Verfolgte Christen
- ShortId
-
11.3207
- Id
-
20113207
- Updated
-
14.11.2025 08:05
- Language
-
de
- Title
-
Verfolgte Christen
- AdditionalIndexing
-
08;2831;2811;Christentum;Ausschaffung;Modalitäten der Hilfegewährung;religiöse Diskriminierung;Religionsfreiheit;Entwicklungszusammenarbeit
- 1
-
- L04K01060201, Christentum
- L04K05020407, religiöse Diskriminierung
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- L04K05020509, Religionsfreiheit
- L05K1001040207, Modalitäten der Hilfegewährung
- L06K010801020102, Ausschaffung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von dieser Problematik. Im Oktober bzw. Dezember 2010 gab es in Irak und in Ägypten Anschläge gegen Christen mit zahlreichen Todesopfern. Weiter wurden in Iran in den vergangenen Monaten verschiedene Christen wegen angeblicher Blasphemie verhaftet, und in Pakistan wurde eine Christin unter diesem Anklagepunkt zum Tode verurteilt. Der Bundesrat ist besorgt über die Verfolgung und Ermordung von Christen und anderen ethnischen und religiösen Minderheiten weltweit.</p><p>2. Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit unterstützt sowohl Entwicklungsländer in ihren Eigenanstrengungen als auch Nichtregierungsorganisationen, um Armutsprobleme zu lösen und den Schutz von Minderheiten zu stärken. Es ist nicht ihr Ziel, bestimmte Regierungen zu unterstützen, und sie folgt dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Deswegen setzt sich die Schweiz für die Einhaltung der Menschenrechte, einschliesslich der Religions- und Glaubensfreiheit, ein. Ihr Engagement in Ländern und Regionen, in welchen noch Defizite bezüglich der Menschenrechtssituation bestehen, geschieht gerade, um einen Beitrag zur Verbesserung dieser Situation zu leisten. Dies als Vorbedingung für ein Engagement zu definieren würde den Zielen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit widersprechen. Der Bundesrat hat sich kürzlich in seinem Bericht zur Umsetzung der Konditionalität in der Aussenpolitik in Erfüllung des Postulats Leuthard 02.3591 zum Thema der Konditionalität geäussert. Der Bundesrat prüft in jedem Fall sämtliche mögliche Massnahmen, einschliesslich der Möglichkeit, die Entwicklungszusammenarbeit abzubrechen.</p><p>3./4. Die Religionsfreiheit und der Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten sind ein integraler Teil der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz beteiligt sich die Schweiz deshalb aktiv in den zuständigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE. Sie unterstützt in diesem Kontext Resolutionen im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte 2012-2016 deutlich gemacht hat, muss die Respektierung der Menschenrechte in sämtlichen Aktivitäten der Schweiz im Ausland berücksichtigt werden. Um den Wert dieses universellen Ziels zu steigern, wurde beschlossen, dass Menschenrechtsfragen künftig systematischer sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene aufgenommen werden. Auf bilateraler Ebene nimmt die Schweiz die Themen Religionsfreiheit und Minderheitenrechte regelmässig auf. Der Bundesrat fordert die betroffenen Länder auf, die Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten zu respektieren und namentlich Blasphemiegesetze abzuschaffen. Weiter fordert er, dass Staaten, in welchen extremistische Gruppierungen Attentate und Massaker gegen Christen und andere Minderheiten verüben, alles unternehmen, um solche Taten zu verhindern und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.</p><p>5. Jedes Asylgesuch wird individuell und nach objektiven Kriterien untersucht. Asyl wird jeder Person gewährt, welche in ihrem Land aus einem Grund verfolgt wird, der im Asylgesetz vorgesehen ist - darunter fällt auch die Religion. Sollte die Person die Bedingungen für die Asylgewährung nicht erfüllen, wird sie im Prinzip aus der Schweiz ausgeschafft, wenn die Ausschaffung zulässig, zumutbar und möglich ist. Die Überprüfung möglicher Hindernisse zur Ausschaffung erfolgt ebenfalls individuell und aufgrund objektiver Kriterien, namentlich bezüglich Situation im Herkunftsland. Das Prinzip gleicher Behandlung erlaubt es nicht, Christen anders zu behandeln als die übrigen Asylsuchenden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>200 Millionen Christen können nicht in Religionsfreiheit leben. Vor Kurzem wurden in Ägypten zahlreiche Kopten ermordet. Es vergeht kaum ein Tag, wo keine Meldungen von ermordeten Christen uns erreichen. Daher ersuche ich den Bundesrat, auf folgende Fragen Antwort zu geben:</p><p>1. Beunruhigen diese zunehmenden Verfolgungen und Ermordungen von Christen in aller Welt den Bundesrat auch?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass der Bund die bilaterale Entwicklungshilfe reduzieren oder sistieren sollte für Länder, die die Religionsfreiheit nicht respektieren?</p><p>3. Was unternimmt er auf internationaler Ebene, um die Lage der verfolgten Christen zu verbessern?</p><p>4. Was unternimmt er auf internationaler Ebene, um den Respekt und die Einhaltung der Religionsfreiheit zu fördern?</p><p>5. Müsste das Bundesamt für Migration bei allfälligen Rückweisungen von Christen die Risiken, welchen sie zusätzlich ausgesetzt sind, nicht mehr beachten?</p>
- Verfolgte Christen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von dieser Problematik. Im Oktober bzw. Dezember 2010 gab es in Irak und in Ägypten Anschläge gegen Christen mit zahlreichen Todesopfern. Weiter wurden in Iran in den vergangenen Monaten verschiedene Christen wegen angeblicher Blasphemie verhaftet, und in Pakistan wurde eine Christin unter diesem Anklagepunkt zum Tode verurteilt. Der Bundesrat ist besorgt über die Verfolgung und Ermordung von Christen und anderen ethnischen und religiösen Minderheiten weltweit.</p><p>2. Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit unterstützt sowohl Entwicklungsländer in ihren Eigenanstrengungen als auch Nichtregierungsorganisationen, um Armutsprobleme zu lösen und den Schutz von Minderheiten zu stärken. Es ist nicht ihr Ziel, bestimmte Regierungen zu unterstützen, und sie folgt dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Deswegen setzt sich die Schweiz für die Einhaltung der Menschenrechte, einschliesslich der Religions- und Glaubensfreiheit, ein. Ihr Engagement in Ländern und Regionen, in welchen noch Defizite bezüglich der Menschenrechtssituation bestehen, geschieht gerade, um einen Beitrag zur Verbesserung dieser Situation zu leisten. Dies als Vorbedingung für ein Engagement zu definieren würde den Zielen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit widersprechen. Der Bundesrat hat sich kürzlich in seinem Bericht zur Umsetzung der Konditionalität in der Aussenpolitik in Erfüllung des Postulats Leuthard 02.3591 zum Thema der Konditionalität geäussert. Der Bundesrat prüft in jedem Fall sämtliche mögliche Massnahmen, einschliesslich der Möglichkeit, die Entwicklungszusammenarbeit abzubrechen.</p><p>3./4. Die Religionsfreiheit und der Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten sind ein integraler Teil der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz beteiligt sich die Schweiz deshalb aktiv in den zuständigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE. Sie unterstützt in diesem Kontext Resolutionen im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte 2012-2016 deutlich gemacht hat, muss die Respektierung der Menschenrechte in sämtlichen Aktivitäten der Schweiz im Ausland berücksichtigt werden. Um den Wert dieses universellen Ziels zu steigern, wurde beschlossen, dass Menschenrechtsfragen künftig systematischer sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene aufgenommen werden. Auf bilateraler Ebene nimmt die Schweiz die Themen Religionsfreiheit und Minderheitenrechte regelmässig auf. Der Bundesrat fordert die betroffenen Länder auf, die Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten zu respektieren und namentlich Blasphemiegesetze abzuschaffen. Weiter fordert er, dass Staaten, in welchen extremistische Gruppierungen Attentate und Massaker gegen Christen und andere Minderheiten verüben, alles unternehmen, um solche Taten zu verhindern und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.</p><p>5. Jedes Asylgesuch wird individuell und nach objektiven Kriterien untersucht. Asyl wird jeder Person gewährt, welche in ihrem Land aus einem Grund verfolgt wird, der im Asylgesetz vorgesehen ist - darunter fällt auch die Religion. Sollte die Person die Bedingungen für die Asylgewährung nicht erfüllen, wird sie im Prinzip aus der Schweiz ausgeschafft, wenn die Ausschaffung zulässig, zumutbar und möglich ist. Die Überprüfung möglicher Hindernisse zur Ausschaffung erfolgt ebenfalls individuell und aufgrund objektiver Kriterien, namentlich bezüglich Situation im Herkunftsland. Das Prinzip gleicher Behandlung erlaubt es nicht, Christen anders zu behandeln als die übrigen Asylsuchenden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>200 Millionen Christen können nicht in Religionsfreiheit leben. Vor Kurzem wurden in Ägypten zahlreiche Kopten ermordet. Es vergeht kaum ein Tag, wo keine Meldungen von ermordeten Christen uns erreichen. Daher ersuche ich den Bundesrat, auf folgende Fragen Antwort zu geben:</p><p>1. Beunruhigen diese zunehmenden Verfolgungen und Ermordungen von Christen in aller Welt den Bundesrat auch?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass der Bund die bilaterale Entwicklungshilfe reduzieren oder sistieren sollte für Länder, die die Religionsfreiheit nicht respektieren?</p><p>3. Was unternimmt er auf internationaler Ebene, um die Lage der verfolgten Christen zu verbessern?</p><p>4. Was unternimmt er auf internationaler Ebene, um den Respekt und die Einhaltung der Religionsfreiheit zu fördern?</p><p>5. Müsste das Bundesamt für Migration bei allfälligen Rückweisungen von Christen die Risiken, welchen sie zusätzlich ausgesetzt sind, nicht mehr beachten?</p>
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