen Bevölkerungsgruppen zugutekommt. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit bietet die Schweiz auch direkte Unterstützung an, um gegen die Ausgrenzung von Minderheiten zu kämpfen. Die Unterstützung von unabhängigen Menschenrechtskommissionen und Ombudsmännern, welche die Rechte fördern und schützen sowie deren Umsetzung begleiten, gehört zu den angewandten Mitteln. Weiter verbessert die Schweiz die Kenntnisse über Menschenrechte in der Bevölkerung, sensibilisiert und unterstützt Behörden, damit diese ihre Rolle wahrnehmen, Menschenrechte zu fördern und zu schützen.</p><p>Es ist nicht das Ziel der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, Regierungen zu unterstützen, sondern die Bevölkerung. Die benachteiligten Bevölkerungsgruppen sollen in ihren eigenen Entwicklungsbestrebungen unterstützt werden. Die Form und das Ausmass der Zusammenarbeit mit den Behörden hängen von den konkreten Bedingungen in den Partnerländern ab. Wenn eine Regierung nicht über die erforderlichen demokratischen Strukturen für eine wirksame Zusammenarbeit verfügt, erfolgt die Zusammenarbeit grösstenteils mit Nichtregierungsorganisationen oder direkt mit den Organisationen der betroffenen Bevölkerungsgruppen.</p><p>Häufig ist die Unterstützung von benachteiligten und ausgeschlossenen Bevölkerungsgruppen besonders nötig und angebracht, namentlich wenn in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit grosse Defizite bestehen. Eine Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit würde besonders jene treffen, die bereits am stärksten unter den ungünstigen Bedingungen leiden, namentlich die Angehörigen religiöser Minderheiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es opportun ist, dass die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit - unter Anwendung des Prinzips der Verhältnismässigkeit - von der substanziellen Anerkennung der Glaubens- und Gewissensfreiheit abhängig gemacht wird.</p>
- Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit von der Anerkennung der Religionsfreiheit abhängig machen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Religiöse Verfolgungen sind an der Tagesordnung, und die Christinnen und Christen sind davon am meisten betroffen. In zahlreichen muslimischen Ländern, doch auch anderswo - beispielsweise in Nordkorea oder in Indien - werden Tausende von Christen aufgrund ihrer Religion massiv diskriminiert, eingesperrt oder sogar ermordet. Diese Verfolgungen verletzen das fundamentale Recht der Religionsfreiheit - von Papst Benedikt XVI. als "Freiheit aller Freiheiten" bezeichnet - massiv.</p><p>Die blutigen, auf koptische Christen verübten Attentate in Ägypten, die Ermordung des pakistanischen Ministers für religiöse Minderheiten und Tausende anderer täglicher gewalttätiger Übergriffe zeugen von der fehlenden Respektierung der Religionsfreiheit, was ein Skandal ist.</p><p>"Christian Solidarity International" und andere christlich-humanitäre, überkonfessionelle Vereinigungen, die für die Menschenrechte einstehen, lenken die öffentliche Wahrnehmung regelmässig auf religiöse Verfolgungen und auf lobenswerte Operationen zugunsten der Opfer. Das internationale katholische Hilfswerk "Kirche in Not" betont in seinem Bericht 2010, dass 200 Millionen Christen das Recht auf Religionsfreiheit verwehrt bleibt.</p><p>Angesichts dieser untragbaren Zustände sollten die freiheitlichen Demokratien prioritär ernsthafte Verpflichtungen zugunsten der Anerkennung der Religionsfreiheit voraussetzen, wie sie in Artikel 18 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten definiert wird: "Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen."</p><p>Wird die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit von der Anerkennung der Religionsfreiheit abhängig gemacht, könnte das dazu beitragen, das Leiden von Millionen von verfolgten Menschen zu lindern. In der Schweiz etwa gründet die Deza ihre Politik zur Entwicklungszusammenarbeit auf die Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaats.</p>
- <p>Laut Artikel 54 der Bundesverfassung trägt der Bund zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bei. Die Förderung der Menschenrechte ist ein Ziel der Schweizer Aussenpolitik. </p><p>Die Religionsfreiheit sowie der Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten sind ein integraler Teil der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz beteiligt sich die Schweiz deshalb aktiv in den zuständigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE und unterstützt in diesem Kontext Resolutionen im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte 2012-2016 deutlich gemacht hat, muss die Respektierung der Menschenrechte in sämtlichen Aktivitäten der Schweiz im Ausland berücksichtigt werden. Um den Wert dieses universellen Ziels zu steigern, wurde beschlossen, dass Menschenrechtsfragen künftig systematischer sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene aufgenommen werden. Auch auf bilateraler Ebene nimmt die Schweiz die Themen Religionsfreiheit und Minderheitenrechte regelmässig auf. Der Bundesrat fordert die betroffenen Länder auf, die Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten zu respektieren und namentlich Blasphemiegesetze abzuschaffen. Weiter fordert er, dass Staaten, in welchen extremistische Gruppierungen Attentate und Massaker gegen Christen und andere Minderheiten verüben, alles unternehmen, um solche Taten zu verhindern und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. </p><p>Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich ebenfalls an den Menschenrechtsnormen und besteht auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Die Einhaltung der Menschenrechte, einschliesslich der Religionsfreiheit, gilt als ein Schlüsselelement für eine nachhaltige Entwicklung, die allen Bevölkerungsgruppen zugutekommt. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit bietet die Schweiz auch direkte Unterstützung an, um gegen die Ausgrenzung von Minderheiten zu kämpfen. Die Unterstützung von unabhängigen Menschenrechtskommissionen und Ombudsmännern, welche die Rechte fördern und schützen sowie deren Umsetzung begleiten, gehört zu den angewandten Mitteln. Weiter verbessert die Schweiz die Kenntnisse über Menschenrechte in der Bevölkerung, sensibilisiert und unterstützt Behörden, damit diese ihre Rolle wahrnehmen, Menschenrechte zu fördern und zu schützen.</p><p>Es ist nicht das Ziel der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, Regierungen zu unterstützen, sondern die Bevölkerung. Die benachteiligten Bevölkerungsgruppen sollen in ihren eigenen Entwicklungsbestrebungen unterstützt werden. Die Form und das Ausmass der Zusammenarbeit mit den Behörden hängen von den konkreten Bedingungen in den Partnerländern ab. Wenn eine Regierung nicht über die erforderlichen demokratischen Strukturen für eine wirksame Zusammenarbeit verfügt, erfolgt die Zusammenarbeit grösstenteils mit Nichtregierungsorganisationen oder direkt mit den Organisationen der betroffenen Bevölkerungsgruppen.</p><p>Häufig ist die Unterstützung von benachteiligten und ausgeschlossenen Bevölkerungsgruppen besonders nötig und angebracht, namentlich wenn in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit grosse Defizite bestehen. Eine Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit würde besonders jene treffen, die bereits am stärksten unter den ungünstigen Bedingungen leiden, namentlich die Angehörigen religiöser Minderheiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es opportun ist, dass die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit - unter Anwendung des Prinzips der Verhältnismässigkeit - von der substanziellen Anerkennung der Glaubens- und Gewissensfreiheit abhängig gemacht wird.</p>
- Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit von der Anerkennung der Religionsfreiheit abhängig machen
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