Erdbebensicherheit. Abklärungen

ShortId
11.3225
Id
20113225
Updated
28.07.2023 09:39
Language
de
Title
Erdbebensicherheit. Abklärungen
AdditionalIndexing
52;66;Kontrolle;Seismik;nukleare Sicherheit;Informationsverbreitung;Erdbeben;Kernkraftwerk
1
  • L05K0602020601, Erdbeben
  • L05K1601040206, Seismik
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Unfall in Japan hat gezeigt, dass der Schutz vor Erdbeben und Hochwasser wichtig ist für die Sicherheit von Kernkraftwerken. Die Probleme in Fukushima sind nicht direkt auf Erdbeben zurückzuführen, sondern auf den darauffolgenden Tsunami. Im internationalen Vergleich ist die Erdbebengefährdung in der Schweiz mässig. Das Erdbeben in Japan ist auf <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Plattentektonik">die</a> Subduktion einer geologischen Meeresplatte unter Japan zurückzuführen, ein Vorgang, der zu sehr starken Erdbeben führen kann. Aufgrund der tektonischen Situation der Schweiz können derartige Erdbeben ausgeschlossen werden. </p><p>Umfassende Kenntnisse der Erdbebengefährdung sind unerlässlich, um Vorsorge gegen die Einwirkung durch Erdbeben zu treffen. Deshalb verfolgt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der Erdbebengefährdungsanalyse. Die Erdbebengefährdung in der Schweiz an Standorten der bestehenden und geplanten Kernkraftwerke wurde mit einer umfangreichen und international anerkannten Studie evaluiert (Pegasos 2004) und wird zurzeit durch eine weiterführende Studie (Pegasos Refinement Project) ergänzt, in der die weltweit neuesten Erkenntnisse und Methoden aus der Erdbebenforschung sowie Messungen der seismologischen Bodenkennwerte an den Standorten der schweizerischen Kernkraftwerke mit einbezogen werden. Ergebnisse der weiterführenden Nachfolgestudie werden dem Ensi voraussichtlich Ende 2012 vorliegen.</p><p>2. Der Bewilligungsinhaber hat bei neuen Gefährdungsannahmen oder bei Änderung der in der Baubewilligung zugrunde gelegten Gefährdungsannahmen die Störfallanalyse und die Sicherheitsanalyse mit den neuen Annahmen durchzuführen und die Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlage und insbesondere auf das Risiko zu bewerten (gemäss Verordnung des UVEK vom 17. Juni 2009 über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen, SR 732.112.2).</p><p>Nach den Ereignissen in Japan hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) am 18. März 2011 verfügt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz die Sicherheit ihrer Anlagen bei Erdbeben und Hochwasser unverzüglich zu überprüfen haben. Zudem mussten die Betreiber bis zum 31. März Fragen zur Kühlmittelversorgung der Brennelementlagerbecken und zur Brennelementbeckenkühlung beantworten. Als sofort umzusetzende, zusätzliche Sicherheitsvorkehrung müssen die Kernkraftwerke in der Schweiz ab dem 1. Juni 2011 Zugang zu einem externen, erdbeben- und überflutungssicheren Lager für Einsatzmittel zur Bekämpfung schwerer Unfälle haben. Die Betreiber haben ihre ersten Berichte in der Zwischenzeit termingerecht eingereicht. Das Ensi hat die Eingaben im April überprüft, gewisse Schwachstellen identifiziert und zusätzliche Nachweise verlangt. Im Rahmen der laufenden Ereignisanalyse können weitere Massnahmen angeordnet werden. Der Bundesrat hat sodann am 4. Mai 2011 die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz beschlossen. Diese soll überprüfen, ob und allenfalls welche neuen gesetzlichen oder organisatorischen Massnahmen ergriffen werden müssen.</p><p>3. Die genaue Analyse des Unfallablaufs in den Reaktorblöcken von Fukushima wird langwierig sein. Neue Erkenntnisse werden in die Regelwerke einfliessen und entsprechende Massnahmen umgesetzt werden. Nach heutiger Einschätzung deutet vieles darauf hin, dass bei dem Unfallablauf in Fukushima keine bisher nicht bekannten Phänomene auftraten. Hingegen war die Auslegung der Anlagen offenbar nicht genügend gegen einen Tsunami, wie er sich kürzlich in Japan ereignete. </p><p>In der Schweiz werden die Annahmen zu den externen Gefährdungen wie Erdbeben oder Hochwasser regelmässig nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik neu bewertet. Zudem verlangt die Schweiz von den Betreibern der Kernkraftwerke werkspezifische probabilistische Sicherheitsanalysen, in welchen auch das Risiko durch externe Gefährdungen ausgewiesen wird. Gestützt auf diese Analysen wurden und werden Massnahmen zur weiteren Verbesserung der Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke getroffen. Ferner verfügen alle Schweizer Kernkraftwerke im Gegensatz zu den meisten Anlagen weltweit über autarke, gebunkerte Notstandsysteme, die sie insbesondere gegen die Einwirkungen externer Gefährdungen schützen. </p><p>Das Ensi berichtet jährlich über die Sicherheit der Anlagen in seinem Aufsichtsbericht. Dieser ist auf der Website des Ensi einsehbar. Auch sämtliche Berichte des Ensi zu den Periodischen Sicherheitsüberprüfungen der Werke und weitere sicherheitstechnische Gutachten werden auf der Ensi-Website veröffentlicht. Über die nun verfügten Massnahmen und Zusatzuntersuchungen der Werke nach den Ereignissen in Japan informiert das Ensi die Öffentlichkeit laufend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, mithilfe von Expertinnen und Experten folgende Fragen zu klären:</p><p>1. ob es in der Schweiz zu stärkeren Erdbeben kommen könnte, als man bisher angenommen hat;</p><p>2. ob es als Risikostrategie nicht angezeigt ist, die Sicherheit atomarer Anlagen unter diesen verschärften Annahmen zu prüfen;</p><p>3. aufgrund der Analyse und Geschehnisse in den beschädigten AKW in Japan die Risiko- und Sicherheitsstrategien der Schweiz neu aufzuarbeiten und in den Sicherheitsdispositiven nachzuweisen.</p><p>Die Resultate der Abklärungen sind öffentlich aufzuzeigen. </p>
  • Erdbebensicherheit. Abklärungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Unfall in Japan hat gezeigt, dass der Schutz vor Erdbeben und Hochwasser wichtig ist für die Sicherheit von Kernkraftwerken. Die Probleme in Fukushima sind nicht direkt auf Erdbeben zurückzuführen, sondern auf den darauffolgenden Tsunami. Im internationalen Vergleich ist die Erdbebengefährdung in der Schweiz mässig. Das Erdbeben in Japan ist auf <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Plattentektonik">die</a> Subduktion einer geologischen Meeresplatte unter Japan zurückzuführen, ein Vorgang, der zu sehr starken Erdbeben führen kann. Aufgrund der tektonischen Situation der Schweiz können derartige Erdbeben ausgeschlossen werden. </p><p>Umfassende Kenntnisse der Erdbebengefährdung sind unerlässlich, um Vorsorge gegen die Einwirkung durch Erdbeben zu treffen. Deshalb verfolgt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der Erdbebengefährdungsanalyse. Die Erdbebengefährdung in der Schweiz an Standorten der bestehenden und geplanten Kernkraftwerke wurde mit einer umfangreichen und international anerkannten Studie evaluiert (Pegasos 2004) und wird zurzeit durch eine weiterführende Studie (Pegasos Refinement Project) ergänzt, in der die weltweit neuesten Erkenntnisse und Methoden aus der Erdbebenforschung sowie Messungen der seismologischen Bodenkennwerte an den Standorten der schweizerischen Kernkraftwerke mit einbezogen werden. Ergebnisse der weiterführenden Nachfolgestudie werden dem Ensi voraussichtlich Ende 2012 vorliegen.</p><p>2. Der Bewilligungsinhaber hat bei neuen Gefährdungsannahmen oder bei Änderung der in der Baubewilligung zugrunde gelegten Gefährdungsannahmen die Störfallanalyse und die Sicherheitsanalyse mit den neuen Annahmen durchzuführen und die Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlage und insbesondere auf das Risiko zu bewerten (gemäss Verordnung des UVEK vom 17. Juni 2009 über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen, SR 732.112.2).</p><p>Nach den Ereignissen in Japan hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) am 18. März 2011 verfügt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz die Sicherheit ihrer Anlagen bei Erdbeben und Hochwasser unverzüglich zu überprüfen haben. Zudem mussten die Betreiber bis zum 31. März Fragen zur Kühlmittelversorgung der Brennelementlagerbecken und zur Brennelementbeckenkühlung beantworten. Als sofort umzusetzende, zusätzliche Sicherheitsvorkehrung müssen die Kernkraftwerke in der Schweiz ab dem 1. Juni 2011 Zugang zu einem externen, erdbeben- und überflutungssicheren Lager für Einsatzmittel zur Bekämpfung schwerer Unfälle haben. Die Betreiber haben ihre ersten Berichte in der Zwischenzeit termingerecht eingereicht. Das Ensi hat die Eingaben im April überprüft, gewisse Schwachstellen identifiziert und zusätzliche Nachweise verlangt. Im Rahmen der laufenden Ereignisanalyse können weitere Massnahmen angeordnet werden. Der Bundesrat hat sodann am 4. Mai 2011 die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz beschlossen. Diese soll überprüfen, ob und allenfalls welche neuen gesetzlichen oder organisatorischen Massnahmen ergriffen werden müssen.</p><p>3. Die genaue Analyse des Unfallablaufs in den Reaktorblöcken von Fukushima wird langwierig sein. Neue Erkenntnisse werden in die Regelwerke einfliessen und entsprechende Massnahmen umgesetzt werden. Nach heutiger Einschätzung deutet vieles darauf hin, dass bei dem Unfallablauf in Fukushima keine bisher nicht bekannten Phänomene auftraten. Hingegen war die Auslegung der Anlagen offenbar nicht genügend gegen einen Tsunami, wie er sich kürzlich in Japan ereignete. </p><p>In der Schweiz werden die Annahmen zu den externen Gefährdungen wie Erdbeben oder Hochwasser regelmässig nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik neu bewertet. Zudem verlangt die Schweiz von den Betreibern der Kernkraftwerke werkspezifische probabilistische Sicherheitsanalysen, in welchen auch das Risiko durch externe Gefährdungen ausgewiesen wird. Gestützt auf diese Analysen wurden und werden Massnahmen zur weiteren Verbesserung der Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke getroffen. Ferner verfügen alle Schweizer Kernkraftwerke im Gegensatz zu den meisten Anlagen weltweit über autarke, gebunkerte Notstandsysteme, die sie insbesondere gegen die Einwirkungen externer Gefährdungen schützen. </p><p>Das Ensi berichtet jährlich über die Sicherheit der Anlagen in seinem Aufsichtsbericht. Dieser ist auf der Website des Ensi einsehbar. Auch sämtliche Berichte des Ensi zu den Periodischen Sicherheitsüberprüfungen der Werke und weitere sicherheitstechnische Gutachten werden auf der Ensi-Website veröffentlicht. Über die nun verfügten Massnahmen und Zusatzuntersuchungen der Werke nach den Ereignissen in Japan informiert das Ensi die Öffentlichkeit laufend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, mithilfe von Expertinnen und Experten folgende Fragen zu klären:</p><p>1. ob es in der Schweiz zu stärkeren Erdbeben kommen könnte, als man bisher angenommen hat;</p><p>2. ob es als Risikostrategie nicht angezeigt ist, die Sicherheit atomarer Anlagen unter diesen verschärften Annahmen zu prüfen;</p><p>3. aufgrund der Analyse und Geschehnisse in den beschädigten AKW in Japan die Risiko- und Sicherheitsstrategien der Schweiz neu aufzuarbeiten und in den Sicherheitsdispositiven nachzuweisen.</p><p>Die Resultate der Abklärungen sind öffentlich aufzuzeigen. </p>
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