Sendekonzession für den Radiosender Voice of Russia

ShortId
11.3268
Id
20113268
Updated
28.07.2023 09:24
Language
de
Title
Sendekonzession für den Radiosender Voice of Russia
AdditionalIndexing
34;08;Kontrolle;diplomatische Beziehungen;privates Massenmedium;Wellenbereich;Radio;Neutralität;Russland;Italien;Sendekonzession
1
  • L05K1202050110, Sendekonzession
  • L05K1202050103, Radio
  • L05K1202050111, Wellenbereich
  • L05K0301040201, Russland
  • L05K1202050106, privates Massenmedium
  • L04K03010503, Italien
  • L04K10010503, Neutralität
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K10020102, diplomatische Beziehungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die SRG hat auf die weitere Nutzung der Mittelwelle verzichtet, weil dieser Übertragungsart nur noch eine untergeordnete Bedeutung für die Radioversorgung in der Schweiz zukommt. Die grossflächige Nutzung der Mittelwelle ist teuer und für schweizerische Veranstalter nicht mehr interessant. In Anbetracht dieser Umstände hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt, diese brachliegenden Frequenzen zur privaten Nutzung freizugeben. Voice of Russia hat am 9. Februar 2011 auf Gesuch hin eine Funkkonzession zur Verbreitung eines Radioprogrammes ab dem Sender Monte Ceneri erhalten. Der öffentlich-rechtliche Sender aus Russland besitzt auch in vier deutschen Bundesländern die Lizenz zum Betrieb von Programmen auf Mittelwellenfrequenzen.</p><p>1./4. Neutralitätspolitische Überlegungen standen bei der Vergabe dieser technischen Funkkonzession nicht im Vordergrund. Im Bereich des Rundfunks bestehen internationale Vereinbarungen mit Italien über die Koordination von Radiofrequenzen, um Störungen zu vermeiden. Die Schweiz hat mit ihren Nachbarstaaten jedoch keine Abmachungen über inhaltliche Vorschriften zu Radioprogrammen abgeschlossen. Hingegen besteht zwischen Italien und der Schweiz ein regelmässiger Informationsaustausch im Bereich des Rundfunks, der zur Lösung von allfälligen Problemen im grenzüberschreitenden Radioempfang genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang hat die Schweiz die italienischen Behörden über die geplante Ausstrahlung von Voice of Russia ab dem Sender Monte Ceneri informiert.</p><p>2. Es handelt sich um eine technische Konzession, welche Voice of Russia die Nutzung einer bestimmten Funkfrequenz für die Verbreitung des eigenen Programms gestattet, und nicht um eine Programmkonzession. Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Funkkonzession obliegt dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Eingriffsmöglichkeiten bis zum Verbreitungsverbot sind insbesondere für den Fall vorgesehen, dass das für die Schweiz verbindliche internationale Fernmelderecht oder eine völkerrechtliche Vorschrift über Programmgestaltung, Werbung und Sponsoring dauernd und schwerwiegend verletzt wird. Die nötigen Ressourcen und Mittel zur Gewährleistung dieser Aufsichtsfunktion durch das Bakom sind vorhanden. Voice of Russia kennt die Sanktionsordnung des Fernmeldegesetzes (FMG) vom 30. April 1997 (SR 784.10) und des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006 (SR 784.40); der russische Sender unterliegt diesen Vorgaben wie jeder andere ausländische Veranstalter, der Programme in der Schweiz überträgt oder übertragen lässt.</p><p>3. Es wurden keine Gegengeschäfte mit Russland vereinbart.</p><p>5. Es ist nicht geplant, Anlagen für die Verbreitung von Radioprogrammen über die Mittelwelle zur Kommunikation in ausserordentlichen Lagen zu nutzen. Das Informationskonzept des Bundesrates in ausserordentlichen Lagen basiert auf dem UKW-Netzwerk ("Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenlagen").</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die SRG hat nach der Stilllegung des schweizerischen Kurzwellendienstes auch noch sämtliche Sendungen über Mittelwelle eingestellt, dies mit der Begründung, Mittelwelle sei heute nicht mehr zeitgemäss, technisch veraltet, zu teuer im Betrieb und die zudem geringe Hörerzahl rechtfertige den Sendebetrieb nicht mehr.</p><p>Damit ist der Empfang von Sendungen aus der Schweiz auch im benachbarten Ausland nicht mehr möglich, da die UKW-Reichweite nur lokal ist. Die Schweiz hat sich damit aus dem internationalen Äther definitiv verabschiedet.</p><p>Dabei wurde auf das Internet als moderne Alternative verwiesen. Verschwiegen wurde die Tatsache, dass das Internet für ausserordentliche Lagen nicht geeignet ist, wenn es darum geht, eine grosse Anzahl Hörer gleichzeitig zu bedienen. Dass ein Mobilbetrieb kaum möglich ist, wurde unterschlagen.</p><p>Nun hat das Bakom per 1. März 2011 dem ausländischen Radio-Veranstalter "Voice of Russia" eine Konzession für den Sendebetrieb auf der schweizerischen Exklusiv-Frequenz und den Sendeanlagen von "Monte Ceneri-Cima" erteilt. Zielpublikum von "Voice of Russia" seien russische Staatsbürger und ausländische Hörerinnen und Hörer mit Interesse an Russland und der russischen Sprache. "Voice of Russia" sendet in Russisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.</p><p>Es macht Mühe zu glauben, dass für die angegebene Zielsetzung ein solcher Aufwand betrieben wird und zudem noch auf einer angeblich veralteten Technik. </p><p>Die Reichweite des Senders deckt den Kanton Tessin, die Lombardei und den Grossteil Norditaliens.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wieweit wurden für die Konzession neutralitätspolitische Betrachtungen angestellt, da ja der Sender auch weit nach Italien strahlt? Wurden entsprechende italienische Regierungsstellen vorab kontaktiert, und wurden notwendige Absprachen getroffen?</p><p>2. Mit welchen Mitteln kontrolliert die Konzessionsbehörde, ob die Konzession eingehalten wird? Verfügen die UBI und das Bakom über die sprachliche Kompetenz für Sendungen in Russisch? Wie stellt man sich evtl. Sanktionen vor? Führt dies allenfalls zu diplomatischen Konsequenzen?</p><p>3. Sind mit der Erteilung der Konzession irgendwelche Gegenleistungen Russlands erkauft worden? </p><p>4. Sind die italienischen Behörden kontaktiert worden, dass ab schweizerischem Territorium Sendungen mit einem italienischen Zielpublikum ausgestrahlt werden?</p><p>5. Kann die Schweiz in ausserordentlichen Lagen auf die Sendeanlagen zurückgreifen?</p>
  • Sendekonzession für den Radiosender Voice of Russia
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SRG hat auf die weitere Nutzung der Mittelwelle verzichtet, weil dieser Übertragungsart nur noch eine untergeordnete Bedeutung für die Radioversorgung in der Schweiz zukommt. Die grossflächige Nutzung der Mittelwelle ist teuer und für schweizerische Veranstalter nicht mehr interessant. In Anbetracht dieser Umstände hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt, diese brachliegenden Frequenzen zur privaten Nutzung freizugeben. Voice of Russia hat am 9. Februar 2011 auf Gesuch hin eine Funkkonzession zur Verbreitung eines Radioprogrammes ab dem Sender Monte Ceneri erhalten. Der öffentlich-rechtliche Sender aus Russland besitzt auch in vier deutschen Bundesländern die Lizenz zum Betrieb von Programmen auf Mittelwellenfrequenzen.</p><p>1./4. Neutralitätspolitische Überlegungen standen bei der Vergabe dieser technischen Funkkonzession nicht im Vordergrund. Im Bereich des Rundfunks bestehen internationale Vereinbarungen mit Italien über die Koordination von Radiofrequenzen, um Störungen zu vermeiden. Die Schweiz hat mit ihren Nachbarstaaten jedoch keine Abmachungen über inhaltliche Vorschriften zu Radioprogrammen abgeschlossen. Hingegen besteht zwischen Italien und der Schweiz ein regelmässiger Informationsaustausch im Bereich des Rundfunks, der zur Lösung von allfälligen Problemen im grenzüberschreitenden Radioempfang genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang hat die Schweiz die italienischen Behörden über die geplante Ausstrahlung von Voice of Russia ab dem Sender Monte Ceneri informiert.</p><p>2. Es handelt sich um eine technische Konzession, welche Voice of Russia die Nutzung einer bestimmten Funkfrequenz für die Verbreitung des eigenen Programms gestattet, und nicht um eine Programmkonzession. Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Funkkonzession obliegt dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Eingriffsmöglichkeiten bis zum Verbreitungsverbot sind insbesondere für den Fall vorgesehen, dass das für die Schweiz verbindliche internationale Fernmelderecht oder eine völkerrechtliche Vorschrift über Programmgestaltung, Werbung und Sponsoring dauernd und schwerwiegend verletzt wird. Die nötigen Ressourcen und Mittel zur Gewährleistung dieser Aufsichtsfunktion durch das Bakom sind vorhanden. Voice of Russia kennt die Sanktionsordnung des Fernmeldegesetzes (FMG) vom 30. April 1997 (SR 784.10) und des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006 (SR 784.40); der russische Sender unterliegt diesen Vorgaben wie jeder andere ausländische Veranstalter, der Programme in der Schweiz überträgt oder übertragen lässt.</p><p>3. Es wurden keine Gegengeschäfte mit Russland vereinbart.</p><p>5. Es ist nicht geplant, Anlagen für die Verbreitung von Radioprogrammen über die Mittelwelle zur Kommunikation in ausserordentlichen Lagen zu nutzen. Das Informationskonzept des Bundesrates in ausserordentlichen Lagen basiert auf dem UKW-Netzwerk ("Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenlagen").</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die SRG hat nach der Stilllegung des schweizerischen Kurzwellendienstes auch noch sämtliche Sendungen über Mittelwelle eingestellt, dies mit der Begründung, Mittelwelle sei heute nicht mehr zeitgemäss, technisch veraltet, zu teuer im Betrieb und die zudem geringe Hörerzahl rechtfertige den Sendebetrieb nicht mehr.</p><p>Damit ist der Empfang von Sendungen aus der Schweiz auch im benachbarten Ausland nicht mehr möglich, da die UKW-Reichweite nur lokal ist. Die Schweiz hat sich damit aus dem internationalen Äther definitiv verabschiedet.</p><p>Dabei wurde auf das Internet als moderne Alternative verwiesen. Verschwiegen wurde die Tatsache, dass das Internet für ausserordentliche Lagen nicht geeignet ist, wenn es darum geht, eine grosse Anzahl Hörer gleichzeitig zu bedienen. Dass ein Mobilbetrieb kaum möglich ist, wurde unterschlagen.</p><p>Nun hat das Bakom per 1. März 2011 dem ausländischen Radio-Veranstalter "Voice of Russia" eine Konzession für den Sendebetrieb auf der schweizerischen Exklusiv-Frequenz und den Sendeanlagen von "Monte Ceneri-Cima" erteilt. Zielpublikum von "Voice of Russia" seien russische Staatsbürger und ausländische Hörerinnen und Hörer mit Interesse an Russland und der russischen Sprache. "Voice of Russia" sendet in Russisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.</p><p>Es macht Mühe zu glauben, dass für die angegebene Zielsetzung ein solcher Aufwand betrieben wird und zudem noch auf einer angeblich veralteten Technik. </p><p>Die Reichweite des Senders deckt den Kanton Tessin, die Lombardei und den Grossteil Norditaliens.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wieweit wurden für die Konzession neutralitätspolitische Betrachtungen angestellt, da ja der Sender auch weit nach Italien strahlt? Wurden entsprechende italienische Regierungsstellen vorab kontaktiert, und wurden notwendige Absprachen getroffen?</p><p>2. Mit welchen Mitteln kontrolliert die Konzessionsbehörde, ob die Konzession eingehalten wird? Verfügen die UBI und das Bakom über die sprachliche Kompetenz für Sendungen in Russisch? Wie stellt man sich evtl. Sanktionen vor? Führt dies allenfalls zu diplomatischen Konsequenzen?</p><p>3. Sind mit der Erteilung der Konzession irgendwelche Gegenleistungen Russlands erkauft worden? </p><p>4. Sind die italienischen Behörden kontaktiert worden, dass ab schweizerischem Territorium Sendungen mit einem italienischen Zielpublikum ausgestrahlt werden?</p><p>5. Kann die Schweiz in ausserordentlichen Lagen auf die Sendeanlagen zurückgreifen?</p>
    • Sendekonzession für den Radiosender Voice of Russia

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