Keine Entwicklungshilfe bei Christenverfolgung
- ShortId
-
11.3198
- Id
-
20113198
- Updated
-
28.07.2023 13:15
- Language
-
de
- Title
-
Keine Entwicklungshilfe bei Christenverfolgung
- AdditionalIndexing
-
08;2831;Christentum;Modalitäten der Hilfegewährung;religiöse Diskriminierung;religiöse Gruppe;Religionsfreiheit;Entwicklungszusammenarbeit
- 1
-
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- L05K1001040207, Modalitäten der Hilfegewährung
- L04K05020509, Religionsfreiheit
- L04K01060201, Christentum
- L04K01090203, religiöse Gruppe
- L04K05020407, religiöse Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Laut Artikel 54 der Bundesverfassung trägt der Bund zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bei. Die Förderung der Menschenrechte ist ein Ziel der Schweizer Aussenpolitik. </p><p>Die Religionsfreiheit sowie der Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten sind ein integraler Teil der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz beteiligt sich die Schweiz deshalb aktiv in den zuständigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE und unterstützt in diesem Kontext Resolutionen im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte 2012-2016 deutlich gemacht hat, muss die Respektierung der Menschenrechte in sämtlichen Aktivitäten der Schweiz im Ausland berücksichtigt werden. Um den Wert dieses universellen Ziels zu steigern, wurde beschlossen, dass Menschenrechtsfragen künftig systematischer sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene aufgenommen werden. Auch auf bilateraler Ebene nimmt die Schweiz die Themen Religionsfreiheit und Minderheitenrechte regelmässig auf. Der Bundesrat fordert die betroffenen Länder auf, die Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten zu respektieren und namentlich Blasphemiegesetze abzuschaffen. Weiter fordert er, dass Staaten, in welchen extremistische Gruppierungen Attentate und Massaker gegen Christen und andere Minderheiten verüben, alles unternehmen, um solche Taten zu verhindern und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. </p><p>Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich ebenfalls an den Menschenrechtsnormen und besteht auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Die Einhaltung der Menschenrechte, einschliesslich der Religionsfreiheit, gilt als ein Schlüsselelement für eine nachhaltige Entwicklung, die allen Bevölkerungsgruppen zugutekommt. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit bietet die Schweiz auch direkte Unterstützung an, um gegen die Ausgrenzung von Minderheiten zu kämpfen. Die Unterstützung von unabhängigen Menschenrechtskommissionen und Ombudsmännern, welche die Rechte fördern und schützen sowie deren Umsetzung begleiten, gehört zu den angewandten Mitteln. Weiter verbessert die Schweiz die Kenntnisse über Menschenrechte in der Bevölkerung, sensibilisiert und unterstützt Behörden, damit diese ihre Rolle wahrnehmen, Menschenrechte zu fördern und zu schützen.</p><p>Es ist nicht das Ziel der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, Regierungen zu unterstützen, sondern die Bevölkerung. Die benachteiligten Bevölkerungsgruppen sollen in ihren eigenen Entwicklungsbestrebungen unterstützt werden. Die Form und das Ausmass der Zusammenarbeit mit den Behörden hängen von den konkreten Bedingungen in den Partnerländern ab. Wenn eine Regierung nicht über die erforderlichen demokratischen Strukturen für eine wirksame Zusammenarbeit verfügt, erfolgt die Zusammenarbeit grösstenteils mit Nichtregierungsorganisationen oder direkt mit den Organisationen der betroffenen Bevölkerungsgruppen.</p><p>Häufig ist die Unterstützung von benachteiligten und ausgeschlossenen Bevölkerungsgruppen besonders nötig und angebracht, namentlich wenn in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit grosse Defizite bestehen. Eine Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit würde besonders jene treffen, die bereits am stärksten unter den ungünstigen Bedingungen leiden, namentlich die Angehörigen religiöser Minderheiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept mit Bedingungen für die Ausschüttung von Entwicklungshilfegelder zu erarbeiten.</p><p>Dieses Konzept muss sich an der Frage orientieren, ob in diesem Land Christen vom Staat oder von einer anderen Seite verfolgt werden. Die Staaten müssen glaubhaft erklären und beweisen können, dass sie die gesetzten Bedingungen erfüllen. Es könnten interne schwarze, graue oder weisse Listen erstellt werden, in denen festgehalten wird, in welchen Staaten Christen verfolgt oder diskriminiert werden. In diesen Staaten wird die Entwicklungshilfe eingeschränkt oder befristet ausgesetzt. Das erarbeitete Konzept muss als Druckmittel verwendet werden können, um diese Länder dazu zu bringen, die Religionsfreiheit zu leben und die Christen zu schützen. Die Christen müssen das Recht haben, ihre Religion ungehindert ausüben zu dürfen. Das Ziel muss sein, dass nur noch Staaten finanzielle Unterstützung erhalten, die ihre Christen ausreichend schützen.</p><p>Täglich erreichen uns Meldungen, dass weltweit Christen verhaftet, gefoltert und ermordet werden. Es darf nicht sein, dass wir als christliches Land an diesen Tatsachen vorbeischauen. Wir müssen alles Mögliche versuchen, um diesen Menschen zu helfen. Leider gibt es Staaten, die selber für diese Übergriffe auf Christen verantwortlich sind oder es ohne grosse Reaktionen im eigenen Land einfach zulassen. Es ist selbstverständlich richtig, dass die Schweiz als reiches Land mithilft, benachteiligten Staaten und Menschen zu helfen. Diese Hilfe muss aber im Lichte dieser bedauerlichen Entwicklung der Christenverfolgung neu überprüft werden und an entsprechende Bedingungen geknüpft werden.</p>
- Keine Entwicklungshilfe bei Christenverfolgung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Laut Artikel 54 der Bundesverfassung trägt der Bund zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bei. Die Förderung der Menschenrechte ist ein Ziel der Schweizer Aussenpolitik. </p><p>Die Religionsfreiheit sowie der Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten sind ein integraler Teil der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz beteiligt sich die Schweiz deshalb aktiv in den zuständigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE und unterstützt in diesem Kontext Resolutionen im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte 2012-2016 deutlich gemacht hat, muss die Respektierung der Menschenrechte in sämtlichen Aktivitäten der Schweiz im Ausland berücksichtigt werden. Um den Wert dieses universellen Ziels zu steigern, wurde beschlossen, dass Menschenrechtsfragen künftig systematischer sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene aufgenommen werden. Auch auf bilateraler Ebene nimmt die Schweiz die Themen Religionsfreiheit und Minderheitenrechte regelmässig auf. Der Bundesrat fordert die betroffenen Länder auf, die Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten zu respektieren und namentlich Blasphemiegesetze abzuschaffen. Weiter fordert er, dass Staaten, in welchen extremistische Gruppierungen Attentate und Massaker gegen Christen und andere Minderheiten verüben, alles unternehmen, um solche Taten zu verhindern und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. </p><p>Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich ebenfalls an den Menschenrechtsnormen und besteht auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Die Einhaltung der Menschenrechte, einschliesslich der Religionsfreiheit, gilt als ein Schlüsselelement für eine nachhaltige Entwicklung, die allen Bevölkerungsgruppen zugutekommt. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit bietet die Schweiz auch direkte Unterstützung an, um gegen die Ausgrenzung von Minderheiten zu kämpfen. Die Unterstützung von unabhängigen Menschenrechtskommissionen und Ombudsmännern, welche die Rechte fördern und schützen sowie deren Umsetzung begleiten, gehört zu den angewandten Mitteln. Weiter verbessert die Schweiz die Kenntnisse über Menschenrechte in der Bevölkerung, sensibilisiert und unterstützt Behörden, damit diese ihre Rolle wahrnehmen, Menschenrechte zu fördern und zu schützen.</p><p>Es ist nicht das Ziel der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, Regierungen zu unterstützen, sondern die Bevölkerung. Die benachteiligten Bevölkerungsgruppen sollen in ihren eigenen Entwicklungsbestrebungen unterstützt werden. Die Form und das Ausmass der Zusammenarbeit mit den Behörden hängen von den konkreten Bedingungen in den Partnerländern ab. Wenn eine Regierung nicht über die erforderlichen demokratischen Strukturen für eine wirksame Zusammenarbeit verfügt, erfolgt die Zusammenarbeit grösstenteils mit Nichtregierungsorganisationen oder direkt mit den Organisationen der betroffenen Bevölkerungsgruppen.</p><p>Häufig ist die Unterstützung von benachteiligten und ausgeschlossenen Bevölkerungsgruppen besonders nötig und angebracht, namentlich wenn in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit grosse Defizite bestehen. Eine Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit würde besonders jene treffen, die bereits am stärksten unter den ungünstigen Bedingungen leiden, namentlich die Angehörigen religiöser Minderheiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept mit Bedingungen für die Ausschüttung von Entwicklungshilfegelder zu erarbeiten.</p><p>Dieses Konzept muss sich an der Frage orientieren, ob in diesem Land Christen vom Staat oder von einer anderen Seite verfolgt werden. Die Staaten müssen glaubhaft erklären und beweisen können, dass sie die gesetzten Bedingungen erfüllen. Es könnten interne schwarze, graue oder weisse Listen erstellt werden, in denen festgehalten wird, in welchen Staaten Christen verfolgt oder diskriminiert werden. In diesen Staaten wird die Entwicklungshilfe eingeschränkt oder befristet ausgesetzt. Das erarbeitete Konzept muss als Druckmittel verwendet werden können, um diese Länder dazu zu bringen, die Religionsfreiheit zu leben und die Christen zu schützen. Die Christen müssen das Recht haben, ihre Religion ungehindert ausüben zu dürfen. Das Ziel muss sein, dass nur noch Staaten finanzielle Unterstützung erhalten, die ihre Christen ausreichend schützen.</p><p>Täglich erreichen uns Meldungen, dass weltweit Christen verhaftet, gefoltert und ermordet werden. Es darf nicht sein, dass wir als christliches Land an diesen Tatsachen vorbeischauen. Wir müssen alles Mögliche versuchen, um diesen Menschen zu helfen. Leider gibt es Staaten, die selber für diese Übergriffe auf Christen verantwortlich sind oder es ohne grosse Reaktionen im eigenen Land einfach zulassen. Es ist selbstverständlich richtig, dass die Schweiz als reiches Land mithilft, benachteiligten Staaten und Menschen zu helfen. Diese Hilfe muss aber im Lichte dieser bedauerlichen Entwicklung der Christenverfolgung neu überprüft werden und an entsprechende Bedingungen geknüpft werden.</p>
- Keine Entwicklungshilfe bei Christenverfolgung
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