Die Ratifizierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland an Einigung im Fluglärmstreit knüpfen

ShortId
11.3270
Id
20113270
Updated
28.07.2023 09:43
Language
de
Title
Die Ratifizierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland an Einigung im Fluglärmstreit knüpfen
AdditionalIndexing
24;48;Flughafen;Lärmbelästigung;Deutschland;Doppelbesteuerung;internationales Übereinkommen;Zürich (Kanton);Steuerübereinkommen;Ratifizierung eines Abkommens;Luftverkehr
1
  • L04K11070302, Doppelbesteuerung
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L04K03010105, Deutschland
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L04K18040101, Flughafen
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
  • L03K100202, internationales Übereinkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz und Deutschland haben Ende Oktober 2010 ein DBA unterzeichnet. Unglaublich, aber offenbar wahr: Währenddem die Verhandlungen liefen, wurden Schweizer Banken im Auftrag des deutschen Fiskus ausspioniert. Damit nicht genug, verzögert Deutschland die Verhandlungen über die Nordanflüge auf den Flughafen Zürich seit Jahren und zeigt sich nicht kompromissbereit. Namhafte Kreise in Deutschland erkennen eine gemeinsam vereinbarte, bilaterale Fluglärmanalyse von 2009 nicht an, die feststellte, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Grenzwertüberschreitungen, sprich keinen rechtlich relevanten Lärm, verursache. Politiker in Süddeutschland ignorieren die grosse wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich für den süddeutschen Wirtschaftsraum, die grenznahen Betriebe und den dortigen Tourismus und machen Stimmung gegen den guten Nachbarn Schweiz, von dem sie bei anderer Gelegenheit gerne profitieren. Sie blenden aus, dass Zürich-Kloten de facto ein deutscher Flughafen ist, denn über 65 Prozent der An- und Abflüge werden von den deutschen Fluggesellschaften Swiss, Lufthansa und Air Berlin vorgenommen. Auch ein substanzieller Teil der Fluggäste stammt aus den grenznahen deutschen Gebieten; fast alle Überseetouristen, die die Ferienregion im Schwarzwald besuchen, landen in Zürich, bevor sie nach Deutschland weiterreisen. Zehntausende von Süddeutschen finden als Grenzgänger im Grossraum Zürich Arbeit. Zudem sind weitaus mehr Deutsche, die in der Schweiz wohnen, vom Fluglärm betroffen als die in Süddeutschland lebenden.</p><p>Die Durchsetzung von immer neuen süddeutschen Forderungen, welche gravierende Einschränkungen bei den Anflügen von Norden her vorsehen, würde die ohnehin schon stark belasteten Anwohner im Grossraum des Flughafens Zürich weiter beeinträchtigen. Zudem zieht die Luftverkehrsdrehscheibe Zürich international tätige Unternehmen an und hat damit positive Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben in der Grenzregion.</p>
  • <p>Die Schweiz hat mit Entscheid des Bundesrates vom 13. März 2009 ihre Politik der internationalen Amtshilfe in Steuersachen an den international geltenden Standard von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens angepasst. Sie hat sich damit auf einer politischen Ebene zur Umsetzung des Informationsaustausches nach internationalem Standard verpflichtet.</p><p>Den Übergang zum international geltenden Standard zum Informationsaustausch hat die Schweiz davon abhängig gemacht, dass die Gegenseite auch bereit ist, weitere Punkte in den Doppelbesteuerungsabkommen zu revidieren und damit ein für beide Seiten vorteilhafteres Abkommen zu vereinbaren. Dieses Vorgehen der Schweiz, das im Vergleich zu anderen vergleichbaren Staaten einzigartig ist, wurde schliesslich von sämtlichen Abkommenspartnern akzeptiert.</p><p>Auch das Protokoll vom 27. Oktober 2010 zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Änderungsprotokoll) weist auf Begehren der Schweiz nebst dem Informationsaustausch weitere für die Schweizer Wirtschaft wichtige Änderungen auf. Namentlich konnten eine umfassende Schiedsklausel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, eine Reduktion der Beteiligungshöhe für den Nullsatz auf Dividenden, die Verpflichtung zur Gleichbehandlung bezüglich der Abzugsfähigkeit von Lizenz- und Zinszahlungen deutscher Empfänger für Leistungen aus der Schweiz und eine Ausnahmeregelung für Flugbesatzungsmitglieder, die in der Schweiz wohnen und für eine deutsche Fluggesellschaft arbeiten, vereinbart werden.</p><p>Das Global Forum über "Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen" (Global Forum), dem die G-20-Staaten, alle OECD-Staaten sowie alle anderen Staaten und Jurisdiktionen angehören, die sich zum OECD-Standard bei der Amtshilfe bekennen, überprüft mittels Peer Reviews die Einhaltung des Amtshilfe-Standards in den ihr gegenwärtig angeschlossenen Staaten. Diese Überprüfung erfolgt in zwei Phasen. Im Rahmen der ersten Phase wird geprüft, ob die Rechtsgrundlagen für den Informationsaustausch nach dem OECD-Standard vorliegen. Gegenstand der zweiten Phase ist die Überprüfung der Effektivität und Effizienz des Informationsaustausches. Die erste Phase des Peer Review der Schweiz hat Ende Oktober 2010 angefangen und dauert bis Anfang Juni 2011.</p><p>Eines der Kriterien bei der Beurteilung des Peer Review ist, dass ein Staat den Informationsaustausch gegenüber sämtlichen relevanten Partnern vornimmt. Als relevante Partner gelten alle Staaten, die eine bilaterale Vereinbarung über den Informationsaustausch wünschen. Die Schweiz kann sich daher der Vereinbarung des Informationsaustausches mit Deutschland - insbesondere auch in zeitlicher Hinsicht - nicht verschliessen.</p><p>Der Streit um den Anflug auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet belastet die Beziehungen zu Deutschland seit Jahren und konnte trotz grosser Bemühungen bislang nicht gelöst werden. Er ist sachfremd zum steuerlichen Informationsaustausch. Es ist nicht zu erwarten, dass eine Verknüpfung des Änderungsprotokolls mit dem Fluglärmstreit zu dessen Lösung beitragen würde. Hingegen ist es nicht ausgeschlossen, dass man darüber spricht.</p><p>Das Änderungsprotokoll enthält eine in sich ausgewogene Verhandlungslösung. Eine Verbindung der Ratifizierung mit einer Lösung des Fluglärmstreits könnte von Deutschland zum Anlass genommen werden, eine Wiedereröffnung der Verhandlungen zu verlangen. Die erreichten, auch aus Schweizer Sicht, vorteilhaften Regelungen, würden damit wieder infrage gestellt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Ratifizierung des unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland nur dann erfolgt, wenn die Bundesrepublik einem für die Schweiz akzeptablen Vertrag über die Frage der Nordanflüge auf den Flughafen zustimmt.</p>
  • Die Ratifizierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland an Einigung im Fluglärmstreit knüpfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz und Deutschland haben Ende Oktober 2010 ein DBA unterzeichnet. Unglaublich, aber offenbar wahr: Währenddem die Verhandlungen liefen, wurden Schweizer Banken im Auftrag des deutschen Fiskus ausspioniert. Damit nicht genug, verzögert Deutschland die Verhandlungen über die Nordanflüge auf den Flughafen Zürich seit Jahren und zeigt sich nicht kompromissbereit. Namhafte Kreise in Deutschland erkennen eine gemeinsam vereinbarte, bilaterale Fluglärmanalyse von 2009 nicht an, die feststellte, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Grenzwertüberschreitungen, sprich keinen rechtlich relevanten Lärm, verursache. Politiker in Süddeutschland ignorieren die grosse wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich für den süddeutschen Wirtschaftsraum, die grenznahen Betriebe und den dortigen Tourismus und machen Stimmung gegen den guten Nachbarn Schweiz, von dem sie bei anderer Gelegenheit gerne profitieren. Sie blenden aus, dass Zürich-Kloten de facto ein deutscher Flughafen ist, denn über 65 Prozent der An- und Abflüge werden von den deutschen Fluggesellschaften Swiss, Lufthansa und Air Berlin vorgenommen. Auch ein substanzieller Teil der Fluggäste stammt aus den grenznahen deutschen Gebieten; fast alle Überseetouristen, die die Ferienregion im Schwarzwald besuchen, landen in Zürich, bevor sie nach Deutschland weiterreisen. Zehntausende von Süddeutschen finden als Grenzgänger im Grossraum Zürich Arbeit. Zudem sind weitaus mehr Deutsche, die in der Schweiz wohnen, vom Fluglärm betroffen als die in Süddeutschland lebenden.</p><p>Die Durchsetzung von immer neuen süddeutschen Forderungen, welche gravierende Einschränkungen bei den Anflügen von Norden her vorsehen, würde die ohnehin schon stark belasteten Anwohner im Grossraum des Flughafens Zürich weiter beeinträchtigen. Zudem zieht die Luftverkehrsdrehscheibe Zürich international tätige Unternehmen an und hat damit positive Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben in der Grenzregion.</p>
    • <p>Die Schweiz hat mit Entscheid des Bundesrates vom 13. März 2009 ihre Politik der internationalen Amtshilfe in Steuersachen an den international geltenden Standard von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens angepasst. Sie hat sich damit auf einer politischen Ebene zur Umsetzung des Informationsaustausches nach internationalem Standard verpflichtet.</p><p>Den Übergang zum international geltenden Standard zum Informationsaustausch hat die Schweiz davon abhängig gemacht, dass die Gegenseite auch bereit ist, weitere Punkte in den Doppelbesteuerungsabkommen zu revidieren und damit ein für beide Seiten vorteilhafteres Abkommen zu vereinbaren. Dieses Vorgehen der Schweiz, das im Vergleich zu anderen vergleichbaren Staaten einzigartig ist, wurde schliesslich von sämtlichen Abkommenspartnern akzeptiert.</p><p>Auch das Protokoll vom 27. Oktober 2010 zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Änderungsprotokoll) weist auf Begehren der Schweiz nebst dem Informationsaustausch weitere für die Schweizer Wirtschaft wichtige Änderungen auf. Namentlich konnten eine umfassende Schiedsklausel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, eine Reduktion der Beteiligungshöhe für den Nullsatz auf Dividenden, die Verpflichtung zur Gleichbehandlung bezüglich der Abzugsfähigkeit von Lizenz- und Zinszahlungen deutscher Empfänger für Leistungen aus der Schweiz und eine Ausnahmeregelung für Flugbesatzungsmitglieder, die in der Schweiz wohnen und für eine deutsche Fluggesellschaft arbeiten, vereinbart werden.</p><p>Das Global Forum über "Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen" (Global Forum), dem die G-20-Staaten, alle OECD-Staaten sowie alle anderen Staaten und Jurisdiktionen angehören, die sich zum OECD-Standard bei der Amtshilfe bekennen, überprüft mittels Peer Reviews die Einhaltung des Amtshilfe-Standards in den ihr gegenwärtig angeschlossenen Staaten. Diese Überprüfung erfolgt in zwei Phasen. Im Rahmen der ersten Phase wird geprüft, ob die Rechtsgrundlagen für den Informationsaustausch nach dem OECD-Standard vorliegen. Gegenstand der zweiten Phase ist die Überprüfung der Effektivität und Effizienz des Informationsaustausches. Die erste Phase des Peer Review der Schweiz hat Ende Oktober 2010 angefangen und dauert bis Anfang Juni 2011.</p><p>Eines der Kriterien bei der Beurteilung des Peer Review ist, dass ein Staat den Informationsaustausch gegenüber sämtlichen relevanten Partnern vornimmt. Als relevante Partner gelten alle Staaten, die eine bilaterale Vereinbarung über den Informationsaustausch wünschen. Die Schweiz kann sich daher der Vereinbarung des Informationsaustausches mit Deutschland - insbesondere auch in zeitlicher Hinsicht - nicht verschliessen.</p><p>Der Streit um den Anflug auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet belastet die Beziehungen zu Deutschland seit Jahren und konnte trotz grosser Bemühungen bislang nicht gelöst werden. Er ist sachfremd zum steuerlichen Informationsaustausch. Es ist nicht zu erwarten, dass eine Verknüpfung des Änderungsprotokolls mit dem Fluglärmstreit zu dessen Lösung beitragen würde. Hingegen ist es nicht ausgeschlossen, dass man darüber spricht.</p><p>Das Änderungsprotokoll enthält eine in sich ausgewogene Verhandlungslösung. Eine Verbindung der Ratifizierung mit einer Lösung des Fluglärmstreits könnte von Deutschland zum Anlass genommen werden, eine Wiedereröffnung der Verhandlungen zu verlangen. Die erreichten, auch aus Schweizer Sicht, vorteilhaften Regelungen, würden damit wieder infrage gestellt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Ratifizierung des unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland nur dann erfolgt, wenn die Bundesrepublik einem für die Schweiz akzeptablen Vertrag über die Frage der Nordanflüge auf den Flughafen zustimmt.</p>
    • Die Ratifizierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland an Einigung im Fluglärmstreit knüpfen

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