Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Transparenz bei Steuervergünstigungen

ShortId
11.3214
Id
20113214
Updated
28.07.2023 07:43
Language
de
Title
Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Transparenz bei Steuervergünstigungen
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Buchführung;Bericht;Evaluation;Kapitalgewinnsteuer;Prognose;Aufstellung des Haushaltsplans;Rechnung;OECD
1
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
  • L04K07030201, Buchführung
  • L04K11020208, Rechnung
  • L05K1602010701, Prognose
  • L03K150222, OECD
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wie in ihrem Bericht vom 2. Februar 2011 angekündigt, wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Berichterstattung des Bundes zum Thema Steuervergünstigungen gezielt weiterentwickeln. Die ESTV wird die im Bericht enthaltene Liste mit den einzelnen Steuervergünstigungen im Internet veröffentlichen und laufend aktualisieren. Mit diesem Vorgehen kann die Entwicklung hin zu mehr oder weniger Steuervergünstigungen beim Bund aufgezeigt werden. Ausserdem können Lücken bei den Schätzungen der Mindereinnahmen sukzessive geschlossen werden. Eine Umsetzung der OECD-Empfehlung ist nicht vorgesehen. Für eine Abbildung von Steuervergünstigungen als Ausgaben in Budget und Rechnung oder gesondert zu Budget und Rechnung müssten verlässliche Schätzungen der Mindereinnahmen vorliegen, sodass diese direkt mit Subventionen verglichen werden könnten.</p><p>2. Bezüglich Datenbasis präsentiert sich die Ausgangslage je nach Steuervergünstigung sehr verschieden, sodass keine allgemeingültige Aussage gemacht werden kann. Bei einigen Steuervergünstigungen wird eine verlässliche Quantifizierung mangels Verfügbarkeit von Daten gar nicht möglich sein. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die mangelnde Transparenz von Steuervergünstigungen (Steuervergünstigungen erscheinen weder im Budget noch in der Rechnung) mit ein Grund für ihre politische Beliebtheit sein könnte.</p><p>3. Die Untersuchung der Effizienz und Effektivität sowie der finanziellen Auswirkungen von neu vorgeschlagenen Steuervergünstigungen (wie z. B. Bausparen oder Energieeffizienz im Wohnbaubereich) ist für den Bundesrat prioritär, damit die Politik in Kenntnis der zu erwartenden Auswirkungen über die Vorschläge entscheiden kann. Allerdings wird eine genaue Abschätzung der Effizienz und Effektivität sowie der finanziellen Folgen von Steuervergünstigungen häufig nicht möglich sein (unklare Anreiz-, Inzidenz-, Verteilungs- und Mitnahmeeffekte). Die fehlende Kenntnis der Auswirkungen und der fehlende Ausweis der finanziellen Folgen sind zugleich wichtige Argumente gegen Steuervergünstigungen. Im Übrigen ist festzuhalten, dass mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips keine neue Steuervergünstigung geschaffen, sondern eine steuersystematische Überbesteuerung eliminiert wurde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Am 2. Februar 2011 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung der nationalrätlichen Finanzkommission den Bericht "Welche Steuervergünstigungen gibt es beim Bund?" vorgelegt. Dieser zeigt geschätzte Einnahmenausfälle für die direkte Bundessteuer infolge von Steuervergünstigungen von jährlich 21 Milliarden Franken auf. Dabei sind die noch nicht wirklich quantifizierbaren Ausfälle aufgrund der USR II noch nicht berücksichtigt. Der Bericht stellt jedoch grundsätzlich fest, dass es an der nötigen "Datenbasis fehlt, um die Einnahmenausfälle (aufgrund des gesamten Volumens an Steuervergünstigungen) verlässlich schätzen zu können." (S. V) Eine grosse Anzahl der Steuervergünstigungen konnte nicht quantifiziert werden und fliesst somit nicht ins Total (21 Milliarden Franken) der geschätzten Einnahmenausfälle. Kurz, die Einnahmenausfälle aufgrund der Steuervergünstigungen sind weder genau quantifizierbar, noch kann beurteilt werden, ob sie die beabsichtigten Ziele wirklich erreichen (S. iV). Zudem entziehen sie sich der parlamentarischen Budgetkontrolle (S. Vi).</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen:</p><p>1. wie und bis wann die OECD-Empfehlung, Steuervergünstigungen in Budget und Rechnung (S. iii) oder gesondert zu Budget und Rechnung als Ausgaben abzubilden, umzusetzen wäre, ob und auf wann sie umgesetzt wird;</p><p>2. wie, bis wann und mit welchem Aufwand die dafür notwendige Datenbasis (S. V) zu schaffen wäre;</p><p>3. was er tut, um in Zukunft keine weiteren Steuervergünstigungen ohne genaue finanzielle Folgenabschätzung und ohne Prüfung von alternativen Massnahmen dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen.</p>
  • Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Transparenz bei Steuervergünstigungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wie in ihrem Bericht vom 2. Februar 2011 angekündigt, wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Berichterstattung des Bundes zum Thema Steuervergünstigungen gezielt weiterentwickeln. Die ESTV wird die im Bericht enthaltene Liste mit den einzelnen Steuervergünstigungen im Internet veröffentlichen und laufend aktualisieren. Mit diesem Vorgehen kann die Entwicklung hin zu mehr oder weniger Steuervergünstigungen beim Bund aufgezeigt werden. Ausserdem können Lücken bei den Schätzungen der Mindereinnahmen sukzessive geschlossen werden. Eine Umsetzung der OECD-Empfehlung ist nicht vorgesehen. Für eine Abbildung von Steuervergünstigungen als Ausgaben in Budget und Rechnung oder gesondert zu Budget und Rechnung müssten verlässliche Schätzungen der Mindereinnahmen vorliegen, sodass diese direkt mit Subventionen verglichen werden könnten.</p><p>2. Bezüglich Datenbasis präsentiert sich die Ausgangslage je nach Steuervergünstigung sehr verschieden, sodass keine allgemeingültige Aussage gemacht werden kann. Bei einigen Steuervergünstigungen wird eine verlässliche Quantifizierung mangels Verfügbarkeit von Daten gar nicht möglich sein. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die mangelnde Transparenz von Steuervergünstigungen (Steuervergünstigungen erscheinen weder im Budget noch in der Rechnung) mit ein Grund für ihre politische Beliebtheit sein könnte.</p><p>3. Die Untersuchung der Effizienz und Effektivität sowie der finanziellen Auswirkungen von neu vorgeschlagenen Steuervergünstigungen (wie z. B. Bausparen oder Energieeffizienz im Wohnbaubereich) ist für den Bundesrat prioritär, damit die Politik in Kenntnis der zu erwartenden Auswirkungen über die Vorschläge entscheiden kann. Allerdings wird eine genaue Abschätzung der Effizienz und Effektivität sowie der finanziellen Folgen von Steuervergünstigungen häufig nicht möglich sein (unklare Anreiz-, Inzidenz-, Verteilungs- und Mitnahmeeffekte). Die fehlende Kenntnis der Auswirkungen und der fehlende Ausweis der finanziellen Folgen sind zugleich wichtige Argumente gegen Steuervergünstigungen. Im Übrigen ist festzuhalten, dass mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips keine neue Steuervergünstigung geschaffen, sondern eine steuersystematische Überbesteuerung eliminiert wurde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Am 2. Februar 2011 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung der nationalrätlichen Finanzkommission den Bericht "Welche Steuervergünstigungen gibt es beim Bund?" vorgelegt. Dieser zeigt geschätzte Einnahmenausfälle für die direkte Bundessteuer infolge von Steuervergünstigungen von jährlich 21 Milliarden Franken auf. Dabei sind die noch nicht wirklich quantifizierbaren Ausfälle aufgrund der USR II noch nicht berücksichtigt. Der Bericht stellt jedoch grundsätzlich fest, dass es an der nötigen "Datenbasis fehlt, um die Einnahmenausfälle (aufgrund des gesamten Volumens an Steuervergünstigungen) verlässlich schätzen zu können." (S. V) Eine grosse Anzahl der Steuervergünstigungen konnte nicht quantifiziert werden und fliesst somit nicht ins Total (21 Milliarden Franken) der geschätzten Einnahmenausfälle. Kurz, die Einnahmenausfälle aufgrund der Steuervergünstigungen sind weder genau quantifizierbar, noch kann beurteilt werden, ob sie die beabsichtigten Ziele wirklich erreichen (S. iV). Zudem entziehen sie sich der parlamentarischen Budgetkontrolle (S. Vi).</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen:</p><p>1. wie und bis wann die OECD-Empfehlung, Steuervergünstigungen in Budget und Rechnung (S. iii) oder gesondert zu Budget und Rechnung als Ausgaben abzubilden, umzusetzen wäre, ob und auf wann sie umgesetzt wird;</p><p>2. wie, bis wann und mit welchem Aufwand die dafür notwendige Datenbasis (S. V) zu schaffen wäre;</p><p>3. was er tut, um in Zukunft keine weiteren Steuervergünstigungen ohne genaue finanzielle Folgenabschätzung und ohne Prüfung von alternativen Massnahmen dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen.</p>
    • Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Transparenz bei Steuervergünstigungen

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