Schluss mit der Schuldenwirtschaft auf Kosten anderer

ShortId
11.3287
Id
20113287
Updated
28.07.2023 07:58
Language
de
Title
Schluss mit der Schuldenwirtschaft auf Kosten anderer
AdditionalIndexing
24;12;Schuldner/in;Betrug;Kauf;Verschuldung;Zahlungsfähigkeit
1
  • L05K1104030102, Verschuldung
  • L06K110403010204, Schuldner/in
  • L06K050702010103, Zahlungsfähigkeit
  • L06K050102010201, Betrug
  • L05K0701010203, Kauf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wer eine Wohnung mieten will, muss in der Regel einen Betreibungsauszug abliefern, bevor es zum Vertragsabschluss kommt. Anders sieht es bei den meisten Warenkäufen und dem Bezug von Dienstleistungen aus. Es würde in der Praxis zu weit führen, wenn jedes Unternehmen vor Abschluss eines Kaufvertrages bzw. vor Abwicklung eines Geschäfts einen Betreibungsregisterauszug verlangen würde. So kommt es, dass Personen, welche bereits hochverschuldet sind und durch Verlustscheine oder sogar laufende Betreibungen belastet sind, dennoch Käufe tätigen können, die sie gar nicht bezahlen können. Den dadurch resultierenden Schaden haben zumeist die Verkäufer, oft kleinere und mittlere Unternehmen, zu tragen.</p><p>Dies könnte vermieden werden, wenn die Schuldenwirtschaft transparenter ausgestaltet würde. Während darüber debattiert wird, ob Steuerschuldner öffentlich an den Pranger gestellt werden sollen, ist so eine Verschärfung in Bezug auf Schuldner, welche Privaten hohe Beträge schulden, bisher offenbar kein Thema. Im Zeitalter der Informatik und des Informationsaustausches dürfte eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation die Einrichtung eines zentralen Registers sein, wo Listen von Schuldnern mindestens durch die KMU unter Vorlage eines Interessennachweises elektronisch abgerufen werden könnten.</p>
  • <p>Schuldner, die ihren Verbindlichkeiten nicht oder nur mit Verspätung nachkommen, bilden ein erhebliches Problem für die Gesamtwirtschaft. Betroffen sind hiervon zu einem wesentlichen Teil auch die KMU. Allerdings kann ein umsichtiger Gläubiger solche Verluste bereits heute auf ein Minimum reduzieren: Bei bedeutenderen Geschäften kann er mithilfe der amtlichen Quellen (Betreibungsämter, Einwohnerämter, Handelsamtsblatt, unter Umständen auch Grundbuch- und Steuerämter) sowie nichtamtlichen Quellen (Bilanzen, Geschäftsberichte, Drittpublikationen, Angaben von Branchenverbänden und Kundenreferenzen) solche Verluste vermeiden. In der Praxis eine grosse Rolle spielen zudem Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, die von privaten Anbietern erstellt und interessierten Kreisen entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Den KMU steht es damit offen, sich die benötigten Informationen selber zu beschaffen. Hinzuweisen ist ausserdem darauf, dass gemäss den Artikeln 22ff. des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (SR 221.214.1) für diverse Kreditgeschäfte (Konsumkredite, Leasingverträge für den Privatgebrauch, Kredit- und Kundenkarten und Überziehungskredite, wenn sie mit einer Kreditoption verbunden sind) zwingend eine sogenannte Kreditfähigkeitsprüfung vorzunehmen ist, mit welcher die Kreditfähigkeit der Konsumentin bzw. des Konsumenten geprüft wird.</p><p>Hinzuweisen ist ausserdem darauf, dass seit dem 1. Januar 2011 sämtliche Betreibungsämter der Schweiz über den E-SchKG-Verbund miteinander vernetzt sind. Damit ist es technisch zum ersten Mal möglich, einen schweizweiten Betreibungsregisterauszug zu schaffen, der für die potenziellen Gläubiger weitaus aussagekräftiger ist als der heutige Registerauszug. Dieser enthält lediglich eine Zusammenstellung der beim angefragten Amt anhängig gemachten Betreibungen. Voraussetzungen für einen schweizweiten Auszug sind zusätzlich eine entsprechende gesetzliche Grundlage sowie ein Konzept, wie die bestehenden lokalen Register zusammengeführt werden können. Das Bundesamt für Justiz ist zurzeit daran, die dafür notwendigen Abklärungen zu treffen.</p><p>Angesichts der erwähnten Informationsmöglichkeiten und des vorgesehenen Ausbaus des Betreibungsregisterauszugs besteht aus Sicht des Bundesrates kein Anlass, ein neues Register zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen einzuleiten, um zu verhindern, dass hochverschuldete Personen unerkannt und zum Schaden Dritter weitere Verpflichtungen eingehen, für welche sie finanziell nicht aufkommen können.</p>
  • Schluss mit der Schuldenwirtschaft auf Kosten anderer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wer eine Wohnung mieten will, muss in der Regel einen Betreibungsauszug abliefern, bevor es zum Vertragsabschluss kommt. Anders sieht es bei den meisten Warenkäufen und dem Bezug von Dienstleistungen aus. Es würde in der Praxis zu weit führen, wenn jedes Unternehmen vor Abschluss eines Kaufvertrages bzw. vor Abwicklung eines Geschäfts einen Betreibungsregisterauszug verlangen würde. So kommt es, dass Personen, welche bereits hochverschuldet sind und durch Verlustscheine oder sogar laufende Betreibungen belastet sind, dennoch Käufe tätigen können, die sie gar nicht bezahlen können. Den dadurch resultierenden Schaden haben zumeist die Verkäufer, oft kleinere und mittlere Unternehmen, zu tragen.</p><p>Dies könnte vermieden werden, wenn die Schuldenwirtschaft transparenter ausgestaltet würde. Während darüber debattiert wird, ob Steuerschuldner öffentlich an den Pranger gestellt werden sollen, ist so eine Verschärfung in Bezug auf Schuldner, welche Privaten hohe Beträge schulden, bisher offenbar kein Thema. Im Zeitalter der Informatik und des Informationsaustausches dürfte eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation die Einrichtung eines zentralen Registers sein, wo Listen von Schuldnern mindestens durch die KMU unter Vorlage eines Interessennachweises elektronisch abgerufen werden könnten.</p>
    • <p>Schuldner, die ihren Verbindlichkeiten nicht oder nur mit Verspätung nachkommen, bilden ein erhebliches Problem für die Gesamtwirtschaft. Betroffen sind hiervon zu einem wesentlichen Teil auch die KMU. Allerdings kann ein umsichtiger Gläubiger solche Verluste bereits heute auf ein Minimum reduzieren: Bei bedeutenderen Geschäften kann er mithilfe der amtlichen Quellen (Betreibungsämter, Einwohnerämter, Handelsamtsblatt, unter Umständen auch Grundbuch- und Steuerämter) sowie nichtamtlichen Quellen (Bilanzen, Geschäftsberichte, Drittpublikationen, Angaben von Branchenverbänden und Kundenreferenzen) solche Verluste vermeiden. In der Praxis eine grosse Rolle spielen zudem Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, die von privaten Anbietern erstellt und interessierten Kreisen entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Den KMU steht es damit offen, sich die benötigten Informationen selber zu beschaffen. Hinzuweisen ist ausserdem darauf, dass gemäss den Artikeln 22ff. des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (SR 221.214.1) für diverse Kreditgeschäfte (Konsumkredite, Leasingverträge für den Privatgebrauch, Kredit- und Kundenkarten und Überziehungskredite, wenn sie mit einer Kreditoption verbunden sind) zwingend eine sogenannte Kreditfähigkeitsprüfung vorzunehmen ist, mit welcher die Kreditfähigkeit der Konsumentin bzw. des Konsumenten geprüft wird.</p><p>Hinzuweisen ist ausserdem darauf, dass seit dem 1. Januar 2011 sämtliche Betreibungsämter der Schweiz über den E-SchKG-Verbund miteinander vernetzt sind. Damit ist es technisch zum ersten Mal möglich, einen schweizweiten Betreibungsregisterauszug zu schaffen, der für die potenziellen Gläubiger weitaus aussagekräftiger ist als der heutige Registerauszug. Dieser enthält lediglich eine Zusammenstellung der beim angefragten Amt anhängig gemachten Betreibungen. Voraussetzungen für einen schweizweiten Auszug sind zusätzlich eine entsprechende gesetzliche Grundlage sowie ein Konzept, wie die bestehenden lokalen Register zusammengeführt werden können. Das Bundesamt für Justiz ist zurzeit daran, die dafür notwendigen Abklärungen zu treffen.</p><p>Angesichts der erwähnten Informationsmöglichkeiten und des vorgesehenen Ausbaus des Betreibungsregisterauszugs besteht aus Sicht des Bundesrates kein Anlass, ein neues Register zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen einzuleiten, um zu verhindern, dass hochverschuldete Personen unerkannt und zum Schaden Dritter weitere Verpflichtungen eingehen, für welche sie finanziell nicht aufkommen können.</p>
    • Schluss mit der Schuldenwirtschaft auf Kosten anderer

Back to List