Suizide und Suizidversuche in Haftanstalten
- ShortId
-
11.3209
- Id
-
20113209
- Updated
-
28.07.2023 11:45
- Language
-
de
- Title
-
Suizide und Suizidversuche in Haftanstalten
- AdditionalIndexing
-
2841;12;Justizvollzugsanstalt;Häftling;Freitod;Statistik;psychische Krankheit
- 1
-
- L04K01010206, Freitod
- L04K05010304, Justizvollzugsanstalt
- L04K05010301, Häftling
- L03K020218, Statistik
- L04K01050107, psychische Krankheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt für Statistik erfasst seit 2003 in seiner Statistik des Freiheitsentzugs auch die Todesfälle und Suizide in den Gefängnissen und Strafanstalten des ganzen Landes. Die Zahlenreihe ist aktuell bis 2009 zugänglich. Die Daten für das Jahr 2010 werden erst im Januar 2012 veröffentlicht werden. Der Höchstwert an Todesfällen wurde im Jahr 2006 mit 13 und derjenige an Suiziden ebenfalls 2006 mit 14 nachgewiesen. Die Tiefstwerte wurden 2009 mit 6 Todesfällen und in den Jahren 2005 und 2007 mit je 6 Suiziden verzeichnet. Im Mittel betrugen die Todesfälle 8,4 pro Jahr, diejenigen der Suizide 8,9. Aufgrund der erhobenen Daten ist die Rate über die erhobene Zeitspanne recht stabil, und eine Zunahme insbesondere an Suiziden lässt sich nicht bestätigen.</p><p>Zu den Suizidversuchen liegen keine Daten vor. </p><p>Die Zuständigkeit für die Untersuchungshaft wie für den Straf- und Massnahmenvollzug liegt bei den Kantonen. Für die Beantwortung der weiteren Fragen hat eine Umfrage bei grösseren Kantonen ergeben, dass bezüglich Insassen mit psychotischer Symptomatik wie auch der Behandlung mit Neuroleptika oder Antidepressiva keine standardisierten Erhebungen vorliegen. Ebenso fehlen differenzierte Erhebungen zur Einweisung, Verlegung und Rückverlegung von Inhaftierten mit Entzugserscheinungen. Der Zugang zu diesen Daten könnte höchstens über die Krankengeschichte der einzelnen Inhaftierten erfolgen. Dies wäre jedoch nur im Rahmen von aufwendigen Forschungsarbeiten möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In letzter Zeit häufen sich Meldungen über Todesfälle, insbesondere Suizide und Suizidversuche, in Haftanstalten in der Schweiz. Überdies gibt es Hinweise, dass Straffällige mit psychischen Störungen, die früher mit der notwendigen Intensität behandelt wurden, oft nicht mehr psychiatrisch hospitalisiert, sondern in Gefängnissen untergebracht werden, die nur minimale ärztliche Bewachung zur Behandlung anbieten. Dies evoziert nicht zuletzt auch unter medizinisch-ethischem Blickwinkel Fragen:</p><p>- Wie viele Todesfälle sind in den letzten zehn Jahren in schweizerischen Haftanstalten vorgekommen? Wie war die Entwicklung? Darunter wie viele Suizide?</p><p>- Wie viele Insassinnen und Insassen mit psychotischer Symptomatik wurden in Gefängnisse eingewiesen und verblieben dort, wie lange? Wie viele wurden mit Neuroleptika oder mit Antidepressiva behandelt? Wie viele wurden in eine Klinik verlegt, wie viele von einer Klinik in ein Gefängnis zurückverlegt?</p><p>- Die gleiche Frage der Einweisung, Verlegung und Zurückverlegung stellt sich bezüglich Insassinnen und Insassen mit Entzugserscheinungen (Medikamente, Alkohol, Drogen.?</p>
- Suizide und Suizidversuche in Haftanstalten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt für Statistik erfasst seit 2003 in seiner Statistik des Freiheitsentzugs auch die Todesfälle und Suizide in den Gefängnissen und Strafanstalten des ganzen Landes. Die Zahlenreihe ist aktuell bis 2009 zugänglich. Die Daten für das Jahr 2010 werden erst im Januar 2012 veröffentlicht werden. Der Höchstwert an Todesfällen wurde im Jahr 2006 mit 13 und derjenige an Suiziden ebenfalls 2006 mit 14 nachgewiesen. Die Tiefstwerte wurden 2009 mit 6 Todesfällen und in den Jahren 2005 und 2007 mit je 6 Suiziden verzeichnet. Im Mittel betrugen die Todesfälle 8,4 pro Jahr, diejenigen der Suizide 8,9. Aufgrund der erhobenen Daten ist die Rate über die erhobene Zeitspanne recht stabil, und eine Zunahme insbesondere an Suiziden lässt sich nicht bestätigen.</p><p>Zu den Suizidversuchen liegen keine Daten vor. </p><p>Die Zuständigkeit für die Untersuchungshaft wie für den Straf- und Massnahmenvollzug liegt bei den Kantonen. Für die Beantwortung der weiteren Fragen hat eine Umfrage bei grösseren Kantonen ergeben, dass bezüglich Insassen mit psychotischer Symptomatik wie auch der Behandlung mit Neuroleptika oder Antidepressiva keine standardisierten Erhebungen vorliegen. Ebenso fehlen differenzierte Erhebungen zur Einweisung, Verlegung und Rückverlegung von Inhaftierten mit Entzugserscheinungen. Der Zugang zu diesen Daten könnte höchstens über die Krankengeschichte der einzelnen Inhaftierten erfolgen. Dies wäre jedoch nur im Rahmen von aufwendigen Forschungsarbeiten möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In letzter Zeit häufen sich Meldungen über Todesfälle, insbesondere Suizide und Suizidversuche, in Haftanstalten in der Schweiz. Überdies gibt es Hinweise, dass Straffällige mit psychischen Störungen, die früher mit der notwendigen Intensität behandelt wurden, oft nicht mehr psychiatrisch hospitalisiert, sondern in Gefängnissen untergebracht werden, die nur minimale ärztliche Bewachung zur Behandlung anbieten. Dies evoziert nicht zuletzt auch unter medizinisch-ethischem Blickwinkel Fragen:</p><p>- Wie viele Todesfälle sind in den letzten zehn Jahren in schweizerischen Haftanstalten vorgekommen? Wie war die Entwicklung? Darunter wie viele Suizide?</p><p>- Wie viele Insassinnen und Insassen mit psychotischer Symptomatik wurden in Gefängnisse eingewiesen und verblieben dort, wie lange? Wie viele wurden mit Neuroleptika oder mit Antidepressiva behandelt? Wie viele wurden in eine Klinik verlegt, wie viele von einer Klinik in ein Gefängnis zurückverlegt?</p><p>- Die gleiche Frage der Einweisung, Verlegung und Zurückverlegung stellt sich bezüglich Insassinnen und Insassen mit Entzugserscheinungen (Medikamente, Alkohol, Drogen.?</p>
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