Mineralölsteuererträge der Strasse nur noch für die Strassenfinanzierung verwenden
- ShortId
-
11.3230
- Id
-
20113230
- Updated
-
27.07.2023 19:40
- Language
-
de
- Title
-
Mineralölsteuererträge der Strasse nur noch für die Strassenfinanzierung verwenden
- AdditionalIndexing
-
48;24;Strassenbau;Mineralölsteuer;Haushaltspolitik;zweckgebundene Abgabe;Finanzierung
- 1
-
- L04K11070109, Mineralölsteuer
- L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
- L05K0705030104, Strassenbau
- L03K110902, Finanzierung
- L03K110801, Haushaltspolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die aktuelle Verkehrsfinanzierung ist sehr intransparent. Die Erträge der Strasse z. B. werden systematisch zweckentfremdet und für anderweitige Vorhaben ausgegeben. Bevor neue Steuern oder Abgaben für den Strassenverkehr angedacht werden, muss dringend Transparenz geschaffen werden. Als Grundsatz hat dabei zu gelten, dass jeder Verkehrsträger die Erträge bekommt, welche er generiert.</p><p>Die Erträge der Mineralölsteuer betrugen 2009 3,049 Milliarden Franken, jene des Mineralölsteuerzuschlages 2,046 Milliarden Franken. Mit der geforderten Anpassung würde es folglich um rund 1,5 Milliarden Franken gehen, welche aus den Erträgen der Mineralölsteuer zurzeit in die Bundeskasse fliessen.</p><p>Es kann und darf nicht sein, dass für Projekte des Strassenverkehrs nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, obwohl genügend Erträge vorhanden sind bzw. generiert werden. Zum einen stehen dem Bund die Erträge vom Verkehrsträger Strasse im Infrastrukturfonds und in der Spezialfinanzierung Strasse schon unverzinslich zur Verfügung, zum anderen fliessen auch noch 50 Prozent der Mineralölsteuer zweckentfremdet in die Bundeskasse. </p><p>Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat dank einem guten Abschluss 2010 genau auf diesen Betrag von 1,5 Milliarden Franken, welcher mit dem Konsolidierungsprogramm eingespart hätte werden sollen, verzichtet.</p>
- <p>Die Hälfte der Grundsteuer und der gesamte Zuschlag der Mineralölsteuern stehen laut Artikel 86 Absätze 3 und 4 der Bundesverfassung für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zur Verfügung. Gemäss der Motion soll zusätzlich die bisher in die allgemeine Bundeskasse fliessende Hälfte der Grundsteuer für den Strassenverkehr reserviert werden. </p><p>Die Umsetzung der Motion erfordert eine Verfassungsänderung. Der Bundesrat lehnt eine solche Anpassung aus fiskal- und finanzpolitischen Gründen ab:</p><p>- Die Mineralölsteuern stellen nach Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe e der Bundesverfassung eine besondere Verbrauchssteuer dar. Wie bei allen Steuern handelt es sich um voraussetzungslos geschuldete Abgaben, deren Erträge zur Finanzierung des allgemeinen Bundeshaushalts verwendet werden. Letzteres kann deshalb nicht als Zweckentfremdung verstanden werden, sondern stellt den fiskalpolitischen Normalfall dar. </p><p>- Bei vollständiger Zweckbindung der Grundsteuer könnten Mittel in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken, die heute frei verfügbar sind, künftig nur noch für den Strassenverkehr verwendet werden. Deshalb müssten entweder andere Steuern erhöht oder Kürzungen auf der Ausgabenseite vorgenommen werden. </p><p>Der Motionär geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass sich eine entsprechende Einsparung bereits mit der Umsetzung des Konsolidierungsprogramms (KOP) erzielen liesse. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Massnahmen des KOP im Umfang von 1,3 Milliarden Franken plangemäss umgesetzt werden. Die entsprechenden Einsparungen sind bereits in die Finanzplanung eingebaut und stehen damit nicht mehr zur Verfügung, um die Auswirkungen einer zusätzlichen Zweckbindung der Mineralölsteuern im Sinne der Motion zu kompensieren. Aufgrund des guten Rechnungsabschlusses 2010 wurden bloss einzelne Massnahmen des Teils "Aufgabenüberprüfung" in der Höhe von 280 Millionen Franken sistiert. Deren vollständige Umsetzung wäre im Übrigen aufgrund anderslautender Beschlüsse des Parlamentes (Landwirtschaft, Zeitungstransporte, familienergänzende Kinderbetreuung, Gestüt) kaum mehr möglich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat hat die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass alle Erträge der Mineralölsteuer, die von der Strasse generiert werden, zu 100 Prozent nur noch für die Strassenfinanzierung verwendet werden. Die Zweckentfremdung dieser Abgaben zuhanden der Bundeskasse ist aufzuheben.</p>
- Mineralölsteuererträge der Strasse nur noch für die Strassenfinanzierung verwenden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die aktuelle Verkehrsfinanzierung ist sehr intransparent. Die Erträge der Strasse z. B. werden systematisch zweckentfremdet und für anderweitige Vorhaben ausgegeben. Bevor neue Steuern oder Abgaben für den Strassenverkehr angedacht werden, muss dringend Transparenz geschaffen werden. Als Grundsatz hat dabei zu gelten, dass jeder Verkehrsträger die Erträge bekommt, welche er generiert.</p><p>Die Erträge der Mineralölsteuer betrugen 2009 3,049 Milliarden Franken, jene des Mineralölsteuerzuschlages 2,046 Milliarden Franken. Mit der geforderten Anpassung würde es folglich um rund 1,5 Milliarden Franken gehen, welche aus den Erträgen der Mineralölsteuer zurzeit in die Bundeskasse fliessen.</p><p>Es kann und darf nicht sein, dass für Projekte des Strassenverkehrs nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, obwohl genügend Erträge vorhanden sind bzw. generiert werden. Zum einen stehen dem Bund die Erträge vom Verkehrsträger Strasse im Infrastrukturfonds und in der Spezialfinanzierung Strasse schon unverzinslich zur Verfügung, zum anderen fliessen auch noch 50 Prozent der Mineralölsteuer zweckentfremdet in die Bundeskasse. </p><p>Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat dank einem guten Abschluss 2010 genau auf diesen Betrag von 1,5 Milliarden Franken, welcher mit dem Konsolidierungsprogramm eingespart hätte werden sollen, verzichtet.</p>
- <p>Die Hälfte der Grundsteuer und der gesamte Zuschlag der Mineralölsteuern stehen laut Artikel 86 Absätze 3 und 4 der Bundesverfassung für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zur Verfügung. Gemäss der Motion soll zusätzlich die bisher in die allgemeine Bundeskasse fliessende Hälfte der Grundsteuer für den Strassenverkehr reserviert werden. </p><p>Die Umsetzung der Motion erfordert eine Verfassungsänderung. Der Bundesrat lehnt eine solche Anpassung aus fiskal- und finanzpolitischen Gründen ab:</p><p>- Die Mineralölsteuern stellen nach Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe e der Bundesverfassung eine besondere Verbrauchssteuer dar. Wie bei allen Steuern handelt es sich um voraussetzungslos geschuldete Abgaben, deren Erträge zur Finanzierung des allgemeinen Bundeshaushalts verwendet werden. Letzteres kann deshalb nicht als Zweckentfremdung verstanden werden, sondern stellt den fiskalpolitischen Normalfall dar. </p><p>- Bei vollständiger Zweckbindung der Grundsteuer könnten Mittel in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken, die heute frei verfügbar sind, künftig nur noch für den Strassenverkehr verwendet werden. Deshalb müssten entweder andere Steuern erhöht oder Kürzungen auf der Ausgabenseite vorgenommen werden. </p><p>Der Motionär geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass sich eine entsprechende Einsparung bereits mit der Umsetzung des Konsolidierungsprogramms (KOP) erzielen liesse. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Massnahmen des KOP im Umfang von 1,3 Milliarden Franken plangemäss umgesetzt werden. Die entsprechenden Einsparungen sind bereits in die Finanzplanung eingebaut und stehen damit nicht mehr zur Verfügung, um die Auswirkungen einer zusätzlichen Zweckbindung der Mineralölsteuern im Sinne der Motion zu kompensieren. Aufgrund des guten Rechnungsabschlusses 2010 wurden bloss einzelne Massnahmen des Teils "Aufgabenüberprüfung" in der Höhe von 280 Millionen Franken sistiert. Deren vollständige Umsetzung wäre im Übrigen aufgrund anderslautender Beschlüsse des Parlamentes (Landwirtschaft, Zeitungstransporte, familienergänzende Kinderbetreuung, Gestüt) kaum mehr möglich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat hat die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass alle Erträge der Mineralölsteuer, die von der Strasse generiert werden, zu 100 Prozent nur noch für die Strassenfinanzierung verwendet werden. Die Zweckentfremdung dieser Abgaben zuhanden der Bundeskasse ist aufzuheben.</p>
- Mineralölsteuererträge der Strasse nur noch für die Strassenfinanzierung verwenden
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