Sicherheit von atomaren End- und Zwischenlagern
- ShortId
-
11.3217
- Id
-
20113217
- Updated
-
27.07.2023 19:26
- Language
-
de
- Title
-
Sicherheit von atomaren End- und Zwischenlagern
- AdditionalIndexing
-
66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Bericht;nukleare Sicherheit;Erdbeben;Kernkraftwerk
- 1
-
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L05K0602020601, Erdbeben
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die sicherheitstechnische Überprüfung von Kernanlagen (Kernkraftwerke, Zwischenlager und geologische Tiefenlager) erfolgt gemäss den Vorgaben des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1) und der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV, SR 732.11), der Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen vom 17. Juni 2009 (SR 732.112.2) sowie den vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) in Richtlinien festgehaltenen Anforderungen. Die Erdbebengefährdung in der Schweiz an Standorten der bestehenden und geplanten Kernkraftwerke wurde mit einer umfangreichen und international anerkannten Studie evaluiert (Pegasos 2004) und wird zurzeit durch eine weiterführende Studie (PEGASOS Refinement Project) ergänzt, in der die weltweit neuesten Erkenntnisse und Methoden aus der Erdbebenforschung sowie Messungen der seismologischen Bodenkennwerte an den Standorten der schweizerischen Kernkraftwerke mit einbezogen werden. Ergebnisse der Nachfolgestudie werden dem Ensi voraussichtlich Ende 2012 vorliegen. </p><p>Bei der Realisierung eines geologischen Tiefenlagers sind die seismischen Anforderungen anhand einer weiteren, mit der Pegasos-Studie vergleichbaren probabilistischen Gefährdungsanalyse abzuleiten. Im Rahmen des Sicherheitsnachweises zur Bewertung des geforderten Schutzes ist für einen Zeitraum bis zu einer Million Jahre die Einhaltung der vom Ensi definierten Schutzkriterien nachzuweisen. Die Ergebnisse der Überprüfung der Erdbebensicherheit der Anlagen werden jeweils in Gutachten und Stellungnahmen des Ensi dokumentiert und veröffentlicht.</p><p>2. Die Ergebnisse der Pegasos-Studie stellen derzeit die bestmögliche Basis für die Beurteilung der Erdbebengefährdung in der Schweiz dar. Die Studie berücksichtigt alle dokumentierten Erdbeben im Umkreis von 300 Kilometern um die Kernanlagen und quantifiziert insbesondere auch die Unsicherheiten in den Gefährdungsanalysen. Aus der Pegasos-Studie resultieren generell höhere seismische Anforderungen als früher angenommen. Nach den Ereignissen in Japan hat das Ensi am 18. März 2011 zudem verfügt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz die Auslegung ihrer Anlagen gegen Erdbeben und Hochwasser unverzüglich zu überprüfen haben. Die im Rahmen der Überprüfung der Auslegung geforderten Nachweise sind dem Ensi gestaffelt bis Ende März 2012 einzureichen.</p><p>Schäden aus Erschütterungen aufgrund von Mikrobeben (Erdbeben sehr kleiner Magnituden) sind bei Kernanlagen nicht zu erwarten. Allfällige Zusammenhänge zwischen Erdbeben und tektonischen Störungen können jedoch mittels eines Mikrobebennetzes eruiert werden.</p><p>3. Die sorgfältige Untersuchung und Kartierung des Baugrundes von Kernanlagen bezüglich potenzieller Schwachstellen gehört bereits heute zum Stand der Technik, wurde für bestehende Anlagen bereits umgesetzt und ist für neue Anlagen mit Einreichen des Baubewilligungsgesuches vorzulegen. Im Hinblick auf ein Rahmenbewilligungs- und ein Baubewilligungsverfahren für ein geologisches Tiefenlager müssen die Entsorgungspflichtigen durch Erdbeben ausgelöste Gefährdungen und daraus resultierende radiologische Konsequenzen und Risiken auf Mensch und Umwelt im Sicherheitsnachweis aufzeigen, die Auswirkungen auf die Bausubstanz quantifizieren und die Bauwerke entsprechend auslegen.</p><p>4. Bezüglich der Standortevaluation geologischer Tiefenlager erweitern die Entsorgungspflichtigen zurzeit zusammen mit dem Schweizerischen Erdbebendienst das Mikrobebennetz in der Nordschweiz. Dadurch wird es möglich sein, in den vorgeschlagenen geologischen Standortgebieten auch kleinste Erdbeben zu erfassen und zu lokalisieren sowie allfällige Zusammenhänge mit tektonischen Störungen zu eruieren. Allfällige neuere Erkenntnisse werden zur Aktualisierung der Erdbebengefährdung herangezogen. Die Daten aus den neuen Messnetzen werden im Hinblick auf ein Rahmenbewilligungsverfahren auszuwerten und seitens der Bundesbehörden zu beurteilen sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>1. aufzuzeigen, nach welchen konkreten Kriterien die Sicherheit atomarer Zwischenlager und potenzieller Standorte für Endlager hinsichtlich Erdbebensicherheit geprüft werden und ob und wie die Prüfergebnisse öffentlich gemacht werden.</p><p>2. vertiefte Abklärungen zu veranlassen für Erdbeben, die stärker sein könnten als bisher angenommen, wie auch für Risiken aus mikroseismografischen Erschütterungen. </p><p>3. den Untergrund von AKW und atomaren Lagerstätten auf Vorzeichen potenzieller Schwachstellen untersuchen, erfassen und kartieren zu lassen.</p><p>4. prüfen zu lassen, ob es im Felsbereich auch ohne Vorzeichen zu neuen Schwachstellen kommen kann, und aufzuzeigen, ob und wie solche Veränderungen und Gefahrenquellen monitorisiert werden - oder mit welchen Begründungen man allenfalls davon absieht.</p>
- Sicherheit von atomaren End- und Zwischenlagern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die sicherheitstechnische Überprüfung von Kernanlagen (Kernkraftwerke, Zwischenlager und geologische Tiefenlager) erfolgt gemäss den Vorgaben des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1) und der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV, SR 732.11), der Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen vom 17. Juni 2009 (SR 732.112.2) sowie den vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) in Richtlinien festgehaltenen Anforderungen. Die Erdbebengefährdung in der Schweiz an Standorten der bestehenden und geplanten Kernkraftwerke wurde mit einer umfangreichen und international anerkannten Studie evaluiert (Pegasos 2004) und wird zurzeit durch eine weiterführende Studie (PEGASOS Refinement Project) ergänzt, in der die weltweit neuesten Erkenntnisse und Methoden aus der Erdbebenforschung sowie Messungen der seismologischen Bodenkennwerte an den Standorten der schweizerischen Kernkraftwerke mit einbezogen werden. Ergebnisse der Nachfolgestudie werden dem Ensi voraussichtlich Ende 2012 vorliegen. </p><p>Bei der Realisierung eines geologischen Tiefenlagers sind die seismischen Anforderungen anhand einer weiteren, mit der Pegasos-Studie vergleichbaren probabilistischen Gefährdungsanalyse abzuleiten. Im Rahmen des Sicherheitsnachweises zur Bewertung des geforderten Schutzes ist für einen Zeitraum bis zu einer Million Jahre die Einhaltung der vom Ensi definierten Schutzkriterien nachzuweisen. Die Ergebnisse der Überprüfung der Erdbebensicherheit der Anlagen werden jeweils in Gutachten und Stellungnahmen des Ensi dokumentiert und veröffentlicht.</p><p>2. Die Ergebnisse der Pegasos-Studie stellen derzeit die bestmögliche Basis für die Beurteilung der Erdbebengefährdung in der Schweiz dar. Die Studie berücksichtigt alle dokumentierten Erdbeben im Umkreis von 300 Kilometern um die Kernanlagen und quantifiziert insbesondere auch die Unsicherheiten in den Gefährdungsanalysen. Aus der Pegasos-Studie resultieren generell höhere seismische Anforderungen als früher angenommen. Nach den Ereignissen in Japan hat das Ensi am 18. März 2011 zudem verfügt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz die Auslegung ihrer Anlagen gegen Erdbeben und Hochwasser unverzüglich zu überprüfen haben. Die im Rahmen der Überprüfung der Auslegung geforderten Nachweise sind dem Ensi gestaffelt bis Ende März 2012 einzureichen.</p><p>Schäden aus Erschütterungen aufgrund von Mikrobeben (Erdbeben sehr kleiner Magnituden) sind bei Kernanlagen nicht zu erwarten. Allfällige Zusammenhänge zwischen Erdbeben und tektonischen Störungen können jedoch mittels eines Mikrobebennetzes eruiert werden.</p><p>3. Die sorgfältige Untersuchung und Kartierung des Baugrundes von Kernanlagen bezüglich potenzieller Schwachstellen gehört bereits heute zum Stand der Technik, wurde für bestehende Anlagen bereits umgesetzt und ist für neue Anlagen mit Einreichen des Baubewilligungsgesuches vorzulegen. Im Hinblick auf ein Rahmenbewilligungs- und ein Baubewilligungsverfahren für ein geologisches Tiefenlager müssen die Entsorgungspflichtigen durch Erdbeben ausgelöste Gefährdungen und daraus resultierende radiologische Konsequenzen und Risiken auf Mensch und Umwelt im Sicherheitsnachweis aufzeigen, die Auswirkungen auf die Bausubstanz quantifizieren und die Bauwerke entsprechend auslegen.</p><p>4. Bezüglich der Standortevaluation geologischer Tiefenlager erweitern die Entsorgungspflichtigen zurzeit zusammen mit dem Schweizerischen Erdbebendienst das Mikrobebennetz in der Nordschweiz. Dadurch wird es möglich sein, in den vorgeschlagenen geologischen Standortgebieten auch kleinste Erdbeben zu erfassen und zu lokalisieren sowie allfällige Zusammenhänge mit tektonischen Störungen zu eruieren. Allfällige neuere Erkenntnisse werden zur Aktualisierung der Erdbebengefährdung herangezogen. Die Daten aus den neuen Messnetzen werden im Hinblick auf ein Rahmenbewilligungsverfahren auszuwerten und seitens der Bundesbehörden zu beurteilen sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>1. aufzuzeigen, nach welchen konkreten Kriterien die Sicherheit atomarer Zwischenlager und potenzieller Standorte für Endlager hinsichtlich Erdbebensicherheit geprüft werden und ob und wie die Prüfergebnisse öffentlich gemacht werden.</p><p>2. vertiefte Abklärungen zu veranlassen für Erdbeben, die stärker sein könnten als bisher angenommen, wie auch für Risiken aus mikroseismografischen Erschütterungen. </p><p>3. den Untergrund von AKW und atomaren Lagerstätten auf Vorzeichen potenzieller Schwachstellen untersuchen, erfassen und kartieren zu lassen.</p><p>4. prüfen zu lassen, ob es im Felsbereich auch ohne Vorzeichen zu neuen Schwachstellen kommen kann, und aufzuzeigen, ob und wie solche Veränderungen und Gefahrenquellen monitorisiert werden - oder mit welchen Begründungen man allenfalls davon absieht.</p>
- Sicherheit von atomaren End- und Zwischenlagern
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