Zielerreichung von Steuerabzügen und Steuervergünstigungen

ShortId
11.3215
Id
20113215
Updated
27.07.2023 20:09
Language
de
Title
Zielerreichung von Steuerabzügen und Steuervergünstigungen
AdditionalIndexing
24;Schaffung von Arbeitsplätzen;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Evaluation;Kapitalgewinnsteuer;Unternehmensgründung;Industriestandort Schweiz;Beschäftigungspolitik;Kosten-Wirksamkeits-Analyse;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Umweltverträglichkeit
1
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K08020302, Evaluation
  • L06K070302020502, Kosten-Wirksamkeits-Analyse
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
  • L04K07020303, Beschäftigungspolitik
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
  • L06K070304020402, Unternehmensgründung
  • L06K070507010402, Industriestandort Schweiz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Steuervergünstigungen nicht nur zu identifizieren und quantifizieren, sondern auch zu beurteilen sind. Bei der Beurteilung geht es um die Frage, ob die angestrebten Ziele mit den einzelnen Steuervergünstigungen unter Berücksichtigung ihrer volkswirtschaftlichen Auswirkungen besser erreicht werden als mit anderen Massnahmen. Das Postulat verlangt eine breitangelegte Untersuchung der Frage, welche Steuervergünstigungen in welchem Ausmass die Erreichung von umwelt-, beschäftigungs- und standortpolitischen Zielen fördern oder aber beeinträchtigen. Angesichts der Komplexität der Problemstellung bevorzugt der Bundesrat eine andere Vorgehensweise bei der Beurteilung von Steuervergünstigungen. Priorität hat die Untersuchung der Effizienz und Effektivität von neu vorgeschlagenen Steuervergünstigungen (wie z. B. Bausparen oder Energieeffizienz im Wohnbaubereich), damit die Politik in Kenntnis der zu erwartenden Auswirkungen über die Vorschläge entscheiden kann. Bestehende Steuervergünstigungen sollen im Zusammenhang mit konkreten steuerpolitischen Reformdiskussionen untersucht werden, so, wie dies beispielsweise im Zusammenhang mit der Reform der Mehrwertsteuer oder der Frage nach der Vereinfachung der Einkommensbesteuerung erfolgt ist. Bei der Reform der Mehrwertsteuer wurden Steuervergünstigungen identifiziert, beurteilt und vom Bundesrat zur Abschaffung vorgeschlagen. Zur Einkommenssteuer liegt eine umfangreiche Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung vor, welche die einzelnen Steuerabzüge (bei einigen dieser Steuerabzüge handelt es sich um Steuervergünstigungen im Sinne des Berichtes der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die Steuervergünstigungen beim Bund) beurteilt und Vorschläge unterbreitet, welche Abzüge wie reformiert werden könnten. Ferner werden im Zusammenhang mit der Motion Studer Heiner 06.3190 zur Ökologisierung des Steuersystems die bestehenden Steuervergünstigungen auf ihre umweltpolitischen Auswirkungen untersucht. Entscheidend ist, dass solche Untersuchungen gezielt und im Hinblick auf konkrete Reformen erfolgen. Im Übrigen hat die Eidgenössische Finanzkontrolle in ihrem Jahresprogramm 2011 angekündigt, dass sie im laufenden Jahr Steuererleichterungen vertieft untersuchen will. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollten abgewartet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Im Bericht vom 2. Februar 2011 der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den Steuervergünstigungen beim Bund wird speziell darauf hingewiesen, dass die quantitative Bedeutung der Steuervergünstigungen beleuchtet werde, nicht aber deren volkswirtschaftliche Bedeutung oder deren Zielerreichung. Nun werden aber in der Politik Steuervergünstigungen beschlossen, um bestimmte Ziele zu verfolgen. Es bestehen zudem gesetzliche Vorgaben, die periodische Evaluationen der Wirkung der Beschlüsse vorsehen. So ist es sicher wichtig, dazu einen Überblick zu gewinnen. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, aufzuzeigen:</p><p>1. welche Steuerabzüge und -vergünstigungen ökologisch negative Auswirkungen haben und welche die beabsichtigten ökologischen Zielsetzungen in welchem Mass erreichen (der Bericht nennt summarisch fünf Bereiche; S. 108-110);</p><p>2. welche Steuerabzüge und -vergünstigungen nachweislich beschäftigungspolitisch positive Auswirkungen haben, in welchem Mass und in welchen Bereichen;</p><p>3. welche Steuerabzüge und -vergünstigungen Neugründungen von Unternehmen in der Schweiz nachweislich gefördert haben;</p><p>4. welche Steuerabzüge und -vergünstigungen die Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort nachweislich gefördert haben.</p>
  • Zielerreichung von Steuerabzügen und Steuervergünstigungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Steuervergünstigungen nicht nur zu identifizieren und quantifizieren, sondern auch zu beurteilen sind. Bei der Beurteilung geht es um die Frage, ob die angestrebten Ziele mit den einzelnen Steuervergünstigungen unter Berücksichtigung ihrer volkswirtschaftlichen Auswirkungen besser erreicht werden als mit anderen Massnahmen. Das Postulat verlangt eine breitangelegte Untersuchung der Frage, welche Steuervergünstigungen in welchem Ausmass die Erreichung von umwelt-, beschäftigungs- und standortpolitischen Zielen fördern oder aber beeinträchtigen. Angesichts der Komplexität der Problemstellung bevorzugt der Bundesrat eine andere Vorgehensweise bei der Beurteilung von Steuervergünstigungen. Priorität hat die Untersuchung der Effizienz und Effektivität von neu vorgeschlagenen Steuervergünstigungen (wie z. B. Bausparen oder Energieeffizienz im Wohnbaubereich), damit die Politik in Kenntnis der zu erwartenden Auswirkungen über die Vorschläge entscheiden kann. Bestehende Steuervergünstigungen sollen im Zusammenhang mit konkreten steuerpolitischen Reformdiskussionen untersucht werden, so, wie dies beispielsweise im Zusammenhang mit der Reform der Mehrwertsteuer oder der Frage nach der Vereinfachung der Einkommensbesteuerung erfolgt ist. Bei der Reform der Mehrwertsteuer wurden Steuervergünstigungen identifiziert, beurteilt und vom Bundesrat zur Abschaffung vorgeschlagen. Zur Einkommenssteuer liegt eine umfangreiche Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung vor, welche die einzelnen Steuerabzüge (bei einigen dieser Steuerabzüge handelt es sich um Steuervergünstigungen im Sinne des Berichtes der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die Steuervergünstigungen beim Bund) beurteilt und Vorschläge unterbreitet, welche Abzüge wie reformiert werden könnten. Ferner werden im Zusammenhang mit der Motion Studer Heiner 06.3190 zur Ökologisierung des Steuersystems die bestehenden Steuervergünstigungen auf ihre umweltpolitischen Auswirkungen untersucht. Entscheidend ist, dass solche Untersuchungen gezielt und im Hinblick auf konkrete Reformen erfolgen. Im Übrigen hat die Eidgenössische Finanzkontrolle in ihrem Jahresprogramm 2011 angekündigt, dass sie im laufenden Jahr Steuererleichterungen vertieft untersuchen will. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollten abgewartet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Im Bericht vom 2. Februar 2011 der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den Steuervergünstigungen beim Bund wird speziell darauf hingewiesen, dass die quantitative Bedeutung der Steuervergünstigungen beleuchtet werde, nicht aber deren volkswirtschaftliche Bedeutung oder deren Zielerreichung. Nun werden aber in der Politik Steuervergünstigungen beschlossen, um bestimmte Ziele zu verfolgen. Es bestehen zudem gesetzliche Vorgaben, die periodische Evaluationen der Wirkung der Beschlüsse vorsehen. So ist es sicher wichtig, dazu einen Überblick zu gewinnen. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, aufzuzeigen:</p><p>1. welche Steuerabzüge und -vergünstigungen ökologisch negative Auswirkungen haben und welche die beabsichtigten ökologischen Zielsetzungen in welchem Mass erreichen (der Bericht nennt summarisch fünf Bereiche; S. 108-110);</p><p>2. welche Steuerabzüge und -vergünstigungen nachweislich beschäftigungspolitisch positive Auswirkungen haben, in welchem Mass und in welchen Bereichen;</p><p>3. welche Steuerabzüge und -vergünstigungen Neugründungen von Unternehmen in der Schweiz nachweislich gefördert haben;</p><p>4. welche Steuerabzüge und -vergünstigungen die Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort nachweislich gefördert haben.</p>
    • Zielerreichung von Steuerabzügen und Steuervergünstigungen

Back to List