Konsum von Cannabis mit Ordnungsbussen bestrafen

ShortId
11.3201
Id
20113201
Updated
27.07.2023 21:34
Language
de
Title
Konsum von Cannabis mit Ordnungsbussen bestrafen
AdditionalIndexing
2841;Drogenlegalisierung;Drogenabhängigkeit;Legalität;weiche Droge;Geldstrafe
1
  • L07K01010201020102, weiche Droge
  • L05K0101020102, Drogenabhängigkeit
  • L04K05010107, Geldstrafe
  • L05K0105050402, Drogenlegalisierung
  • L04K08020502, Legalität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Betäubungsmittelkonsum ist sowohl gemäss geltendem Recht wie auch gemäss der vom Volk in der Abstimmung vom 30. November 2008 angenommenen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) strafbar. Am 25. März 2009 griff die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die Frage nach einem vereinfachten Sanktionsverfahren beim Konsum von Cannabis auf. Sie entschied, den von der CVP-Fraktion in Form einer parlamentarischen Initiative (04.439) eingebrachten Vorschlag aufzunehmen, den Cannabiskonsum mit dem Ordnungsbussenverfahren zu bestrafen. Die SGK-N beauftragte ihre Subkommission "Drogenpolitik" mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs samt erläuterndem Bericht. Der Vorentwurf und der Bericht wurden am 21. Januar 2011 von der SGK-N genehmigt. </p><p>In der Folge wurde das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Sinne von Artikel 112 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung (ParlG; SR 171.10) von der SGK-N beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachorganisationen der Wirtschaft und weiteren interessierten Kreisen eine Vernehmlassung durchzuführen. </p><p>Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2011. Danach wird die Vernehmlassung ausgewertet. Sobald die SGK-N den Vorschlag dem Nationalrat zur Abstimmung vorlegen wird, wird nach Artikel 112 Absatz 3 ParlG gleichzeitig der Bundesrat seine offizielle Stellungnahme zum Erlassentwurf in einem Bericht darlegen. Deshalb verzichtet der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt darauf, sich zum Vorentwurf und Bericht zu äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat einen Entwurf zur Einführung eines Ordnungsbussensystems für den Cannabiskonsum angenommen. Dieser Entwurf wird nun in die Vernehmlassung geschickt. Die Kommission schlägt ein Ordnungsbussensystem für den Cannabiskonsum vor.</p><p>Der Entwurf sieht insbesondere vor, dass die Polizei, stellt sie den Konsum von Cannabis fest, vor Ort eine Ordnungsbusse von hundert Franken verhängen darf.</p><p>Dieser Vorschlag ist insofern erstaunlich, als dadurch der Konsum von Betäubungsmitteln verharmlost wird. Man kommt nicht umhin festzustellen, dass dieser Vorschlag auf dem Wunsch beruht, den Konsum von Cannabis Schritt für Schritt zu entkriminalisieren. Und das, obwohl sich das Volk im November 2008 vehement dagegen ausgesprochen hat.</p><p>- Cannabis ist ein Betäubungsmittel. Steht dieser Vorschlag deshalb nicht im Widerspruch zum Betäubungsmittelgesetz?</p><p>- Wie hoch müsste eine Ordnungsbusse sein, damit der Strafrahmen eingehalten wird?</p>
  • Konsum von Cannabis mit Ordnungsbussen bestrafen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Betäubungsmittelkonsum ist sowohl gemäss geltendem Recht wie auch gemäss der vom Volk in der Abstimmung vom 30. November 2008 angenommenen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) strafbar. Am 25. März 2009 griff die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die Frage nach einem vereinfachten Sanktionsverfahren beim Konsum von Cannabis auf. Sie entschied, den von der CVP-Fraktion in Form einer parlamentarischen Initiative (04.439) eingebrachten Vorschlag aufzunehmen, den Cannabiskonsum mit dem Ordnungsbussenverfahren zu bestrafen. Die SGK-N beauftragte ihre Subkommission "Drogenpolitik" mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs samt erläuterndem Bericht. Der Vorentwurf und der Bericht wurden am 21. Januar 2011 von der SGK-N genehmigt. </p><p>In der Folge wurde das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Sinne von Artikel 112 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung (ParlG; SR 171.10) von der SGK-N beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachorganisationen der Wirtschaft und weiteren interessierten Kreisen eine Vernehmlassung durchzuführen. </p><p>Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2011. Danach wird die Vernehmlassung ausgewertet. Sobald die SGK-N den Vorschlag dem Nationalrat zur Abstimmung vorlegen wird, wird nach Artikel 112 Absatz 3 ParlG gleichzeitig der Bundesrat seine offizielle Stellungnahme zum Erlassentwurf in einem Bericht darlegen. Deshalb verzichtet der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt darauf, sich zum Vorentwurf und Bericht zu äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat einen Entwurf zur Einführung eines Ordnungsbussensystems für den Cannabiskonsum angenommen. Dieser Entwurf wird nun in die Vernehmlassung geschickt. Die Kommission schlägt ein Ordnungsbussensystem für den Cannabiskonsum vor.</p><p>Der Entwurf sieht insbesondere vor, dass die Polizei, stellt sie den Konsum von Cannabis fest, vor Ort eine Ordnungsbusse von hundert Franken verhängen darf.</p><p>Dieser Vorschlag ist insofern erstaunlich, als dadurch der Konsum von Betäubungsmitteln verharmlost wird. Man kommt nicht umhin festzustellen, dass dieser Vorschlag auf dem Wunsch beruht, den Konsum von Cannabis Schritt für Schritt zu entkriminalisieren. Und das, obwohl sich das Volk im November 2008 vehement dagegen ausgesprochen hat.</p><p>- Cannabis ist ein Betäubungsmittel. Steht dieser Vorschlag deshalb nicht im Widerspruch zum Betäubungsmittelgesetz?</p><p>- Wie hoch müsste eine Ordnungsbusse sein, damit der Strafrahmen eingehalten wird?</p>
    • Konsum von Cannabis mit Ordnungsbussen bestrafen

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