IWF-Revisionsbericht und Aufsicht der SNB
- ShortId
-
11.3272
- Id
-
20113272
- Updated
-
28.07.2023 11:25
- Language
-
de
- Title
-
IWF-Revisionsbericht und Aufsicht der SNB
- AdditionalIndexing
-
24;Kontrolle;Bericht;Schweizerische Nationalbank;IWF;Informationsverbreitung;Auskunftspflicht
- 1
-
- L05K1101010104, IWF
- L03K020206, Bericht
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
- L05K1201020101, Auskunftspflicht
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bericht des unabhängigen Evaluationsbüros des IWF (Independent Evaluation Office, IEO) zur wirtschaftspolitischen Überwachung des IWF in den Jahren 2004 bis 2007 ist aus Sicht des Bundesrats zu begrüssen. Dieser Bericht wurde am 10. Januar 2011 bei den 24 IWF-Exekutivratsbüros zirkuliert und am 27. Januar 2011 im Exekutivrat ausführlich diskutiert. Am 9. Februar 2011 wurde er dann, wie es bei Berichten des IEO üblich ist, in unveränderter Form (abgesehen von faktischen Klärungen) vom IEO selbst veröffentlicht.</p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben zum IEO-Bericht gemeinsam eine Position verfasst, die vom EFD am 21. Januar 2011 als Instruktion an den Schweizer IWF-Exekutivdirektor verschickt wurde.</p><p>1. Die Schweiz war massgeblich daran beteiligt, dass 2001 im Internationalen Währungsfonds (IWF) ein unabhängiges Evaluationsbüro (Independent Evaluation Office, IEO) eingerichtet wurde und dass dieses auch möglichst unabhängig berichten kann. Das IEO hat seitdem wichtige Beiträge geleistet.</p><p>Der Bericht des IEO zur wirtschaftspolitischen Überwachung des IWF in den Jahren 2004 bis 2007 identifiziert wichtige Schwachstellen in der Überwachungstätigkeit und auch in den Arbeitsweisen des IWF im Vorfeld der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. In der nationalen und internationalen Presse fand die Analyse des IEO ein reges Echo, wobei festgehalten werden muss, dass die meisten Erkenntnisse des IEO nicht grundsätzlich neu sind. So wurden im Zuge der Bewältigung und Reflexion der Finanz- und Wirtschaftskrise bereits sehr zentrale Veränderungen im Instrumentarium des IWF und in seinen Arbeitsabläufen eingeleitet, wie zum Beispiel die Schaffung eines Frühwarnsystems oder die verschärfte Überwachung von systemisch wichtigen Volkswirtschaften.</p><p>2./3. Die Neuausrichtung des IWF aufgrund der Lehren aus der Krise war Bestandteil der Botschaften und parlamentarischen Beratungen der in der Frühjahrssession 2011 verabschiedeten Vorlagen, die im Zusammenhang mit unserer IWF-Mitgliedschaft stehen. </p><p>Die zentralen Elemente der von EFD und SNB gemeinsam verfassten Schweizer Position zum IEO-Bericht wurden im IWF-Newsletter von Anfang April 2011 wiedergegeben. Der IWF-Newsletter erscheint regelmässig, wird an die beiden APK und an die Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit verschickt und ist auf der Website des EFD allgemein zugänglich. Nebst den bereits oben festgehaltenen grundsätzlichen Überlegungen zum Bericht des IEO hat die Schweiz in ihrer Stellungnahme insbesondere auch die Empfehlung befürwortet, dass grössere Meinungsvielfalt die IWF-Ökonominnen und -Ökonomen aus ihrem "Elfenbeinturm" herausholen sollte. Wenn es dem IWF gelingt, sich bei seinen Mitgliedstaaten ein besseres Gehör bezüglich wirtschaftspolitischer Empfehlungen zu verschaffen, besteht kein Anlass zu einer grundlegenden Umgestaltung der regulären IWF-Instrumente. Nebst Massnahmen beim IWF liegt es letztendlich auch an den Behörden der Länder, mit dem IWF einen aufrichtigen Dialog zu führen und nachhaltige Wirtschaftspolitiken konsequent umzusetzen.</p><p>4. EFD und SNB sind für die Wahrnehmung der schweizerischen Mitgliedschaft im IWF gemeinsam verantwortlich, wobei die Federführung für die allgemeinen Geschäfte des IWF - insbesondere auch die wirtschaftspolitische Überwachung - beim EFD liegt. Die Aufsicht über die SNB erachtet der Bundesrat als angemessen. Die Geschäftsführung der Nationalbank - namentlich im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetz, Reglementen und Weisungen - wird durch den Bankrat beaufsichtigt. Bei der Wahrnehmung der geld- und währungspolitischen Aufgaben nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 NBG dürfen hingegen die Nationalbank und die Mitglieder ihrer Organe weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegennehmen. Gegenstück zu dieser Unabhängigkeit ist die Rechenschafts- und Informationspflicht gegenüber Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit (Art. 7 NBG).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit dem IWF-Kredit, den das Parlament neulich gesprochen hat, wurde bekannt, dass schon am 10. Januar 2011 die unabhängige Untersuchungsabteilung des IWF, das Independent Evaluation Office (IEO), einen 50-seitigen Bericht zu den Fehlleistungen des IWF während der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2004 bis 2007 publiziert hatte, dies dazu noch mit einem niederschmetternden Urteil. So heisst es, der IWF sei unfähig, Risiken im Finanzsystem zu erkennen und Warnungen auszusprechen. Es gebe markante analytische Schwächen und es herrsche Gruppendenken. Es wurde intellektuelle Voreingenommenheit festgestellt, und der IWF habe zu sehr vorgefasste Denkansätze und Methoden unkritisch übernommen und abweichende Informationen ignoriert. Es herrschten Schubladendenken und Anpassungsmentalität und das Team sei beratungsresistent.</p><p>Dieser Bericht bzw. dessen Inhalt wäre für die Entscheidfindung im Parlament sicher von Interesse gewesen. Eigentümlicherweise wurde in der gesamten Presse dieser Bericht nicht erwähnt, dafür wurden mit dem Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank - die ihre PR-Abteilung gerade aufgestockt hatte - oberflächliche Interviews geführt.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hatte er oder ein Departement vor der IWF-Abstimmung Kenntnis dieses IWF-Revisionsberichtes?</p><p>2. Wenn ja, warum hat er darüber weder Parlament noch Kommissionen informiert?</p><p>3. Wenn nein, warum hat die Nationalbank, die von diesem Bericht von Berufes wegen wissen musste, den Bundesrat nicht orientiert?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht er, um die aktuell kaum vorhandene Aufsicht über die SNB zu stärken?</p>
- IWF-Revisionsbericht und Aufsicht der SNB
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bericht des unabhängigen Evaluationsbüros des IWF (Independent Evaluation Office, IEO) zur wirtschaftspolitischen Überwachung des IWF in den Jahren 2004 bis 2007 ist aus Sicht des Bundesrats zu begrüssen. Dieser Bericht wurde am 10. Januar 2011 bei den 24 IWF-Exekutivratsbüros zirkuliert und am 27. Januar 2011 im Exekutivrat ausführlich diskutiert. Am 9. Februar 2011 wurde er dann, wie es bei Berichten des IEO üblich ist, in unveränderter Form (abgesehen von faktischen Klärungen) vom IEO selbst veröffentlicht.</p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben zum IEO-Bericht gemeinsam eine Position verfasst, die vom EFD am 21. Januar 2011 als Instruktion an den Schweizer IWF-Exekutivdirektor verschickt wurde.</p><p>1. Die Schweiz war massgeblich daran beteiligt, dass 2001 im Internationalen Währungsfonds (IWF) ein unabhängiges Evaluationsbüro (Independent Evaluation Office, IEO) eingerichtet wurde und dass dieses auch möglichst unabhängig berichten kann. Das IEO hat seitdem wichtige Beiträge geleistet.</p><p>Der Bericht des IEO zur wirtschaftspolitischen Überwachung des IWF in den Jahren 2004 bis 2007 identifiziert wichtige Schwachstellen in der Überwachungstätigkeit und auch in den Arbeitsweisen des IWF im Vorfeld der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. In der nationalen und internationalen Presse fand die Analyse des IEO ein reges Echo, wobei festgehalten werden muss, dass die meisten Erkenntnisse des IEO nicht grundsätzlich neu sind. So wurden im Zuge der Bewältigung und Reflexion der Finanz- und Wirtschaftskrise bereits sehr zentrale Veränderungen im Instrumentarium des IWF und in seinen Arbeitsabläufen eingeleitet, wie zum Beispiel die Schaffung eines Frühwarnsystems oder die verschärfte Überwachung von systemisch wichtigen Volkswirtschaften.</p><p>2./3. Die Neuausrichtung des IWF aufgrund der Lehren aus der Krise war Bestandteil der Botschaften und parlamentarischen Beratungen der in der Frühjahrssession 2011 verabschiedeten Vorlagen, die im Zusammenhang mit unserer IWF-Mitgliedschaft stehen. </p><p>Die zentralen Elemente der von EFD und SNB gemeinsam verfassten Schweizer Position zum IEO-Bericht wurden im IWF-Newsletter von Anfang April 2011 wiedergegeben. Der IWF-Newsletter erscheint regelmässig, wird an die beiden APK und an die Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit verschickt und ist auf der Website des EFD allgemein zugänglich. Nebst den bereits oben festgehaltenen grundsätzlichen Überlegungen zum Bericht des IEO hat die Schweiz in ihrer Stellungnahme insbesondere auch die Empfehlung befürwortet, dass grössere Meinungsvielfalt die IWF-Ökonominnen und -Ökonomen aus ihrem "Elfenbeinturm" herausholen sollte. Wenn es dem IWF gelingt, sich bei seinen Mitgliedstaaten ein besseres Gehör bezüglich wirtschaftspolitischer Empfehlungen zu verschaffen, besteht kein Anlass zu einer grundlegenden Umgestaltung der regulären IWF-Instrumente. Nebst Massnahmen beim IWF liegt es letztendlich auch an den Behörden der Länder, mit dem IWF einen aufrichtigen Dialog zu führen und nachhaltige Wirtschaftspolitiken konsequent umzusetzen.</p><p>4. EFD und SNB sind für die Wahrnehmung der schweizerischen Mitgliedschaft im IWF gemeinsam verantwortlich, wobei die Federführung für die allgemeinen Geschäfte des IWF - insbesondere auch die wirtschaftspolitische Überwachung - beim EFD liegt. Die Aufsicht über die SNB erachtet der Bundesrat als angemessen. Die Geschäftsführung der Nationalbank - namentlich im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetz, Reglementen und Weisungen - wird durch den Bankrat beaufsichtigt. Bei der Wahrnehmung der geld- und währungspolitischen Aufgaben nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 NBG dürfen hingegen die Nationalbank und die Mitglieder ihrer Organe weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegennehmen. Gegenstück zu dieser Unabhängigkeit ist die Rechenschafts- und Informationspflicht gegenüber Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit (Art. 7 NBG).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit dem IWF-Kredit, den das Parlament neulich gesprochen hat, wurde bekannt, dass schon am 10. Januar 2011 die unabhängige Untersuchungsabteilung des IWF, das Independent Evaluation Office (IEO), einen 50-seitigen Bericht zu den Fehlleistungen des IWF während der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2004 bis 2007 publiziert hatte, dies dazu noch mit einem niederschmetternden Urteil. So heisst es, der IWF sei unfähig, Risiken im Finanzsystem zu erkennen und Warnungen auszusprechen. Es gebe markante analytische Schwächen und es herrsche Gruppendenken. Es wurde intellektuelle Voreingenommenheit festgestellt, und der IWF habe zu sehr vorgefasste Denkansätze und Methoden unkritisch übernommen und abweichende Informationen ignoriert. Es herrschten Schubladendenken und Anpassungsmentalität und das Team sei beratungsresistent.</p><p>Dieser Bericht bzw. dessen Inhalt wäre für die Entscheidfindung im Parlament sicher von Interesse gewesen. Eigentümlicherweise wurde in der gesamten Presse dieser Bericht nicht erwähnt, dafür wurden mit dem Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank - die ihre PR-Abteilung gerade aufgestockt hatte - oberflächliche Interviews geführt.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hatte er oder ein Departement vor der IWF-Abstimmung Kenntnis dieses IWF-Revisionsberichtes?</p><p>2. Wenn ja, warum hat er darüber weder Parlament noch Kommissionen informiert?</p><p>3. Wenn nein, warum hat die Nationalbank, die von diesem Bericht von Berufes wegen wissen musste, den Bundesrat nicht orientiert?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht er, um die aktuell kaum vorhandene Aufsicht über die SNB zu stärken?</p>
- IWF-Revisionsbericht und Aufsicht der SNB
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