Gewinnsteuern für Unternehmen senken

ShortId
11.3245
Id
20113245
Updated
28.07.2023 10:51
Language
de
Title
Gewinnsteuern für Unternehmen senken
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Steuersenkung;Steuertarif;Kapitalgewinnsteuer
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
  • L05K1107030103, Steuertarif
  • L04K11070307, Steuersenkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Bereich der Unternehmensbesteuerung entspricht die Reduktion der Gewinnsteuersätze dem internationalen Trend zu tieferen Steuersätzen bei juristischen Personen. Insbesondere im europäischen Raum ist ein immer härterer Kampf um die Ansiedelung von Unternehmen im Gange, der in erster Linie über tiefe Steuersätze geführt wird. Die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen präsentiert sich deshalb als eine einfache und wirksame Massnahme, um die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz zu erhalten und im Rahmen des internationalen Wettbewerbs zu verbessern. Sie ermöglicht es auch, das Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung schnell und effizient zu mildern.</p>
  • <p>Der Bundesrat stellt nicht in Abrede, dass die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen eine wirksame Massnahme darstellt, um die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz zu erhalten und im Rahmen des internationalen Wettbewerbs zu verbessern. Der Bundesrat lehnt die Motion jedoch aus folgenden Gründen ab:</p><p>1. Günstige Ausgangslage: Bei der Gewinnbesteuerung verfügt die Schweiz im internationalen Vergleich über eine sehr günstige Ausgangslage. Angesichts der Tatsache, dass die Schulden von heute Teil der Steuern von morgen sind, dürfte der Trend zu tieferen Steuersätzen im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise im europäischen Raum stark gebremst worden sein.</p><p>2. Bereits getroffene Massnahmen: Die Schweiz konnte bereits in jüngster Zeit durch verschiedene Massnahmen die Standortattraktivität erhöhen. So ist dank der Annahme der Unternehmenssteuerreform II durch das Volk das Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung für qualifizierte Beteiligungen gelöst worden. Ferner wurden in mehreren Kantonen die Gewinnsteuersätze für juristische Personen gesenkt.</p><p>3. Nicht geklärte Gegenfinanzierung: Auf der Basis des Brutto-Sollertrages 2012 in Höhe von knapp 9 Milliarden Franken würde die in der Motion geforderte Senkung der Gewinnsteuer von 8,5 auf 5,5 Prozent bei statischer Betrachtung Mindereinnahmen in Höhe von 3,2 Milliarden Franken verursachen. Durch dynamische Effekte (Zuzug von Unternehmen aus dem Ausland, Wachstumseffekte infolge der grösseren Kapitalakkumulation) würde im Laufe der Zeit ein Teil dieser Mindereinnahmen wieder kompensiert. Trotz der dynamischen Effekte würde die Motion sowohl kurz- als auch langfristig dem Bundeshaushalt erhebliche Mindereinnahmen bescheren. Sie ist daher ohne schuldenbremsenkonforme Gegenfinanzierung für den Bund nicht zu verantworten. Ein Konzept für die Gegenfinanzierung beinhaltet die Motion aber nicht.</p><p>4. Andere Stossrichtung im Vordergrund: Der Bundesrat sieht ebenfalls Reformbedarf im Bereich der Unternehmenssteuern. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III möchte er die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb weiter stärken. Zur Diskussion gestellt werden soll, die Emissionsabgabe abzuschaffen und steuerliche Hindernisse bei der Finanzierungstätigkeit von Konzernen zu beseitigen. Ferner sollen Anpassungen bei den kantonalen Holding- und Verwaltungsgesellschaften vorgeschlagen werden. Der Fortgang der Reformen in diesem Bereich hängt allerdings auch vom Dialog mit der EU ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Gewinnsteuersatz für Unternehmen von 8,5 Prozent auf 5,5 Prozent zu senken.</p>
  • Gewinnsteuern für Unternehmen senken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Bereich der Unternehmensbesteuerung entspricht die Reduktion der Gewinnsteuersätze dem internationalen Trend zu tieferen Steuersätzen bei juristischen Personen. Insbesondere im europäischen Raum ist ein immer härterer Kampf um die Ansiedelung von Unternehmen im Gange, der in erster Linie über tiefe Steuersätze geführt wird. Die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen präsentiert sich deshalb als eine einfache und wirksame Massnahme, um die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz zu erhalten und im Rahmen des internationalen Wettbewerbs zu verbessern. Sie ermöglicht es auch, das Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung schnell und effizient zu mildern.</p>
    • <p>Der Bundesrat stellt nicht in Abrede, dass die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen eine wirksame Massnahme darstellt, um die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz zu erhalten und im Rahmen des internationalen Wettbewerbs zu verbessern. Der Bundesrat lehnt die Motion jedoch aus folgenden Gründen ab:</p><p>1. Günstige Ausgangslage: Bei der Gewinnbesteuerung verfügt die Schweiz im internationalen Vergleich über eine sehr günstige Ausgangslage. Angesichts der Tatsache, dass die Schulden von heute Teil der Steuern von morgen sind, dürfte der Trend zu tieferen Steuersätzen im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise im europäischen Raum stark gebremst worden sein.</p><p>2. Bereits getroffene Massnahmen: Die Schweiz konnte bereits in jüngster Zeit durch verschiedene Massnahmen die Standortattraktivität erhöhen. So ist dank der Annahme der Unternehmenssteuerreform II durch das Volk das Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung für qualifizierte Beteiligungen gelöst worden. Ferner wurden in mehreren Kantonen die Gewinnsteuersätze für juristische Personen gesenkt.</p><p>3. Nicht geklärte Gegenfinanzierung: Auf der Basis des Brutto-Sollertrages 2012 in Höhe von knapp 9 Milliarden Franken würde die in der Motion geforderte Senkung der Gewinnsteuer von 8,5 auf 5,5 Prozent bei statischer Betrachtung Mindereinnahmen in Höhe von 3,2 Milliarden Franken verursachen. Durch dynamische Effekte (Zuzug von Unternehmen aus dem Ausland, Wachstumseffekte infolge der grösseren Kapitalakkumulation) würde im Laufe der Zeit ein Teil dieser Mindereinnahmen wieder kompensiert. Trotz der dynamischen Effekte würde die Motion sowohl kurz- als auch langfristig dem Bundeshaushalt erhebliche Mindereinnahmen bescheren. Sie ist daher ohne schuldenbremsenkonforme Gegenfinanzierung für den Bund nicht zu verantworten. Ein Konzept für die Gegenfinanzierung beinhaltet die Motion aber nicht.</p><p>4. Andere Stossrichtung im Vordergrund: Der Bundesrat sieht ebenfalls Reformbedarf im Bereich der Unternehmenssteuern. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III möchte er die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb weiter stärken. Zur Diskussion gestellt werden soll, die Emissionsabgabe abzuschaffen und steuerliche Hindernisse bei der Finanzierungstätigkeit von Konzernen zu beseitigen. Ferner sollen Anpassungen bei den kantonalen Holding- und Verwaltungsgesellschaften vorgeschlagen werden. Der Fortgang der Reformen in diesem Bereich hängt allerdings auch vom Dialog mit der EU ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Gewinnsteuersatz für Unternehmen von 8,5 Prozent auf 5,5 Prozent zu senken.</p>
    • Gewinnsteuern für Unternehmen senken

Back to List